Aktenvernichtung Bad Oeynhausen
Aktenvernichtung Bad Oeynhausen
Aktenvernichtung Bad Oeynhausen

Aktenvernichtung Bad Oeynhausen

Angebotspreis€79,90 EUR (Netto: €67,14) 

Brutto inkl. gültiger MwSt.

Hinweis: Preis pro Behälter. Enthaltene Leistung: An- und Abfahrt, Vernichtung der Akten, Vernichtungsprotokoll auf Rechnung und Stellzeit bis zu 4 Wochen.

Bei einer Sofortbefüllung wartet der Fahrer bis zu 20 min vor Ort und nimmt den vollen Behälter direkt wieder mit.

Wählen Sie Ihre Tonnengröße

Größe:240 Liter
Tonnenstellung:einmalig
Stelldauer oder Leerungsrhytmus:Sofortbefüllung
Anzahl:

Hilfe

FAQs
Besuche unsere FAQ-Seite, um Antworten auf häufig gestellte Fragen zu finden.

Servicezeiten
Wir sind von Montag bis Freitag (8:00-16:00 Uhr) unter der Telefonnummer 

(0800) 000 88 91 oder per E-Mail 

info@sero-aktenvernichtung.de erreichbar.

Kontaktformular
Möchten Sie sich mit unseren Teams in Verbindung setzen? Besuchen Sie unsere Kontaktseite, um uns eine Nachricht zu senden.

Angebot

Nutzen Sie unser Angebotsformular für ein unverbindliches Angebot zur Aktenvernichtung.

Willkommen zu unserem Aktenvernichtungsservice in Bad Oeynhausen – Ihre erste Adresse für professionelle und sichere Datenentsorgung! Wir verstehen, wie wichtig der Schutz Ihrer vertraulichen Informationen ist. Deshalb bieten wir Ihnen einen zuverlässigen Service, der Ihre Dokumente nicht nur effizient vernichtet, sondern auch höchste Sicherheitsstandards garantiert. Ob für Ihr Unternehmen oder Ihren privaten Bedarf, unser kundenfreundlicher Service sorgt dafür, dass Ihre Daten vertraulich behandelt und umweltbewusst entsorgt werden. Erleben Sie jetzt den Unterschied mit unserem modernen und unkomplizierten Ansatz!

Benötigen Sie die Aktenvernichtung doch in einer anderen Region, nutzen Sie unsere PLZ-Suche, wählen aus unserer Städteübersicht oder bestellen direkt für Nordrhein Westfalen.

Wir bieten die Aktenvernichtung auf Rechnung an. Das bedeutet für Sie kein Risiko. Sie bezahlen erst nach erfolgreicher Abholung und Vernichtung ihrer Akten.

Hinweis zur Lieferung und Nutzung:

Bitte achten Sie, dass unsere Behälter ebenerdig gestellt werden können. Ein Transport von zweirädrigen Behältern über Treppen ist im Ausnahmefall möglich. Unsere Kunden haften jedoch für Beschädigungen am Behälter. 

Die Behälter dürfen nicht im Freien stehen. Das betrifft neben Datenschutzaspekten (mögliche Zugriffe durch Dritte) auch praktische Gründe, wie. z.B. Beeinträchtigungen der Vernichtung der Akten durch Feuchtigkeit.

Hinweis zur Stellzeit und Miete:

Einmalige Bestellung

Bei einmaligen Bestellungen können Sie zwischen einer Stellung von 1 bis 3 Wochen oder der Sofortbefüllung wählen. Bei der Sofortbefüllung haben Sie 15-20 Minuten Zeit den Behälter zu füllen und der Fahrer nimmt diesen direkt wieder mit. Alternativ bleibt der Behälter zur Aktenvernichtung ab Liefertag 1 bis 3 Wochen bei Ihnen und wird dann wieder abgeholt. In beiden Fällen entstehen keine Mietkosten. Sollten Sie den Behälter länger benötigen, bieten wir Ihnen eine Dauergestellung an.

Dauergestellung

Für Dauergestellungen mit einem festen und regelmäßigen Leerungsrhythmus von bis zu 4 Wochen, entstehen ebenfalls keine Mietkosten. Lediglich bei langfristigen Gestellungen mit einer Leerung „Auf Abruf“ oder Leerungen mit einem Rhythmus ab 6 Wochen berechnen wir die unten aufgeführten Mietkosten. Dies gilt auch für einmalige Bestellungen mit einer Standzeit von mehr als 4 Wochen. 

 
Informationen zur Aktenvernichtung in Bad Oeynhausen
Tonnengrößen 240 Liter 
416 Liter 
Leerungsrhythmus Einmalig
Auf Abruf
wöchentlich
alle 2 Wochen
alle 4 Wochen
alle 8 Wochen
alle 3 Monate
Lieferzeit Terminvereinbarung
Vertragslaufzeit keine
Tonnenmiete Folgende Tonnenmiete fällt ggf. an:
  • Sofortbefüllung/Einmalleistung –> keine
  • Dauergestellung (Leerungsrhythmus < 4 Wochen)  –> keine
  • Dauergestellung (Leerungsrhythmus ab 6 Wochen oder Auf Abruf) 
    • 9,90 € für 240 Liter-Behälter,
    • 12,90 € für 416 Liter-Behälter pro Tonne und angefangenen Monat
Transportkosten keine
Datenschutztonne

Sicher und Robust

UNSERE DATENSCHUTZTONNEN

Unsere Sicherheitsbehälter zur Aktenvernichtung sind eine vertrauenswürdige und effektive Lösung für die sichere Beseitigung Ihrer sensiblen Papiere. Mit zwei Größenoptionen, 240 Liter und 416 Liter, passen sie sich vielfältigen Anforderungen und unterschiedlichen Raumgrößen an. Aus strapazierfähigem Metall gefertigt, zeichnen sich diese Behälter durch ihre hohe Stabilität und ihre Resistenz gegenüber Schäden und äußeren Einwirkungen aus. Dank eines Verschlusssystems bleibt jeder Behälter fest verschlossen, um unberechtigten Zugang zu verhindern und Ihre Unterlagen bis zu ihrer endgültigen Vernichtung sicher zu bewahren. Sie eignen sich besonders gut für die Entsorgung von Pappe-Schnellheftern und Leitz-Ordnern, was sie zur idealen Option für den Einsatz in Büros macht.

VERTRAG

In Bad Oeynhausen bieten wir Ihnen anpassbare Vertragsoptionen, so dass Sie entscheiden können, ob Sie eine einmalige Nutzung unserer Services wünschen oder eine fortlaufende Unterstützung bevorzugen. Wir verzichten auf feste Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen. Wenn Sie bestellen, können Sie wählen, ob Sie den Behälter bis zu drei Wochen kostenlos bei sich behalten möchten oder ob Sie eine sofortige Abholung nach dem Befüllen bevorzugen. Beachten Sie bitte, dass bei einer Nutzung des Behälters von über vier Wochen eine kleine Mietgebühr anfällt. (siehe oben) Für längerfristige Anforderungen haben wir auch die Option eines regelmäßigen Behälterwechsels im Angebot, der nach Ihren zeitlichen Vorstellungen geplant wird. (Dauergestellung) Außerdem haben Sie die Möglichkeit, zu jedem Zeitpunkt einen Tausch des Behälters zu veranlassen. Wir garantieren, dass keine Transportkosten oder verborgenen Gebühren anfallen.

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BEZAHLUNG

In Bad Oeynhausen erfolgt die Bezahlung bei uns bequem per Rechnung. Nach erbrachter Leistung erhalten Sie diese per E-Mail zugeschickt. Auf der Rechnung ist dokumentiert, dass die Vernichtung nach den entsprechenden DIN-Vorgaben der DIN 66399 erfolgte. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie eine einmalige Leistung gebucht haben oder dauerhaft Kunde sind.

Datenschutztonne

WAS GEHÖRT IN DEN BEHÄLTER FÜR DIE AKTENVERNICHTUNG?

Unsere Aktenvernichtungsbehälter sind optimal geeignet für jegliche Papierdokumente, darunter auch Schnellhefter und Pappe-Leitzordner. Sie können sämtliche Dokumente bequem entsorgen, selbst wenn Metallbügel oder Büroklammern enthalten sind. Es ist jedoch essentiell, Klarsichtfolien und Kunststoffmaterialien vor der Entsorgung zu entfernen, da diese den Zerkleinerungsvorgang behindern und Schäden an den Maschinen verursachen können. Bitte beachten Sie, dass unsere Behälter nicht für die Vernichtung von anderen Speichermedien wie CDs, Festplatten oder USB-Sticks vorgesehen sind. Solche Datenträger sollten getrennt gesammelt und mittels spezieller Verfahren fachgerecht zerstört werden.

Sichere Aktenvernichtung LKW

SICHERE AKTENVERNICHTUNG in Bad Oeynhausen

In Bad Oeynhausen legen wir höchsten Wert auf die Sicherheit und den Schutz Ihrer Daten. Sowohl unser Unternehmen als auch unsere Logistikpartner sind als Entsorgungsfachbetriebe zertifiziert, und unser Personal ist speziell in den Bereichen Datenschutz und Aktenvernichtung ausgebildet. Der gesamte Prozess, von der Bereitstellung der Behälter bis zur endgültigen Vernichtung Ihrer Dokumente, einschließlich Pappe-Schnellhefter und Leitz-Ordner, wird sorgfältig protokolliert. In unserer Verarbeitungsanlage zerkleinern wir Ihre Unterlagen gründlich, um jeden Einblick unmöglich zu machen. Metallbestandteile werden dabei gesondert entfernt. Nachdem die Dokumente zerkleinert wurden, vermischen wir die Papierstücke effektiv, sodass eine Rekonstruktion der Dokumente praktisch unmöglich ist. Die so entstandenen Papierfragmente werden dann zu Ballen gepresst und dem Recycling zugeführt, um daraus ökologisch nachhaltige Produkte herzustellen.

Akten im Regal - So lange müssen Akten aufbewahrt werden

DIN 66399

DIN 66399

Unsere Prozesse zur Akten- und Datenträgervernichtung folgen den Vorgaben der DIN 66399. Diese Norm definiert die verschiedenen Aspekte der Vernichtung von Akten und Datenträgern, angefangen bei der Begriffsbestimmung bis hin zu Anforderungen an Anlagen und Abläufe. Seit der Einführung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die das Bundesdatenschutzgesetz abgelöst hat, ist die Einhaltung dieser Norm der Standard für die Sicherheit in der Datenvernichtung. Unternehmen, die die Vorgaben erfüllen, erhalten entsprechende Zertifikate. Die Norm legt Schutzklassen für unterschiedliche Arten von Daten fest und kategorisiert die verschiedenen Datenträger. Für jede Kombination aus Schutzklasse und Datenträger werden spezifische Sicherheitsstufen definiert, die Vorgaben zur Zerkleinerung der Akten oder Datenträger machen.

Hinweis: Die Vernichtung erfolgt gem. Art. 28 EU-DSGVO, Schutzklasse 2 Sicherheitsstufe P-3.

Wichtiger Hinweis zum § 203 StGB:
Bestimmte Berufsgruppen wie Ärzte, Anwälte und Versicherungen unterliegen der Schweigepflicht und sind nach § 203 StGB verpflichtet, ein fremdes Geheimnis, das ihnen im Rahmen ihrer Berufsausübung anvertraut oder sonst bekannt geworden ist, nicht unbefugt gegenüber Dritten zu offenbaren. Das gilt auch im Rahmen der Aktenvernichtung. Unser Personal ist entsprechend geschult und zur Geheimhaltung verpflichtet.

Schutzklassen

Die Norm definiert drei Schutzklassen. Diese sind anhand der potenziellen Auswirkungen bei unerwünschter Offenlegung charakterisiert.

Schutzklasse 1 (normaler Schutzbedarf) – interne Daten, deren Offenlegung milde Auswirkungen hätte

Schutzklasse 2 (hoher Schutzbedarf) – vertrauliche Daten, eine Offenlegung könnte Betroffenen schaden

Schutzklasse 3 (sehr hoher Schutzbedarf) – geheime Daten, Veröffentlichung birgt Gefahren für Leib und Leben

ARTEN VON DATENTRÄGERN

Zur genauen Kategorisierung von Datenträgern sind verschiedene Typen festgelegt. Die Anforderungen der Sicherheitsstufen variieren dabei je nach Datenträgertyp leicht. Die Kombination aus dem Kürzel für den Typ und der Sicherheitsstufe lässt auf einen Blick erkennen, wie die Dokumente zu handhaben sind: P-3 steht dabei für Papierakten mit Sicherheitsstufe 3.

Alle Datenträgertypen nach DIN 66399 in der Übersicht:

KÜRZEL DEFINITION BEISPIELE
P Darstellung der Informationen in Originalgröße Druckerzeugnisse
F Verkleinerte Darstellung der Informationen Mikrofilm, Filmbänder
O Speicherung der Informationen auf optischen Datenträgern CD, DVD, Blu-Ray
T Speicherung auf magnetischen Datenträgern Disketten, Magnetbänder
H Speicherung auf magnetischen Festplatten herkömmliche Festplatten
E Speicherung auf elektronischen Datenträgern Flash-Drives, SSD-Festplatten

FRAGEN ZUR AKTENVERNICHTUNG in Bad Oeynhausen

Fragen Sie sich, ob Sie Ihre Dokumente behalten oder vernichten sollen? Es ist von großer Wichtigkeit, die gesetzlichen Fristen für die Aufbewahrung von Dokumenten zu berücksichtigen, da diese je nach Art und Zweck der Dokumente variieren. Normalerweise müssen Privatpersonen und private Haushalte Dokumente für mindestens zwei Jahre ab dem Datum ihrer Erstellung aufbewahren. Für Geschäftsleute und Unternehmen gelten oft längere Fristen, die bis zu zehn Jahre betragen können. Aufgrund von bestimmten Ausnahmefällen ist es ratsam, sich von einem Steuerberater oder Fachexperten beraten zu lassen, um die ungewollte frühzeitige Vernichtung wichtiger Dokumente zu vermeiden. Diese Vorgaben können je nach Situation unterschiedlich sein und erfordern eine genaue Überprüfung.

Die Entsorgung alter Akten und Dokumente kann nicht nur für Klarheit in Ihrem Büro oder Zuhause sorgen, sondern auch ein Gefühl der Erleichterung bringen. Allerdings sollten Sie vor dem Entfernen Ihrer alten Unterlagen die Aufbewahrungsfristen und rechtlichen Anforderungen genau kennen. In manchen Fällen könnten Sie die Dokumente später noch benötigen oder aus rechtlichen Gründen aufbewahren müssen. Betrachten wir beispielsweise Ihre Steuererklärung aus dem Jahr 2019. Üblicherweise liegt die Aufbewahrungsfrist für solche Dokumente bei zwei Jahren, was bedeutet, dass Sie die Dokumente aus 2019 ab dem Jahr 2021 sicher entsorgen können. Beachten Sie jedoch, dass es Ausnahmen und spezielle Regelungen gibt. Bei Unsicherheit empfiehlt es sich, einen Steuerberater oder einen Experten zu Rate zu ziehen, der Ihnen präzise Auskunft geben kann. Für Geschäftsleute und Firmen sind längere Fristen von bis zu zehn Jahren üblich, auch hier gilt es, die spezifischen Vorschriften zu beachten. Sich über diese Fristen und Richtlinien zu informieren ist entscheidend, um nicht versehentlich wichtige Dokumente zu früh zu vernichten oder unnötig lange aufzubewahren.

Wir vernichten Akten in fast ganz Deutschland. Nutzen Sie dafür bitte unsere PLZ-Suche.

Sie haben Fragen?

Bei Fragen zu unseren Leistungen nehmen Sie gern Kontakt mit uns auf! So erreichen Sie unsere Ansprechpartner: