Unser Service für die Aktenvernichtung in Hannover
Wir stellen Ihnen einen Behälter zur Verfügung, worin Sie die alten Akten entsorgen können. Die Tonnen bestehen aus Metall und sind daher nicht ohne massiven Aufwand aufzubrechen. Sie verfügen darüber hinaus über einen abschließbaren Deckel. Wenn Sie unseren Service in Anspruch nehmen, stellen wir Ihnen die Container bereit, holen sie (einmalig oder regelmäßig wiederkehrend) ab und kümmern uns um die sichere Aktenvernichtung.
Informationen zur Aktenvernichtung in Hannover | |
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Tonnengrößen | 240 Liter (65,45 € inkl. MwSt.) 416 Liter (105,91 € inkl. MwSt.) |
Leerungsrhythmus | 14-täglich alle 4 Wochen einmalig |
Lieferzeit | Terminvereinbarung |
Vertragslaufzeit | keine |
Tonnenmiete | keine |
Transportkosten | keine |
Verfügbare Größen
Unsere Behälter sind in zwei Größen verfügbar:
- 240 Liter: Entspricht der Größe der gängigen Hausmülltonne, fasst etwa 30 Aktenordner.
- 416 Liter: Etwas niedriger, dafür beinahe doppelt so breit und tiefer, hat Platz für etwa 50 Aktenordner.
Informationen zum Vertrag
Es besteht keine Vertragsbindung. Auch wenn Sie sich für eine regelmäßige Abholung entscheiden, können Sie unseren Service jederzeit abbestellen. Die o. g. Preise beziehen sich jeweils auf eine Leerung der Tonne.
Bezahlung
Sie erhalten die Rechnung für unsere Leistungen kurz nach der Ausführung Ihres Auftrags. Falls Sie eine regelmäßige Abholung wünschen, stellen wir die Rechnung monatlich aus. Auf Wunsch können Sie am Lastschriftverfahren teilnehmen. Wir buchen den Rechnungsbetrag dann von Ihrem Konto ab.
Kontakt zu uns
Haben Sie noch Fragen zu unserem Angebot in Hannover? Sie erreichen uns (montags bis freitags 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr) per Telefon unter (0800) 000 88 91. Per Mail können Sie Ihr Anliegen an info@sero-aktenvernichtung.de richten.
Was gehört in die Tonne für die Aktenvernichtung
Sie können in der Tonne die Dokumente mitsamt den Aktenordnern entsorgen. Die Ordner müssen jedoch größtenteils aus Pappe bestehen. Ordner, Mappen und Hefter aus Kunststoff bitte nicht in der Tonne entsorgen. Das gilt auch für Klarsichtfolien: Bitte entfernen Sie diese vor der Entsorgung.
Die Behälter sind nur für die Akten-, nicht für Datenträgervernichtung geeignet. Deshalb können keine anderen Datenträger in der Tonne entsorgt werden.
Sichere Aktenvernichtung
Auch wenn die Akten nicht mehr benötigt werden, enthalten sie sensible Informationen. Deshalb ist der Datenschutz bei der Aktenvernichtung ein entscheidender Faktor. Wir dokumentieren den Transport der Behälter, sodass der gesamte Weg von Ihnen zur Vernichtungsanlage nachvollziehbar ist. Zudem sorgen wir dafür, dass Ihre Unterlagen so vernichtet werden, dass sie im Nachhinein nicht rekonstruiert werden können.
Dafür entfernen wir zunächst metallische Bestandteile der Aktenordner, Heftklammern und sonstige Fremdstoffe aus den gesammelten Akten. In einem Schredder zerkleinern wir die Unterlagen in Stücke, die kaum größer als ein Daumennagel sind. Mitunter verwirbeln wir die Partikel im Anschluss noch einmal.
Die geschredderten Akten werden danach gepresst. Das Papier wird recycelt und u. A. zu Hygienepapier verarbeitet.
DIN 66399
Mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die seit 2018 gültig ist, trat die Norm 66399 in Kraft. In ihr werden Bestimmungen zur sicheren Akten- und Datenträgervernichtung gemacht. Dazu macht die Norm genaue Vorgaben, z. B. auch für die Partikelgröße bei der Festplattenvernichtung. Eine sichere Aktenvernichtung zeichnet sich durch ein Zertifikat aus.
Die Norm teilt Daten zunächst in verschiedene Schutzklassen ein. Aus diesen ergeben sich zusammen mit der Art der Informationsträger und den angewandten Sicherheitsstufen eine exakte Vorgabe, wie die Daten zu vernichten sind.
Hinweis: Die Vernichtung erfolgt gem. Art. 28 EU-DSGVO, Schutzklasse 2 Sicherheitsstufe P-3 gem. DIN 66399 Bei einer gewünschten Abweichung hiervon kontaktieren Sie uns bitte unter info@sero-aktenvernichtung.de.
Schutzklassen
Es werden drei Schutzklassen unterschieden. Dabei zieht die Norm die Art der Informationen in Betracht und kategorisiert die Gefahren bei unerwünschter Veröffentlichung.
- Schutzklasse 1: normaler Schutz nötig – Daten für interne Zwecke, deren Leak unangenehme Folgen haben könnte
- Schutzklasse 2: hoher Schutz nötig – Daten, die vertraulich sind und deren Veröffentlichung schwerwiegende Konsequenzen nach sich ziehen könnte
- Schutzklasse 3: sehr hoher Schutz nötig – geheime Daten, deren Veröffentlichung Gefahren für Leib und Leben bedeuten kann
Üblicherweise kommt die dritte Klasse nur in Ausnahmefällen vor. Die meisten Unterlagen von Privatpersonen und Unternehmen fallen in die ersten beiden Schutzklassen.
Sicherheitsstufen
Es werden insgesamt sieben Sicherheitsstufen unterschieden. Diese machen immer strengere Vorgaben über die Zerkleinerung der Datenträger, Abweichungstoleranz und Rekonstruierbarkeit. Die Sicherheitsstufen korrespondieren mit den Schutzklassen: So können Daten der Schutzklasse 2 nicht mit den niedrigsten Sicherheitsstufen behandelt werden.
Für die meisten Unterlagen genügt die Anwendung der Sicherheitsstufe 3.
Datenträgertypen
Wie genau ein Datenträger zerkleinert werden muss, hängt von dem Typ ab. Die DIN 66399 unterscheidet sechs verschiedene Typen:
Kürzel | Definition | Beispiele |
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P | Darstellung der Informationen in Originalgröße | Druckerzeugnisse |
F | Verkleinerte Darstellung der Informationen | Mikrofilm, Filmbänder |
O | Speicherung der Informationen auf optischen Datenträgern | CD, DVD, Blu-Ray |
T | Speicherung auf magnetischen Datenträgern | Disketten, Magnetbänder |
H | Speicherung auf magnetischen Festplatten | herkömmliche Festplatten |
E | Speicherung auf elektronischen Datenträgern | Flash-Drives, SSD-Festplatten |
Aus dem Datenträgertyp und der Sicherheitsstufe ergibt sich ein Kürzel für die Vernichtung. Papierakten der Sicherheitsstufe 3 werden also mit dem Kürzel P-3 versehen. Dieses Kürzel tragen Ihre Unterlagen, wenn Sie von uns vernichtet werden.
Fragen zur Aktenvernichtung
Wie lang muss ich verschiedene Dokumente aufbewahren?
Ganz pauschal lässt sich diese Frage nicht beantworten. Es gelten gesetzliche Aufbewahrungsfristen für verschiedene Dokumente. Im Einzelnen hängen diese von der Art des Dokuments ab. Fragen Sie im Zweifelsfall Ihren Steuerberater, welche Fristen gelten.
Grob gesagt müssen Privatpersonen eine Frist von zwei Jahren einhalten. Für Unternehmen gilt im Allgemeinen eine Frist von zehn Jahren.
Welches Jahr kann in die Aktenvernichtung?
Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit Ablauf des Jahres, in dem das Dokument erstellt wurde. Für Privatleute heißt das, dass die meisten Unterlagen aus 2016 nicht mehr aufbewahrt werden müssen. Unternehmen können die überwiegende Zahl der Dokumente aus 2008 entsorgen. Beachten Sie jedoch Abweichungen und erkundigen Sie sich im Zweifel!
Kontaktieren Sie uns!
Haben Sie noch Fragen zu unserem Service in Hannover? Wir beraten Sie gern:
- per Telefon: (0800) 000 88 91 (montags bis freitags 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr)
- per E-Mail: info@sero-aktenvernichtung.de