Entsorgen wir auch bei Ihnen? Entdecken Sie unseren Service in Ihrer Region! Nutzen Sie hierzu unsere PLZ-Suche.

SERO - Ihr Spezialist rund um Recycling & Entsorgung

Aktenvernichtung in Rheinland-Pfalz

€75,55

Nettopreis pro Behälter zzgl. 19 % MwSt.

(Standard-Bruttopreis: )

Enthaltene Leistung: An- und Abfahrt, Vernichtung der Akten, Vernichtungsprotokoll auf Rechnung und Stellzeit bis zu 4 Wochen.

Sofortbefüllung: Bis zu 20 min Wartezeit vor Ort. Volle(r) Behälter wird direkt wieder mitgenommen.

Entsorgungsgebiete im Bundesland: Wir bieten die Aktenvernichtung in diesen PLZ-Gebieten im Bundesland an.

Größe
Tonnenstellung
Abholung

Highlights

  • Vernichtung nach Schutzklasse 2 Sicherheitsstufe 3 (SK2 P3)
  • Vernichtung von Akten DSGVO-konform nach DIN 66399
  • Einfache Bezahlung per Rechnung
  • Transparente Abrechnung zum Pauschalpreis

Schnelleinstieg

Wir von SERO bieten professionelle Aktenvernichtung für Privat- und Firmenkunden in Rheinland-Pfalz für bestimmte PLZ-Gebiete an. Erfahren Sie hier mehr zu unseren Services und weitere Informationen rund um das Thema Aktenvernichtung.

Unsere Leistungen im Bereich Aktenvernichtung

Mit unserem Service kann Ihr Unternehmen seine Ressourcen für die wichtigen Dinge einsetzen. Nachdem Sie uns beauftragen, bekommen Sie Sicherheitsbehälter bereitgestellt, die Sie lediglich befüllen müssen. Wir kümmern uns um den Transport und die Aktenvernichtung. Dabei bezahlen Sie einen Festpreis für die Dienstleistung - es fallen keine zusätzlichen Kosten für Transport oder Behältermiete an. Während der gesamten Prozedur ist die Sicherheit Ihrer Dokumente unsere höchste Priorität. Unser Verfahren ist daher nach DIN 66399 zertifiziert.

Wir bieten die Aktenvernichtung auf Rechnung an. Das bedeutet für Sie kein Risiko. Sie bezahlen erst nach erfolgreicher Abholung und Vernichtung Ihrer Akten.

Hinweis zur Lieferung und Nutzung:

Bitte achten Sie, dass unsere Behälter ebenerdig gestellt werden können. Ein Transport von zweirädrigen Behältern über Treppen ist im Ausnahmefall möglich. Unsere Kunden haften jedoch für Beschädigungen am Behälter. 

Die Behälter dürfen nicht im Freien stehen. Das betrifft neben Datenschutzaspekten (mögliche Zugriffe durch Dritte) auch praktische Gründe, wie. z.B. Beeinträchtigungen der Vernichtung der Akten durch Feuchtigkeit.

Hinweis zur Stellzeit und Miete:

Einmalige Bestellung

Bei einmaligen Bestellungen können Sie zwischen einer Stellung von 1 bis 3 Wochen oder der Sofortbefüllung wählen. Bei der Sofortbefüllung haben Sie 15-20 Minuten Zeit den Behälter zu füllen und der Fahrer nimmt diesen direkt wieder mit. Alternativ bleibt der Behälter zur Aktenvernichtung ab Liefertag 1 bis 3 Wochen bei Ihnen und wird dann wieder abgeholt. In beiden Fällen entstehen keine Mietkosten. Sollten Sie den Behälter länger benötigen, bieten wir Ihnen eine Dauergestellung an.

Dauergestellung

Für Dauergestellungen mit einem festen und regelmäßigen Leerungsrhythmus von bis zu 4 Wochen, entstehen ebenfalls keine Mietkosten. Lediglich bei langfristigen Gestellungen mit einer Leerung „Auf Abruf“ oder Leerungen mit einem Rhythmus ab 6 Wochen berechnen wir die unten aufgeführten Mietkosten. Dies gilt auch für einmalige Bestellungen mit einer Standzeit von mehr als 4 Wochen. 

Informationen zur Aktenvernichtung in Baden-Württemberg
Tonnengrößen

240 Liter 
416 Liter 

Leerungsrhythmus Einmalig
Auf Abruf
wöchentlich
alle 2 Wochen
alle 4 Wochen
alle 8 Wochen
alle 3 Monate
Lieferzeit Terminvereinbarung - Beachten Sie bitte eine Vorlaufzeit zur Lieferung/Abholung/Tausch von ca. 3-5 Werktagen in Großstädten. In ländlichen Gebieten kann es zu einer längeren Vorlaufzeit kommen.
Vertragslaufzeit keine
Tonnenmiete Folgende Tonnenmiete fällt ggf. an:
  • Sofortbefüllung/Einmalleistung –> keine
  • Dauergestellung (Leerungsrhythmus < 4 Wochen)  –> keine
  • Dauergestellung (Leerungsrhythmus ab 6 Wochen oder Auf Abruf) 
    • 9,90 € für 240 Liter-Behälter,
    • 12,90 € für 416 Liter-Behälter pro Tonne und angefangenen Monat
Transportkosten keine


Entsorgungsgebiete in Rheinland-Pfalz

Derzeit bieten wir die Aktenvernichtung in folgenden PLZ-Gebieten in Rheinland-Pfalz an:


Postleitzahl Ort
55116Mainz
55118Mainz
55120Mainz
55122Mainz
55124Mainz
55126Mainz
55127Mainz
55128Mainz
55129Mainz Ebersheim, Hechtsheim
55130Mainz
55131Mainz
55218Ingelheim am Rhein
55232Alzey
55234Albig
55237Flonheim
55239Gau-Odernheim
55257Budenheim
55262Heidesheim am Rhein
55263Wackernheim
55268Nieder-Olm
55270Ober-Olm
55271Stadecken-Elsheim
55276Oppenheim
55278Mommenheim
55283Nierstein
55286Wörrstadt
55288Armsheim
55291Saulheim
55294Bodenheim
55296Harxheim
55299Nackenheim
55411Bingen am Rhein
55413Weiler bei Bingen
55422Bacharach, Breitscheid
55424Münster-Sarmsheim
55425Waldalgesheim
55430Oberwesel
55432Niederburg
55435Gau-Algesheim
55437Ockenheim
55442Stromberg
55444Seibersbach
55450Langenlonsheim
55452Guldental
55457Gensingen
55543Bad Kreuznach
55545Bad Kreuznach
55546Hackenheim
55559Bretzenheim
55566Sobernheim
55568Staudernheim
55569Monzingen
55571Odernheim am Glan
55576Sprendlingen
55578Wallertheim
55583Bad Kreuznach
55585Norheim u.a.
55590Meisenheim
55592Rehborn
55593Rüdesheim
55595Hargesheim
55596Waldböckelheim
55597Wöllstein
55599Gau-Bickelheim
55606Kirn
55627Merxheim
Postleitzahl Ort
56112Lahnstein
56130Bad Ems
56329Sankt Goar
56338Braubach
56346Sankt Goarshausen u.a.
56349Kaub
56355Nastätten u.a.
56357Miehlen u.a.
56368Katzenelnbogen
56377Nassau
56379Singhofen
56410Montabaur
Postleitzahl Ort
65391Lorch
65558Burgschwalbach
65582Diez, Hambach, Aull
65623Hahnstätten u.a.
65624Altendiez
65626Birlenbach
65629Niederneisen
67360Lingenfeld
67361Freisbach
67363Lustadt
67365Schwegenheim
67366Weingarten (Pfalz)
67368Westheim (Pfalz)
67377Gommersheim
67378Zeiskam
67480Edenkoben
67482Venningen
67483Edesheim
67487Maikammer
67489Kirrweiler (Pfalz)
67547Worms
67549Worms
67550Worms
67551Worms
67574Osthofen
67575Eich
67577Alsheim
67578Gimbsheim
67580Hamm
67582Mettenheim
67583Guntersblum
67585Dorn-Dürkheim
67586Hillesheim
67587Wintersheim
67590Monsheim
67591Offstein
67592Flörsheim-Dalsheim
67593Westhofen, Bermersheim
67595Bechtheim
67596Dittelsheim-Heßloch
67598Gundersheim
67599Gundheim
67821Alsenz
67822Winterborn, Waldgrehweiler, Niedermoschel, u.a.
67823Obermoschel, Schiersfeld
67824Feilbingert
67826Hallgarten
Postleitzahl Ort
76744Wörth
76751Jockgrim
76756Bellheim
76761Rülzheim
76764Rheinzabern
76767Hagenbach
76768Berg
76770Hatzenbühl
76771Hördt
76773Kuhardt
76774Leimersheim
76776Neuburg am Rhein
76777Neupotz
76779Scheibenhardt
76829Landau in der Pfalz
76831Billigheim-Ingenheim, Birkweiler
76833Frankweiler
76835Rhodt u.a.
76855Annweiler am Trifels
76857Albersweiler, Silz u.a.
76863Herxheim
76865Insheim
76870Kandel
76872Steinweiler
76877Offenbach an der Queich
76879Hochstadt
76887Bad Bergzabern u.a.

Unsere Datenschutztonnen

Mit unserem Angebot an verschiedenen Varianten und Behältergrößen wollen wir eine sichere und zuverlässige Aktenvernichtung anbieten. Unsere Behälter sind robust und verschließbar, um den maximalen Schutz zu gewährleisten und diese vor Einsicht Dritter zu schützen. Wir beraten Sie gern, um den passenden Behälter für Ihre Bedürfnisse zu finden.

Vertragsinformationen

Wir bieten Ihnen verschiedene Vertragsformen an, damit Sie individuell entscheiden können, ob Sie eine einmalige Leistung wünschen oder eine dauerhafte Betreuung. Bei uns haben Sie keine Vertragsbindung und keine Kündigungsfristen. Bei einer Bestellung können Sie entscheiden, ob der Behälter bis zu 3 Wochen ohne Mehrkosten vor Ort bleibt oder ob dieser sofort nach der Befüllung mitgenommen werden soll. Erst wenn der Behälter länger als 4 Wochen ohne Tausch bei Ihnen bleibt, fällt eine kleine Mietgebühr an (siehe oben). Alternativ können Sie sich gern für eine dauerhafte Lösung entscheiden, bei der der Behälter in einem von Ihnen gewünschten regelmäßigen Rhythmus getauscht wird. Sie haben natürlich auch die Möglichkeit, einen Tausch „auf Abruf“ zu veranlassen. Es fallen keine Transportkosten oder versteckte Gebühren an.

Bezahlung

Die Bezahlung erfolgt bei uns bequem per Rechnung. Nach erbrachter Leistung erhalten Sie diese per E-Mail zugeschickt. Auf der Rechnung ist dokumentiert, dass die Vernichtung nach den entsprechenden DIN-Vorgaben der DIN 66399 erfolgte. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie eine einmalige Leistung gebucht haben oder dauerhaft Kunde sind.

Was gehört in den Behälter für die Aktenvernichtung?

Unsere Behälter zur Aktenvernichtung sind für alle Akten und Aktenordner aus Pappe und Papier geeignet. Dabei können die Metallbügel und Büroklammern an den Akten verbleiben. Bitte sortieren Sie jedoch Klarsichtfolien und Kunststoffe aus, da sie den Vernichtungsprozess beeinträchtigen können, indem sie die Anlagen verkleben oder beschädigen. Andere Datenträger wie CDs, Festplatten oder USB-Sticks dürfen nicht in die Aktenbehälter. Diese müssen separat gesammelt, geschreddert und entsorgt werden.

Ablauf der Aktenvernichtung

Eine vordringliche Aufgabe bei der Aktenvernichtung ist es, den Datenschutz zu jedem Zeitpunkt zu gewährleisten. Unsere Abläufe stellen sicher, dass Ihre vertraulichen Informationen zu keiner Zeit eingesehen werden können. Das gilt im Übrigen auch für unsere Mitarbeiter. Somit sind Ihre Dokumente während des gesamten Vorgangs sicher. Wir führen zudem über jeden Schritt Protokoll. Unser gesamter Prozess ist konform mit den Vorgaben der DIN 66399. Nachdem wir Ihre Aktenvernichtungstonne abgeholt haben, werden die metallischen Bestandteile der Aktenordner abgeschieden. Anschließend erfolgt die Zerkleinerung. Danach sind die Papiere bereits in so kleine Schnipsel zerteilt, dass eine Wiederherstellung hier bereits nahezu unmöglich ist. Nichtsdestotrotz verwirbeln wir anschließend die Schnipsel, um die Wiederherstellung noch mehr zu erschweren. Die verwirbelten, winzigen Papierfetzen pressen wir im Anschluss zu großen Papierballen. Diese sind als “Bunte Akten” ein beliebter Rohstoff für Recyclingpapier, z.B. für Toilettenpapier oder Küchentücher.

Akten im Regal - So lange müssen Akten aufbewahrt werden

DIN 66399

Sichere Vernichtung der Akten

Unser gesamter Prozess entspricht den Vorgaben der DIN 66399. Diese Norm legt Begrifflichkeiten und Prozessabläufe für eine Aktenvernichtung fest, die mit der Datenschutz-Grundverordnung konform ist. Entsorgungsunternehmen, die ihre Prozesse nach den Maßgaben der Norm organisieren, bekommen ein entsprechendes Zertifikat. Die DIN 66399 legt zum Einen verschiedene Schutzklassen fest. Diese helfen dabei, die zu vernichtenden Dokumente zu klassifizieren. Daneben existiert eine Klassifikation für den Datenträger. Das können neben klassischen Akten auch elektronische Formen der Datenspeicherung sein. Zudem legt die Norm verschiedene Sicherheitsstufen fest. Diese machen Mindestangaben für die Vernichtung nach der jeweiligen Sicherheitsstufe.

Hinweis: Die Vernichtung erfolgt gem. Art. 28 EU-DSGVO, Schutzklasse 2 Sicherheitsstufe P-3.

Wichtiger Hinweis zum § 203 StGB:
Bestimmte Berufsgruppen wie Ärzte, Anwälte und Versicherungen unterliegen der Schweigepflicht und sind nach § 203 StGB verpflichtet, ein fremdes Geheimnis, das ihnen im Rahmen ihrer Berufsausübung anvertraut oder sonst bekannt geworden ist, nicht unbefugt gegenüber Dritten zu offenbaren. Das gilt auch im Rahmen der Aktenvernichtung. Unser Personal ist entsprechend geschult und zur Geheimhaltung verpflichtet.

Schutzklassen & Sicherheitstufen

  • Schutzklassen

    Die Norm legt drei Schutzklassen fest, anhand derer die weitere Kategorisierung der Dokumente erfolgt. Die Einteilung erfolgt anhand des Schutzbedarfs der enthaltenen Informationen.

    Schutzklasse 1 (normal) – interne Daten, Offenlegung hätte mild negative Auswirkung

    Schutzklasse 2 (hoch) – vertrauliche Daten, Offenlegung könnte für betroffene Personen bzw. Institutionen schädlich sein

    Schutzklasse 3 (sehr hoch) – geheime Daten, Offenlegung kann Gefahr für Leib und Leben bergen

    Die meisten Unterlagen von Unternehmen und Privatleuten fallen in die ersten beiden Schutzklassen.

  • Sicherheitsstufen

    Die Sicherheitsstufen legen Mindestanforderungen für die Vernichtung fest. Diese beziehen sich auf den Rekonstruktionsaufwand, der nach der Anwendung dieser Stufe betrieben werden müsste. So werden u. a. Partikelgrößen für die zerkleinerten Datenträger vorgegeben. Insgesamt werden sieben Sicherheitsstufen definiert. Dabei besteht eine Korrelation mit der Schutzklasse: Bestimmte Stufen erfordern eine entsprechende Schutzklasse. So dürfen z. B. Dokumente der Schutzklasse 3 nur mit mindestens Sicherheitsstufe 4 behandelt werden. Die Sicherheitsstufen haben sehr feine Abstufungen. Besonders die hohen Klassen sind dann vor allem für streng geheime Dokumente relevant. Der Stand, mit dem wir die Dokumente vernichten, ist Sicherheitsstufe 3. Bereits hier sind die Anforderungen bereits so streng, dass eine Wiederherstellung nahezu unmöglich ist.

Arten von Datenträgern

Zur genauen Kategorisierung von Datenträgern sind verschiedene Typen festgelegt. Die Anforderungen der Sicherheitsstufen variieren dabei je nach Datenträgertyp leicht. Die Kombination aus dem Kürzel für den Typ und der Sicherheitsstufe lässt auf einen Blick erkennen, wie die Dokumente zu handhaben sind: P-3 steht dabei für Papierakten mit Sicherheitsstufe 3.

Alle Datenträgertypen nach DIN 66399 in der Übersicht:

KÜRZEL DEFINITION BEISPIELE
P Darstellung der Informationen in Originalgröße Druckerzeugnisse
F Verkleinerte Darstellung der Informationen Mikrofilm, Filmbänder
O Speicherung der Informationen auf optischen Datenträgern CD, DVD, Blu-Ray
T Speicherung auf magnetischen Datenträgern Disketten, Magnetbänder
H Speicherung auf magnetischen Festplatten herkömmliche Festplatten
E Speicherung auf elektronischen Datenträgern Flash-Drives, SSD-Festplatten

Fragen zur Aktenvernichtung

Wie lang muss ich verschiedene Dokumente aufbewahren?

Ganz pauschal lässt sich diese Frage nicht beantworten. Es gelten gesetzliche Aufbewahrungsfristen für verschiedene Dokumente. Im Einzelnen hängen diese von der Art des Dokuments ab. Fragen Sie im Zweifelsfall Ihren Steuerberater, welche Fristen gelten.

Grob gesagt müssen Privatpersonen eine Frist von zwei Jahren einhalten. Für Unternehmen gilt im Allgemeinen eine Frist von zehn Jahren.

Welches Jahr kann in die Aktenvernichtung?

Es ist wichtig zu beachten, dass die Aufbewahrungsfristen für Dokumente je nach Art und Verwendungszweck variieren können. Es gibt gesetzliche Vorgaben, die eingehalten werden müssen. Für private Haushalte gilt in der Regel eine Aufbewahrungsfrist von 2 Jahren ab dem Erstellungsdatum eines Dokuments. Bei Unternehmen oder gewerblichen Dokumenten gelten oft längere Fristen, wie zum Beispiel 10 Jahre. Es gibt jedoch Ausnahmen, wie beispielsweise Titel oder Gerichtsurteile, die längere Aufbewahrungsfristen haben können. Wenn Sie unsicher sind, empfehle ich Ihnen, Ihren Steuerberater zu kontaktieren. Er kann Ihnen genaue Auskunft über die Aufbewahrungsfristen für Ihre spezifischen Dokumente geben.
Lesen Sie hierzu auch unseren Ratgeber zu Aufbewahrungsfristen.

Sie haben weitere Fragen?

Bei Fragen zu unseren Leistungen nehmen Sie gern Kontakt mit uns auf! So erreichen Sie unsere Ansprechpartner:

Sie erreichen uns telefonisch unter: (0800) 000 88 91 (montags bis freitags 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr). Oder per Mail unter info@sero-aktenvernichtung.de.

Oder nutzen Sie unser Kontaktformular:

Aktenvernichtung Rheinland-Pfalz
SERO Aktenvernichtung

Aktenvernichtung in Rheinland-Pfalz

Ab €71,35

Schnelleinstieg

Wir von SERO bieten professionelle Aktenvernichtung für Privat- und Firmenkunden in Rheinland-Pfalz für bestimmte PLZ-Gebiete an. Erfahren Sie hier mehr zu unseren Services und weitere Informationen rund um das Thema Aktenvernichtung.

Unsere Leistungen im Bereich Aktenvernichtung

Mit unserem Service kann Ihr Unternehmen seine Ressourcen für die wichtigen Dinge einsetzen. Nachdem Sie uns beauftragen, bekommen Sie Sicherheitsbehälter bereitgestellt, die Sie lediglich befüllen müssen. Wir kümmern uns um den Transport und die Aktenvernichtung. Dabei bezahlen Sie einen Festpreis für die Dienstleistung - es fallen keine zusätzlichen Kosten für Transport oder Behältermiete an. Während der gesamten Prozedur ist die Sicherheit Ihrer Dokumente unsere höchste Priorität. Unser Verfahren ist daher nach DIN 66399 zertifiziert.

Wir bieten die Aktenvernichtung auf Rechnung an. Das bedeutet für Sie kein Risiko. Sie bezahlen erst nach erfolgreicher Abholung und Vernichtung Ihrer Akten.

Hinweis zur Lieferung und Nutzung:

Bitte achten Sie, dass unsere Behälter ebenerdig gestellt werden können. Ein Transport von zweirädrigen Behältern über Treppen ist im Ausnahmefall möglich. Unsere Kunden haften jedoch für Beschädigungen am Behälter. 

Die Behälter dürfen nicht im Freien stehen. Das betrifft neben Datenschutzaspekten (mögliche Zugriffe durch Dritte) auch praktische Gründe, wie. z.B. Beeinträchtigungen der Vernichtung der Akten durch Feuchtigkeit.

Hinweis zur Stellzeit und Miete:

Einmalige Bestellung

Bei einmaligen Bestellungen können Sie zwischen einer Stellung von 1 bis 3 Wochen oder der Sofortbefüllung wählen. Bei der Sofortbefüllung haben Sie 15-20 Minuten Zeit den Behälter zu füllen und der Fahrer nimmt diesen direkt wieder mit. Alternativ bleibt der Behälter zur Aktenvernichtung ab Liefertag 1 bis 3 Wochen bei Ihnen und wird dann wieder abgeholt. In beiden Fällen entstehen keine Mietkosten. Sollten Sie den Behälter länger benötigen, bieten wir Ihnen eine Dauergestellung an.

Dauergestellung

Für Dauergestellungen mit einem festen und regelmäßigen Leerungsrhythmus von bis zu 4 Wochen, entstehen ebenfalls keine Mietkosten. Lediglich bei langfristigen Gestellungen mit einer Leerung „Auf Abruf“ oder Leerungen mit einem Rhythmus ab 6 Wochen berechnen wir die unten aufgeführten Mietkosten. Dies gilt auch für einmalige Bestellungen mit einer Standzeit von mehr als 4 Wochen. 

Informationen zur Aktenvernichtung in Baden-Württemberg
Tonnengrößen

240 Liter 
416 Liter 

Leerungsrhythmus Einmalig
Auf Abruf
wöchentlich
alle 2 Wochen
alle 4 Wochen
alle 8 Wochen
alle 3 Monate
Lieferzeit Terminvereinbarung - Beachten Sie bitte eine Vorlaufzeit zur Lieferung/Abholung/Tausch von ca. 3-5 Werktagen in Großstädten. In ländlichen Gebieten kann es zu einer längeren Vorlaufzeit kommen.
Vertragslaufzeit keine
Tonnenmiete Folgende Tonnenmiete fällt ggf. an:
  • Sofortbefüllung/Einmalleistung –> keine
  • Dauergestellung (Leerungsrhythmus < 4 Wochen)  –> keine
  • Dauergestellung (Leerungsrhythmus ab 6 Wochen oder Auf Abruf) 
    • 9,90 € für 240 Liter-Behälter,
    • 12,90 € für 416 Liter-Behälter pro Tonne und angefangenen Monat
Transportkosten keine

Größe

  • 240 Liter
  • 416 Liter

Tonnenstellung

  • einmalig
  • dauerhaft

Abholung

  • Sofortbefüllung (20 Min.)
  • nach 1 Woche
  • nach 2 Wochen
  • nach 3 Wochen
  • wöchentlich
  • alle 2 Wochen
  • alle 4 Wochen
  • alle 8 Wochen
  • alle 3 Monate
  • Auf Abruf
Produkt anzeigen