Aktenvernichtung Garbsen
Aktenvernichtung Garbsen
Aktenvernichtung Garbsen
Aktenvernichtung Garbsen

Aktenvernichtung Garbsen

Angebotspreis€69,90 EUR (Netto: €58,74) 

Brutto inkl. gültiger MwSt.

Hinweis: Preis pro Behälter. Enthaltene Leistung: An- und Abfahrt, Vernichtung der Akten, Vernichtungsprotokoll auf Rechnung und Stellzeit bis zu 4 Wochen.

Bei einer Sofortbefüllung wartet der Fahrer bis zu 20 min vor Ort und nimmt den vollen Behälter direkt wieder mit.

Wählen Sie Ihre Tonnengröße

Größe:70 Liter
Tonnenstellung:einmalig
Dauer der Stellung oder Leerungsrhythmus:Sofortbefüllung
Anzahl:

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FAQs
Besuche unsere FAQ-Seite, um Antworten auf häufig gestellte Fragen zu finden.

Servicezeiten
Wir sind von Montag bis Freitag (8:00-16:00 Uhr) unter der Telefonnummer 

(0800) 000 88 91 oder per E-Mail 

info@sero-aktenvernichtung.de erreichbar.

Kontaktformular
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Angebot

Nutzen Sie unser Angebotsformular für ein unverbindliches Angebot zur Aktenvernichtung.

In der heutigen Zeit, in der Datenschutz und Informationssicherheit an oberster Stelle stehen, ist die professionelle Vernichtung vertraulicher Akten unerlässlich. In Garbsen, im Herzen Niedersachsens, bieten wir Ihnen einen zuverlässigen Aktenvernichtungsservice, der Ihre sensiblen Daten sicher aus der Welt schafft.

In Garbsen bieten wir Ihnen auch eine mobile Aktenvernichtung vor Ort an.

Benötigen Sie die Aktenvernichtung doch in einer anderen Region, nutzen Sie unsere PLZ-Suche, wählen aus unserer Städteübersicht oder bestellen direkt für Niedersachsen.

Wir bieten die Aktenvernichtung auf Rechnung an. Das bedeutet für Sie kein Risiko. Sie bezahlen erst nach erfolgreicher Abholung und Vernichtung ihrer Akten.

Hinweis zur Lieferung und Nutzung:

Bitte achten Sie, dass unsere Behälter ebenerdig gestellt werden können. Ein Transport von zweirädrigen Behältern über Treppen ist im Ausnahmefall möglich. Unsere Kunden haften jedoch für Beschädigungen am Behälter. 

Die Behälter dürfen nicht im Freien stehen. Das betrifft neben Datenschutzaspekten (mögliche Zugriffe durch Dritte) auch praktische Gründe, wie. z.B. Beeinträchtigungen der Vernichtung der Akten durch Feuchtigkeit.

Hinweis zur Stellzeit und Miete:

Einmalige Bestellung

Bei einmaligen Bestellungen können Sie zwischen einer Stellung von 1 bis 3 Wochen oder der Sofortbefüllung wählen. Bei der Sofortbefüllung haben Sie 15-20 Minuten Zeit den Behälter zu füllen und der Fahrer nimmt diesen direkt wieder mit. Alternativ bleibt der Behälter zur Aktenvernichtung ab Liefertag 1 bis 3 Wochen bei Ihnen und wird dann wieder abgeholt. In beiden Fällen entstehen keine Mietkosten. Sollten Sie den Behälter länger benötigen, bieten wir Ihnen eine Dauergestellung an.

Dauergestellung

Für Dauergestellungen mit einem festen und regelmäßigen Leerungsrhythmus von bis zu 4 Wochen, entstehen ebenfalls keine Mietkosten. Lediglich bei langfristigen Gestellungen mit einer Leerung „Auf Abruf“ oder Leerungen mit einem Rhythmus ab 6 Wochen berechnen wir die unten aufgeführten Mietkosten. Dies gilt auch für einmalige Bestellungen mit einer Standzeit von mehr als 4 Wochen. 

Informationen zur Aktenvernichtung in Garbsen
Tonnengrößen 70 Liter 
240 Liter 
416 Liter 
Leerungsrhythmus Einmalig
Auf Abruf
wöchentlich
alle 2 Wochen
alle 4 Wochen
alle 8 Wochen
alle 3 Monate
Lieferzeit Terminvereinbarung
Vertragslaufzeit keine
Tonnenmiete Folgende Tonnenmiete fällt ggf. an:
  • Sofortbefüllung/Einmalleistung –> keine
  • Dauergestellung (Leerungsrhythmus < 4 Wochen)  –> keine
  • Dauergestellung (Leerungsrhythmus ab 6 Wochen oder Auf Abruf) 
    • 8,90 € für 70 Liter-Behälter,
    • 9,90 € für 240 Liter-Behälter,
    • 12,90 € für 416 Liter-Behälter pro Tonne und angefangenen Monat
Transportkosten keine
Datenschutztonne

Sicher und Robust

DATENSCHUTZTONNEN

Sichern Sie Ihre vertraulichen Unterlagen in Garbsen mit unseren speziell entwickelten Datenschutztonnen. Verfügbar in den Größen 70l, 240l und 416l, sind diese robusten Metallbehälter ideal für Unternehmen, die großen Wert auf Datenschutz legen. Mit einem sicheren Einwurfschlitz ausgestattet, garantieren unsere Tonnen die sichere Aufbewahrung Ihrer Dokumente vor der Vernichtung.

VERTRAG

Entdecken Sie in Garbsen unsere maßgeschneiderten Aktenvernichtungsdienste, die flexibel auf Ihre spezifischen Bedürfnisse abgestimmt sind. Wählen Sie zwischen einmaliger oder regelmäßiger Dokumentenvernichtung, jeweils anpassbar für Ihre individuelle Situation. Nutzen Sie unsere Behälter direkt nach Lieferung mit der Option auf eine Sofortbefüllung oder eine Stelldauer von bis zu 3 Wochen ohne Mietkosten. Erst wenn die Stelldauer 4 Wochen überschreitet, wird eine kleine Mietgebühr (siehe oben) fällig. Für langfristige Aktenvernichtungspläne bieten wir einen festen oder auf Abruf basierenden Tauschrhythmus. Bei uns haben Sie keine versteckten Kosten oder Vertragslaufzeiten zu befürchten.

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BEZAHLUNG

In unserem Unternehmen in Garbsen liegt der Fokus darauf, Ihnen einen einfachen und angenehmen Bezahlprozess zu gewährleisten. Deshalb bieten wir Ihnen die bequeme Möglichkeit, per Rechnung zu bezahlen, die Sie genau einen Monat nach der Inanspruchnahme unserer Dienstleistungen per E-Mail erhalten. Diese Rechnung ist nicht nur ein Nachweis für die erbrachte Leistung, sondern bestätigt auch, dass die Vernichtung Ihrer Dokumente gemäß den hohen Sicherheitsstandards der DIN 66399 durchgeführt wurde. Ganz gleich, ob Sie unsere Dienste einmalig oder als Dauerkunde in Anspruch nehmen, Sie können sich auf diesen Qualitätsstandard verlassen.

Datenschutztonne

WAS GEHÖRT IN DIE AKTENTONNE?

Bei uns haben Sie die komfortable Möglichkeit, Ihre gesamten Aktenordner aus Pappe oder Papier ganz einfach zu entsorgen. Ein weiterer Vorteil: Sie müssen sich keine Gedanken über Metallbügel oder Büroklammern an Ihren Akten machen – diese können problemlos an den Akten verbleiben. Wir bitten Sie lediglich, Klarsichtfolien und Kunststoffmaterialien sorgfältig zu entfernen, um einen reibungslosen Vernichtungsprozess zu gewährleisten, da diese Materialien die Maschinen verkleben können. Beachten Sie bitte, dass Datenträger wie CDs, Festplatten oder USB-Sticks nicht in den Aktenbehälter gehören, sondern separat gesammelt und entsorgt werden müssen.

Sichere Aktenvernichtung LKW

SICHERE AKTENVERNICHTUNG

In Garbsen nehmen wir den Prozess der Aktenvernichtung sehr ernst und setzen dabei höchste Standards in Sachen Sicherheit und Datenschutz. Unsere speziell entworfenen Sicherheitsbehälter sind aus robustem Metall gefertigt und sicher verschließbar, um Ihre sensiblen Daten optimal zu schützen. Dank der Zertifizierung sowohl unseres Unternehmens als auch unserer Logistikpartner im Bereich der Entsorgung und dank unseres speziell geschulten Personals können wir die Sicherheit Ihrer Unterlagen zu jedem Zeitpunkt garantieren. Wir dokumentieren sorgfältig jeden Schritt – vom Bereitstellen des Behälters bis zum abschließenden Vernichtungsprozess.

Unsere hochmoderne Vernichtungsanlage ist in der Lage, komplette Aktenordner zu schreddern, um jeglichen Einblick in Ihre Unterlagen zu verhindern. Die Metallteile der Ordner werden dabei in einer späteren Phase ausgesondert. Direkt nach dem Schreddern vermischen wir die Papierreste in großen Mengen, was eine Wiederherstellung der Dokumente praktisch unmöglich macht.

Im Anschluss werden die Papierreste zu großen Ballen gepresst und einem umweltfreundlichen Recyclingprozess zugeführt. Aus diesen Papierresten entstehen dann nachhaltige Produkte wie Eierkartons, Recyclingpapier oder Hygieneprodukte.

Akten im Regal - So lange müssen Akten aufbewahrt werden

DIN 66399

DIN 66399

Mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die seit 2018 gültig ist, trat die Norm 66399 in Kraft. In ihr werden Bestimmungen zur sicheren Akten- und Datenträgervernichtung gemacht. Dazu macht die Norm genaue Vorgaben, z. B. auch für die Partikelgröße bei der Festplattenvernichtung. Eine sichere Aktenvernichtung zeichnet sich durch ein Zertifikat aus.

Die Norm teilt Daten zunächst in verschiedene Schutzklassen ein. Aus diesen ergeben sich zusammen mit der Art der Informationsträger und den angewandten Sicherheitsstufen eine exakte Vorgabe, wie die Daten zu vernichten sind.

Hinweis: Die Vernichtung erfolgt gem. Art. 28 EU-DSGVO, Schutzklasse 2 Sicherheitsstufe P-3.

Wichtiger Hinweis zum § 203 StGB:
Bestimmte Berufsgruppen wie Ärzte, Anwälte und Versicherungen unterliegen der Schweigepflicht und sind nach § 203 StGB verpflichtet, ein fremdes Geheimnis, das ihnen im Rahmen ihrer Berufsausübung anvertraut oder sonst bekannt geworden ist, nicht unbefugt gegenüber Dritten zu offenbaren. Das gilt auch im Rahmen der Aktenvernichtung. Unser Personal ist entsprechend geschult und zur Geheimhaltung verpflichtet.

Schutzklassen

Es werden drei Schutzklassen unterschieden. Dabei zieht die Norm die Art der Informationen in Betracht und kategorisiert die Gefahren bei unerwünschter Veröffentlichung.

Schutzklasse 1: normaler Schutz nötig – Daten für interne Zwecke, deren Leak unangenehme Folgen haben könnte

Schutzklasse 2: hoher Schutz nötig – Daten, die vertraulich sind und deren Veröffentlichung schwerwiegende Konsequenzen nach sich ziehen könnte

Schutzklasse 3: sehr hoher Schutz nötig – geheime Daten, deren Veröffentlichung Gefahren für Leib und Leben bedeuten kann

Üblicherweise kommt die dritte Klasse nur in Ausnahmefällen vor. Die meisten Unterlagen von Privatpersonen und Unternehmen fallen in die ersten beiden Schutzklassen.

ARTEN VON DATENTRÄGERN

Zur genauen Kategorisierung von Datenträgern sind verschiedene Typen festgelegt. Die Anforderungen der Sicherheitsstufen variieren dabei je nach Datenträgertyp leicht. Die Kombination aus dem Kürzel für den Typ und der Sicherheitsstufe lässt auf einen Blick erkennen, wie die Dokumente zu handhaben sind: P-3 steht dabei für Papierakten mit Sicherheitsstufe 3.

Alle Datenträgertypen nach DIN 66399 in der Übersicht:

KÜRZEL DEFINITION BEISPIELE
P Darstellung der Informationen in Originalgröße Druckerzeugnisse
F Verkleinerte Darstellung der Informationen Mikrofilm, Filmbänder
O Speicherung der Informationen auf optischen Datenträgern CD, DVD, Blu-Ray
T Speicherung auf magnetischen Datenträgern Disketten, Magnetbänder
H Speicherung auf magnetischen Festplatten herkömmliche Festplatten
E Speicherung auf elektronischen Datenträgern Flash-Drives, SSD-Festplatten

FRAGEN ZUR AKTENVERNICHTUNG in Garbsen

Jeder, der mit vertraulichen Dokumenten arbeitet, steht irgendwann vor der wichtigen Entscheidung: Soll ich diese Dokumente aufbewahren oder vernichten? Es ist entscheidend zu wissen, dass die Aufbewahrungsfristen für Dokumente je nach ihrer Art und ihrem Verwendungszweck variieren. Zudem gibt es gesetzliche Vorgaben, die unbedingt zu beachten sind.

Für Privatpersonen und Haushalte ist die Regel meist einfach: Dokumente sollten in der Regel zwei Jahre ab dem Erstellungsdatum aufbewahrt werden. Bei Gewerbetreibenden, Unternehmen und geschäftlichen Dokumenten sieht die Sache jedoch anders aus – hier können die Fristen bis zu zehn Jahre betragen.

Es ist jedoch wichtig, aufmerksam zu sein, da es besondere Regelungen geben kann. Eine Beratung mit einem Steuerberater oder einem Fachexperten kann hier sehr hilfreich sein, um sicherzustellen, dass alle Dokumente korrekt und fristgerecht gehandhabt werden. Jede Situation ist einzigartig und erfordert eine individuelle Prüfung.

Bevor Sie also vorschnell Ihre Dokumente vernichten, informieren Sie sich gründlich über die Aufbewahrungsfristen und gesetzlichen Bestimmungen. Manchmal kann es sein, dass die Dokumente in der Zukunft noch von Nutzen sind.

Das Entsorgen von Akten und Dokumenten kann nicht nur befreiend sein, sondern auch Ordnung in Ihr Büro oder Zuhause bringen. Bevor Sie sich jedoch von Ihren alten Akten trennen, ist es wichtig, sich über die Aufbewahrungsfristen und gesetzlichen Vorgaben im Klaren zu sein. Manchmal könnten Sie die Dokumente in Zukunft noch benötigen oder aus rechtlichen Gründen aufbewahren müssen.

Nehmen wir als Beispiel Ihre Steuererklärung von 2019. Normalerweise beträgt die Aufbewahrungsfrist für solche Dokumente zwei Jahre. Das bedeutet, dass Sie Ihre Unterlagen aus 2019 im Jahr 2021 gefahrlos entsorgen können. Aber Achtung: Es gibt Ausnahmen und Sonderregelungen, die berücksichtigt werden müssen. Bei Unsicherheiten ist es ratsam, sich an einen Steuerberater oder Fachexperten zu wenden, der Ihnen genauere Informationen geben kann.

Für Gewerbetreibende und Unternehmen sind oft längere Aufbewahrungsfristen von bis zu zehn Jahren üblich. Doch auch hier gibt es spezifische Regelungen, die beachtet werden müssen. Sich über diese Fristen und Vorschriften zu informieren, ist entscheidend, um keine wichtigen Dokumente voreilig zu vernichten oder versehentlich zu lange aufzubewahren.

Wir vernichten Akten in fast ganz Deutschland. Nutzen Sie dafür bitte unsere PLZ-Suche.

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