Aktenvernichtung Dessau-Roßlau
Aktenvernichtung Dessau-Roßlau
Aktenvernichtung Dessau-Roßlau

Aktenvernichtung Dessau-Roßlau

Angebotspreis€74,90 EUR (Netto: €62,94) 

Brutto inkl. gültiger MwSt.

Hinweis: Preis pro Behälter. Enthaltene Leistung: An- und Abfahrt, Vernichtung der Akten, Vernichtungsprotokoll auf Rechnung und Stellzeit bis zu 4 Wochen.

Bei einer Sofortbefüllung wartet der Fahrer bis zu 20 min vor Ort und nimmt den vollen Behälter direkt wieder mit.

Wählen Sie Ihre Tonnengröße

Größe:240 Liter
Tonnenstellung:einmalig
Stelldauer bzw. Leerungsrhythmus:Sofortbefüllung
Anzahl:

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FAQs
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Servicezeiten
Wir sind von Montag bis Freitag (8:00-16:00 Uhr) unter der Telefonnummer 

(0800) 000 88 91 oder per E-Mail 

info@sero-aktenvernichtung.de erreichbar.

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Angebot

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Wir von SERO bieten professionelle Aktenvernichtung für Privat- und Firmenkunden in Dessau-Roßlau an. Erfahren Sie hier mehr zu unseren Services und weitere Informationen rund um das Thema Aktenvernichtung.

Benötigen Sie die Aktenvernichtung doch in einer anderen Region, nutzen Sie unsere PLZ-Suche, oder wählen aus unserer Städteübersicht.

Unsere Leistungen im Bereich Aktenvernichtung

Mit unserem Service kann Ihr Unternehmen seine Ressourcen für die wichtigen Dinge einsetzen. Nachdem Sie uns beauftragen, bekommen Sie Sicherheitsbehälter bereitgestellt, die Sie lediglich befüllen müssen. Wir kümmern uns um den Transport und die Aktenvernichtung. Dabei bezahlen Sie einen Festpreis für die Dienstleistung - es fallen keine zusätzlichen Kosten für Transport oder Behältermiete an. Während der gesamten Prozedur ist die Sicherheit Ihrer Dokumente unsere höchste Priorität. Unser Verfahren ist daher nach DIN 66399 zertifiziert.

Wir bieten die Aktenvernichtung auf Rechnung an. Das bedeutet für Sie kein Risiko. Sie bezahlen erst nach erfolgreicher Abholung und Vernichtung Ihrer Akten.

Hinweis zur Lieferung und Nutzung:

Bitte achten Sie, dass unsere Behälter ebenerdig gestellt werden können. Ein Transport von zweirädrigen Behältern über Treppen ist im Ausnahmefall möglich. Unsere Kunden haften jedoch für Beschädigungen am Behälter. 

Die Behälter dürfen nicht im Freien stehen. Das betrifft neben Datenschutzaspekten (mögliche Zugriffe durch Dritte) auch praktische Gründe, wie. z.B. Beeinträchtigungen der Vernichtung der Akten durch Feuchtigkeit.

Hinweis zur Stellzeit und Miete:

Einmalige Bestellung

Bei einmaligen Bestellungen können Sie zwischen einer Stellung von 1 bis 3 Wochen oder der Sofortbefüllung wählen. Bei der Sofortbefüllung haben Sie 15-20 Minuten Zeit den Behälter zu füllen und der Fahrer nimmt diesen direkt wieder mit. Alternativ bleibt der Behälter zur Aktenvernichtung ab Liefertag 1 bis 3 Wochen bei Ihnen und wird dann wieder abgeholt. In beiden Fällen entstehen keine Mietkosten. Sollten Sie den Behälter länger benötigen, bieten wir Ihnen eine Dauergestellung an.

Dauergestellung

Für Dauergestellungen mit einem festen und regelmäßigen Leerungsrhythmus von bis zu 4 Wochen, entstehen ebenfalls keine Mietkosten. Lediglich bei langfristigen Gestellungen mit einer Leerung „Auf Abruf“ oder Leerungen mit einem Rhythmus ab 6 Wochen berechnen wir die unten aufgeführten Mietkosten. Dies gilt auch für einmalige Bestellungen mit einer Standzeit von mehr als 4 Wochen. 

Informationen zur Aktenvernichtung in Dessau-Roßlau 
Tonnengrößen 240 Liter 
416 Liter 
Leerungsrhythmus Einmalig
Auf Abruf
wöchentlich
alle 2 Wochen
alle 4 Wochen
alle 8 Wochen
alle 3 Monate
Lieferzeit Terminvereinbarung
Vertragslaufzeit keine
Tonnenmiete Folgende Tonnenmiete fällt ggf. an:
  • Sofortbefüllung/Einmalleistung –> keine
  • Dauergestellung (Leerungsrhythmus < 4 Wochen)  –> keine
  • Dauergestellung (Leerungsrhythmus ab 6 Wochen oder Auf Abruf) 
    • 9,90 € für 240 Liter-Behälter,
    • 12,90 € für 416 Liter-Behälter pro Tonne und angefangenen Monat
Transportkosten keine
Datenschutztonne

Sicher und Robust

UNSERE DATENSCHUTZTONNEN

Wir bieten Ihnen in Dessau-Roßlau 2 verschiedene Varianten von Sicherheitsbehältern zur Aktenvernichtung an. Diese Behälter bestehen aus robustem Metall und sind verschließbar, um Ihre Akten vor unbefugtem Zugriff zu schützen. So können Sie sich jederzeit auf einen zuverlässigen Schutz verlassen. Gerne beraten wir Sie persönlich, um herauszufinden, welcher Behälter am besten zu Ihren Bedürfnissen passt.

VERTRAG

Sie haben die Wahl! In Dessau-Roßlau bieten wir Ihnen flexible Lösungen für die Aktenvernichtung an, die Sie ganz nach Ihren Bedürfnissen anpassen können. Sie können sich entweder für eine einmalige oder eine dauerhafte Aktenvernichtung entscheiden.

Bei einmaligen Aufträgen haben Sie die Möglichkeit, die Behälter sofort zu befüllen oder sie bis zu 3 Wochen kostenfrei bei sich stehen zu lassen. So haben Sie genügend Zeit, um Ihre Akten zu sammeln.

Für eine dauerhafte Aktenvernichtung können Sie selbst den Tauschrhythmus festlegen oder den Tausch auf Abruf wählen. Unsere Pauschalpreise bieten Ihnen maximale Preistransparenz, ohne versteckte Kosten und ohne Vertragsbindung. Wenn die Stellzeit zwischen Lieferung und Tausch bis zu 4 Wochen beträgt, fallen keine Mieten an. Erst wenn die Stellzeit länger als 4 Wochen beträgt, entstehen Mietkosten.

So haben Sie die volle Flexibilität und können die Aktenvernichtung ganz nach Ihren individuellen Anforderungen gestalten.

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BEZAHLUNG

Für alle erbrachten Leistungen erhalten Sie in Dessau-Roßlau erst eine Rechnung, wenn die Leistung erbracht wurde. Die Rechnung erhalten Sie per Mail inkl. einem Nachweis, dass die Vernichtung Ihrer Akten nach gültiger DIN 66399 erfolgte und damit DSGVO-konform ist.

Datenschutztonne

WAS GEHÖRT IN DEN BEHÄLTER FÜR DIE AKTENVERNICHTUNG?

In den Behältern zur Aktenvernichtung können grundsätzlich alle Akten und Aktenordner aus Pappe und Papier entsorgt werden. Es ist dabei erlaubt, dass die Akten Metallbügel und Büroklammern enthalten. Jedoch sollten Klarsichtfolien und Kunststoffe möglichst aussortiert werden, da sie die Anlagen verkleben und beschädigen können. Es ist wichtig zu beachten, dass weitere Datenträger wie Festplatten, USB-Sticks oder CDs nicht mit entsorgt werden dürfen. Diese müssen separat gesammelt und gesondert geschreddert und entsorgt werden.

Sichere Aktenvernichtung LKW

SICHERE AKTENVERNICHTUNG

In Dessau-Roßlau legen wir großen Wert auf eine sichere Aktenvernichtung und die Einhaltung des Datenschutzes. Sowohl wir als auch unsere Logistikpartner sind zertifizierte Entsorgungsunternehmen und unsere Mitarbeiter sind entsprechend geschult. Dadurch stellen wir sicher, dass der gesamte Prozess von der Abholung bis zur Vernichtung protokolliert wird.

In unseren Aktenvernichtungsanlagen werden nicht nur einzelne Dokumente, sondern auch ganze Ordner geschreddert, um sicherzustellen, dass keine Einsicht in Ihre Akten möglich ist. Eventuell enthaltene Metallteile der Ordner werden später in der Sortieranlage aussortiert.

Direkt nach dem Schreddern werden die Papierreste in großen Mengen verwirbelt, um eine Wiederherstellung nahezu unmöglich zu machen. Anschließend werden die Schnipsel zu großen Ballen gepresst und dem Papierrecycling zugeführt. Aus diesen Ballen entstehen dann verschiedene Produkte wie Eierkartons, Recyclingprodukte oder Hygienepapier.

Akten im Regal - So lange müssen Akten aufbewahrt werden

DIN 66399

DIN 66399

Unsere Arbeitsabläufe orientieren sich an den Richtlinien der DIN 66399. Diese Norm regelt die sichere Vernichtung von Akten und Datenträgern, angefangen bei der Definition der Begriffe bis hin zu Anforderungen an die technischen Anlagen und Prozesse. Seit der Einführung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die das Bundesdatenschutzgesetz abgelöst hat, ist die DIN 66399 der maßgebliche Standard für die Gewährleistung der Datensicherheit. Durch die Einhaltung dieser Vorgaben können entsprechende Zertifikate erlangt werden.

Die Norm definiert Schutzklassen für verschiedene Arten von Daten und unterteilt Datenträger in verschiedene Kategorien. Für jede Kombination aus Schutzklasse und Datenträger werden spezifische Sicherheitsstufen festgelegt, die die Anforderungen an die Zerkleinerung der Akten oder Datenträger definieren.

Hinweis: Die Vernichtung erfolgt gem. Art. 28 EU-DSGVO, Schutzklasse 2 Sicherheitsstufe P-3.

Wichtiger Hinweis zum § 203 StGB:
Bestimmte Berufsgruppen wie Ärzte, Anwälte und Versicherungen unterliegen der Schweigepflicht und sind nach § 203 StGB verpflichtet, ein fremdes Geheimnis, das ihnen im Rahmen ihrer Berufsausübung anvertraut oder sonst bekannt geworden ist, nicht unbefugt gegenüber Dritten zu offenbaren. Das gilt auch im Rahmen der Aktenvernichtung. Unser Personal ist entsprechend geschult und zur Geheimhaltung verpflichtet.

Schutzklassen

Die Norm definiert drei Schutzklassen. Diese sind anhand der potenziellen Auswirkungen bei unerwünschter Offenlegung charakterisiert.

Schutzklasse 1 (normaler Schutzbedarf) – interne Daten, deren Offenlegung milde Auswirkungen hätte

Schutzklasse 2 (hoher Schutzbedarf) – vertrauliche Daten, eine Offenlegung könnte Betroffenen schaden

Schutzklasse 3 (sehr hoher Schutzbedarf) – geheime Daten, Veröffentlichung birgt Gefahren für Leib und Leben

ARTEN VON DATENTRÄGERN

Zur genauen Kategorisierung von Datenträgern sind verschiedene Typen festgelegt. Die Anforderungen der Sicherheitsstufen variieren dabei je nach Datenträgertyp leicht. Die Kombination aus dem Kürzel für den Typ und der Sicherheitsstufe lässt auf einen Blick erkennen, wie die Dokumente zu handhaben sind: P-3 steht dabei für Papierakten mit Sicherheitsstufe 3.

Alle Datenträgertypen nach DIN 66399 in der Übersicht:

KÜRZEL DEFINITION BEISPIELE
P Darstellung der Informationen in Originalgröße Druckerzeugnisse
F Verkleinerte Darstellung der Informationen Mikrofilm, Filmbänder
O Speicherung der Informationen auf optischen Datenträgern CD, DVD, Blu-Ray
T Speicherung auf magnetischen Datenträgern Disketten, Magnetbänder
H Speicherung auf magnetischen Festplatten herkömmliche Festplatten
E Speicherung auf elektronischen Datenträgern Flash-Drives, SSD-Festplatten

FRAGEN ZUR AKTENVERNICHTUNG IN Dessau-Roßlau

Es ist wichtig zu beachten, dass die Aufbewahrungsfristen für Dokumente je nach Art und Verwendungszweck variieren können. Es gibt gesetzliche Vorgaben, die eingehalten werden müssen. Für private Haushalte gilt in der Regel eine Aufbewahrungsfrist von 2 Jahren ab dem Erstellungsdatum eines Dokuments. Das bedeutet, dass beispielsweise Ende 2023 Dokumente aus dem Jahr 2021 vernichtet werden können. Bei Unternehmen oder gewerblichen Dokumenten gelten oft längere Fristen, wie zum Beispiel 10 Jahre. Es gibt jedoch Ausnahmen, wie beispielsweise Titel oder Gerichtsurteile, die längere Aufbewahrungsfristen haben können. Wenn Sie unsicher sind, empfehle ich Ihnen, Ihren Steuerberater zu kontaktieren. Er kann Ihnen genaue Auskunft über die Aufbewahrungsfristen für Ihre spezifischen Dokumente geben.

Es ist zu beachten, dass die Aufbewahrungsfristen für Dokumente je nach Art und Verwendungszweck variieren können. Es gibt gesetzliche Vorgaben, die eingehalten werden müssen. Für private Haushalte beträgt die übliche Aufbewahrungsfrist in der Regel 2 Jahre ab dem Erstellungsdatum eines Dokuments. Das bedeutet, dass beispielsweise Ende 2023 Dokumente aus dem Jahr 2021 vernichtet werden können. Bei Unternehmen oder gewerblichen Dokumenten gelten oft längere Fristen, wie zum Beispiel 10 Jahre. Es gibt jedoch Ausnahmen, wie beispielsweise Titel oder Gerichtsurteile, die längere Aufbewahrungsfristen haben können. Wenn Sie unsicher sind, empfehle ich Ihnen, Ihren Steuerberater zu kontaktieren. Er kann Ihnen genaue Auskunft über die Aufbewahrungsfristen für Ihre spezifischen Dokumente geben.

Wir vernichten Ihre Akten in ganz Sachsen!

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