Unsere Sicherheitsbehälter für die Aktenvernichtung in Leipzig
Informationen zur Aktenvernichtung in Leipzig | |
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Tonnengrößen | 240 Liter (58,17 € inkl. MwSt.) 500 Liter (90,30 € inkl. MwSt.) |
Leerungsrhythmus | 14-täglich alle 4 Wochen einmalig |
Lieferzeit | Terminvereinbarung |
Vertragslaufzeit | keine |
Tonnenmiete | keine |
Transportkosten | keine |
Verfügbare Größen
Unsere Sicherheitsbehälter für die Aktenvernichtung in Leipzig können Sie in zwei verschiedenen Größen bestellen:
- 240 Liter: Platz für ca. 30 Aktenordner
- 500 Liter: Platz für ca. 55 Aktenordner
Die Behälter bestehen aus robustem Metall. Damit die eingeworfenen Akten nicht von Unbefugten eingesehen werden, ist der Deckel der Behälter abschließbar.
Informationen zum Vertrag
Sie können zwischen einer einmaligen oder regelmäßigen Abholung wählen. Eine regelmäßige Leerung erfolgt wahlweise alle 14 Tage oder einmal monatlich. Die oben angegebenen Kosten beziehen sich auf die einzelne Leerung und beinhalten Bereitstellung des Containers, Transport sowie die Aktenvernichtung. Weitere Kosten fallen nicht an.
Bezahlung
Wenn Sie unseren Service einmalig in Anspruch nehmen, erfolgt die Rechnungslegung kurz nach der Ausführung Ihres Auftrages. Bei regelmäßiger Leerung bekommen Sie einmal monatlich eine Rechnung zugeschickt.
Auf Wunsch können Sie am Lastschriftverfahren teilnehmen. Wir ziehen den Rechnungsbetrag dann von Ihrem Konto ein.
Kontakt zu unserem Serviceteam
Haben Sie noch Nachfragen zu unserem Angebot in Leipzig? Sie erreichen unser Serviceteam montags bis freitags (07:00 Uhr bis 17:00 Uhr) unter der Telefonnummer (0800) 000 88 91. Per E-Mail stehen wir Ihnen ebenfalls zur Verfügung: info@sero-aktenvernichtung.de
Was gehört in den Behälter für die Aktenvernichtung?
Die Tonnen sind lediglich für die Aktenvernichtung geeignet. Es dürfen deshalb nur Papierunterlagen sowie Aktenordner und Dokumentenmappen aus Papier oder Pappe eingefüllt werden.
Andere Datenträger wie CDs oder Festplatten können nicht in der Aktenvernichtung entsorgt werden. Außerdem müssen Folien und Mappen aus Kunststoff der herkömmlichen Entsorgung zugeführt werden und gehören nicht in die Tonne für die Aktenvernichtung.
Sichere Aktenvernichtung
Bei der Aktenvernichtung spielt der Datenschutz eine wichtige Rolle. Unsere Abläufe stellen sicher, dass während des Transports zur Vernichtungsanlage niemand ihre Akten einsehen kann. Dazu protokollieren wir den Transport genauestens.
Bevor die Akten in unserer Anlage geschreddert werden, entfernen wir Metalle aus den Ordnern und Unterlagen. Anschließend wird das Papier zu kleinen Partikeln geschreddert. Durch die große Menge an Papier ist an diesem Punkt eine Wiederherstellung fast unmöglich. Dennoch werden die Partikel mitunter verwirbelt, um die Rekonstruktion weiter zu erschweren.
Die winzigen Papierschnipsel pressen wir anschließend zu Ballen. Diese kommen als Stoffgruppe “Bunte Akten” im Papierrecycling zum Einsatz. Oft entstehen aus Ihren Akten dann Hygienepapiere, z. B. Küchentücher.
Normierte Aktenvernichtung nach DIN 66399
Unsere Prozesse laufen nach den Vorgaben der DIN 66399 ab. Diese Norm regelt die Akten- und Datenträgervernichtung von der Begriffsbestimmung über die Klassifizierung von Datenträgern bis hin zu Anforderungen an Anlagen und Abläufe. Seit die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) das Bundesdatenschutzgesetz abgelöst hat, ist die seit 2012 bestehende Norm der Standard für die Sicherheit in der Datenvernichtung. Bei Einhaltung der Vorgaben werden entsprechende Zertifikate vergeben.
Die Norm legt Schutzklassen für verschiedene Arten von Daten fest. Darüber hinaus teilt sie Datenträger in Kategorien ein. Für eine bestehende Kombination aus Schutzklasse und Datenträger können dann verschiedene Sicherheitsstufen angewendet werden, die Vorgaben über Zerkleinerung der Akten bzw. Datenträger machen.
Hinweis: Die Vernichtung erfolgt gem. Art. 28 EU-DSGVO, Schutzklasse 2 Sicherheitsstufe P-3 gem. DIN 66399 Bei einer gewünschten Abweichung hiervon kontaktieren Sie uns bitte unter info@sero-aktenvernichtung.de.
Schutzklassen
Die Norm definiert drei Schutzklassen. Diese sind anhand der potenziellen Auswirkungen bei unerwünschter Offenlegung charakterisiert.
- Schutzklasse 1 (normaler Schutzbedarf) – interne Daten, deren Offenlegung milde Auswirkungen hätte
- Schutzklasse 2 (hoher Schutzbedarf) – vertrauliche Daten, eine Offenlegung könnte Betroffenen schaden
- Schutzklasse 3 (sehr hoher Schutzbedarf) – geheime Daten, Veröffentlichung birgt Gefahren für Leib und Leben
Die meisten Unterlagen, die bei Unternehmen und Privatpersonen anfallen, gehören zu den Schutzklassen 1 und 2.
Sicherheitsstufen
Es werden sieben Sicherheitsstufen definiert. Diese legen fest, wie stark ein Datenträger zerkleinert werden muss und welcher Aufwand mit einer Rekonstruktion einhergeht. Jede Schutzklasse kann mit bestimmten Sicherheitsstufen behandelt werden. Teilweise gibt es auch Überschneidungen: So kann die Sicherheitsstufe 3 für Unterlagen der Schutzklassen 1 und 2 Anwendung finden.
Die Stufen sind sehr granular eingeteilt. In der Praxis ist bereits oft bei Sicherheitsstufe 3 gewährleistet, dass eine Wiederherstellung fast unmöglich ist.
Arten von Datenträgern
Es wird zwischen sechs verschiedenen Arten von Speichermedien unterschieden. Für jede dieser Arten unterscheiden sich die Anforderungen der Sicherheitsstufen leicht. Die Kombination aus Datenträgertyp und angewendeter Sicherheitsstufe wird in einem Kürzel dargestellt. So bezeichnet das Kürzel P-3 die Zerkleinerung von Papierakten nach Sicherheitsstufe 3. Damit sind die entstehenden Schnipsel kleiner als ein Daumennagel.
Die Datenträgertypen in der Übersicht:
Kürzel | Definition | Beispiele |
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P | Darstellung der Informationen in Originalgröße | Druckerzeugnisse |
F | Verkleinerte Darstellung der Informationen | Mikrofilm, Filmbänder |
O | Speicherung der Informationen auf optischen Datenträgern | CD, DVD, Blu-Ray |
T | Speicherung auf magnetischen Datenträgern | Disketten, Magnetbänder |
H | Speicherung auf magnetischen Festplatten | herkömmliche Festplatten |
E | Speicherung auf elektronischen Datenträgern | Flash-Drives, SSD-Festplatten |
Fragen zur Aktenvernichtung
Welches Jahr kann in die Aktenvernichtung?
Für viele steuerrechtlich relevante Dokumente gelten Aufbewahrungsfristen. Diese hängen von der Art des Dokuments ab. Als Daumenregel gilt: Privatpersonen müssen Unterlagen zwei Jahre lang aufbewahren. Für Unternehmen gilt im Allgemeinen eine Aufbewahrungsfrist von zehn Jahren. Für einzelne Dokumente weichen die Fristen ab. Erkundigen Sie sich deshalb im Zweifel bei Ihrem Steuerberater.
Wann kann ich die Aktenvernichtung beauftragen?
Die Aufbewahrungsfristen beginnen und enden immer mit dem Kalenderjahr. Eine Frist von zwei Jahren beginnt damit am 1. Januar und endet am 31. Dezember. Im Jahr 2019 ist damit die Aufbewahrungsfrist für die meisten Dokumente aus dem Jahr 2008 abgelaufen.
Kontakt zu uns
Weitere Fragen zu unseren Leistungen in Leipzig beantwortet unser Serviceteam gern! Kontaktieren Sie unsere Ansprechpartner auf folgenden Wegen:
- per Telefon: (0800) 000 88 91 (montags bis freitags 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr)
- per E-Mail: info@sero-aktenvernichtung.de