Aktenvernichtung Sindelfingen
Aktenvernichtung Sindelfingen
Aktenvernichtung Sindelfingen
Aktenvernichtung Sindelfingen

Aktenvernichtung Sindelfingen

Angebotspreis€109,90 EUR (Netto: €92,35) 

Brutto inkl. gültiger MwSt.

Hinweis: Preis pro Behälter. Enthaltene Leistung: An- und Abfahrt, Vernichtung der Akten, Vernichtungsprotokoll auf Rechnung und Stellzeit bis zu 4 Wochen.

Bei einer Sofortbefüllung wartet der Fahrer bis zu 20 min vor Ort und nimmt den vollen Behälter direkt wieder mit.

Wählen Sie Ihre Tonnengröße

Größe:70 Liter
Tonnenstellung:einmalig
Dauer der Stellung oder Leerungsrhythmus:Sofortbefüllung
Anzahl:

Hilfe

FAQs
Besuche unsere FAQ-Seite, um Antworten auf häufig gestellte Fragen zu finden.

Servicezeiten
Wir sind von Montag bis Freitag (8:00-16:00 Uhr) unter der Telefonnummer 

(0800) 000 88 91 oder per E-Mail 

info@sero-aktenvernichtung.de erreichbar.

Kontaktformular
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Angebot

Nutzen Sie unser Angebotsformular für ein unverbindliches Angebot zur Aktenvernichtung.

In einer dynamischen Stadt wie Sindelfingen, in der Aktenschränke schnell überfüllt sind, ist es oft notwendig, Akten zu vernichten. Wenn die Aufbewahrungsfristen abgelaufen sind, suchen viele nach einer zuverlässigen und sicheren Lösung. Mit unserem Angebot zur Aktenvernichtung bieten wir Ihnen sowohl dauerhafte als auch einmalige Lösungen an, die perfekt auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten sind. Profitieren Sie von unseren günstigen Pauschalpreisen, ohne versteckte Kosten und ohne Vertragsbindung.

Benötigen Sie die Aktenvernichtung doch in einer anderen Region, nutzen Sie unsere PLZ-Suche, wählen aus unserer Städteübersicht oder bestellen direkt für Baden-Württemberg.

Wir bieten die Aktenvernichtung auf Rechnung an. Das bedeutet für Sie kein Risiko. Sie bezahlen erst nach erfolgreicher Abholung und Vernichtung ihrer Akten.

Hinweis zur Lieferung und Nutzung:

Bitte achten Sie, dass unsere Behälter ebenerdig gestellt werden können. Ein Transport von zweirädrigen Behältern über Treppen ist im Ausnahmefall möglich. Unsere Kunden haften jedoch für Beschädigungen am Behälter. 

Die Behälter dürfen nicht im Freien stehen. Das betrifft neben Datenschutzaspekten (mögliche Zugriffe durch Dritte) auch praktische Gründe, wie. z.B. Beeinträchtigungen der Vernichtung der Akten durch Feuchtigkeit.

Hinweis zur Stellzeit und Miete:

Einmalige Bestellung

Bei einmaligen Bestellungen können Sie zwischen einer Stellung von 1 bis 3 Wochen oder der Sofortbefüllung wählen. Bei der Sofortbefüllung haben Sie 15-20 Minuten Zeit den Behälter zu füllen und der Fahrer nimmt diesen direkt wieder mit. Alternativ bleibt der Behälter zur Aktenvernichtung ab Liefertag 1 bis 3 Wochen bei Ihnen und wird dann wieder abgeholt. In beiden Fällen entstehen keine Mietkosten. Sollten Sie den Behälter länger benötigen, bieten wir Ihnen eine Dauergestellung an.

Dauergestellung

Für Dauergestellungen mit einem festen und regelmäßigen Leerungsrhythmus von bis zu 4 Wochen, entstehen ebenfalls keine Mietkosten. Lediglich bei langfristigen Gestellungen mit einer Leerung „Auf Abruf“ oder Leerungen mit einem Rhythmus ab 6 Wochen berechnen wir die unten aufgeführten Mietkosten. Dies gilt auch für einmalige Bestellungen mit einer Standzeit von mehr als 4 Wochen. 

Informationen zur Aktenvernichtung in Sindelfingen
Tonnengrößen 70 Liter 
240 Liter 
416 Liter 
Leerungsrhythmus Einmalig
Auf Abruf
wöchentlich
alle 2 Wochen
alle 4 Wochen
alle 8 Wochen
alle 3 Monate
Lieferzeit Terminvereinbarung
Vertragslaufzeit keine
Tonnenmiete Folgende Tonnenmiete fällt ggf. an:
  • Sofortbefüllung/Einmalleistung –> keine
  • Dauergestellung (Leerungsrhythmus < 4 Wochen)  –> keine
  • Dauergestellung (Leerungsrhythmus ab 6 Wochen oder Auf Abruf) 
    • 8,90 € für 70 Liter-Behälter,
    • 9,90 € für 240 Liter-Behälter,
    • 12,90 € für 416 Liter-Behälter pro Tonne und angefangenen Monat
Transportkosten keine
Datenschutztonne

Sicher und Robust

UNSERE DATENSCHUTZTONNEN

In Sindelfingen haben wir eine Auswahl an Sicherheitsbehältern in verschiedenen Größen für Sie zur Verfügung. Alle Behälter sind abschließbar, sodass sie vor unbefugtem Zugriff geschützt sind. Gerne beraten wir Sie, um den passenden Behälter für Ihre Bedürfnisse zu finden.

VERTRAG

In Sindelfingen bieten wir Ihnen flexible Vertragsmöglichkeiten an. Sie können selbst entscheiden, ob Sie eine dauerhafte Betreuung wünschen oder ob ein einmaliger Service ausreicht. Gerne beraten wir Sie auch persönlich, um die beste Lösung für Ihre Bedürfnisse zu finden. Bei uns gibt es keine Vertragsbindung und keine Kündigungsfristen zu befürchten. Bei einer Bestellung können Sie die gewünschte Stelldauer direkt auswählen. Sie haben die Möglichkeit, den Behälter sofort zu befüllen oder ihn ohne zusätzliche Kosten bis zu 3 Wochen bei sich stehen zu lassen. Bei einer dauerhaften Vernichtung können Sie den Tauschrhythmus oder einen Tausch auf Abruf wählen. Eine Stelldauer von bis zu 4 Wochen ist immer kostenfrei enthalten. Erst wenn der Behälter länger als 4 Wochen ohne Tausch bei Ihnen bleibt, fällt eine geringe Mietgebühr (siehe oben) an.

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BEZAHLUNG

Die Bezahlung erfolgt bequem per Rechnung, die Ihnen nach Erbringung der Leistung per E-Mail zugeschickt wird. Auf der Rechnung ist deutlich vermerkt, dass die Aktenvernichtung gemäß den entsprechenden DIN-Vorgaben durchgeführt wurde. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie eine einmalige Leistung gebucht haben oder dauerhaft Kunde sind.

Datenschutztonne

WAS DARF IN DEN BEHÄLTER FÜR DIE AKTENVERNICHTUNG?

In Sindelfingen können Sie in unseren Behältern zur Aktenvernichtung alle Papiere und Kartonagen entsorgen. Auch ganze Aktenordner mit Metallbügeln können problemlos hineingegeben werden. Wir empfehlen jedoch, die Metallbügel zu entfernen, um Platz zu sparen. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass keine anderen Fremdstoffe oder elektronische und optische Datenträger in den Behälter geworfen werden dürfen. Bitte sortieren Sie Folien und Kunststoffe vorher aus. Datenträger wie Festplatten, CDs oder USB-Sticks müssen separat gesammelt und entsorgt werden. Gerne stehen wir Ihnen für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Sichere Aktenvernichtung LKW

UNSERE SICHERE AKTENVERNICHTUNG IN Sindelfingen

Bei der Aktenvernichtung in Sindelfingen legen wir großen Wert auf den Datenschutz und halten uns an die Bestimmungen der DIN 66399. Dadurch können wir Ihnen eine zuverlässige und sichere Vernichtung Ihrer Akten garantieren. Unsere robusten Sicherheitsbehälter gewährleisten den Schutz Ihrer Dokumente während des Transports zur Vernichtungsanlage. In der Anlage werden die Akten und sogar ganze Ordner direkt geschreddert. Anschließend erfolgt eine Sortierung, bei der Fremdstoffe wie beispielsweise Reste von Metallbügeln aus Aktenordnern aussortiert werden. Die entstandenen Schnipsel werden in großen Mengen verwirbelt und zu Ballen gepresst. Durch diesen Prozess ist eine Wiederherstellung der Akten nahezu unmöglich.

Akten im Regal - So lange müssen Akten aufbewahrt werden

DIN 66399

DIN 66399

Unsere Arbeitsabläufe orientieren sich an den Richtlinien der DIN 66399. Diese Norm regelt die sichere Vernichtung von Akten und Datenträgern, angefangen bei der Definition der Begriffe bis hin zu Anforderungen an die technischen Anlagen und Prozesse. Seit der Einführung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die das Bundesdatenschutzgesetz abgelöst hat, ist die DIN 66399 der maßgebliche Standard für die Gewährleistung der Datensicherheit. Durch die Einhaltung dieser Vorgaben können entsprechende Zertifikate erlangt werden.

Die Norm definiert Schutzklassen für verschiedene Arten von Daten und unterteilt Datenträger in verschiedene Kategorien. Für jede Kombination aus Schutzklasse und Datenträger werden spezifische Sicherheitsstufen festgelegt, die die Anforderungen an die Zerkleinerung der Akten oder Datenträger definieren.

Hinweis: Die Vernichtung erfolgt gem. Art. 28 EU-DSGVO, Schutzklasse 2 Sicherheitsstufe P-3.

Wichtiger Hinweis zum § 203 StGB:
Bestimmte Berufsgruppen wie Ärzte, Anwälte und Versicherungen unterliegen der Schweigepflicht und sind nach § 203 StGB verpflichtet, ein fremdes Geheimnis, das ihnen im Rahmen ihrer Berufsausübung anvertraut oder sonst bekannt geworden ist, nicht unbefugt gegenüber Dritten zu offenbaren. Das gilt auch im Rahmen der Aktenvernichtung. Unser Personal ist entsprechend geschult und zur Geheimhaltung verpflichtet.

Schutzklassen

Die Norm definiert drei Schutzklassen. Diese sind anhand der potenziellen Auswirkungen bei unerwünschter Offenlegung charakterisiert.

Schutzklasse 1 (normaler Schutzbedarf) – interne Daten, deren Offenlegung milde Auswirkungen hätte

Schutzklasse 2 (hoher Schutzbedarf) – vertrauliche Daten, eine Offenlegung könnte Betroffenen schaden

Schutzklasse 3 (sehr hoher Schutzbedarf) – geheime Daten, Veröffentlichung birgt Gefahren für Leib und Leben

ARTEN VON DATENTRÄGERN

Zur genauen Kategorisierung von Datenträgern sind verschiedene Typen festgelegt. Die Anforderungen der Sicherheitsstufen variieren dabei je nach Datenträgertyp leicht. Die Kombination aus dem Kürzel für den Typ und der Sicherheitsstufe lässt auf einen Blick erkennen, wie die Dokumente zu handhaben sind: P-3 steht dabei für Papierakten mit Sicherheitsstufe 3.

Alle Datenträgertypen nach DIN 66399 in der Übersicht:

KÜRZEL DEFINITION BEISPIELE
P Darstellung der Informationen in Originalgröße Druckerzeugnisse
F Verkleinerte Darstellung der Informationen Mikrofilm, Filmbänder
O Speicherung der Informationen auf optischen Datenträgern CD, DVD, Blu-Ray
T Speicherung auf magnetischen Datenträgern Disketten, Magnetbänder
H Speicherung auf magnetischen Festplatten herkömmliche Festplatten
E Speicherung auf elektronischen Datenträgern Flash-Drives, SSD-Festplatten

FRAGEN ZUR AKTENVERNICHTUNG IN Sindelfingen

Es ist ratsam, sich an folgenden Richtlinien zu orientieren: Unternehmen und Gewerbetreibende haben in der Regel eine Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren, während Privatpersonen eine deutlich kürzere Frist von 2 Jahren haben. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass es Ausnahmen gibt. Urkunden, Titel und andere Dokumente können längere oder kürzere Fristen haben. Daher empfehlen wir Ihnen, sich immer bei Ihrem Steuerberater zu informieren.

Bitte beachten Sie, dass die Aufbewahrungsfristen für die Vernichtung von Akten gelten. Für Privatpersonen können beispielsweise Akten, die vor 2 Jahren erstellt wurden, Ende 2023 vernichtet werden. Gewerbetreibende und Unternehmer können Dokumente aus dem Jahr 2013 Ende 2023 vernichten, also von vor 10 Jahren. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass es Ausnahmen gibt, bei denen längere Aufbewahrungsfristen gelten können. Um sicherzugehen, empfehlen wir immer eine individuelle Prüfung durch einen Fachmann wie Ihren Rechtsanwalt.

Ja, sogar in ganz Baden Württemberg.

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Bei Fragen zu unseren Leistungen nehmen Sie gern Kontakt mit uns auf! So erreichen Sie unsere Ansprechpartner: