Aktenvernichtung Freiburg im Breisgau
Aktenvernichtung Freiburg im Breisgau
Aktenvernichtung Freiburg im Breisgau
Aktenvernichtung Freiburg im Breisgau

Aktenvernichtung Freiburg im Breisgau

Angebotspreis€154,90 EUR (Netto: €130,17) 

Brutto inkl. gültiger MwSt.

Hinweis: Preis pro Behälter. Enthaltene Leistung: An- und Abfahrt, Vernichtung der Akten, Vernichtungsprotokoll auf Rechnung und Stellzeit bis zu 4 Wochen.

Bei einer Sofortbefüllung wartet der Fahrer bis zu 20 min vor Ort und nimmt den vollen Behälter direkt wieder mit.

Wählen Sie Ihre Tonnengröße

Größe:70 Liter
Tonnenstellung:einmalig
Dauer der Stellung oder Leerungsrhythmus:Sofortbefüllung
Anzahl:

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FAQs
Besuche unsere FAQ-Seite, um Antworten auf häufig gestellte Fragen zu finden.

Servicezeiten
Wir sind von Montag bis Freitag (8:00-16:00 Uhr) unter der Telefonnummer 

(0800) 000 88 91 oder per E-Mail 

info@sero-aktenvernichtung.de erreichbar.

Kontaktformular
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Angebot

Nutzen Sie unser Angebotsformular für ein unverbindliches Angebot zur Aktenvernichtung.

Ob als Privatperson, Unternehmer oder Gewerbetreibender, niemand möchte volle Aktenschränke oder überquellende Schubladen mit wichtigen Unterlagen sehen. Die sichere Vernichtung sensibler Daten ist von großer Bedeutung, auch wenn es keine angenehme Aufgabe ist. Sobald die Aufbewahrungsfristen abgelaufen sind, können die Dokumente sicher und zuverlässig vernichtet und entsorgt werden. Wir garantieren Ihnen eine sichere Aktenvernichtung in Freiburg gemäß der geltenden DIN 66399 durch ein zertifiziertes Verfahren.

Benötigen Sie die Aktenvernichtung doch in einer anderen Region, nutzen Sie unsere PLZ-Suche, wählen aus unserer Städteübersicht oder bestellen direkt für Baden-Württemberg.

Wir bieten die Aktenvernichtung auf Rechnung an. Das bedeutet für Sie kein Risiko. Sie bezahlen erst nach erfolgreicher Abholung und Vernichtung ihrer Akten.

Hinweis zur Lieferung und Nutzung:

Bitte achten Sie, dass unsere Behälter ebenerdig gestellt werden können. Ein Transport von zweirädrigen Behältern über Treppen ist im Ausnahmefall möglich. Unsere Kunden haften jedoch für Beschädigungen am Behälter. 

Die Behälter dürfen nicht im Freien stehen. Das betrifft neben Datenschutzaspekten (mögliche Zugriffe durch Dritte) auch praktische Gründe, wie. z.B. Beeinträchtigungen der Vernichtung der Akten durch Feuchtigkeit.

Hinweis zur Stellzeit und Miete:

Einmalige Bestellung

Bei einmaligen Bestellungen können Sie zwischen einer Stellung von 1 bis 3 Wochen oder der Sofortbefüllung wählen. Bei der Sofortbefüllung haben Sie 15-20 Minuten Zeit den Behälter zu füllen und der Fahrer nimmt diesen direkt wieder mit. Alternativ bleibt der Behälter zur Aktenvernichtung ab Liefertag 1 bis 3 Wochen bei Ihnen und wird dann wieder abgeholt. In beiden Fällen entstehen keine Mietkosten. Sollten Sie den Behälter länger benötigen, bieten wir Ihnen eine Dauergestellung an.

Dauergestellung

Für Dauergestellungen mit einem festen und regelmäßigen Leerungsrhythmus von bis zu 4 Wochen, entstehen ebenfalls keine Mietkosten. Lediglich bei langfristigen Gestellungen mit einer Leerung „Auf Abruf“ oder Leerungen mit einem Rhythmus ab 6 Wochen berechnen wir die unten aufgeführten Mietkosten. Dies gilt auch für einmalige Bestellungen mit einer Standzeit von mehr als 4 Wochen. 

Informationen zur Aktenvernichtung in Freiburg im Breisgau
Tonnengrößen 70 Liter 
240 Liter 
416 Liter 
Leerungsrhythmus Einmalig
Auf Abruf
wöchentlich
alle 2 Wochen
alle 4 Wochen
alle 8 Wochen
alle 3 Monate
Lieferzeit Terminvereinbarung
Vertragslaufzeit keine
Tonnenmiete Folgende Tonnenmiete fällt ggf. an:
  • Sofortbefüllung/Einmalleistung –> keine
  • Dauergestellung (Leerungsrhythmus < 4 Wochen)  –> keine
  • Dauergestellung (Leerungsrhythmus ab 6 Wochen oder Auf Abruf) 
    • 8,90 € für 70 Liter-Behälter,
    • 9,90 € für 240 Liter-Behälter,
    • 12,90 € für 416 Liter-Behälter pro Tonne und angefangenen Monat
Transportkosten keine
Datenschutztonne

Sicher und Robust

UNSERE DATENSCHUTZTONNEN

Wir bieten Ihnen in Freiburg Sicherheitsbehälter aus Metall für Ihre Aktenvernichtung an. Diese Behälter sind in verschiedenen Größen erhältlich, um Ihnen das passende Angebot zu bieten. Die Behälter sind verschließbar, um sicherzustellen, dass unbefugte Personen keinen Zugriff auf Ihre Akten haben und keine Einsichtnahme möglich ist. Unsere Grafiken zeigen Ihnen, welcher Behälter für Ihre Bedürfnisse geeignet ist, oder wir beraten Sie gerne persönlich. Sie können alle Behälter zur Aktenvernichtung jederzeit bequem online bestellen.

VERTRAG

Bei uns gibt es keine Vertragsbindung oder Vertragslaufzeit mit einer Kündigungsfrist. Unser Ziel ist es, Ihnen maximale Flexibilität zu bieten. In Freiburg können Sie zwischen einer einmaligen Aktenvernichtung und einer dauerhaften Lösung wählen. Die Bestellung der für Sie passenden Lösung kann online oder per E-Mail erfolgen. Stammkunden können auch telefonisch Folgebestellungen aufgeben. Bei der Bestellung können Sie auch die Stelldauer festlegen. Bei einmaligen Aufträgen können Sie die Behälter innerhalb von maximal 20 Minuten sofort befüllen oder ohne zusätzliche Kosten bis zu 3 Wochen bei sich stehen lassen. Bei dauerhaften Aufträgen können Sie individuell zwischen einer wöchentlichen Leerung oder einem festen Tauschrhythmus alle 2, 4 oder 8 Wochen wählen. Wenn Sie unsicher sind, können Sie sich melden, wenn die Tonne voll ist, und eine Bestellung "auf Abruf" aufgeben. Alle unsere Angebote sind Pauschalpreise, die Lieferung, Abholung, Aktenvernichtung und ein Nachweis der Vernichtung auf der Rechnung beinhalten. Die ersten 4 Wochen der Stelldauer sind immer kostenlos. Eine Miete wird nur dann berechnet, wenn zwischen der Lieferung und der Abholung/dem Tausch der Tonne mehr als 6 Wochen liegen.

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BEZAHLUNG

Sie bezahlen nur für die tatsächlich bestellte und erbrachte Leistung. Nachdem wir alle Nachweise über die Vernichtung Ihrer Daten in Freiburg erhalten haben, erhalten Sie eine Rechnung per E-Mail. Auf diese Weise zahlen Sie erst nach Erbringung der Leistung. Es spielt keine Rolle, ob Sie eine einmalige oder eine dauerhafte Leistung in Anspruch genommen haben.

Datenschutztonne

WAS GEHÖRT IN DEN BEHÄLTER FÜR DIE AKTENVERNICHTUNG?

Bei der Aktenvernichtung können grundsätzlich alle Akten aus Pappe und Papier in den dafür vorgesehenen Behälter gegeben werden. Auch ganze Aktenordner können entsorgt werden, da sie nach dem Schreddern der Akten von den Metallbügeln getrennt werden. Es wird jedoch empfohlen, ganze Ordner nicht zu entsorgen, da sie wiederverwendet werden können und unnötig Platz im Behälter einnehmen. Es ist wichtig zu beachten, dass Fremdstoffe wie Festplatten, andere Datenträger wie USB-Sticks oder CDs separat entsorgt werden müssen. Ebenso sollten Kunststoffteile wie Klarsichtfolien oder Kunststoffhefter möglichst aussortiert werden. In größeren Mengen können diese die Anlagen beschädigen und zu erheblichen Mehrkosten führen.

Sichere Aktenvernichtung LKW

SICHERE AKTENVERNICHTUNG

Bei der Aktenvernichtung legen wir großen Wert auf Datenschutz. Unsere Abläufe gewährleisten, dass während des Transports zur Vernichtungsanlage niemand Zugriff auf Ihre Akten hat. Wir protokollieren den Transport sorgfältig, um maximale Sicherheit zu gewährleisten. In unserer Anlage werden die Aktenordner zusammen mit den Metallen geschreddert, da wir keine Einsicht in die Inhalte nehmen. Daher ist es nicht möglich, Metallteile vorher zu entfernen. Das eigentliche Entfernen der Metalle erfolgt später in der Papierfabrik während des Recyclingprozesses. Das Papier wird zu kleinen Partikeln geschreddert, wodurch eine Wiederherstellung nahezu unmöglich wird. Um die Rekonstruktion weiter zu erschweren, werden die Partikel mitunter verwirbelt. Anschließend pressen wir die winzigen Papierschnipsel zu Ballen zusammen. Diese werden als Stoffgruppe "Bunte Akten" im Papierrecycling verwendet. Oftmals entstehen aus Ihren Akten dann Hygienepapiere wie beispielsweise Küchentücher.

Akten im Regal - So lange müssen Akten aufbewahrt werden

DIN 66399

DIN 66399

Unsere Arbeitsabläufe sind gemäß den Richtlinien der DIN 66399 ausgerichtet. Diese Norm regelt die sichere Vernichtung von Akten und Datenträgern und umfasst die Definition von Begriffen sowie Anforderungen an technische Anlagen und Prozesse. Seit der Einführung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die das Bundesdatenschutzgesetz abgelöst hat, ist die DIN 66399 der maßgebliche Standard für die Gewährleistung der Datensicherheit. Die Einhaltung dieser Vorgaben ermöglicht den Erhalt entsprechender Zertifikate. Die Norm definiert Schutzklassen für verschiedene Arten von Daten und unterteilt Datenträger in verschiedene Kategorien. Für jede Kombination aus Schutzklasse und Datenträger werden spezifische Sicherheitsstufen festgelegt, die die Anforderungen an die Zerkleinerung der Akten oder Datenträger definieren.

Hinweis: Die Vernichtung erfolgt gem. Art. 28 EU-DSGVO, Schutzklasse 2 Sicherheitsstufe P-3.

Wichtiger Hinweis zum § 203 StGB:
Bestimmte Berufsgruppen wie Ärzte, Anwälte und Versicherungen unterliegen der Schweigepflicht und sind nach § 203 StGB verpflichtet, ein fremdes Geheimnis, das ihnen im Rahmen ihrer Berufsausübung anvertraut oder sonst bekannt geworden ist, nicht unbefugt gegenüber Dritten zu offenbaren. Das gilt auch im Rahmen der Aktenvernichtung. Unser Personal ist entsprechend geschult und zur Geheimhaltung verpflichtet.

Schutzklassen

Die Norm definiert drei Schutzklassen. Diese sind anhand der potenziellen Auswirkungen bei unerwünschter Offenlegung charakterisiert.

Schutzklasse 1 (normaler Schutzbedarf) – interne Daten, deren Offenlegung milde Auswirkungen hätte

Schutzklasse 2 (hoher Schutzbedarf) – vertrauliche Daten, eine Offenlegung könnte Betroffenen schaden

Schutzklasse 3 (sehr hoher Schutzbedarf) – geheime Daten, Veröffentlichung birgt Gefahren für Leib und Leben

ARTEN VON DATENTRÄGERN

Zur genauen Kategorisierung von Datenträgern sind verschiedene Typen festgelegt. Die Anforderungen der Sicherheitsstufen variieren dabei je nach Datenträgertyp leicht. Die Kombination aus dem Kürzel für den Typ und der Sicherheitsstufe lässt auf einen Blick erkennen, wie die Dokumente zu handhaben sind: P-3 steht dabei für Papierakten mit Sicherheitsstufe 3.

Alle Datenträgertypen nach DIN 66399 in der Übersicht:

KÜRZEL DEFINITION BEISPIELE
P Darstellung der Informationen in Originalgröße Druckerzeugnisse
F Verkleinerte Darstellung der Informationen Mikrofilm, Filmbänder
O Speicherung der Informationen auf optischen Datenträgern CD, DVD, Blu-Ray
T Speicherung auf magnetischen Datenträgern Disketten, Magnetbänder
H Speicherung auf magnetischen Festplatten herkömmliche Festplatten
E Speicherung auf elektronischen Datenträgern Flash-Drives, SSD-Festplatten

FRAGEN ZUR AKTENVERNICHTUNG IN freiburg

Es ist von großer Bedeutung zu beachten, dass die Aufbewahrungsfristen für Dokumente je nach Art und Verwendungszweck variieren können. Es existieren gesetzliche Vorgaben, die unbedingt eingehalten werden müssen. Für Privatpersonen und private Haushalte beträgt die übliche Aufbewahrungsfrist in der Regel 2 Jahre. Gewerbetreibende, Unternehmen und gewerbliche Dokumente unterliegen hingegen oft längeren Fristen von etwa 10 Jahren. Es gibt jedoch auch Ausnahmen und Sonderregelungen, weshalb es ratsam ist, sich mit einem Steuerberater oder Fachexperten in Verbindung zu setzen, um sicherzustellen, dass keine Dokumente versehentlich zu früh vernichtet werden. Jeder Fall ist individuell und erfordert eine genaue Prüfung der rechtlichen Anforderungen.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Aufbewahrungsfristen für Dokumente je nach Art und Verwendungszweck variieren können. Es gibt gesetzliche Vorgaben, die eingehalten werden müssen. Für private Haushalte gilt in der Regel eine Aufbewahrungsfrist von 2 Jahren ab dem Erstellungsdatum eines Dokuments. Das bedeutet, dass beispielsweise Ende 2023 Dokumente aus dem Jahr 2021 vernichtet werden können. Bei Unternehmen oder gewerblichen Dokumenten gelten oft längere Fristen, wie zum Beispiel 10 Jahre. Es gibt jedoch Ausnahmen, wie beispielsweise Titel oder Gerichtsurteile, die längere Aufbewahrungsfristen haben können. Wenn Sie unsicher sind, empfehle ich Ihnen, Ihren Steuerberater zu kontaktieren. Er kann Ihnen genaue Auskunft über die Aufbewahrungsfristen für Ihre spezifischen Dokumente geben.

Nein, wir bieten die Aktenvernichtung im ganzen Bundesland an.

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Bei Fragen zu unseren Leistungen nehmen Sie gern Kontakt mit uns auf! So erreichen Sie unsere Ansprechpartner: