Aktenvernichtung Flensburg
Aktenvernichtung Flensburg
Aktenvernichtung Flensburg
Aktenvernichtung Flensburg

Aktenvernichtung Flensburg

Angebotspreis€69,90 EUR (Netto: €58,74) 

Brutto inkl. gültiger MwSt.

Hinweis: Preis pro Behälter. Enthaltene Leistung: An- und Abfahrt, Vernichtung der Akten, Vernichtungsprotokoll auf Rechnung und Stellzeit bis zu 4 Wochen.

Bei einer Sofortbefüllung wartet der Fahrer bis zu 20 min vor Ort und nimmt den vollen Behälter direkt wieder mit.

Wählen Sie Ihre Tonnengröße

Größe:70 Liter
Tonnenstellung:einmalig
Dauer der Stellung oder Leerungsrhythmus:Sofortbefüllung
Anzahl:

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FAQs
Besuche unsere FAQ-Seite, um Antworten auf häufig gestellte Fragen zu finden.

Servicezeiten
Wir sind von Montag bis Freitag (8:00-16:00 Uhr) unter der Telefonnummer 

(0800) 000 88 91 oder per E-Mail 

info@sero-aktenvernichtung.de erreichbar.

Kontaktformular
Möchten Sie sich mit unseren Teams in Verbindung setzen? Besuchen Sie unsere Kontaktseite, um uns eine Nachricht zu senden.

Angebot

Nutzen Sie unser Angebotsformular für ein unverbindliches Angebot zur Aktenvernichtung.

Es ist verständlich, dass niemand gerne mit überfüllten Aktenschränken und Schubladen umgeht. Doch irgendwann ist es an der Zeit, Platz zu schaffen und die Akten zu vernichten. Besonders dann, wenn die Aufbewahrungsfristen abgelaufen sind, bietet sich eine gute Gelegenheit dafür. In Flensburg bieten wir Ihnen eine kostengünstige, sichere und zuverlässige Lösung, um Ihre Akten ordnungsgemäß zu entsorgen. Mit unserem zertifizierten Entsorgungsweg garantieren wir Ihnen die Vertraulichkeit und Sicherheit Ihrer Akten. Sie können den passenden Behälter bequem online bestellen oder sich von uns persönlich beraten lassen.

In Flensburg bieten wir Ihnen auch eine mobile Aktenvernichtung vor Ort an.

Benötigen Sie die Aktenvernichtung doch in einer anderen Region, nutzen Sie unsere PLZ-Suche, wählen aus unserer Städteübersicht oder bestellen direkt für Schleswig Holstein.

Wir bieten die Aktenvernichtung auf Rechnung an. Das bedeutet für Sie kein Risiko. Sie bezahlen erst nach erfolgreicher Abholung und Vernichtung ihrer Akten.

Hinweis zur Lieferung und Nutzung:

Bitte achten Sie, dass unsere Behälter ebenerdig gestellt werden können. Ein Transport von zweirädrigen Behältern über Treppen ist im Ausnahmefall möglich. Unsere Kunden haften jedoch für Beschädigungen am Behälter. 

Die Behälter dürfen nicht im Freien stehen. Das betrifft neben Datenschutzaspekten (mögliche Zugriffe durch Dritte) auch praktische Gründe, wie. z.B. Beeinträchtigungen der Vernichtung der Akten durch Feuchtigkeit.

Hinweis zur Stellzeit und Miete:

Einmalige Bestellung

Bei einmaligen Bestellungen können Sie zwischen einer Stellung von 1 bis 3 Wochen oder der Sofortbefüllung wählen. Bei der Sofortbefüllung haben Sie 15-20 Minuten Zeit den Behälter zu füllen und der Fahrer nimmt diesen direkt wieder mit. Alternativ bleibt der Behälter zur Aktenvernichtung ab Liefertag 1 bis 3 Wochen bei Ihnen und wird dann wieder abgeholt. In beiden Fällen entstehen keine Mietkosten. Sollten Sie den Behälter länger benötigen, bieten wir Ihnen eine Dauergestellung an.

Dauergestellung

Für Dauergestellungen mit einem festen und regelmäßigen Leerungsrhythmus von bis zu 4 Wochen, entstehen ebenfalls keine Mietkosten. Lediglich bei langfristigen Gestellungen mit einer Leerung „Auf Abruf“ oder Leerungen mit einem Rhythmus ab 6 Wochen berechnen wir die unten aufgeführten Mietkosten. Dies gilt auch für einmalige Bestellungen mit einer Standzeit von mehr als 4 Wochen. 

Informationen zur Aktenvernichtung in Flensburg 
Tonnengrößen 70 Liter 
240 Liter 
350 Liter 
Leerungsrhythmus Einmalig
Auf Abruf
wöchentlich
alle 2 Wochen
alle 4 Wochen
alle 8 Wochen
alle 3 Monate
Lieferzeit Terminvereinbarung
Vertragslaufzeit keine
Tonnenmiete Folgende Tonnenmiete fällt ggf. an:
  • Sofortbefüllung/Einmalleistung –> keine
  • Dauergestellung (Leerungsrhythmus < 4 Wochen)  –> keine
  • Dauergestellung (Leerungsrhythmus ab 6 Wochen oder Auf Abruf) 
    • 8,90 € für 70 Liter-Behälter,
    • 9,90 € für 240 Liter-Behälter,
    • 12,90 € für 350 Liter-Behälter pro Tonne und angefangenen Monat
Transportkosten keine
Datenschutztonne

Sicher und Robust

UNSERE DATENSCHUTZTONNEN

In Flensburg bieten wir Ihnen eine Auswahl an Sicherheitsbehältern für die Aktenvernichtung in verschiedenen Größen an. Unsere Behälter sind aus robustem Metall gefertigt und bieten somit einen zuverlässigen Schutz vor unbefugtem Zugriff oder ungewollter Einsicht durch Dritte. Egal ob Sie einen kleinen, mittleren oder großen Behälter benötigen, wir haben die passende Lösung für Ihre Bedürfnisse.

Die verschiedenen Größen können Sie bequem online bestellen. Achten Sie dabei auf die für Sie passende Größe. In den abgebildeten Grafiken finden Sie auch Angaben, wie viele Akten und Aktenordner Sie ca. im jeweiligen Behälter entsorgen können.

VERTRAG

Bei einer Bestellung, sei es online oder per E-Mail, haben Sie die Möglichkeit, die für Sie passende Lösung auszuwählen. Wir liefern Ihnen die Behälter einmalig und holen sie anschließend wieder ab. Sie haben die Wahl, den Behälter innerhalb von maximal 20 Minuten sofort zu befüllen oder ihn ohne zusätzliche Kosten bis zu 3 Wochen bei sich zu behalten. Alternativ können Sie sich auch für eine dauerhafte Lösung entscheiden, bei der der Behälter in dem von Ihnen gewünschten Rhythmus regelmäßig ausgetauscht wird. Selbstverständlich können Sie auch einen Tausch "auf Abruf" veranlassen. Es fallen keine Transportkosten oder versteckte Gebühren an. Wenn zwischen Lieferung und Abholung/Tausch maximal 4 Wochen liegen, berechnen wir Ihnen auch keine Miete. Erst ab der 5. Woche wird eine Miete (siehe oben) fällig. Es gibt keine feste Vertragslaufzeit, sodass Sie jederzeit flexibel Ihren Vertrag anpassen oder kündigen können. Gerne beraten wir Sie, um die für Sie am besten geeignete Variante zu finden.

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BEZAHLUNG

Wir stellen Ihnen die Rechnungen erst nach Erbringung der Leistung. Auf der Rechnung erhalten Sie den Nachweis, dass Ihre Akten gemäß den aktuellen DIN-Vorgaben vernichtet wurden. Bei einer einmaligen Aktenvernichtung senden wir Ihnen die Rechnung nach Erbringung der Leistung per E-Mail zu. Wenn Sie sich für unsere dauerhafte Aktenvernichtung entscheiden, erhalten Sie die Rechnung je nach gewünschtem Leerungsrhythmus ebenfalls per E-Mail.

Datenschutztonne

WAS GEHÖRT IN DEN BEHÄLTER FÜR DIE AKTENVERNICHTUNG?

In unseren Sicherheitsbehältern in Flensburg können Sie kleine, mittlere und große Behälter für die Aktenvernichtung nutzen. Alle Behälter bestehen aus Metall und bieten somit einen Schutz vor unbefugtem Zugriff und ungewollter Einsicht Dritter.

Für die Entsorgung von Akten aus Papier steht Ihnen der Behälter zur Verfügung. Sie können den Behälter auch mit ganzen Aktenordnern befüllen. Bitte beachten Sie jedoch, dass die Ordner oft nicht sauber aufeinander fallen und somit Platz verschwendet wird. Es ist wichtig zu beachten, dass keine Kunststoffe enthalten sein dürfen. Wir bitten Sie daher, diese möglichst zu entfernen. Bei größeren Mengen können zusätzliche Kosten entstehen, wenn beispielsweise Klarsichtfolien oder Schulhefter aus Plastik oder Kunststoff enthalten sind.

Andere Datenträger wie CDs, Festplatten oder USB-Sticks müssen separat vernichtet und entsorgt werden. Wenn Sie Bedarf an der Entsorgung solcher Datenträger haben, sprechen Sie uns bitte direkt an.

Sichere Aktenvernichtung LKW

SICHERE AKTENVERNICHTUNG

Bei der Aktenvernichtung legen wir großen Wert auf Datenschutz. Unsere Abläufe stellen sicher, dass während des Transports zur Vernichtungsanlage niemand Ihre Akten einsehen kann. Wir protokollieren den Transport genau, um die Sicherheit Ihrer sensiblen Daten zu gewährleisten.

In unserer Anlage werden die Aktenordner zusammen mit den Metallen geschreddert, da wir keine Einsicht nehmen. Das Entfernen von Metallteilen ist an dieser Stelle nicht möglich. Das Recycling des Materials erfolgt später in der Papierfabrik. Das Papier wird zu kleinen Partikeln geschreddert, wodurch eine Wiederherstellung aufgrund der großen Menge an Papier fast unmöglich ist. Um die Rekonstruktion weiter zu erschweren, werden die Partikel mitunter verwirbelt. Anschließend pressen wir die winzigen Papierschnipsel zu Ballen. Diese werden als Stoffgruppe "Bunte Akten" im Papierrecycling verwendet. Oft entstehen aus Ihren Akten dann Hygienepapiere wie zum Beispiel Küchentücher.

Wir legen großen Wert auf den Schutz Ihrer Daten und sorgen dafür, dass Ihre Akten sicher und umweltfreundlich entsorgt werden.

Akten im Regal - So lange müssen Akten aufbewahrt werden

DIN 66399

DIN 66399

Unsere Abläufe bei der Aktenvernichtung entsprechen den Vorgaben der DIN 66399. Diese Norm regelt die sichere Vernichtung von Akten und Datenträgern und umfasst verschiedene Aspekte wie die Klassifizierung von Datenträgern, Anforderungen an Anlagen und Abläufe sowie die Sicherheitsstufen für die Zerkleinerung von Akten und Datenträgern. Seit der Einführung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist die Einhaltung dieser Norm der Standard für die Sicherheit in der Datenvernichtung.

Durch die Einhaltung der Vorgaben der DIN 66399 erhalten wir entsprechende Zertifikate, die unsere Sicherheitsstandards bestätigen. Die Norm legt Schutzklassen für verschiedene Arten von Daten fest und teilt Datenträger in Kategorien ein. Für jede Kombination aus Schutzklasse und Datenträger werden spezifische Sicherheitsstufen definiert, die die Anforderungen an die Zerkleinerung der Akten und Datenträger festlegen.

Dank der Einhaltung dieser Norm können wir Ihnen den Nachweis auf der Rechnung erbringen, dass Ihre Akten gemäß den aktuellen Vorgaben der DIN 66399 vernichtet wurden.

Hinweis: Die Vernichtung erfolgt gem. Art. 28 EU-DSGVO, Schutzklasse 2 Sicherheitsstufe P-3.

Wichtiger Hinweis zum § 203 StGB:
Bestimmte Berufsgruppen wie Ärzte, Anwälte und Versicherungen unterliegen der Schweigepflicht und sind nach § 203 StGB verpflichtet, ein fremdes Geheimnis, das ihnen im Rahmen ihrer Berufsausübung anvertraut oder sonst bekannt geworden ist, nicht unbefugt gegenüber Dritten zu offenbaren. Das gilt auch im Rahmen der Aktenvernichtung. Unser Personal ist entsprechend geschult und zur Geheimhaltung verpflichtet.

Schutzklassen

Die Norm definiert drei Schutzklassen. Diese sind anhand der potenziellen Auswirkungen bei unerwünschter Offenlegung charakterisiert.

Schutzklasse 1 (normaler Schutzbedarf) – interne Daten, deren Offenlegung milde Auswirkungen hätte

Schutzklasse 2 (hoher Schutzbedarf) – vertrauliche Daten, eine Offenlegung könnte Betroffenen schaden

Schutzklasse 3 (sehr hoher Schutzbedarf) – geheime Daten, Veröffentlichung birgt Gefahren für Leib und Leben

ARTEN VON DATENTRÄGERN

Zur genauen Kategorisierung von Datenträgern sind verschiedene Typen festgelegt. Die Anforderungen der Sicherheitsstufen variieren dabei je nach Datenträgertyp leicht. Die Kombination aus dem Kürzel für den Typ und der Sicherheitsstufe lässt auf einen Blick erkennen, wie die Dokumente zu handhaben sind: P-3 steht dabei für Papierakten mit Sicherheitsstufe 3.

Alle Datenträgertypen nach DIN 66399 in der Übersicht:

KÜRZEL DEFINITION BEISPIELE
P Darstellung der Informationen in Originalgröße Druckerzeugnisse
F Verkleinerte Darstellung der Informationen Mikrofilm, Filmbänder
O Speicherung der Informationen auf optischen Datenträgern CD, DVD, Blu-Ray
T Speicherung auf magnetischen Datenträgern Disketten, Magnetbänder
H Speicherung auf magnetischen Festplatten herkömmliche Festplatten
E Speicherung auf elektronischen Datenträgern Flash-Drives, SSD-Festplatten

FRAGEN ZUR AKTENVERNICHTUNG IN Flensburg

Es ist schwierig, diese Frage pauschal zu beantworten, da die Aufbewahrungsfristen für Dokumente gesetzlich festgelegt sind und je nach Art der Dokumente variieren können. Als grobe Richtlinie kann man jedoch sagen, dass Privatpersonen und private Haushalte in der Regel Dokumente für einen Zeitraum von 2 Jahren aufbewahren sollten. Gewerbetreibende, Unternehmen und gewerbliche Dokumente haben in der Regel längere Aufbewahrungsfristen von etwa 10 Jahren. Es gibt jedoch Ausnahmen und spezifische Anforderungen, daher ist es ratsam, sich mit einem Steuerberater oder einem Fachexperten in Verbindung zu setzen, um sicherzustellen, dass keine Dokumente versehentlich zu früh vernichtet werden.

Die Aufbewahrungsfrist für ein Dokument beginnt in dem Jahr, in dem es erstellt wurde. Es ist jedoch möglich, Dokumente auch über diese Frist hinaus aufzubewahren. Eine grobe Faustregel für private Haushalte ist: Heute minus 2 Jahre. Das bedeutet, dass zum Beispiel Ende des Jahres 2023 Dokumente aus dem Jahr 2021 vernichtet werden können. Bei Unternehmen oder gewerblichen Dokumenten kann man zum Beispiel Ende 2023 Dokumente aus dem Jahr 2013 vernichten. Es gibt jedoch Ausnahmen, wie zum Beispiel Titel oder Gerichtsurteile, die längere Aufbewahrungsfristen haben. Wenn Sie unsicher sind, empfehle ich Ihnen, Ihren Steuerberater zu kontaktieren.

JA. prüfen Sie ihr Liefergebiet bitte in der PLZ-Suche.

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Bei Fragen zu unseren Leistungen nehmen Sie gern Kontakt mit uns auf! So erreichen Sie unsere Ansprechpartner: