Unser Service zur Aktenvernichtung in Berlin
Informationen zur Aktenvernichtung in Berlin | |
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Tonnengrößen | 240 Liter (77,35 € inkl. MwSt.) 416 Liter (95,20 € inkl. MwSt.) |
Leerungsrhythmus | 14-täglich alle 4 Wochen einmalig |
Lieferzeit | Terminvereinbarung |
Vertragslaufzeit | keine |
Tonnenmiete | keine |
Transportkosten | keine |
Sicherheitsbehälter für Akten
Wir bieten für die Entsorgung Ihrer Akten zwei verschiedenen Behälter an:
- 240 Liter: Platz für etwa 30 Aktenordner
- 416 Liter: Platz für etwa 50 Aktenordner
Die Sicherheitsbehälter haben ein robustes Metallgehäuse. Um die Sicherheit der Akten zu jeder Zeit zu garantieren, verfügen sie über einen abschließbaren Deckel.
Vorsicht: Für die großen Behälter ist eine ebenerdige Aufstellung notwendig. Stellen Sie sicher, dass der Behälter an einem Ort aufgestellt werden kann, der ohne Treppennutzung erreichbar ist. Nur dadurch können wir eine reibungslose Abholung sicherstellen.
Vertragsinformationen
Wir haben verschiedene Vertragsmodalitäten im Angebot. Sie können zwischen einer einmaligen oder regelmäßigen Abholung wählen. Für die regelmäßige Abholung bieten wir einen Turnus von 14 Tagen oder einem Monat an.
Die angegebenen Preise beziehen sich auf eine einzelne Leerung. Sie verstehen sich inklusive Bereitstellung des Behälters, Transport sowie Aktenvernichtung. Weitere Kosten, insbesondere Miete für den Sicherheitsbehälter, fallen nicht an, wenn zwischen Behältergestellung und -abholung maximal 2 Wochen liegen.
Bezahlung
Für die einmalige Nutzung unseres Service erhalten Sie kurz nach der Ausführung des Auftrags eine Rechnung per Post. Falls Sie eine regelmäßige Leerung beauftragen, bekommen Sie die Rechnung monatlich zugestellt.
Auf Wunsch können Sie am Lastschriftverfahren teilnehmen, wobei wir den Rechnungsbetrag von Ihrem Konto einziehen.
Was gehört in den Behälter für die Aktenvernichtung?
Wir bieten lediglich einen Service für die Aktenvernichtung in Berlin an. Das bedeutet, dass Sie lediglich Dokumente auf Papier und ggf. Aktenordner im Behälter entsorgen dürfen. Andere vertrauliche Unterlagen, z. B. Mikrofilm, digitale Speichermedien (CD, DVD) sowie Festplatten vernichten wir nicht.
Zudem können Klarsichtfolien und Kunststoffmappen nicht über den Behälter für die Aktenvernichtung entsorgt werden.
Ablauf der Aktenvernichtung
Eine vordringliche Aufgabe bei der Aktenvernichtung ist es, den Datenschutz zu jedem Zeitpunkt zu gewährleisten. Unsere Abläufe stellen sicher, dass Ihre vertraulichen Informationen zu keiner Zeit eingesehen werden können. Das gilt im Übrigen auch für unsere Mitarbeiter. Somit sind Ihre Dokumente während des gesamten Vorgangs sicher. Wir führen zudem über jeden Schritt Protokoll. Unser gesamter Prozess ist konform mit den Vorgaben der DIN 66399.
Nachdem wir Ihre Aktenvernichtungstonne abgeholt haben, werden die metallischen Bestandteile der Aktenordner abgeschieden. Anschließend erfolgt die Zerkleinerung. Danach sind die Papiere bereits in so kleine Schnipsel zerteilt, dass eine Wiederherstellung hier bereits nahezu unmöglich ist. Nichtsdestotrotz verwirbeln wir anschließend die Schnipsel, um die Wiederherstellung noch mehr zu erschweren.
Die verwirbelten, winzigen Papierfetzen pressen wir im Anschluss zu großen Papierballen. Diese sind als “Bunte Akten” ein beliebter Rohstoff für Recyclingpapier, z.B. für Toilettenpapier oder Küchentücher.
DIN 66399: Vorgaben für sichere Aktenvernichtung
Unser gesamter Prozess entspricht den Vorgaben der DIN 66399. Diese Norm legt Begrifflichkeiten und Prozessabläufe für eine Aktenvernichtung fest, die mit der Datenschutz-Grundverordnung konform ist. Entsorgungsunternehmen, die ihre Prozesse nach den Maßgaben der Norm organisieren, bekommen ein entsprechendes Zertifikat.
Die DIN 66399 legt zum Einen verschiedene Schutzklassen fest. Diese helfen dabei, die zu vernichtenden Dokumente zu klassifizieren. Daneben existiert eine Klassifikation für den Datenträger. Das können neben klassischen Akten auch elektronische Formen der Datenspeicherung sein. Zudem legt die Norm verschiedene Sicherheitsstufen fest. Diese machen Mindestangaben für die Vernichtung nach der jeweiligen Sicherheitsstufe.
Hinweis: Unser Service in Berlin umfasst die Aktenvernichtung gem. Artikel 28 der EU-DSGVO. Sie umfasst die Behandlung der Akten von Schutzklasse 2 nach Sicherheitsstufe 3 (mehr Info siehe unten). Wünschen Sie eine abweichende Behandlung, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.
Schutzklassen
Die Norm legt drei Schutzklassen fest, anhand derer die weitere Kategorisierung der Dokumente erfolgt. Die Einteilung erfolgt anhand des Schutzbedarfs der enthaltenen Informationen.
- Schutzklasse 1 (normal) – interne Daten, Offenlegung hätte mild negative Auswirkung
- Schutzklasse 2 (hoch) – vertrauliche Daten, Offenlegung könnte für betroffene Personen bzw. Institutionen schädlich sein
- Schutzklasse 3 (sehr hoch) – geheime Daten, Offenlegung kann Gefahr für Leib und Leben bergen
Die meisten Unterlagen von Unternehmen und Privatleuten fallen in die ersten beiden Schutzklassen. Im Berliner Regierungsviertel jedoch häuft sich vermutlich die Anzahl an Dokumenten, die der Schutzklasse 3 zugeschlagen werden müssen.
Sicherheitsstufen
Die Sicherheitsstufen legen Mindestanforderungen für die Vernichtung fest. Diese beziehen sich auf den Rekonstruktionsaufwand, der nach der Anwendung dieser Stufe betrieben werden müsste. So werden u. a. Partikelgrößen für die zerkleinerten Datenträger vorgegeben. Insgesamt werden sieben Sicherheitsstufen definiert. Dabei besteht eine Korrelation mit der Schutzklasse: Bestimmte Stufen erfordern eine entsprechende Schutzklasse. So dürfen z. B. Dokumente der Schutzklasse 3 nur mit mindestens Sicherheitsstufe 4 behandelt werden.
Die Sicherheitsstufen haben sehr feine Abstufungen. Besonders die hohen Klassen sind dann vor allem für streng geheime Dokumente relevant. Der Stand, mit dem wir die Dokumente vernichten, ist Sicherheitsstufe 3. Bereits hier sind die Anforderungen bereits so streng, dass eine Wiederherstellung nahezu unmöglich ist.
Arten von Datenträgern
Zur genauen Kategorisierung von Datenträgern sind verschiedene Typen festgelegt. Die Anforderungen der Sicherheitsstufen variieren dabei je nach Datenträgertyp leicht. Die Kombination aus dem Kürzel für den Typ und der Sicherheitsstufe lässt auf einen Blick erkennen, wie die Dokumente zu handhaben sind: P-3 steht dabei für Papierakten mit Sicherheitsstufe 3.
Alle Datenträgertypen nach DIN 66399 in der Übersicht:
KÜRZEL | DEFINITION | BEISPIELE |
P | Darstellung der Informationen in Originalgröße | Druckerzeugnisse |
F | Verkleinerte Darstellung der Informationen | Mikrofilm, Filmbänder |
O | Speicherung der Informationen auf optischen Datenträgern | CD, DVD, Blu-Ray |
T | Speicherung auf magnetischen Datenträgern | Disketten, Magnetbänder |
H | Speicherung auf magnetischen Festplatten | herkömmliche Festplatten |
E | Speicherung auf elektronischen Datenträgern | Flash-Drives, SSD-Festplatten |
Fragen zur Aktenvernichtung in Berlin
Bieten Sie Festplattenvernichtung an?
Unsere Leistungen sind auf die Aktenvernichtung beschränkt. Datenträgervernichtung, z. B. Festplattenvernichtung, gehört nicht zu unseren Leistungen.
Bieten Sie die Aktenvernichtung auch in Brandenburg an?
Unser Service ist auf das Stadtgebiet von Berlin begrenzt.
Kontakt zu uns
Bei Fragen zu unseren Leistungen in Berlin nehmen Sie gern Kontakt mit uns auf! So erreichen Sie unsere Ansprechpartner:
- per Telefon: (0800) 000 88 91 (montags bis freitags 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr)
- per E-Mail: info@sero-aktenvernichtung.de