Aktenvernichtung Bayern
Aktenvernichtung in Bayern
Aktenvernichtung in Bayern
Aktenvernichtung in Bayern
Aktenvernichtung in Bayern

Highlights

  • Vernichtung von Akten DSGVO-konform nach DIN 66399
  • Zusätzlich: Vernichtung von Datenträgern und Festplatten
  • Transparente Abrechnung zum Pauschalpreis

Aktenvernichtung in Bayern

Angebotspreis€77,90 EUR (Netto: €65,46) 

Brutto inkl. gültiger MwSt.

Hinweis: Preis pro Behälter. Enthaltene Leistung: An- und Abfahrt, Vernichtung der Akten, Vernichtungsprotokoll auf Rechnung und Stellzeit bis zu 4 Wochen.

Bei einer Sofortbefüllung wartet der Fahrer bis zu 20 min vor Ort und nimmt den vollen Behälter direkt wieder mit.

Entsorgungsgebiete im Bundesland: Wir bieten die Aktenvernichtung in diesen PLZ-Gebieten im Bundesland an.

Wählen Sie Ihre Tonnengröße

Größe:70 Liter
Tonnenstellung:einmalig
Stelldauer oder Leerungsrhytmus:Sofortbefüllung
Anzahl:

Hilfe

FAQs
Besuche unsere FAQ-Seite, um Antworten auf häufig gestellte Fragen zu finden.

Servicezeiten
Wir sind von Montag bis Freitag (8:00-16:00 Uhr) unter der Telefonnummer 

(0800) 000 88 91 oder per E-Mail 

info@sero-aktenvernichtung.de erreichbar.

Kontaktformular
Möchten Sie sich mit unseren Teams in Verbindung setzen? Besuchen Sie unsere Kontaktseite, um uns eine Nachricht zu senden.

Angebot

Nutzen Sie unser Angebotsformular für ein unverbindliches Angebot zur Aktenvernichtung.

Highlights

  • Vernichtung von Akten DSGVO-konform nach DIN 66399
  • Zusätzlich: Vernichtung von Datenträgern und Festplatten
  • Transparente Abrechnung zum Pauschalpreis

Bei der SERO-Aktenvernichtung erhalten Sie einen professionellen Service für Privat- und Firmenkunden für bestimmte PLZ in Bayern. Ob wir an Ihrem Ort die Aktenvernichtung anbieten sehen Sie an den PLZ-Gebieten. Erfahren Sie alles zu unseren Services und erhalten weitere Informationen rund um das Thema Aktenvernichtung.

Benötigen Sie die Aktenvernichtung doch in einer anderen Region, nutzen Sie unsere PLZ-Suche, oder wählen aus unserer Städteübersicht.

Wir bieten die Aktenvernichtung auf Rechnung an. Das bedeutet für Sie kein Risiko. Sie bezahlen erst nach erfolgreicher Abholung und Vernichtung ihrer Akten.

Hinweis zur Lieferung und Nutzung:

Bitte achten Sie, dass unsere Behälter ebenerdig gestellt werden können. Ein Transport von zweirädrigen Behältern über Treppen ist im Ausnahmefall möglich. Unsere Kunden haften jedoch für Beschädigungen am Behälter. 

Die Behälter dürfen nicht im Freien stehen. Das betrifft neben Datenschutzaspekten (mögliche Zugriffe durch Dritte) auch praktische Gründe, wie. z.B. Beeinträchtigungen der Vernichtung der Akten durch Feuchtigkeit.

Hinweis zur Stellzeit und Miete:

Einmalige Bestellung

Bei einmaligen Bestellungen können Sie zwischen einer Stellung von 1 bis 3 Wochen oder der Sofortbefüllung wählen. Bei der Sofortbefüllung haben Sie 15-20 Minuten Zeit den Behälter zu füllen und der Fahrer nimmt diesen direkt wieder mit. Alternativ bleibt der Behälter zur Aktenvernichtung ab Liefertag 1 bis 3 Wochen bei Ihnen und wird dann wieder abgeholt. In beiden Fällen entstehen keine Mietkosten. Sollten Sie den Behälter länger benötigen, bieten wir Ihnen eine Dauergestellung an.

Dauergestellung

Für Dauergestellungen mit einem festen und regelmäßigen Leerungsrhythmus von bis zu 4 Wochen, entstehen ebenfalls keine Mietkosten. Lediglich bei langfristigen Gestellungen mit einer Leerung „Auf Abruf“ oder Leerungen mit einem Rhythmus ab 6 Wochen berechnen wir die unten aufgeführten Mietkosten. Dies gilt auch für einmalige Bestellungen mit einer Standzeit von mehr als 4 Wochen. 

 

Informationen zur Aktenvernichtung in Bayern
Tonnengrößen 70 Liter
240 Liter
350/416 Liter
500 Liter
Leerungsrhythmus Einmalig
Auf Abruf
wöchentlich
alle 2 Wochen
alle 4 Wochen
alle 8 Wochen
alle 3 Monate
Lieferzeit Terminvereinbarung
Vertragslaufzeit keine
Tonnenmiete Folgende Tonnenmiete fällt ggf. an:
  • Sofortbefüllung/Einmalleistung –> keine
  • Dauergestellung (Leerungsrhythmus < 4 Wochen)  –> keine
  • Dauergestellung (Leerungsrhythmus ab 6 Wochen oder Auf Abruf) 
    • 8,90 € für 70 Liter-Behälter,
    • 9,90 € für 240,
    • 12,90 € für 350/416 und 500 Liter-Behälter pro Tonne und angefangenen Monat
Transportkosten keine

ENTSORGUNGSGEBIETE IN Bayern

Derzeit bieten wir die Aktenvernichtung in folgenden PLZ-Gebieten in Bayern an:


Postleitzahl Ort
90542 Eckental
90562 Kalchreuth
91052 Erlangen
91054 Erlangen
91056 Erlangen
91058 Erlangen
91074 Herzogenaurach
91077 Neunkirchen am Brand
91080 Marloffstein
91083 Baiersdorf
91085 Weisendorf
91086 Aurachtal
91088 Bubenreuth
91090 Erlangen
91091 Großenseebach
91093 Heßdorf
91094 Langensendelbach
91096 Möhrendorf
91097 Oberreichenbach
91099 Poxdorf
91286 Obertrubach
91301 Forchheim
91315 Höchstadt an der Aisch
91320 Ebermannstadt
91322 Gräfenberg
91325 Adelsdorf
91327 Gößweinstein
91330 Eggolsheim
91334 Hemhofen
91336 Heroldsbach
91338 Igensdorf
91341 Röttenbach
91344 Waischenfeld
91346 Wiesenthau
91349 Egloffstein
91350 Gremsdorf
91352 Hallerndorf
91353 Hausen
91355 Hiltpoltstein
91356 Kirchehrenbach
91358 Kunreuth
91359 Leutenbach
91361 Pinzberg
91362 Pretzfeld
91365 Weilersbach
91367 Weißenohe
91369 Wiesenthau
91475 Unterleinleiter
91487 Vestenbergsgreuth
Postleitzahl Ort
95028 Hof
95030 Hof
95032 Hof
95100 Selb
95111 Rehau
95119 Naila
95126 Schwarzenbach an der Saale
95131 Schwarzenbach am Wald
95138 Bad Steben
95145 Oberkotzau
95152 Selbitz
95158 Kirchenlamitz
95163 Weißenstadt
95168 Marktleuthen
95173 Schönwald
95176 Konradsreuth
95179 Gattendorf
95180 Berg
95182 Döhlau
95183 Trogen
95185 Großfriesen
95186 Höchstädt im Fichtelgebirge
95188 Schönwald
95189 Köditz
95191 Leupoldsgrün
95192 Lichtenberg
95194 Regnitzlosau
95195 Röslau
95197 Schauenstein
95199 Thierstein
95213 Münchberg
95233 Helmbrechts
95234 Sparneck
95236 Stammbach
95237 Weißdorf
95239 Zell im Fichtelgebirge
95326 Kulmbach
95336 Mainleus
95339 Neuenmarkt
95346 Stadtsteinach
95349 Thurnau
95352 Marktleugast
95355 Kasendorf
95356 Grafengehaig
95358 Kemnath
95359 Kasendorf
95361 Kirchenpingarten
95362 Kupferberg
95364 Ludwigschorgast
95365 Rugendorf
95367 Trebgast
95369 Untersteinach
95444 Bayreuth
95445 Bayreuth
95447 Bayreuth
95448 Bayreuth
95460 Bad Berneck im Fichtelgebirge
95463 Bindlach
95466 Weidenberg
95469 Gesees
95473 Creußen
95478 Kemnath
95482 Gefrees
95485 Warmensteinach
95488 Eckersdorf
95490 Mistelgau
95491 Ahorntal
95493 Bischofsgrün
95494 Gesees
95496 Glashütten
95497 Goldkronach
95499 Harsdorf
95500 Heinersreuth
95502 Himmelkron
95503 Hummeltal
95505 Immenreuth
95506 Kastl
95508 Kulmain
95509 Marktschorgast
95511 Mistelbach
95512 Neudrossenfeld
95514 Neustadt bei Coburg
95515 Plankenfels
95517 Emtmannsberg
95519 Vorbach
95615 Marktredwitz
95632 Wunsiedel
95643 Tirschenreuth
95652 Waldsassen
95659 Arzberg
95666 Mitterteich
95671 Bärnau
95676 Wiesau
95679 Waldershof
95680 Bad Alexandersbad
95682 Brand
95683 Ebnath
95685 Falkenberg
95686 Fichtelberg
95688 Friedenfels
95689 Fuchsmühl
95691 Hohenberg an der Eger
95692 Konnersreuth
95694 Mehlmeisel
95695 Mähring
95697 Nagel
95698 Neualbenreuth
95700 Neusorg
95701 Pechbrunn
95703 Plößberg
95704 Pullenreuth
95706 Schirnding
95707 Thiersheim
95709 Tröstau
Postleitzahl Ort
96047 Bayreuth
96049 Bayreuth
96050 Bayreuth
96052 Bayreuth
96103 Hallstadt
96106 Ebern
96110 Scheßlitz
96114 Hirschaid
96117 Memmelsdorf
96120 Bischberg
96123 Litzendorf
96126 Maroldsweisach
96129 Strullendorf
96132 Schlüsselfeld
96135 Trossenfurt
96138 Burgebrach
96142 Hollfeld
96145 Seßlach
96146 Altendorf
96148 Baunach
96149 Breitengüßbach
96151 Stadelhofen
96152 Burghaslach
96154 Burgwindheim
96155 Buttenheim
96157 Ebrach
96158 Frensdorf
96160 Geiselwind
96161 Gereuth
96163 Gundelsheim
96164 Haßfurt
96166 Kirchlauter
96167 Königsfeld
96169 Lauter
96170 Lisberg
96172 Münsch
96173 Oberhaid
96175 Pettstadt
96176 Pfarrweisach
96178 Pommersfelden
96179 Rattelsdorf
96181 Rauhenebrach
96182 Reckendorf
96184 Rentweinsdorf
96185 Schönbrunn im Steigerwald
96187 Stadelhofen
96188 Stettfeld
96190 Untermerzbach
96191 Viereth-Trunstadt
96193 Wachenroth
96194 Walsdorf
96196 Wattendorf
96197 Wonsees
96199 Zapfendorf
96215 Lichtenfels
96224 Burgkunstadt
96231 Bad Staffelstein
96237 Ebersdorf bei Coburg
96242 Sonnefeld
96247 Michelau in Oberfranken
96250 Ebensfeld
96253 Untersiemau
96257 Redwitz an der Rodach
96260 Weismain
96264 Altenkunstadt
96268 Steinbach am Wald
96269 Großheirath
96271 Bacl
96272 Hochstadt am Main
96274 Itzgrund
96275 Marktzeuln
96277 Thurnau
96279 Weidhausen b.Coburg
96317 Kronach
96328 Küps
96332 Pressig
96337 Ludwigsstadt
96342 Stockheim
96346 Wallenfels
96349 Steinwiesen
96352 Wilhelmsthal
96355 Teuschnitz
96358 Reichenbach
96361 Steinbach am Wald
96364 Marktrodach
96365 Nordhalben
96367 Tschirn
96369 Weißenbrunn
96450 Coburg
96465 Neustadt bei Coburg
96472 Rödental
96476 Bad Rodach
96479 Weißenbrunn vorm Wald
96482 Ahorn
96484 Meeder
96486 Ummerstadt
96487 Dörfles-Esbach
96489 Niederfüllbach
Datenschutztonne

Sicher und Robust

Unsere Datenschutztonnen

Mit unserem Angebot an verschiedenen Varianten und Behältergrößen wollen wir eine sichere und zuverlässige Aktenvernichtung anbieten. Unsere Behälter sind robust und verschließbar, um den maximalen Schutz zu gewährleisten und diese vor Einsicht Dritter zu schützen. Wir beraten Sie gern, um den passenden Behälter für Ihre Bedürfnisse zu finden.

VERTRAGSINFORMATIONEN

Wir bieten Ihnen verschiedene Vertragsformen an, damit Sie individuell entscheiden können, ob Sie eine einmalige Leistung wünschen oder eine dauerhafte Betreuung. Bei uns haben Sie keine Vertragsbindung und keine Kündigungsfristen. Bei einer Bestellung können Sie entscheiden, ob der Behälter bis zu 3 Wochen ohne Mehrkosten vor Ort bleibt oder ob dieser sofort nach der Befüllung mitgenommen werden soll. Erst wenn der Behälter länger als 4 Wochen ohne Tausch bei Ihnen bleibt, fällt eine kleine Mietgebühr an (siehe oben). Alternativ können Sie sich gern für eine dauerhafte Lösung entscheiden, bei der der Behälter in einem von Ihnen gewünschten regelmäßigen Rhythmus getauscht wird. Sie haben natürlich auch die Möglichkeit, einen Tausch „auf Abruf“ zu veranlassen. Es fallen keine Transportkosten oder versteckte Gebühren an.

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BEZAHLUNG

Die Bezahlung erfolgt bei uns bequem per Rechnung. Nach erbrachter Leistung erhalten Sie diese per E-Mail zugeschickt. Auf der Rechnung ist dokumentiert, dass die Vernichtung nach den entsprechenden DIN-Vorgaben der DIN 66399 erfolgte. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie eine einmalige Leistung gebucht haben oder dauerhaft Kunde sind.

Datenschutztonne

WAS GEHÖRT IN DEN BEHÄLTER FÜR DIE AKTENVERNICHTUNG?

Unsere Behälter zur Aktenvernichtung sind für alle Akten und Aktenordner aus Pappe und Papier geeignet. Dabei können die Metallbügel und Büroklammern an den Akten verbleiben. Bitte sortieren Sie jedoch Klarsichtfolien und Kunststoffe aus, da sie den Vernichtungsprozess beeinträchtigen können, indem sie die Anlagen verkleben oder beschädigen. Andere Datenträger wie CDs, Festplatten oder USB-Sticks dürfen nicht in die Aktenbehälter. Diese müssen separat gesammelt, geschreddert und entsorgt werden.

Sichere Aktenvernichtung LKW

ABLAUF DER AKTENVERNICHTUNG

Eine vordringliche Aufgabe bei der Aktenvernichtung ist es, den Datenschutz zu jedem Zeitpunkt zu gewährleisten. Unsere Abläufe stellen sicher, dass Ihre vertraulichen Informationen zu keiner Zeit eingesehen werden können. Das gilt im Übrigen auch für unsere Mitarbeiter. Somit sind Ihre Dokumente während des gesamten Vorgangs sicher. Wir führen zudem über jeden Schritt Protokoll. Unser gesamter Prozess ist konform mit den Vorgaben der DIN 66399. Nachdem wir Ihre Aktenvernichtungstonne abgeholt haben, werden die metallischen Bestandteile der Aktenordner abgeschieden. Anschließend erfolgt die Zerkleinerung. Danach sind die Papiere bereits in so kleine Schnipsel zerteilt, dass eine Wiederherstellung hier bereits nahezu unmöglich ist. Nichtsdestotrotz verwirbeln wir anschließend die Schnipsel, um die Wiederherstellung noch mehr zu erschweren. Die verwirbelten, winzigen Papierfetzen pressen wir im Anschluss zu großen Papierballen. Diese sind als “Bunte Akten” ein beliebter Rohstoff für Recyclingpapier, z.B. für Toilettenpapier oder Küchentücher.

Akten im Regal - So lange müssen Akten aufbewahrt werden

DIN 66399

Sichere Vernichtung der Akten

Unser gesamter Prozess entspricht den Vorgaben der DIN 66399. Diese Norm legt Begrifflichkeiten und Prozessabläufe für eine Aktenvernichtung fest, die mit der Datenschutz-Grundverordnung konform ist. Entsorgungsunternehmen, die ihre Prozesse nach den Maßgaben der Norm organisieren, bekommen ein entsprechendes Zertifikat. Die DIN 66399 legt zum Einen verschiedene Schutzklassen fest. Diese helfen dabei, die zu vernichtenden Dokumente zu klassifizieren. Daneben existiert eine Klassifikation für den Datenträger. Das können neben klassischen Akten auch elektronische Formen der Datenspeicherung sein. Zudem legt die Norm verschiedene Sicherheitsstufen fest. Diese machen Mindestangaben für die Vernichtung nach der jeweiligen Sicherheitsstufe.

Hinweis: Die Vernichtung erfolgt gem. Art. 28 EU-DSGVO, Schutzklasse 2 Sicherheitsstufe P-3.

Wichtiger Hinweis zum § 203 StGB:
Bestimmte Berufsgruppen wie Ärzte, Anwälte und Versicherungen unterliegen der Schweigepflicht und sind nach § 203 StGB verpflichtet, ein fremdes Geheimnis, das ihnen im Rahmen ihrer Berufsausübung anvertraut oder sonst bekannt geworden ist, nicht unbefugt gegenüber Dritten zu offenbaren. Das gilt auch im Rahmen der Aktenvernichtung. Unser Personal ist entsprechend geschult und zur Geheimhaltung verpflichtet.

Schutzklassen

Die Norm legt drei Schutzklassen fest, anhand derer die weitere Kategorisierung der Dokumente erfolgt. Die Einteilung erfolgt anhand des Schutzbedarfs der enthaltenen Informationen.

Schutzklasse 1 (normal) – interne Daten, Offenlegung hätte mild negative Auswirkung

Schutzklasse 2 (hoch) – vertrauliche Daten, Offenlegung könnte für betroffene Personen bzw. Institutionen schädlich sein

Schutzklasse 3 (sehr hoch) – geheime Daten, Offenlegung kann Gefahr für Leib und Leben bergen

Die meisten Unterlagen von Unternehmen und Privatleuten fallen in die ersten beiden Schutzklassen.

ARTEN VON DATENTRÄGERN

Zur genauen Kategorisierung von Datenträgern sind verschiedene Typen festgelegt. Die Anforderungen der Sicherheitsstufen variieren dabei je nach Datenträgertyp leicht. Die Kombination aus dem Kürzel für den Typ und der Sicherheitsstufe lässt auf einen Blick erkennen, wie die Dokumente zu handhaben sind: P-3 steht dabei für Papierakten mit Sicherheitsstufe 3.

Alle Datenträgertypen nach DIN 66399 in der Übersicht:

KÜRZEL DEFINITION BEISPIELE
P Darstellung der Informationen in Originalgröße Druckerzeugnisse
F Verkleinerte Darstellung der Informationen Mikrofilm, Filmbänder
O Speicherung der Informationen auf optischen Datenträgern CD, DVD, Blu-Ray
T Speicherung auf magnetischen Datenträgern Disketten, Magnetbänder
H Speicherung auf magnetischen Festplatten herkömmliche Festplatten
E Speicherung auf elektronischen Datenträgern Flash-Drives, SSD-Festplatten

FRAGEN ZUR AKTENVERNICHTUNG

Aufbewahren oder doch vernichten? Es ist von großer Bedeutung, die Aufbewahrungsfristen für Dokumente zu beachten, da diese je nach Art und Verwendungszweck variieren können und es gesetzliche Vorgaben gibt, die unbedingt eingehalten werden müssen. Während für Privatpersonen und private Haushalte die übliche Aufbewahrungsfrist in der Regel 2 Jahre ab dem Erstellungsdatum eines Dokuments beträgt, sieht es bei Gewerbetreibenden, Unternehmen und gewerblichen Dokumenten oft anders aus. Hier gibt es oft längere Fristen von etwa bis zu 10 Jahren. Es gibt jedoch oft Sonderregelungen, weshalb es ratsam ist, sich mit einem Steuerberater oder Fachexperten in Verbindung zu setzen, um sicherzustellen, dass keine Dokumente versehentlich zu früh vernichtet werden. Jeder Fall ist individuell und erfordert genaue Prüfung.

Kann das weg oder noch nicht? Es ist wichtig zu beachten, dass die Aufbewahrungsfristen für Dokumente je nach Art und Verwendungszweck variieren können und es gesetzliche Vorgaben gibt, die eingehalten werden müssen. Für private Haushalte beträgt die übliche Aufbewahrungsfrist 2 Jahre ab dem Erstelldatum. z.B. könnten demnach Dokumente aus 2021 bereits 2023 vernichtet werden. Gewerbetreibende und Unternehmen unterliegen oft längeren Fristen von etwa 10 Jahren, jedoch gibt es Ausnahmen wie Titel oder Gerichtsurteile, die längere Aufbewahrungsfristen haben können. Sollten Sie unsicher sein, empfiehlt es sich, Ihren Steuerberater zu kontaktieren. Dieser kann genaue Auskünfte treffen.

Sie haben Fragen?

Bei Fragen zu unseren Leistungen nehmen Sie gern Kontakt mit uns auf! So erreichen Sie unsere Ansprechpartner: