



Aktenvernichtung Hannover
Hinweis: Preis pro Behälter. Enthaltene Leistung: An- und Abfahrt, Vernichtung der Akten, Vernichtungsprotokoll auf Rechnung und Stellzeit bis zu 4 Wochen.
Bei einer Sofortbefüllung wartet der Fahrer bis zu 20 min vor Ort und nimmt den vollen Behälter direkt wieder mit.
Wählen Sie Ihre Tonnengröße
Schnelleinstieg
Volle Aktenschränke sind eine Sache, mit der man sich nicht gern beschäftigt. Dennoch müssen alte Akten von Zeit zu Zeit weichen, um wieder Platz zu schaffen. Mit unserer Aktenvernichtung in Hannover nehmen wir Ihnen die unangenehme Aufgabe ab. Zudem garantieren wir Ihnen die Sicherheit Ihrer Daten durch zertifizierte Verfahren.
In Hannover bieten wir Ihnen auch eine mobile Aktenvernichtung vor Ort an.
Benötigen Sie die Aktenvernichtung doch in einer anderen Region, nutzen Sie unsere PLZ-Suche, wählen aus unserer Städteübersicht oder bestellen direkt für Niedersachsen.
Wir bieten die Aktenvernichtung auf Rechnung an. Das bedeutet für Sie kein Risiko. Sie bezahlen erst nach erfolgreicher Abholung und Vernichtung ihrer Akten.
Hinweis zur Lieferung und Nutzung:
Bitte achten Sie, dass unsere Behälter ebenerdig gestellt werden können. Ein Transport von zweirädrigen Behältern über Treppen ist im Ausnahmefall möglich. Unsere Kunden haften jedoch für Beschädigungen am Behälter.
Die Behälter dürfen nicht im Freien stehen. Das betrifft neben Datenschutzaspekten (mögliche Zugriffe durch Dritte) auch praktische Gründe, wie. z.B. Beeinträchtigungen der Vernichtung der Akten durch Feuchtigkeit.
Hinweis zur Stellzeit und Miete:
Einmalige Bestellung
Bei einmaligen Bestellungen können Sie zwischen einer Stellung von 1 bis 3 Wochen oder der Sofortbefüllung wählen. Bei der Sofortbefüllung haben Sie 15-20 Minuten Zeit den Behälter zu füllen und der Fahrer nimmt diesen direkt wieder mit. Alternativ bleibt der Behälter zur Aktenvernichtung ab Liefertag 1 bis 3 Wochen bei Ihnen und wird dann wieder abgeholt. In beiden Fällen entstehen keine Mietkosten. Sollten Sie den Behälter länger benötigen, bieten wir Ihnen eine Dauergestellung an.
Dauergestellung
Für Dauergestellungen mit einem festen und regelmäßigen Leerungsrhythmus von bis zu 4 Wochen, entstehen ebenfalls keine Mietkosten. Lediglich bei langfristigen Gestellungen mit einer Leerung „Auf Abruf“ oder Leerungen mit einem Rhythmus ab 6 Wochen berechnen wir die unten aufgeführten Mietkosten. Dies gilt auch für einmalige Bestellungen mit einer Standzeit von mehr als 4 Wochen.
Tonnengrößen | 70 Liter 240 Liter 416 Liter |
Leerungsrhythmus |
Einmalig Auf Abruf wöchentlich alle 2 Wochen alle 4 Wochen alle 8 Wochen alle 3 Monate |
Lieferzeit | Terminvereinbarung |
Vertragslaufzeit | keine |
Tonnenmiete | Folgende Tonnenmiete fällt ggf. an:
|
Transportkosten | keine |

Sicher & Robust
Datenschutztonnen
Unsere Behälter sind in drei Größen verfügbar: 70 Liter, 240 Liter und 416 Liter.
Die Aktenvernichtungstonnen bestehen aus Metall und sind verschließbar.
Unsere
Tonnengrößen

Informationen zum
Vertrag
Es besteht keine Vertragsbindung. Auch wenn Sie sich für eine regelmäßige Abholung entscheiden, können Sie unseren Service jederzeit abbestellen. Die o. g. Preise beziehen sich jeweils auf eine Leerung der Tonne.

Informationen zur
BEZAHLUNG
Sie erhalten die Rechnung für unsere Leistungen kurz nach der Ausführung Ihres Auftrags. Falls Sie eine regelmäßige Abholung wünschen, stellen wir die Rechnung monatlich aus. Auf Wunsch können Sie am Lastschriftverfahren teilnehmen. Wir buchen den Rechnungsbetrag dann von Ihrem Konto ab.

Was gehört in die Aktentonne?
Sie können in der Tonne die Dokumente mitsamt den Aktenordnern entsorgen. Die Ordner müssen jedoch größtenteils aus Pappe bestehen. Ordner, Mappen und Hefter aus Kunststoff bitte nicht in der Tonne entsorgen. Das gilt auch für Klarsichtfolien: Bitte entfernen Sie diese vor der Entsorgung.
Die Behälter sind nur für die Akten-, nicht für Datenträgervernichtung geeignet. Deshalb können keine anderen Datenträger in der Tonne entsorgt werden.

Sichere Aktenvernichtung
Auch wenn die Akten nicht mehr benötigt werden, enthalten sie sensible Informationen. Deshalb ist der Datenschutz bei der Aktenvernichtung ein entscheidender Faktor. Wir dokumentieren den Transport der Behälter, sodass der gesamte Weg von Ihnen zur Vernichtungsanlage nachvollziehbar ist. Zudem sorgen wir dafür, dass Ihre Unterlagen so vernichtet werden, dass sie im Nachhinein nicht rekonstruiert werden können.
Dafür entfernen wir zunächst metallische Bestandteile der Aktenordner, Heftklammern und sonstige Fremdstoffe aus den gesammelten Akten. In einem Schredder zerkleinern wir die Unterlagen in Stücke, die kaum größer als ein Daumennagel sind. Mitunter verwirbeln wir die Partikel im Anschluss noch einmal.
Die geschredderten Akten werden danach gepresst. Das Papier wird recycelt und u. A. zu Hygienepapier verarbeitet.

Aktenvernichtung nach
DIN 66399
Mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die seit 2018 gültig ist, trat die Norm 66399 in Kraft. In ihr werden Bestimmungen zur sicheren Akten- und Datenträgervernichtung gemacht. Dazu macht die Norm genaue Vorgaben, z. B. auch für die Partikelgröße bei der Festplattenvernichtung. Eine sichere Aktenvernichtung zeichnet sich durch ein Zertifikat aus.
Die Norm teilt Daten zunächst in verschiedene Schutzklassen ein. Aus diesen ergeben sich zusammen mit der Art der Informationsträger und den angewandten Sicherheitsstufen eine exakte Vorgabe, wie die Daten zu vernichten sind.
Hinweis: Die Vernichtung erfolgt gem. Art. 28 EU-DSGVO, Schutzklasse 2 Sicherheitsstufe P-3 gem. DIN 66399 Bei einer gewünschten Abweichung hiervon kontaktieren Sie uns bitte unter info@sero-aktenvernichtung.de.
Wichtiger Hinweis zum § 203 StGB:
Bestimmte Berufsgruppen wie Ärzte, Anwälte und Versicherungen unterliegen der Schweigepflicht und sind nach § 203 StGB verpflichtet, ein fremdes Geheimnis, das ihnen im Rahmen ihrer Berufsausübung anvertraut oder sonst bekannt geworden ist, nicht unbefugt gegenüber Dritten zu offenbaren. Das gilt auch im Rahmen der Aktenvernichtung. Unser Personal ist entsprechend geschult und zur Geheimhaltung verpflichtet.
Schutzklassen & Sicherheitsstufen
Datenträgertypen
Die Wie genau ein Datenträger zerkleinert werden muss, hängt von dem Typ ab. Die DIN 66399 unterscheidet sechs verschiedene Typen:
KÜRZEL | DEFINITION | BEISPIELE |
P | Darstellung der Informationen in Originalgröße | Druckerzeugnisse |
F | Verkleinerte Darstellung der Informationen | Mikrofilm, Filmbänder |
O | Speicherung der Informationen auf optischen Datenträgern | CD, DVD, Blu-Ray |
T | Speicherung auf magnetischen Datenträgern | Disketten, Magnetbänder |
H | Speicherung auf magnetischen Festplatten | herkömmliche Festplatten |
E | Speicherung auf elektronischen Datenträgern | Flash-Drives, SSD-Festplatten |
Aus dem Datenträgertyp und der Sicherheitsstufe ergibt sich ein Kürzel für die Vernichtung. Papierakten der Sicherheitsstufe 3 werden also mit dem Kürzel P-3 versehen. Dieses Kürzel tragen Ihre Unterlagen, wenn Sie von uns vernichtet werden.
FRAGEN ZUR AKTENVERNICHTUNG
Unser Service ist auf einen Umkreis von 30km vom Hannover Stadtgebiet begrenzt.
Ganz pauschal lässt sich diese Frage nicht beantworten. Es gelten gesetzliche Aufbewahrungsfristen für verschiedene Dokumente. Im Einzelnen hängen diese von der Art des Dokuments ab. Fragen Sie im Zweifelsfall Ihren Steuerberater, welche Fristen gelten.
Grob gesagt müssen Privatpersonen eine Frist von zwei Jahren einhalten. Für Unternehmen gilt im Allgemeinen eine Frist von zehn Jahren.
Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit Ablauf des Jahres, in dem das Dokument erstellt wurde. Für Privatleute heißt das, dass die meisten Unterlagen aus 2016 nicht mehr aufbewahrt werden müssen. Unternehmen können die überwiegende Zahl der Dokumente aus 2008 entsorgen. Beachten Sie jedoch Abweichungen und erkundigen Sie sich im Zweifel!
Sie haben Fragen?
Bei Fragen zu unserer Aktenvernichtung in Hannover nehmen Sie gern Kontakt mit uns auf! So erreichen Sie uns: