



Aktenvernichtung Frankfurt
Hinweis: Preis pro Behälter. Enthaltene Leistung: An- und Abfahrt, Vernichtung der Akten, Vernichtungsprotokoll auf Rechnung und Stellzeit bis zu 4 Wochen.
Bei einer Sofortbefüllung wartet der Fahrer bis zu 20 min vor Ort und nimmt den vollen Behälter direkt wieder mit.
Wählen Sie Ihre Tonnengröße
Schnelleinstieg
Im Alltag von Unternehmen fallen auch im digitalen Zeitalter viele Dokumente noch in Papierform an. Akten, die bestimmte Geschäftsvorgänge dokumentieren, unterliegen Aufbewahrungsfristen. Nach dem Ablauf der Fristen kann eine Aktenvernichtung durchgeführt werden. Wir sind Ihr Partner für die sichere Aktenvernichtung in Frankfurt am Main!
Wir bieten die Aktenvernichtung auf Rechnung an. Das bedeutet für Sie kein Risiko. Sie bezahlen erst nach erfolgreicher Abholung und Vernichtung ihrer Akten.
Hinweis zur Lieferung und Nutzung:
Bitte achten Sie, dass unsere Behälter ebenerdig gestellt werden können. Ein Transport von zweirädrigen Behältern über Treppen ist im Ausnahmefall möglich. Unsere Kunden haften jedoch für Beschädigungen am Behälter.
Die Behälter dürfen nicht im Freien stehen. Das betrifft neben Datenschutzaspekten (mögliche Zugriffe durch Dritte) auch praktische Gründe, wie. z.B. Beeinträchtigungen der Vernichtung der Akten durch Feuchtigkeit.
Hinweis zur Stellzeit und Miete:
Einmalige Bestellung
Bei einmaligen Bestellungen können Sie zwischen einer Stellung von 1 bis 3 Wochen oder der Sofortbefüllung wählen. Bei der Sofortbefüllung haben Sie 15-20 Minuten Zeit den Behälter zu füllen und der Fahrer nimmt diesen direkt wieder mit. Alternativ bleibt der Behälter zur Aktenvernichtung ab Liefertag 1 bis 3 Wochen bei Ihnen und wird dann wieder abgeholt. In beiden Fällen entstehen keine Mietkosten. Sollten Sie den Behälter länger benötigen, bieten wir Ihnen eine Dauergestellung an.
Dauergestellung
Für Dauergestellungen mit einem festen und regelmäßigen Leerungsrhythmus von bis zu 4 Wochen, entstehen ebenfalls keine Mietkosten. Lediglich bei langfristigen Gestellungen mit einer Leerung „Auf Abruf“ oder Leerungen mit einem Rhythmus ab 6 Wochen berechnen wir die unten aufgeführten Mietkosten. Dies gilt auch für einmalige Bestellungen mit einer Standzeit von mehr als 4 Wochen.
Tonnengrößen | 70 Liter 240 Liter 500 Liter |
Leerungsrhythmus |
Einmalig Auf Abruf wöchentlich alle 2 Wochen alle 4 Wochen alle 8 Wochen alle 3 Monate |
Lieferzeit | Terminvereinbarung |
Vertragslaufzeit | keine |
Tonnenmiete | Folgende Tonnenmiete fällt ggf. an:
|
Transportkosten | keine |

Sicher und Robust
Unsere Datanschutztonnen
Die Sicherheitsbehälter haben ein robustes Metallgehäuse. Unsere Sicherheitsbehälter sind verschließbar, sodass auch während der Stellzeit absolute Vertraulichkeit der Dokumente gewährleistet ist.
Unsere
Tonnengrößen

VERTRAGSINFORMATIONEN
Sie unterliegen keiner Vertragsbindung. Es besteht die Möglichkeit, die Aktenvernichtung einmalig oder wiederkehrend zu beauftragen. Auch bei wiederkehrender Leistung können Sie das Vertragsverhältnis flexibel gestalten. Die Abrechnung erfolgt pro erfolgter Leerung.

BEZAHLUNG
Die Rechnungslegung erfolgt unmittelbar nach Abwicklung des Auftrags. Sie erhalten die Rechnung auf postalischem Weg. Möchten Sie unseren Service regelmäßig in Anspruch nehmen, ergeht die Rechnung monatlich. Sie können in diesem Fall auch am Lastschriftverfahren teilnehmen, damit wir den Rechnungsbetrag bequem von Ihrem Konto einziehen können.

WAS GEHÖRT IN DEN BEHÄLTER FÜR DIE AKTENVERNICHTUNG?
Wir bieten in Frankfurt lediglich die Aktenvernichtung an. Das bedeutet, dass nur Papierunterlagen und eventuell die Aktenordner in den Behälter Platz finden dürfen. Klarsichtfolien, Büroklammern und ähnliche Anhaftungen an den Dokumenten sollten vorher entfernt werden.
Andere Datenträger, die Informationen bildlich speichern (z. B. Mikrofilme) vernichten wir nicht. Ebenso bieten wir keine Datenträgervernichtung für digitale Speicherelemente, wie CDs, DVDs oder Festplatten an.

ABLAUF DER AKTENVERNICHTUNG
Papierunterlagen können sensible Informationen enthalten. Um die Sicherheit der Daten zu gewährleisten, muss daher der Zugriff von Unbefugten auf die Akten gewährleistet sein. Dies stellen wir durch abschließbare Behälter sicher. Auf dem gesamten Transportweg hat niemand Zugriff auf die Unterlagen. Sobald sie in der Anlage für die Aktenvernichtung ankommen, beginnt die Zerkleinerung der Dokumente. Durch unseren zertifizierten Prozess, bei dem jeder Arbeitsschritt dokumentiert wird, ist die Einhaltung strengster Datenschutzrichtlinien gegeben.
Die Akten werden in kleine Partikel geschnitten. Wir wenden standardmäßig die Sicherheitsstufe P-3 an: Dabei bleiben Schnipsel von der Größe eines Daumennagels übrig. Im Anschluss an die Zerkleinerung werden die Partikel verwirbelt. Damit sind die Chancen, einzelne Dokumente zu rekonstruieren, sehr gering. Die verwirbelten Partikel werden anschließend zu Papierballen gepresst. Sie finden als Altpapiersorte Eingang in den Papierkreislauf.

DIN 66399
Sichere Vernichtung der Akten
Unser gesamtes Verfahren folgt den Vorgaben der DIN 66399. Diese Vorschrift regelt die Vernichtung von Akten und Datenträgern. Sie nimmt dazu eine Klassifizierung der Dokumente vor und beschreibt den Ablauf der Vernichtung.
Ein wichtiger Bestandteil der Norm ist die Einteilung von Daten in Schutzklassen. Anhand dieser Schutzklassen ergibt sich, welche Behandlung die Datenträger bekommen sollten.
Die Schutzklassen der Norm ergeben eine Dreiteilung, die Klassifizierung ergibt sich dabei aus den (hypothetischen) negativen Folgen, die durch eine Veröffentlichung der gespeicherten Daten entstehen würden. Daraus leitet die Norm den Schutzbedarf der jeweiligen Klasse ab.
Nachdem der Schutzbedarf von Unterlagen festgestellt wurde, erfolgt eine Einteilung in Sicherheitsstufen.
Hinweis: Die Vernichtung erfolgt gem. Art. 28 EU-DSGVO, Schutzklasse 2 Sicherheitsstufe P-3 gem. DIN 66399 Bei einer gewünschten Abweichung hiervon kontaktieren Sie uns bitte unter info@sero-aktenvernichtung.de.
Wichtiger Hinweis zum § 203 StGB:
Bestimmte Berufsgruppen wie Ärzte, Anwälte und Versicherungen unterliegen der Schweigepflicht und sind nach § 203 StGB verpflichtet, ein fremdes Geheimnis, das ihnen im Rahmen ihrer Berufsausübung anvertraut oder sonst bekannt geworden ist, nicht unbefugt gegenüber Dritten zu offenbaren. Das gilt auch im Rahmen der Aktenvernichtung. Unser Personal ist entsprechend geschult und zur Geheimhaltung verpflichtet.
Klassifizierung VON DATENTRÄGERN
Wie genau die Vernichtung von Akten und Datenträgern auszusehen hat, hängt von der Materialität der Datenträger ab. Die Norm klassifiziert Datenträger anhand der Art der Speicherung in sechs Kategorien, die je ein Kürzel tragen:
Alle Datenträgertypen nach DIN 66399 in der Übersicht:
KÜRZEL | DEFINITION | BEISPIELE |
P | Darstellung der Informationen in Originalgröße | Druckerzeugnisse |
F | Verkleinerte Darstellung der Informationen | Mikrofilm, Filmbänder |
O | Speicherung der Informationen auf optischen Datenträgern | CD, DVD, Blu-Ray |
T | Speicherung auf magnetischen Datenträgern | Disketten, Magnetbänder |
H | Speicherung auf magnetischen Festplatten | herkömmliche Festplatten |
E | Speicherung auf elektronischen Datenträgern | Flash-Drives, SSD-Festplatten |
FRAGEN ZUR AKTENVERNICHTUNG IN FRANKFURT
Ja wir bieten eine Festplattenvernichtung in Frankfurt an.
Unser Service ist auf einen Umkreis von 30km vom Frankfurter Stadtgebiet begrenzt.
Ganz pauschal lässt sich diese Frage nicht beantworten. Es gelten gesetzliche Aufbewahrungsfristen für verschiedene Dokumente. Im Einzelnen hängen diese von der Art des Dokuments ab. Fragen Sie im Zweifelsfall Ihren Steuerberater, welche Fristen gelten.
Grob gesagt müssen Privatpersonen eine Frist von zwei Jahren einhalten. Für Unternehmen gilt im Allgemeinen eine Frist von zehn Jahren.
Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit Ablauf des Jahres, in dem das Dokument erstellt wurde. Für Privatleute heißt das, dass die meisten Unterlagen aus 2016 nicht mehr aufbewahrt werden müssen. Unternehmen können die überwiegende Zahl der Dokumente aus 2008 entsorgen. Beachten Sie jedoch Abweichungen und erkundigen Sie sich im Zweifel!
Sie haben Fragen?
Bei Fragen zu unseren Leistungen in Frankfurt nehmen Sie gern Kontakt mit uns auf! So erreichen Sie unsere Ansprechpartner: