



Aktenvernichtung Bochum
Hinweis: Preis pro Behälter. Enthaltene Leistung: An- und Abfahrt, Vernichtung der Akten, Vernichtungsprotokoll auf Rechnung und Stellzeit bis zu 4 Wochen.
Für einmalige Leistungen (außer Sofortbefüllung) Mindestabnahmemenge 2 Behälter. 1 Behälter nur mit Sofortbefüllung möglich. Bei einer Sofortbefüllung wartet der Fahrer bis zu 20 min vor Ort und nimmt den vollen Behälter direkt wieder mit.
Wählen Sie Ihre Tonnengröße mit der gewünschten Schutzklasse (SK).
Schnelleinstieg
In vielen privaten Arbeitszimmern und Büros in Bochum stapeln sich alte Akten. Wir unterstützen Sie bei der Aktenvernichtung – schnell, zuverlässig und 100-prozentig sicher.
Wir bieten die Aktenvernichtung auf Rechnung an. Das bedeutet für Sie kein Risiko. Sie bezahlen erst nach erfolgreicher Abholung und Vernichtung ihrer Akten.
Hinweis zur Lieferung und Nutzung:
Bitte achten Sie, dass unsere Behälter ebenerdig gestellt werden können. Ein Transport von zweirädrigen Behältern über Treppen ist im Ausnahmefall möglich. Unsere Kunden haften jedoch für Beschädigungen am Behälter.
Die Behälter dürfen nicht im Freien stehen. Das betrifft neben Datenschutzaspekten (mögliche Zugriffe durch Dritte) auch praktische Gründe, wie. z.B. Beeinträchtigungen der Vernichtung der Akten durch Feuchtigkeit.
Hinweis zur Stellzeit und Miete:
Einmalige Bestellung
Bei einmaligen Bestellungen können Sie zwischen einer Stellung von 1 bis 3 Wochen oder der Sofortbefüllung wählen. Bei der Sofortbefüllung haben Sie 15-20 Minuten Zeit den Behälter zu füllen und der Fahrer nimmt diesen direkt wieder mit. Alternativ bleibt der Behälter zur Aktenvernichtung ab Liefertag 1 bis 3 Wochen bei Ihnen und wird dann wieder abgeholt. In beiden Fällen entstehen keine Mietkosten. Sollten Sie den Behälter länger benötigen, bieten wir Ihnen eine Dauergestellung an.
Dauergestellung
Für Dauergestellungen mit einem festen und regelmäßigen Leerungsrhythmus von bis zu 4 Wochen, entstehen ebenfalls keine Mietkosten. Lediglich bei langfristigen Gestellungen mit einer Leerung „Auf Abruf“ oder Leerungen mit einem Rhythmus ab 6 Wochen berechnen wir die unten aufgeführten Mietkosten. Dies gilt auch für einmalige Bestellungen mit einer Standzeit von mehr als 4 Wochen.
Tonnengrößen | 70 Liter 240 Liter 500 Liter |
Leerungsrhythmus |
Einmalig Auf Abruf wöchentlich alle 2 Wochen alle 4 Wochen alle 8 Wochen alle 3 Monate |
Lieferzeit | Terminvereinbarung |
Vertragslaufzeit | keine |
Tonnenmiete | Folgende Tonnenmiete fällt ggf. an:
|
Transportkosten | keine |

Unsere Sicherheitsbehälter
für die Aktenvernichtung in Bochum
Sicherheit hat bei uns oberste Priorität: Wir stellen unseren Kunden abschließbare Behälter aus robustem Metall zur Verfügung, damit eine datenschutzkonforme Aktenvernichtung gewährleistet ist. Diese Behälter sind in drei Größen erhältlich.
Unsere
Tonnengrößen

Vertragliche Details
Flexibilität und Transparenz: Sie können unsere Leistungen einmalig oder wiederholt in Anspruch nehmen. Bei wiederkehrender Aktenvernichtung (Dauergestellung) besteht keine Vertragsbindung und Sie können jederzeit kündigen. Wählen Sie die passende Behältergröße aus und unsere Mitarbeiter bringen den Behälter an den von Ihnen gewünschten Ort. Einige Tage später oder bei Sofortbefüllung nach ca. 20 Minuten erfolgt die Abholung und die Vernichtung in einer zertifizierten Anlage.

BEZAHLUNG
Nach erfolgter Abholung erhalten Sie eine Rechnung von uns. Wenn Sie sich für wiederkehrende Abholungen entscheiden, wird die Rechnung monatlich gestellt. Außerdem haben Sie die Möglichkeit, unser Lastschriftverfahren zu nutzen.

WAS GEHÖRT IN DEN BEHÄLTER FÜR DIE AKTENVERNICHTUNG?
Was gehört in den Behälter für die Aktenvernichtung? Unser Verfahren umfasst eine Magnetabscheidung, daher können Aktenordner komplett entsorgt werden. Allerdings sollten Kunststoff- und Klarsichtfolien entfernt werden, da sie sich beim Zerkleinern schwer aussortieren lassen. Bitte beachten Sie, dass wir nur Ordner und Mappen mit Papierdokumenten vernichten. Für die Entsorgung alter Festplatten bieten wir die Festplattenvernichtung in Bochum an.

Sichere AKTENVERNICHTUNG
Sicherheit hat Priorität: Unser gesamtes Verfahren ist nach DIN 66399 zertifiziert und sichert die Einhaltung von Vorgaben von der Bereitstellung der Behälter bis hin zur endgültigen Vernichtung der Dokumente. Dadurch wird ein vollumfänglicher Datenschutz gewährleistet.

DIN 66399
Norm für die Aktenvernichtung
Die Norm 66399 legt formale und technische Anforderungen fest, denen eine Akten- oder Datenträgervernichtung genügen muss. Dazu gehören durchgehende Dokumentation, zertifizierte Anlagen, Schutzklassen und Sicherheitsstufen als wichtige Bestandteile der Aktenvernichtung.
Hinweis: Die Vernichtung erfolgt gem. Art. 28 EU-DSGVO, Schutzklasse 2 Sicherheitsstufe P-3 oder Schutzklasse 3 Sicherheitsstufe P-4 gem. DIN 66399.
Wichtiger Hinweis zum § 203 StGB:
Bestimmte Berufsgruppen wie Ärzte, Anwälte und Versicherungen unterliegen der Schweigepflicht und sind nach § 203 StGB verpflichtet, ein fremdes Geheimnis, das ihnen im Rahmen ihrer Berufsausübung anvertraut oder sonst bekannt geworden ist, nicht unbefugt gegenüber Dritten zu offenbaren. Das gilt auch im Rahmen der Aktenvernichtung. Unser Personal ist entsprechend geschult und zur Geheimhaltung verpflichtet.
Klassifizierung VON DATENTRÄGERN
Die DIN 66399 beinhaltet sowohl Vorgaben für die Akten- als auch die Datenträgervernichtung. Um eine sichere und effiziente Entsorgung von personenbezogenen Daten zu gewährleisten, ist es entscheidend, dass jeder Datenträger der richtigen Klasse zugeordnet wird. Jede dieser Klassen hat ein eindeutiges Kürzel, welches in der nachfolgenden Tabelle aufgelistet ist.
Alle Datenträgertypen nach DIN 66399 in der Übersicht:
KÜRZEL | DEFINITION | BEISPIELE |
P | Darstellung der Informationen in Originalgröße | Druckerzeugnisse |
F | Verkleinerte Darstellung der Informationen | Mikrofilm, Filmbänder |
O | Speicherung der Informationen auf optischen Datenträgern | CD, DVD, Blu-Ray |
T | Speicherung auf magnetischen Datenträgern | Disketten, Magnetbänder |
H | Speicherung auf magnetischen Festplatten | herkömmliche Festplatten |
E | Speicherung auf elektronischen Datenträgern | Flash-Drives, SSD-Festplatten |
Gemäß der DIN 66399 müssen Akten und Datenträger einer bestimmten Kombination aus Datenträgertyp und Sicherheitsstufe unterzogen werden. Bei jeder Kombination sind konkrete Anforderungen an die Partikelgröße nach einer Vernichtung vorhanden. Um sicherzustellen, dass Sie den höchsten Datenschutzstandard erhalten, behandeln wir Ihre Akten standardmäßig mit P-3. Dies bedeutet, dass die Akten in Partikel von maximal 320 mm² Größe zerkleinert werden und somit effektiv vernichtet sind.
FRAGEN ZUR AKTENVERNICHTUNG IN DÜSSELDORF
Ja wir bieten eine Festplattenvernichtung in Bochum an.
Unser Service ist auf einen Umkreis von 30km vom Bochumer Stadtgebiet begrenzt.
Ganz pauschal lässt sich diese Frage nicht beantworten. Es gelten gesetzliche Aufbewahrungsfristen für verschiedene Dokumente. Im Einzelnen hängen diese von der Art des Dokuments ab. Fragen Sie im Zweifelsfall Ihren Steuerberater, welche Fristen gelten.
Grob gesagt müssen Privatpersonen eine Frist von zwei Jahren einhalten. Für Unternehmen gilt im Allgemeinen eine Frist von zehn Jahren.
Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit Ablauf des Jahres, in dem das Dokument erstellt wurde. Für Privatleute heißt das, dass die meisten Unterlagen aus 2016 nicht mehr aufbewahrt werden müssen. Unternehmen können die überwiegende Zahl der Dokumente aus 2008 entsorgen. Beachten Sie jedoch Abweichungen und erkundigen Sie sich im Zweifel!
Sie haben Fragen?
Bei Fragen zu unseren Leistungen in Bochum nehmen Sie gern Kontakt mit uns auf! So erreichen Sie unsere Ansprechpartner: