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Wir entsorgen Akten und mehr in ganz Deutschland

Aktenvernichtung Dormagen

Schnelleinstieg

In einer schnelllebigen Stadt wie Dormagen sind die Aktenschränke schnell voll und es kommt die Zeit Akten zu vernichten. Sind die Aufbewahrungsfristen abgelaufen, wird nach einer zuverlässigen und sicheren Lösung gesucht. Mit unserem Angebot zur Aktenvernichtung bieten wir Ihnen dauerhaft oder einmalig die passende Lösung an. Profitieren Sie dabei von unseren günstigen Pauschalpreisen, ohne versteckte Kosten und ohne Vertragsbindung.

Benötigen Sie die Aktenvernichtung doch in einer anderen Region, nutzen Sie unsere PLZ-Suche, wählen aus unserer Städteübersicht oder bestellen direkt für Nordrhein Westfalen.

Wir bieten die Aktenvernichtung auf Rechnung an. Das bedeutet für Sie kein Risiko. Sie bezahlen erst nach erfolgreicher Abholung und Vernichtung ihrer Akten.

Hinweis zur Lieferung und Nutzung:

Bitte achten Sie, dass unsere Behälter ebenerdig gestellt werden können. Ein Transport von zweirädrigen Behältern über Treppen ist im Ausnahmefall möglich. Unsere Kunden haften jedoch für Beschädigungen am Behälter. 

Die Behälter dürfen nicht im Freien stehen. Das betrifft neben Datenschutzaspekten (mögliche Zugriffe durch Dritte) auch praktische Gründe, wie. z.B. Beeinträchtigungen der Vernichtung der Akten durch Feuchtigkeit.

Hinweis zur Stellzeit und Miete:

Einmalige Bestellung

Bei einmaligen Bestellungen können Sie zwischen einer Stellung von 1 bis 3 Wochen oder der Sofortbefüllung wählen. Bei der Sofortbefüllung haben Sie 15-20 Minuten Zeit den Behälter zu füllen und der Fahrer nimmt diesen direkt wieder mit. Alternativ bleibt der Behälter zur Aktenvernichtung ab Liefertag 1 bis 3 Wochen bei Ihnen und wird dann wieder abgeholt. In beiden Fällen entstehen keine Mietkosten. Sollten Sie den Behälter länger benötigen, bieten wir Ihnen eine Dauergestellung an.

Dauergestellung

Für Dauergestellungen mit einem festen und regelmäßigen Leerungsrhythmus von bis zu 4 Wochen, entstehen ebenfalls keine Mietkosten. Lediglich bei langfristigen Gestellungen mit einer Leerung „Auf Abruf“ oder Leerungen mit einem Rhythmus ab 6 Wochen berechnen wir die unten aufgeführten Mietkosten. Dies gilt auch für einmalige Bestellungen mit einer Standzeit von mehr als 4 Wochen. 

 
Informationen zur Aktenvernichtung in Dormagen
Tonnengrößen 240 Liter 
416 Liter 
Leerungsrhythmus Einmalig
Auf Abruf
wöchentlich
alle 2 Wochen
alle 4 Wochen
alle 8 Wochen
alle 3 Monate
Lieferzeit Terminvereinbarung
Vertragslaufzeit keine
Tonnenmiete Folgende Tonnenmiete fällt ggf. an:
  • Sofortbefüllung/Einmalleistung –> keine
  • Dauergestellung (Leerungsrhythmus < 4 Wochen)  –> keine
  • Dauergestellung (Leerungsrhythmus ab 6 Wochen oder Auf Abruf) 
    • 9,90 € für 240 Liter-Behälter,
    • 12,90 € für 416 Liter-Behälter pro Tonne und angefangenen Monat
Transportkosten keine
Festplatten entsorgen - Sicherheitsbehälter SERO

UNSERE DATENSCHUTZTONNEN

Wir bieten Ihnen in Dormagen verschiedene Größen von Sicherheitsbehältern an. Alle Behälter sind verschließbar und können somit nicht von Dritten eingesehen oder geöffnet werden.

Wir beraten Sie gern, welcher Behälter der richtige für Sie ist.

VERTRAG

In Dormagen bieten wir Ihnen unterschiedlichen Vertragsformen an. Entscheiden Sie individuell selbst, ob wir Sie dauerhaft betreuen dürfen oder ein einmaliger Service ausreicht. Wir beraten wir Sie dazu auch gern persönlich.

Wofür Sie sich auch entscheiden, Sie haben bei unser keine Vertragsbindung und keine Kündigungsfristen zu befürchten.

Bei einer Bestellung wählen Sie direkt die gewünschte Stelldauer und ob der Behälter sofort befüllt werden oder ohne Mehrkosten bis zu 3 Woche bei Ihnen stehen bleiben soll. Bei einer dauerhaften Vernichtung wählen Sie den Tauschrhythmus oder einen Tausch auf Abruf. Eine Stelldauer von bis zu 4 Wochen ist dabei immer kostenfrei enthalten. Erst wenn der Behälter länger als 4 Wochen ohne Tauch bei Ihnen bleibt, fällt eine kleine Mietgebühr (siehe oben) an.

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BEZAHLUNG

Die Bezahlung erfolgt bequem per Rechnung. Nach erbrachter Leistung erhalten Sie diese per Mail zugeschickt. Auf der Rechnung ist dokumentiert, dass die Vernichtung nach entsprechenden DIN-Vorgaben erfolgte. Dabei spielt es keine Rollen ob Sie eine einmalige Leistung gebucht haben oder dauerhaft Kunde sind.

Festplatten entsorgen - Sicherheitsbehälter SERO

WAS darf IN DEN BEHÄLTER FÜR DIE AKTENVERNICHTUNG?

Sie können in Dormagen in dem Behälter zur Aktenvernichtung alle Unterlagen aus Pappe und Papier entsorgen. Auch ganze Aktenordner inklusive Metallbügel können mit rein. Wir raten Ihnen jedoch davon ab, da Sie sonst im Behälter eventuell Platz verschenken.

Es dürfen jedoch keine anderen Fremdstoffe oder elektronische und optische Datenträger entsorgt werden. Folien und Kunststoffe bitten wir Sie vorher auszusortieren. Datenträger wie Festplatten, CD´s oder USB-Sticks müssen getrennt gesammelt und entsorgt werden. Gern beraten wir Sie hier persönlich.

Sichere Aktenvernichtung LKW

Unsere SICHERE AKTENVERNICHTUNG in Dormagen

Während der Aktenvernichtung in Dormagen unterliegen alle Prozesse dem Datenschutz. Unter Einhaltung der DIN 66399 garantieren wir Ihnen damit eine zuverlässige und sicher Vernichtung Ihrer Akten.

Durch unsere robusten Sicherheitsbehälter sind Ihre Dokumente während der Fahrt zur Vernichtungsanlage geschützt. In der Anlage werden die Akten und auch ganze Ordner direkt geschreddert. Anschließend geht es in die Sortierung, bei welcher Fremdstoffe aussortiert werden. Dazu gehören unter anderem Reste der Metallbügel von Aktenordnern. Die entstandenen Schnipsel werden nochmals in großen Mengen verwirbelt und in Ballen gepresst. Alleine durch diesen Prozess ist eine Wiederherstellung der Akten nahezu unmöglich.

Akten im Regal - So lange müssen Akten aufbewahrt werden

DIN 66399

Unsere Arbeitsabläufe orientieren sich an den Richtlinien der DIN 66399. Diese Norm regelt die sichere Vernichtung von Akten und Datenträgern, angefangen bei der Definition der Begriffe bis hin zu Anforderungen an die technischen Anlagen und Prozesse. Seit der Einführung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die das Bundesdatenschutzgesetz abgelöst hat, ist die DIN 66399 der maßgebliche Standard für die Gewährleistung der Datensicherheit. Durch die Einhaltung dieser Vorgaben können entsprechende Zertifikate erlangt werden.

Die Norm definiert Schutzklassen für verschiedene Arten von Daten und unterteilt Datenträger in verschiedene Kategorien. Für jede Kombination aus Schutzklasse und Datenträger werden spezifische Sicherheitsstufen festgelegt, die die Anforderungen an die Zerkleinerung der Akten oder Datenträger definieren.

Hinweis: Die Vernichtung erfolgt gem

Hinweis: Die Vernichtung erfolgt gem. Art. 28 EU-DSGVO, Schutzklasse 2 Sicherheitsstufe P-3.

Wichtiger Hinweis zum § 203 StGB:
Bestimmte Berufsgruppen wie Ärzte, Anwälte und Versicherungen unterliegen der Schweigepflicht und sind nach § 203 StGB verpflichtet, ein fremdes Geheimnis, das ihnen im Rahmen ihrer Berufsausübung anvertraut oder sonst bekannt geworden ist, nicht unbefugt gegenüber Dritten zu offenbaren. Das gilt auch im Rahmen der Aktenvernichtung. Unser Personal ist entsprechend geschult und zur Geheimhaltung verpflichtet.

Schutzklassen & Sicherheitstufen

  • Schutzklassen

    Die Norm definiert drei Schutzklassen. Diese sind anhand der potenziellen Auswirkungen bei unerwünschter Offenlegung charakterisiert.

    Schutzklasse 1 (normaler Schutzbedarf) – interne Daten, deren Offenlegung milde Auswirkungen hätte

    Schutzklasse 2 (hoher Schutzbedarf) – vertrauliche Daten, eine Offenlegung könnte Betroffenen schaden

    Schutzklasse 3 (sehr hoher Schutzbedarf) – geheime Daten, Veröffentlichung birgt Gefahren für Leib und Leben

  • Sicherheitsstufen

    Es werden sieben Sicherheitsstufen definiert. Diese legen fest, wie stark ein Datenträger zerkleinert werden muss und welcher Aufwand mit einer Rekonstruktion einhergeht. Jede Schutzklasse kann mit bestimmten Sicherheitsstufen behandelt werden. Teilweise gibt es auch Überschneidungen: So kann die Sicherheitsstufe 3 für Unterlagen der Schutzklassen 1 und 2 Anwendung finden.

    Die Stufen sind sehr granular eingeteilt. In der Praxis ist bereits oft bei Sicherheitsstufe 3 gewährleistet, dass eine Wiederherstellung fast unmöglich ist.

Arten von Datenträgern

Zur genauen Kategorisierung von Datenträgern sind verschiedene Typen festgelegt. Die Anforderungen der Sicherheitsstufen variieren dabei je nach Datenträgertyp leicht. Die Kombination aus dem Kürzel für den Typ und der Sicherheitsstufe lässt auf einen Blick erkennen, wie die Dokumente zu handhaben sind: P-3 steht dabei für Papierakten mit Sicherheitsstufe 3.

Alle Datenträgertypen nach DIN 66399 in der Übersicht:

KÜRZEL DEFINITION BEISPIELE
P Darstellung der Informationen in Originalgröße Druckerzeugnisse
F Verkleinerte Darstellung der Informationen Mikrofilm, Filmbänder
O Speicherung der Informationen auf optischen Datenträgern CD, DVD, Blu-Ray
T Speicherung auf magnetischen Datenträgern Disketten, Magnetbänder
H Speicherung auf magnetischen Festplatten herkömmliche Festplatten
E Speicherung auf elektronischen Datenträgern Flash-Drives, SSD-Festplatten

FRAGEN ZUR AKTENVERNICHTUNG IN Dormagen

Wie lang muss ich verschiedene Dokumente aufbewahren?

Sie können sich immer daran orientieren, dass Unternehmen und Gewerbetreibende eine eine Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren haben. Für Privatpersonen ist diese deutlich kürzer und liegt bei 2 Jahren.

Jedoch gibt es, wir bei den meisten Regeln, auch Ausnahmen. Urkunden, Titel und andere Dokumente können längere oder kürzere Fristen haben. Daher empfehlen wir Ihnen sich immer bei Ihrem Steuerberater zu informieren.

Welches Jahr kann in die Aktenvernichtung?

Wenn Sie die Aufbewahrungsfristen berücksichtigen, können Sie beispielsweise folgende Akten vernichten:

Privatpersonen: Ende 2023 können Akten vernichtet werden, welche vor 2 Jahren, also 2021 erstellt wurden.

Gewerbetreibende und Unternehmer: Hier können Ende 2023 Dokumente aus 2013 vernichtet werden, also von vor 10 Jahren.

Aber Achtung! Es gibt Ausnahmen, welche längere Aufbewahrungsfristen haben. Um hier sicher zu sein, empfehlen wir immer die individuelle Prüfung durch einen Fachmann z.B. Ihren Rechtsanwalt.

Vernichten Sie Akten auch im Umkreis von Dormagen?

Unseren Service bieten wir in fast ganz Deutschland an. Nutzen Sie dafür bitte unsere PLZ-Suche.

Sie haben weitere Fragen?

Telefonische Beratung zur Aktenvernichtung

Bei Fragen zu unseren Leistungen nehmen Sie gern Kontakt mit uns auf! So erreichen Sie unsere Ansprechpartner:

Sie erreichen uns telefonisch unter: (0800) 000 88 91 (montags bis freitags 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr). Oder per Mail unter info@sero-aktenvernichtung.de.

Oder nutzen Sie unser Kontaktformular: