Aktenvernichtung Celle
Aktenvernichtung Celle
Aktenvernichtung Celle
Aktenvernichtung Celle

Aktenvernichtung Celle

Angebotspreis€69,90 EUR (Netto: €58,74) 

Brutto inkl. gültiger MwSt.

Hinweis: Preis pro Behälter. Enthaltene Leistung: An- und Abfahrt, Vernichtung der Akten, Vernichtungsprotokoll auf Rechnung und Stellzeit bis zu 4 Wochen.

Bei einer Sofortbefüllung wartet der Fahrer bis zu 20 min vor Ort und nimmt den vollen Behälter direkt wieder mit.

Wählen Sie Ihre Tonnengröße

Größe:70 Liter
Tonnenstellung:einmalig
Dauer der Stellung oder Leerungsrhythmus:Sofortbefüllung
Anzahl:

Hilfe

FAQs
Besuche unsere FAQ-Seite, um Antworten auf häufig gestellte Fragen zu finden.

Servicezeiten
Wir sind von Montag bis Freitag (8:00-16:00 Uhr) unter der Telefonnummer 

(0800) 000 88 91 oder per E-Mail 

info@sero-aktenvernichtung.de erreichbar.

Kontaktformular
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Angebot

Nutzen Sie unser Angebotsformular für ein unverbindliches Angebot zur Aktenvernichtung.

Übervolle Aktenschränke gehören der Vergangenheit an. Mit unserer Aktenvernichtung in Celle bieten wir Ihnen eine schnelle und unkomplizierte Lösung für die übervollen Schränke an.

In Celle bieten wir Ihnen auch eine mobile Aktenvernichtung vor Ort an.

Benötigen Sie die Aktenvernichtung doch in einer anderen Region, nutzen Sie unsere PLZ-Suche, wählen aus unserer Städteübersicht oder bestellen direkt für Niedersachsen.

Wir bieten die Aktenvernichtung auf Rechnung an. Das bedeutet für Sie kein Risiko. Sie bezahlen erst nach erfolgreicher Abholung und Vernichtung ihrer Akten.

Hinweis zur Lieferung und Nutzung:

Bitte achten Sie, dass unsere Behälter ebenerdig gestellt werden können. Ein Transport von zweirädrigen Behältern über Treppen ist im Ausnahmefall möglich. Unsere Kunden haften jedoch für Beschädigungen am Behälter. 

Die Behälter dürfen nicht im Freien stehen. Das betrifft neben Datenschutzaspekten (mögliche Zugriffe durch Dritte) auch praktische Gründe, wie. z.B. Beeinträchtigungen der Vernichtung der Akten durch Feuchtigkeit.

Hinweis zur Stellzeit und Miete:

Einmalige Bestellung

Bei einmaligen Bestellungen können Sie zwischen einer Stellung von 1 bis 3 Wochen oder der Sofortbefüllung wählen. Bei der Sofortbefüllung haben Sie 15-20 Minuten Zeit den Behälter zu füllen und der Fahrer nimmt diesen direkt wieder mit. Alternativ bleibt der Behälter zur Aktenvernichtung ab Liefertag 1 bis 3 Wochen bei Ihnen und wird dann wieder abgeholt. In beiden Fällen entstehen keine Mietkosten. Sollten Sie den Behälter länger benötigen, bieten wir Ihnen eine Dauergestellung an.

Dauergestellung

Für Dauergestellungen mit einem festen und regelmäßigen Leerungsrhythmus von bis zu 4 Wochen, entstehen ebenfalls keine Mietkosten. Lediglich bei langfristigen Gestellungen mit einer Leerung „Auf Abruf“ oder Leerungen mit einem Rhythmus ab 6 Wochen berechnen wir die unten aufgeführten Mietkosten. Dies gilt auch für einmalige Bestellungen mit einer Standzeit von mehr als 4 Wochen. 

Informationen zur Aktenvernichtung in Celle
Tonnengrößen 70 Liter 
240 Liter 
416 Liter 
Leerungsrhythmus Einmalig
Auf Abruf
wöchentlich
alle 2 Wochen
alle 4 Wochen
alle 8 Wochen
alle 3 Monate
Lieferzeit Terminvereinbarung
Vertragslaufzeit keine
Tonnenmiete Folgende Tonnenmiete fällt ggf. an:
  • Sofortbefüllung/Einmalleistung –> keine
  • Dauergestellung (Leerungsrhythmus < 4 Wochen)  –> keine
  • Dauergestellung (Leerungsrhythmus ab 6 Wochen oder Auf Abruf) 
    • 8,90 € für 70 Liter-Behälter,
    • 9,90 € für 240 Liter-Behälter,
    • 12,90 € für 416 Liter-Behälter pro Tonne und angefangenen Monat
Transportkosten keine
Datenschutztonne

Sicher und Robust

DATENSCHUTZTONNEN

Schützen Sie Ihre Daten effektiv und zuverlässig! Mit unseren
Sicherheitsbehältern bieten wir Ihnen in Celle eine sichere Lösung zur
Aktenvernichtung. Unsere Sicherheitsbehälter sind aus robustem Metall gefertigt
und werden verschließbar in drei verschiedenen Größen ausgeliefert.

So können Sie sicher sein, dass kein Dritter Einsicht auf Ihre Unterlagen
bekommt. Denn wer will schon, dass seine geheimen Dokumente in den falschen
Händen landen? Mit uns haben Sie die Gewissheit, dass Ihre Daten sicher und
zuverlässig vernichtet werden.

VERTRAG

Unser Unternehmen in Celle bietet Ihnen verschiedene Vertragsformen für die Aktenvernichtung an, damit Sie individuell entscheiden können, ob Sie eine einmalige Leistung wünschen oder eine dauerhafte Betreuung benötigen. Bei uns müssen Sie keine Vertragsbindung oder Kündigungsfristen befürchten. Sie haben die Möglichkeit, bei einer Bestellung zu entscheiden, ob der Behälter bis zu 4 Wochen ohne Mehrkosten vor Ort bleibt oder ob dieser sofort befüllt und wieder mitgenommen werden soll. Erst wenn der Behälter länger als 4 Wochen ohne Austausch vor Ort verbleibt, fällt eine kleine Mietgebühr an (siehe oben). Wenn Sie eine dauerhafte Lösung bevorzugen, haben Sie auch hier die Option, den Behälter in einem von Ihnen gewünschten regelmäßigen Rhythmus getauscht zu bekommen. Oder Sie melden sich einfach bei uns, damit wir den Behälter kurzfristig austauschen können. Bei uns fallen keine Transportkosten oder versteckten Gebühren an. Wir möchten, dass Sie sich bei uns gut aufgehoben fühlen und garantieren Ihnen eine transparente und faire Abwicklung.

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BEZAHLUNG

Unser Unternehmen in Celle möchte Ihnen den Bezahlvorgang so bequem wie möglich gestalten. Daher bieten wir Ihnen die Möglichkeit, problemlos per Rechnung zu bezahlen. Nach Erbringung der Leistung erhalten Sie die Rechnung per E-Mail zugeschickt. Und das Beste: Auf der Rechnung ist dokumentiert, dass die Vernichtung nach den entsprechenden DIN-Vorgaben der DIN 66399 erfolgte. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie eine einmalige Leistung gebucht haben oder dauerhaft Kunde sind.

Datenschutztonne

WAS GEHÖRT IN DIE AKTENTONNE?

Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, sogar ganze Aktenordner aus Pappe oder Papier in der Tonne zu entsorgen. Und das Beste: Die Metallbügel und Büroklammern an den Akten können sogar dranbleiben. Wir bitten Sie lediglich darum, Klarsichtfolien und Kunststoffe möglichst gründlich auszusortieren, da diese den Vernichtungsprozess beeinträchtigen können, indem sie die Anlage verkleben. Allerdings dürfen andere Datenträger wie CDs, Festplatten oder USB-Sticks nicht in die Aktenbehälter gelegt werden. Diese müssen separat gesammelt, geschreddert und entsorgt werden. Wenn Sie sich nicht sicher sind, was in den Aktenbehälter darf und was nicht, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.

Sichere Aktenvernichtung LKW

SICHERE AKTENVERNICHTUNG

Bei der Aktenvernichtung in Celle legen wir sehr großen Wert auf Sicherheit
und Datenschutz. Deshalb sind unsere Sicherheitsbehälter aus robustem Metall
gefertigt und verschließbar, denn Ihre Daten gehen nur Sie etwas an.

Sowohl wir als auch unsere Logistikpartner sind zertifizierte
Entsorgungsunternehmen und unsere Mitarbeiter sind entsprechend geschult, um
die Sicherheit Ihrer Akten zu jeder Zeit zu gewährleisten. Jeder Schritt,
angefangen beim Aufstellen des Behälters bis hin zur Vernichtungsanlage, wird
protokolliert und sicher durchgeführt.

In unserer Vernichtungsanlage werden auch ganze Ordner geschreddert, um
jegliche Einsicht in Ihre Akten zu verhindern. Die enthaltenen Metallteile der
Ordner werden erst in der Sortieranlage aussortiert. Direkt nach dem Schreddern
werden die Papierreste in großen Mengen verwirbelt, wodurch eine
Wiederherstellung nahezu unmöglich wird.

Anschließend werden die Schnipsel zu großen Ballen gepresst und dem Papierrecycling
zugeführt, aus denen zum Beispiel nachhaltige Eierkartons, Recyclingprodukte
oder Hygienepapier entstehen.

Also, wenn Sie Ihre Akten sicher und umweltbewusst entsorgen möchten, sind
Sie bei uns genau richtig.

Akten im Regal - So lange müssen Akten aufbewahrt werden

DIN 66399

DIN 66399

Mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die seit 2018 gültig ist, trat die Norm 66399 in Kraft. In ihr werden Bestimmungen zur sicheren Akten- und Datenträgervernichtung gemacht. Dazu macht die Norm genaue Vorgaben, z. B. auch für die Partikelgröße bei der Festplattenvernichtung. Eine sichere Aktenvernichtung zeichnet sich durch ein Zertifikat aus.

Die Norm teilt Daten zunächst in verschiedene Schutzklassen ein. Aus diesen ergeben sich zusammen mit der Art der Informationsträger und den angewandten Sicherheitsstufen eine exakte Vorgabe, wie die Daten zu vernichten sind.

Hinweis: Die Vernichtung erfolgt gem. Art. 28 EU-DSGVO, Schutzklasse 2 Sicherheitsstufe P-3.

Wichtiger Hinweis zum § 203 StGB:
Bestimmte Berufsgruppen wie Ärzte, Anwälte und Versicherungen unterliegen der Schweigepflicht und sind nach § 203 StGB verpflichtet, ein fremdes Geheimnis, das ihnen im Rahmen ihrer Berufsausübung anvertraut oder sonst bekannt geworden ist, nicht unbefugt gegenüber Dritten zu offenbaren. Das gilt auch im Rahmen der Aktenvernichtung. Unser Personal ist entsprechend geschult und zur Geheimhaltung verpflichtet.

Schutzklassen

Es werden drei Schutzklassen unterschieden. Dabei zieht die Norm die Art der Informationen in Betracht und kategorisiert die Gefahren bei unerwünschter Veröffentlichung.

Schutzklasse 1: normaler Schutz nötig – Daten für interne Zwecke, deren Leak unangenehme Folgen haben könnte

Schutzklasse 2: hoher Schutz nötig – Daten, die vertraulich sind und deren Veröffentlichung schwerwiegende Konsequenzen nach sich ziehen könnte

Schutzklasse 3: sehr hoher Schutz nötig – geheime Daten, deren Veröffentlichung Gefahren für Leib und Leben bedeuten kann

Üblicherweise kommt die dritte Klasse nur in Ausnahmefällen vor. Die meisten Unterlagen von Privatpersonen und Unternehmen fallen in die ersten beiden Schutzklassen.

ARTEN VON DATENTRÄGERN

Zur genauen Kategorisierung von Datenträgern sind verschiedene Typen festgelegt. Die Anforderungen der Sicherheitsstufen variieren dabei je nach Datenträgertyp leicht. Die Kombination aus dem Kürzel für den Typ und der Sicherheitsstufe lässt auf einen Blick erkennen, wie die Dokumente zu handhaben sind: P-3 steht dabei für Papierakten mit Sicherheitsstufe 3.

Alle Datenträgertypen nach DIN 66399 in der Übersicht:

KÜRZEL DEFINITION BEISPIELE
P Darstellung der Informationen in Originalgröße Druckerzeugnisse
F Verkleinerte Darstellung der Informationen Mikrofilm, Filmbänder
O Speicherung der Informationen auf optischen Datenträgern CD, DVD, Blu-Ray
T Speicherung auf magnetischen Datenträgern Disketten, Magnetbänder
H Speicherung auf magnetischen Festplatten herkömmliche Festplatten
E Speicherung auf elektronischen Datenträgern Flash-Drives, SSD-Festplatten

FRAGEN ZUR AKTENVERNICHTUNG in Celle

"Aufbewahren oder vernichten?" - Eine Frage, die sich jeder stellen sollte, der mit vertraulichen Dokumenten zu tun hat. Denn die Aufbewahrungsfristen für Dokumente variieren je nach Art und Verwendungszweck und es gibt gesetzliche Vorgaben, die unbedingt eingehalten werden müssen.

Während für Privatpersonen und private Haushalte die übliche Aufbewahrungsfrist in der Regel 2 Jahre ab dem Erstellungsdatum eines Dokuments beträgt, sieht es bei Gewerbetreibenden, Unternehmen und gewerblichen Dokumenten oft anders aus. Hier gibt es oft längere Fristen von bis zu 10 Jahren.

Doch Vorsicht ist geboten, denn es gibt oft Sonderregelungen, die es zu beachten gilt. Daher ist es ratsam, sich mit einem Steuerberater oder Fachexperten in Verbindung zu setzen, um sicherzustellen, dass keine Dokumente versehentlich zu früh vernichtet werden. Jeder Fall ist individuell und erfordert eine genaue Prüfung.

Also, bevor Sie Ihre Dokumente einfach vernichten, sollten Sie sich unbedingt über die Aufbewahrungsfristen und gesetzlichen Vorgaben informieren. Denn wer weiß, vielleicht haben Sie ja noch Verwendung für die Dokumente in der Zukunft. Oder aber, Sie müssen sich von den Dokumenten trennen, um Platz zu schaffen. In diesem Fall sollten Sie auf eine sichere und datenschutzkonforme Vernichtung achten.

"Die Entsorgung von Akten und Dokumenten kann eine befreiende Erfahrung sein" - bevor Sie sich von Ihren alten Akten und Dokumenten trennen, sollten Sie unbedingt die Aufbewahrungsfristen und gesetzlichen Vorgaben beachten. Denn wer weiß, vielleicht haben Sie ja noch Verwendung für die Dokumente in der Zukunft oder Sie müssen sie aus rechtlichen Gründen aufbewahren.

Ein Beispiel: Sie haben im Jahr 2019 eine Steuererklärung abgegeben. Die Aufbewahrungsfrist für diese Dokumente beträgt in der Regel 2 Jahre. Das bedeutet, dass Sie die Dokumente aus 2019 im Jahr 2021 vernichten können. Doch Vorsicht ist geboten, denn es gibt Ausnahmen und Sonderregelungen, die es zu beachten gilt. Wenn Sie unsicher sind, sollten Sie sich an einen Steuerberater oder Fachexperten wenden, der Ihnen genaue Auskünfte geben kann.

Für Gewerbetreibende und Unternehmen gelten oft längere Aufbewahrungsfristen von bis zu 10 Jahren. Doch auch hier gibt es Ausnahmen und Sonderregelungen, die es zu beachten gilt. Es ist daher wichtig, sich über die Aufbewahrungsfristen und gesetzlichen Vorgaben zu informieren, um keine wichtigen Dokumente zu früh zu vernichten oder aus Versehen zu lange aufzubewahren.

Wenn Sie sich von Ihren alten Akten und Dokumenten trennen möchten, sollten Sie sich auf unsere sichere und unkomplizierte Aktenvernichtung verlassen. Denn vertrauliche Informationen müssen sicher und zuverlässig vernichtet werden, um Missbrauch und Identitätsdiebstahl zu verhindern. Eine umweltfreundliche Entsorgung von Akten ist ebenfalls wichtig, um Ressourcen zu schonen und die Umwelt zu schützen.

Wir vernichten Akten in fast ganz Deutschland. Nutzen Sie dafür bitte unsere PLZ-Suche.

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Bei Fragen zu unseren Leistungen nehmen Sie gern Kontakt mit uns auf! So erreichen Sie unsere Ansprechpartner: