Aktenvernichtung Lübeck
Aktenvernichtung Lübeck
Aktenvernichtung Lübeck
Aktenvernichtung Lübeck

Aktenvernichtung Lübeck

Angebotspreis€69,90 EUR (Netto: €58,74) 

Brutto inkl. gültiger MwSt.

Hinweis: Preis pro Behälter. Enthaltene Leistung: An- und Abfahrt, Vernichtung der Akten, Vernichtungsprotokoll auf Rechnung und Stellzeit bis zu 4 Wochen.

Bei einer Sofortbefüllung wartet der Fahrer bis zu 20 min vor Ort und nimmt den vollen Behälter direkt wieder mit.

Wählen Sie Ihre Tonnengröße

Größe:70 Liter
Tonnenstellung:einmalig
Dauer der Stellung oder Leerungsrhythmus:Sofortbefüllung
Anzahl:

Hilfe

FAQs
Besuche unsere FAQ-Seite, um Antworten auf häufig gestellte Fragen zu finden.

Servicezeiten
Wir sind von Montag bis Freitag (8:00-16:00 Uhr) unter der Telefonnummer 

(0800) 000 88 91 oder per E-Mail 

info@sero-aktenvernichtung.de erreichbar.

Kontaktformular
Möchten Sie sich mit unseren Teams in Verbindung setzen? Besuchen Sie unsere Kontaktseite, um uns eine Nachricht zu senden.

Angebot

Nutzen Sie unser Angebotsformular für ein unverbindliches Angebot zur Aktenvernichtung.

Wenn Sie mit einem Überfluss an alten Akten konfrontiert sind, müssen Sie sich keine Sorgen machen. Unsere Aktenvernichtung bietet Ihnen eine kostengünstige, sichere und zuverlässige Lösung. Wir kümmern uns um die Vernichtung Ihrer alten Akten, sodass Sie sich um nichts kümmern müssen. Bei uns erhalten Sie alle Informationen rund um die Aktenvernichtung in Lübeck. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren und wir helfen Ihnen gerne weiter.

In Lübeck bieten wir Ihnen auch eine mobile Aktenvernichtung vor Ort an.

Benötigen Sie die Aktenvernichtung doch in einer anderen Region, nutzen Sie unsere PLZ-Suche, wählen aus unserer Städteübersicht oder bestellen direkt für Schleswig Holstein.

Wir bieten die Aktenvernichtung auf Rechnung an. Das bedeutet für Sie kein Risiko. Sie bezahlen erst nach erfolgreicher Abholung und Vernichtung ihrer Akten.

Hinweis zur Lieferung und Nutzung:

Bitte achten Sie, dass unsere Behälter ebenerdig gestellt werden können. Ein Transport von zweirädrigen Behältern über Treppen ist im Ausnahmefall möglich. Unsere Kunden haften jedoch für Beschädigungen am Behälter. 

Die Behälter dürfen nicht im Freien stehen. Das betrifft neben Datenschutzaspekten (mögliche Zugriffe durch Dritte) auch praktische Gründe, wie. z.B. Beeinträchtigungen der Vernichtung der Akten durch Feuchtigkeit.

Hinweis zur Stellzeit und Miete:

Einmalige Bestellung

Bei einmaligen Bestellungen können Sie zwischen einer Stellung von 1 bis 3 Wochen oder der Sofortbefüllung wählen. Bei der Sofortbefüllung haben Sie 15-20 Minuten Zeit den Behälter zu füllen und der Fahrer nimmt diesen direkt wieder mit. Alternativ bleibt der Behälter zur Aktenvernichtung ab Liefertag 1 bis 3 Wochen bei Ihnen und wird dann wieder abgeholt. In beiden Fällen entstehen keine Mietkosten. Sollten Sie den Behälter länger benötigen, bieten wir Ihnen eine Dauergestellung an.

Dauergestellung

Für Dauergestellungen mit einem festen und regelmäßigen Leerungsrhythmus von bis zu 4 Wochen, entstehen ebenfalls keine Mietkosten. Lediglich bei langfristigen Gestellungen mit einer Leerung „Auf Abruf“ oder Leerungen mit einem Rhythmus ab 6 Wochen berechnen wir die unten aufgeführten Mietkosten. Dies gilt auch für einmalige Bestellungen mit einer Standzeit von mehr als 4 Wochen. 

Informationen zur Aktenvernichtung in Lübeck 
Tonnengrößen 70 Liter 
240 Liter 
350 Liter 
Leerungsrhythmus Einmalig
Auf Abruf
wöchentlich
alle 2 Wochen
alle 4 Wochen
alle 8 Wochen
alle 3 Monate
Lieferzeit Terminvereinbarung
Vertragslaufzeit keine
Tonnenmiete Folgende Tonnenmiete fällt ggf. an:
  • Sofortbefüllung/Einmalleistung –> keine
  • Dauergestellung (Leerungsrhythmus < 4 Wochen)  –> keine
  • Dauergestellung (Leerungsrhythmus ab 6 Wochen oder Auf Abruf) 
    • 8,90 € für 70 Liter-Behälter,
    • 9,90 € für 240 Liter-Behälter,
    • 12,90 € für 350 Liter-Behälter pro Tonne und angefangenen Monat
Transportkosten keine
Datenschutztonne

Sicher und Robust

UNSERE DATENSCHUTZTONNEN

Unsere Aktenvernichtung in Lübeck bietet Ihnen Sicherheitsbehälter in verschiedenen Größen an. Diese Behälter bestehen aus hochwertigem und robustem Metall, um eine sichere Aufbewahrung Ihrer Akten zu gewährleisten. Um sicherzustellen, dass die eingeworfenen Akten nicht von Unbefugten eingesehen werden können, sind die Behälter mit abschließbaren Deckeln ausgestattet. Dadurch wird die Vertraulichkeit Ihrer Dokumente gewährleistet. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren, um weitere Informationen zu unseren Sicherheitsbehältern für die Aktenvernichtung zu erhalten.

VERTRAGSINFORMATIONEN

Sie haben die Möglichkeit, zwischen einer einmaligen oder regelmäßigen Abholung zu wählen. Bei einer regelmäßigen Leerung können Sie selbst entscheiden, ob diese wöchentlich, alle 2, 4, 8 Wochen, alle 3 Monate oder auf Abruf erfolgen soll. Die angegebenen Kosten beziehen sich auf eine einzelne Leerung und beinhalten die Bereitstellung des Containers, den Transport sowie die Aktenvernichtung. Unsere Preise sind als Komplettpreis zu verstehen, es fallen keine zusätzlichen Transportgebühren oder Behältermieten an (bis zu einer Stellzeit von 4 Wochen, siehe Tonnenmiete, ab einer Stellzeit von mehr als 4 Wochen).

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BEZAHLUNG

Wenn Sie sich für unseren einmaligen Service entscheiden, erhalten Sie die Rechnung kurz nach der Durchführung Ihres Auftrags. Bei einer regelmäßigen Leerung wird Ihnen monatlich eine Rechnung zugeschickt.

Datenschutztonne

WAS GEHÖRT IN DEN BEHÄLTER FÜR DIE AKTENVERNICHTUNG?

Die Sicherheitsbehälter, die Sie für die Aktenvernichtung in Lübeck bestellen können, sind in verschiedenen Größen erhältlich.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Tonnen ausschließlich für die Aktenvernichtung geeignet sind. Daher dürfen nur Papierunterlagen, Aktenordner und Dokumentenmappen aus Papier oder Pappe in den Behälter eingefüllt werden. Andere Datenträger wie CDs oder Festplatten können nicht über die Aktenvernichtung entsorgt werden. Zudem sollten Folien und Mappen aus Kunststoff der herkömmlichen Entsorgung zugeführt werden und gehören nicht in die Tonne für die Aktenvernichtung.

Sichere Aktenvernichtung LKW

SICHERE AKTENVERNICHTUNG

Der Datenschutz spielt bei der Aktenvernichtung eine entscheidende Rolle. Wir stellen sicher, dass während des Transports zur Vernichtungsanlage niemand Zugriff auf Ihre Akten hat. Um dies zu gewährleisten, protokollieren wir den Transport sorgfältig. In unserer Anlage werden die Aktenordner zusammen mit den Metallen geschreddert, da wir keine Einsicht nehmen. Daher ist es nicht möglich, Metallteile zu entfernen. Dies geschieht später in der Papierfabrik während des Recyclingprozesses. Das Papier wird zu kleinen Partikeln geschreddert. Aufgrund der großen Menge an Papier ist eine Wiederherstellung zu diesem Zeitpunkt nahezu unmöglich. Dennoch werden die Partikel gelegentlich verwirbelt, um die Rekonstruktion weiter zu erschweren. Anschließend pressen wir die winzigen Papierschnipsel zu Ballen zusammen. Diese werden als Stoffgruppe "Bunte Akten" im Papierrecycling verwendet. Oft entstehen aus Ihren Akten dann Hygienepapiere wie beispielsweise Küchentücher.

Akten im Regal - So lange müssen Akten aufbewahrt werden

DIN 66399

DIN 66399

Unsere Abläufe bei der Aktenvernichtung entsprechen den Vorgaben der DIN 66399. Diese Norm regelt umfassend die Akten- und Datenträgervernichtung, angefangen von der Definition der Begriffe bis hin zu Anforderungen an Anlagen und Abläufe. Seit dem Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die das Bundesdatenschutzgesetz abgelöst hat, ist die DIN 66399 der maßgebliche Standard für die Sicherheit in der Datenvernichtung. Durch die Einhaltung dieser Vorgaben können entsprechende Zertifikate erlangt werden.

Die Norm definiert Schutzklassen für verschiedene Arten von Daten und teilt Datenträger in verschiedene Kategorien ein. Für jede Kombination aus Schutzklasse und Datenträger werden spezifische Sicherheitsstufen festgelegt, die die Anforderungen an die Zerkleinerung der Akten oder Datenträger definieren. Dadurch wird gewährleistet, dass die Vernichtung den erforderlichen Sicherheitsstandards entspricht.

Hinweis: Die Vernichtung erfolgt gem. Art. 28 EU-DSGVO, Schutzklasse 2 Sicherheitsstufe P-3.

Wichtiger Hinweis zum § 203 StGB:
Bestimmte Berufsgruppen wie Ärzte, Anwälte und Versicherungen unterliegen der Schweigepflicht und sind nach § 203 StGB verpflichtet, ein fremdes Geheimnis, das ihnen im Rahmen ihrer Berufsausübung anvertraut oder sonst bekannt geworden ist, nicht unbefugt gegenüber Dritten zu offenbaren. Das gilt auch im Rahmen der Aktenvernichtung. Unser Personal ist entsprechend geschult und zur Geheimhaltung verpflichtet.

Schutzklassen

Die Norm definiert drei Schutzklassen. Diese sind anhand der potenziellen Auswirkungen bei unerwünschter Offenlegung charakterisiert.

Schutzklasse 1 (normaler Schutzbedarf) – interne Daten, deren Offenlegung milde Auswirkungen hätte

Schutzklasse 2 (hoher Schutzbedarf) – vertrauliche Daten, eine Offenlegung könnte Betroffenen schaden

Schutzklasse 3 (sehr hoher Schutzbedarf) – geheime Daten, Veröffentlichung birgt Gefahren für Leib und Leben

ARTEN VON DATENTRÄGERN

Zur genauen Kategorisierung von Datenträgern sind verschiedene Typen festgelegt. Die Anforderungen der Sicherheitsstufen variieren dabei je nach Datenträgertyp leicht. Die Kombination aus dem Kürzel für den Typ und der Sicherheitsstufe lässt auf einen Blick erkennen, wie die Dokumente zu handhaben sind: P-3 steht dabei für Papierakten mit Sicherheitsstufe 3.

Alle Datenträgertypen nach DIN 66399 in der Übersicht:

KÜRZEL DEFINITION BEISPIELE
P Darstellung der Informationen in Originalgröße Druckerzeugnisse
F Verkleinerte Darstellung der Informationen Mikrofilm, Filmbänder
O Speicherung der Informationen auf optischen Datenträgern CD, DVD, Blu-Ray
T Speicherung auf magnetischen Datenträgern Disketten, Magnetbänder
H Speicherung auf magnetischen Festplatten herkömmliche Festplatten
E Speicherung auf elektronischen Datenträgern Flash-Drives, SSD-Festplatten

FRAGEN ZUR AKTENVERNICHTUNG IN LÜBECK

Die Aufbewahrungsfristen für Dokumente können je nach Art und Zweck der Dokumente variieren. Es gibt gesetzliche Vorgaben, die festlegen, wie lange bestimmte Dokumente aufbewahrt werden müssen. Bei Unsicherheit empfiehlt es sich, einen Steuerberater zu konsultieren, um die spezifischen Fristen für Ihre Dokumente zu ermitteln.

Im Allgemeinen gelten für Privatpersonen Aufbewahrungsfristen von zwei Jahren. Für Unternehmen hingegen beträgt die übliche Aufbewahrungsfrist in der Regel zehn Jahre. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass dies nur eine grobe Richtlinie ist und es Ausnahmen und spezifische Regelungen für bestimmte Dokumente geben kann.

Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit Ablauf des Jahres, in dem das Dokument erstellt wurde. Für Privatleute heißt das, dass die meisten Unterlagen aus 2020 nicht mehr aufbewahrt werden müssen. Unternehmen können die überwiegende Zahl der Dokumente aus 2013 entsorgen. Beachten Sie jedoch Abweichungen und erkundigen Sie sich im Zweifel!.

Wir arbeiten daran unseren Service in ganz Deutschland anzubieten. Für eine genaue Prüfung nutzen Sie unsere Postleitzahlensuche.

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Bei Fragen zu unseren Leistungen nehmen Sie gern Kontakt mit uns auf! So erreichen Sie unsere Ansprechpartner: