Aktenvernichtung Dorsten
Aktenvernichtung Dorsten
Aktenvernichtung Dorsten

Aktenvernichtung Dorsten

Angebotspreis€79,90 EUR (Netto: €67,14) 

Brutto inkl. gültiger MwSt.

Hinweis: Preis pro Behälter. Enthaltene Leistung: An- und Abfahrt, Vernichtung der Akten, Vernichtungsprotokoll auf Rechnung und Stellzeit bis zu 4 Wochen.

Bei einer Sofortbefüllung wartet der Fahrer bis zu 20 min vor Ort und nimmt den vollen Behälter direkt wieder mit.

Wählen Sie Ihre Tonnengröße

Größe:240 Liter
Tonnenstellung:einmalig
Stelldauer oder Leerungsrhytmus:Sofortbefüllung
Anzahl:

Hilfe

FAQs
Besuche unsere FAQ-Seite, um Antworten auf häufig gestellte Fragen zu finden.

Servicezeiten
Wir sind von Montag bis Freitag (8:00-16:00 Uhr) unter der Telefonnummer 

(0800) 000 88 91 oder per E-Mail 

info@sero-aktenvernichtung.de erreichbar.

Kontaktformular
Möchten Sie sich mit unseren Teams in Verbindung setzen? Besuchen Sie unsere Kontaktseite, um uns eine Nachricht zu senden.

Angebot

Nutzen Sie unser Angebotsformular für ein unverbindliches Angebot zur Aktenvernichtung.

Auch in Dorsten wird die Unternehmenswelt immer agiler. Von großen Unternehmen bis hin zu kleinen oder mittelständischen Unternehmen ist alles vertreten. Sollten die Aufbewahrungsfristen Ihrer Geschäftsdokumente ablaufen, können Sie sich auf uns verlassen. Wir bieten professionelle Aktenvernichtungsdienste für Unternehmen in Dorsten an. Natürlich gilt unser Service der Aktenvernichtung auch für private Haushalte.

Benötigen Sie die Aktenvernichtung doch in einer anderen Region, nutzen Sie unsere PLZ-Suche, wählen aus unserer Städteübersicht oder bestellen direkt für Nordrhein Westfalen.

Wir bieten die Aktenvernichtung auf Rechnung an. Das bedeutet für Sie kein Risiko. Sie bezahlen erst nach erfolgreicher Abholung und Vernichtung ihrer Akten.

Hinweis zur Lieferung und Nutzung:

Bitte achten Sie, dass unsere Behälter ebenerdig gestellt werden können. Ein Transport von zweirädrigen Behältern über Treppen ist im Ausnahmefall möglich. Unsere Kunden haften jedoch für Beschädigungen am Behälter. 

Die Behälter dürfen nicht im Freien stehen. Das betrifft neben Datenschutzaspekten (mögliche Zugriffe durch Dritte) auch praktische Gründe, wie. z.B. Beeinträchtigungen der Vernichtung der Akten durch Feuchtigkeit.

Hinweis zur Stellzeit und Miete:

Einmalige Bestellung

Bei einmaligen Bestellungen können Sie zwischen einer Stellung von 1 bis 3 Wochen oder der Sofortbefüllung wählen. Bei der Sofortbefüllung haben Sie 15-20 Minuten Zeit den Behälter zu füllen und der Fahrer nimmt diesen direkt wieder mit. Alternativ bleibt der Behälter zur Aktenvernichtung ab Liefertag 1 bis 3 Wochen bei Ihnen und wird dann wieder abgeholt. In beiden Fällen entstehen keine Mietkosten. Sollten Sie den Behälter länger benötigen, bieten wir Ihnen eine Dauergestellung an.

Dauergestellung

Für Dauergestellungen mit einem festen und regelmäßigen Leerungsrhythmus von bis zu 4 Wochen, entstehen ebenfalls keine Mietkosten. Lediglich bei langfristigen Gestellungen mit einer Leerung „Auf Abruf“ oder Leerungen mit einem Rhythmus ab 6 Wochen berechnen wir die unten aufgeführten Mietkosten. Dies gilt auch für einmalige Bestellungen mit einer Standzeit von mehr als 4 Wochen. 

Informationen zur Aktenvernichtung in Dorsten
Tonnengrößen 240 Liter 
416 Liter 
Leerungsrhythmus Einmalig
Auf Abruf
wöchentlich
alle 2 Wochen
alle 4 Wochen
alle 8 Wochen
alle 3 Monate
Lieferzeit Terminvereinbarung
Vertragslaufzeit keine
Tonnenmiete Folgende Tonnenmiete fällt ggf. an:
  • Sofortbefüllung/Einmalleistung –> keine
  • Dauergestellung (Leerungsrhythmus < 4 Wochen)  –> keine
  • Dauergestellung (Leerungsrhythmus ab 6 Wochen oder Auf Abruf) 
    • 9,90 € für 240 Liter-Behälter,
    • 12,90 € für 416 Liter-Behälter pro Tonne und angefangenen Monat
Transportkosten keine
Datenschutztonne

Sicher und Robust

UNSERE DATENSCHUTZTONNEN

Unsere Sicherheitsbehälter für die Aktenvernichtung in Dorsten können Sie in verschiedenen Größen bestellen. Die Behälter bestehen aus robustem Metall und gewährleisten somit eine sichere Aufbewahrung Ihrer vertraulichen Dokumente. Um sicherzustellen, dass die eingeworfenen Akten nicht von Unbefugten eingesehen werden können, sind die Behälter mit abschließbaren Deckeln ausgestattet. Dadurch wird gewährleistet, dass Ihre sensiblen Informationen während des gesamten Prozesses der Aktenvernichtung geschützt sind.

VERTRAG

Sie haben in Dorsten die Möglichkeit, zwischen einer einmaligen oder regelmäßigen Abholung zu wählen. Bei einer regelmäßigen Leerung können Sie zwischen verschiedenen Intervallen wählen, wie wöchentlich, alle 2, 4, 8 Wochen, alle 3 Monate oder auf Abruf. Die angegebenen Kosten beziehen sich auf jede einzelne Leerung und beinhalten die Bereitstellung des Containers, den Transport sowie die Aktenvernichtung. Unsere Preise verstehen sich als Komplettpreis, es fallen keine zusätzlichen Transportgebühren oder Behältermieten an (bis zu einer Stellzeit von 4 Wochen, siehe Tonnenmiete).

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BEZAHLUNG

Wenn Sie unseren Service einmalig in Anspruch nehmen, erhalten Sie kurz nach der Durchführung Ihres Auftrags eine Rechnung. Bei regelmäßiger Leerung senden wir Ihnen monatlich eine Rechnung zu.

Datenschutztonne

WAS GEHÖRT IN DEN BEHÄLTER FÜR DIE AKTENVERNICHTUNG?

Die Tonnen sind lediglich für die Aktenvernichtung geeignet. Es dürfen deshalb nur Papierunterlagen sowie Aktenordner und Dokumentenmappen aus Papier oder Pappe eingefüllt werden.

Andere Datenträger wie CDs oder Festplatten können nicht in der Aktenvernichtung entsorgt werden. Außerdem müssen Folien und Mappen aus Kunststoff der herkömmlichen Entsorgung zugeführt werden und gehören nicht in die Tonne für die Aktenvernichtung.

Sichere Aktenvernichtung LKW

SICHERE AKTENVERNICHTUNG

Unsere Sicherheitsbehälter für die Aktenvernichtung in Dorsten sind in verschiedenen Größen erhältlich. Sie bestehen aus robustem Metall und verfügen über abschließbare Deckel, um sicherzustellen, dass Unbefugte keinen Zugriff auf die eingeworfenen Akten haben.

Der Datenschutz spielt bei der Aktenvernichtung eine entscheidende Rolle. Unsere Abläufe gewährleisten, dass während des Transports zur Vernichtungsanlage niemand Ihre Akten einsehen kann. Wir protokollieren den Transport sorgfältig, um maximale Sicherheit zu gewährleisten.

In unserer Anlage werden die Aktenordner zusammen mit den Metallen geschreddert, da wir keine Einsicht nehmen. Das Entfernen von Metallteilen ist an diesem Punkt nicht möglich. Das Recycling des Materials erfolgt später in der Papierfabrik. Das Papier wird zu kleinen Partikeln geschreddert, wodurch eine Wiederherstellung nahezu unmöglich wird. Um die Rekonstruktion weiter zu erschweren, werden die Partikel mitunter verwirbelt. Anschließend pressen wir die winzigen Papierschnipsel zu Ballen, die als Stoffgruppe "Bunte Akten" im Papierrecycling Verwendung finden. Oft entstehen aus Ihren Akten dann Hygienepapiere wie beispielsweise Küchentücher.

Akten im Regal - So lange müssen Akten aufbewahrt werden

DIN 66399

DIN 66399

Unsere Prozesse laufen nach den Vorgaben der DIN 66399 ab. Diese Norm regelt die Akten- und Datenträgervernichtung von der Begriffsbestimmung über die Klassifizierung von Datenträgern bis hin zu Anforderungen an Anlagen und Abläufe. Seit die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) das Bundesdatenschutzgesetz abgelöst hat, ist die seit 2012 bestehende Norm der Standard für die Sicherheit in der Datenvernichtung. Bei Einhaltung der Vorgaben werden entsprechende Zertifikate vergeben.

Die Norm legt Schutzklassen für verschiedene Arten von Daten fest. Darüber hinaus teilt sie Datenträger in Kategorien ein. Für eine bestehende Kombination aus Schutzklasse und Datenträger können dann verschiedene Sicherheitsstufen angewendet werden, die Vorgaben über Zerkleinerung der Akten bzw. Datenträger machen.

Hinweis: Die Vernichtung erfolgt gem. Art. 28 EU-DSGVO, Schutzklasse 2 Sicherheitsstufe P-3.

Wichtiger Hinweis zum § 203 StGB:
Bestimmte Berufsgruppen wie Ärzte, Anwälte und Versicherungen unterliegen der Schweigepflicht und sind nach § 203 StGB verpflichtet, ein fremdes Geheimnis, das ihnen im Rahmen ihrer Berufsausübung anvertraut oder sonst bekannt geworden ist, nicht unbefugt gegenüber Dritten zu offenbaren. Das gilt auch im Rahmen der Aktenvernichtung. Unser Personal ist entsprechend geschult und zur Geheimhaltung verpflichtet.

Schutzklassen

Die Norm definiert drei Schutzklassen. Diese sind anhand der potenziellen Auswirkungen bei unerwünschter Offenlegung charakterisiert.

Schutzklasse 1 (normaler Schutzbedarf) – interne Daten, deren Offenlegung milde Auswirkungen hätte

Schutzklasse 2 (hoher Schutzbedarf) – vertrauliche Daten, eine Offenlegung könnte Betroffenen schaden

Schutzklasse 3 (sehr hoher Schutzbedarf) – geheime Daten, Veröffentlichung birgt Gefahren für Leib und Leben

ARTEN VON DATENTRÄGERN

Zur genauen Kategorisierung von Datenträgern sind verschiedene Typen festgelegt. Die Anforderungen der Sicherheitsstufen variieren dabei je nach Datenträgertyp leicht. Die Kombination aus dem Kürzel für den Typ und der Sicherheitsstufe lässt auf einen Blick erkennen, wie die Dokumente zu handhaben sind: P-3 steht dabei für Papierakten mit Sicherheitsstufe 3.

Alle Datenträgertypen nach DIN 66399 in der Übersicht:

KÜRZEL DEFINITION BEISPIELE
P Darstellung der Informationen in Originalgröße Druckerzeugnisse
F Verkleinerte Darstellung der Informationen Mikrofilm, Filmbänder
O Speicherung der Informationen auf optischen Datenträgern CD, DVD, Blu-Ray
T Speicherung auf magnetischen Datenträgern Disketten, Magnetbänder
H Speicherung auf magnetischen Festplatten herkömmliche Festplatten
E Speicherung auf elektronischen Datenträgern Flash-Drives, SSD-Festplatten

FRAGEN ZUR AKTENVERNICHTUNG in Dorsten

Die Aufbewahrungsfristen für Dokumente variieren je nach Art und Verwendungszweck und werden durch gesetzliche Vorgaben geregelt. Für Privatpersonen und Haushalte beträgt die Aufbewahrungsfrist in den meisten Fällen 2 Jahre. Gewerbetreibende und Unternehmen haben oft deutlich längere Aufbewahrungsfristen, die in vielen Fällen etwa 10 Jahre betragen. Wenn Sie sich unsicher sind, ob Sie Ihre alten Akten bereits entsorgen dürfen, kann es sinnvoll sein, Kontakt mit einem Steuerberater oder Fachexperten aufzunehmen. Sie können Ihnen dabei helfen, die spezifischen Aufbewahrungsfristen für Ihre Dokumente zu bestimmen und sicherzustellen, dass Sie alle rechtlichen Anforderungen erfüllen.

Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit Ablauf des Jahres, in dem das Dokument erstellt wurde. Für Privatleute heißt das, dass die meisten Unterlagen aus 2020 nicht mehr aufbewahrt werden müssen. Unternehmen können die überwiegende Zahl der Dokumente aus 2012 entsorgen. Beachten Sie jedoch Abweichungen und erkundigen Sie sich im Zweifel!

Ja, sogar fast im ganzen Bundesgebiet.

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Bei Fragen zu unseren Leistungen nehmen Sie gern Kontakt mit uns auf! So erreichen Sie unsere Ansprechpartner: