Aktenvernichtung Hof
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Aktenvernichtung Hof

Angebotspreis€77,90 EUR (Netto: €65,46) 

Brutto inkl. gültiger MwSt.

Hinweis: Preis pro Behälter. Enthaltene Leistung: An- und Abfahrt, Vernichtung der Akten, Vernichtungsprotokoll auf Rechnung und Stellzeit bis zu 4 Wochen.

Bei einer Sofortbefüllung wartet der Fahrer bis zu 20 min vor Ort und nimmt den vollen Behälter direkt wieder mit.

Wählen Sie Ihre Tonnengröße

Größe:70 Liter
Tonnenstellung:einmalig
Dauer der Stellung oder Leerungsrhythmus:Sofortbefüllung
Anzahl:

Hilfe

FAQs
Besuche unsere FAQ-Seite, um Antworten auf häufig gestellte Fragen zu finden.

Servicezeiten
Wir sind von Montag bis Freitag (8:00-16:00 Uhr) unter der Telefonnummer 

(0800) 000 88 91 oder per E-Mail 

info@sero-aktenvernichtung.de erreichbar.

Kontaktformular
Möchten Sie sich mit unseren Teams in Verbindung setzen? Besuchen Sie unsere Kontaktseite, um uns eine Nachricht zu senden.

Angebot

Nutzen Sie unser Angebotsformular für ein unverbindliches Angebot zur Aktenvernichtung.

Wenn Sie es mit einer großen Menge an Akten zu tun haben, brauchen Sie nicht mehr zu verzweifeln. In Hof bieten wir Ihnen eine schnelle und unkomplizierte Lösung mit unserer sicheren Aktenvernichtung an. 

Benötigen Sie die Aktenvernichtung doch in einer anderen Region, nutzen Sie unsere PLZ-Suche, wählen aus unserer Städteübersicht oder bestellen direkt für Niedersachsen.

Wir bieten die Aktenvernichtung auf Rechnung an. Das bedeutet für Sie kein Risiko. Sie bezahlen erst nach erfolgreicher Abholung und Vernichtung ihrer Akten.

Hinweis zur Lieferung und Nutzung:

Bitte achten Sie, dass unsere Behälter ebenerdig gestellt werden können. Ein Transport von zweirädrigen Behältern über Treppen ist im Ausnahmefall möglich. Unsere Kunden haften jedoch für Beschädigungen am Behälter. 

Die Behälter dürfen nicht im Freien stehen. Das betrifft neben Datenschutzaspekten (mögliche Zugriffe durch Dritte) auch praktische Gründe, wie. z.B. Beeinträchtigungen der Vernichtung der Akten durch Feuchtigkeit.

Hinweis zur Stellzeit und Miete:

Einmalige Bestellung

Bei einmaligen Bestellungen können Sie zwischen einer Stellung von 1 bis 3 Wochen oder der Sofortbefüllung wählen. Bei der Sofortbefüllung haben Sie 15-20 Minuten Zeit den Behälter zu füllen und der Fahrer nimmt diesen direkt wieder mit. Alternativ bleibt der Behälter zur Aktenvernichtung ab Liefertag 1 bis 3 Wochen bei Ihnen und wird dann wieder abgeholt. In beiden Fällen entstehen keine Mietkosten. Sollten Sie den Behälter länger benötigen, bieten wir Ihnen eine Dauergestellung an.

Dauergestellung

Für Dauergestellungen mit einem festen und regelmäßigen Leerungsrhythmus von bis zu 4 Wochen, entstehen ebenfalls keine Mietkosten. Lediglich bei langfristigen Gestellungen mit einer Leerung „Auf Abruf“ oder Leerungen mit einem Rhythmus ab 6 Wochen berechnen wir die unten aufgeführten Mietkosten. Dies gilt auch für einmalige Bestellungen mit einer Standzeit von mehr als 4 Wochen. 

Informationen zur Aktenvernichtung in Hof
Tonnengrößen 70 Liter
240 Liter
350/416 Liter
500 Liter
Leerungsrhythmus Einmalig
Auf Abruf
wöchentlich
alle 2 Wochen
alle 4 Wochen
alle 8 Wochen
alle 3 Monate
Lieferzeit Terminvereinbarung
Vertragslaufzeit keine
Tonnenmiete Folgende Tonnenmiete fällt ggf. an:
  • Sofortbefüllung/Einmalleistung –> keine
  • Dauergestellung (Leerungsrhythmus < 4 Wochen)  –> keine
  • Dauergestellung (Leerungsrhythmus ab 6 Wochen oder Auf Abruf) 
    • 8,90 € für 70 Liter-Behälter,
    • 9,90 € für 240 Liter-Behälter,
    • 12,90 € für 350/416 Liter-Behälter pro Tonne und angefangenen Monat
Transportkosten keine
Datenschutztonne

Sicher und Robust

UNSERE DATENSCHUTZTONNEN

Unsere Datenschutzbehälter sind die perfekte Lösung für alle, die vertrauliche Dokumente und Daten sicher vernichten möchten. Die Behälter sind sehr robust und in verschiedenen Größen erhältlich. Natürlich sind die Behälter verschließbar, um eine hohe Sicherheit gewährleisten zu können. Ob im Büro oder zu Hause – unsere Datenschutzbehälter bieten Ihnen die Sicherheit, die Sie benötigen, um sich keine Sorgen um den Schutz Ihrer Daten machen zu müssen.

VERTRAGSINFORMATIONEN

In Hof bieten wir Ihnen verschiedene Vertragsformen für die Aktenvernichtung an, damit Sie individuell entscheiden können, ob Sie eine einmalige Leistung wünschen oder eine dauerhafte Betreuung benötigen. Aber keine Sorge, beiuns müssen Sie keine Vertragsbindung oder Kündigungsfristen befürchten.
Sie haben die Möglichkeit, bei einer Bestellung zu entscheiden, ob der Behälter bis zu 3 Wochen ohne Mehrkosten vor Ort bleibt oder ob dieser sofort befüllt und wieder mitgenommen werden soll. Erst wenn der Behälter länger als 4 Wochen ohne Austausch vor Ort verbleibt, fällt eine kleine Mietgebühr an (siehe oben).
Und wenn Sie eine dauerhafte Lösung bevorzugen, haben Sie auch hier die Option, den Behälter in einem von Ihnen gewünschten regelmäßigen Rhythmus getauscht zubekommen. Oder Sie melden sich einfach bei uns, damit wir den Behälter kurzfristig austauschen können.
Egal, wofür Sie sich entscheiden: Es fallen keine Transportkosten oder versteckten Gebühren an. Wir möchten, dass Sie sich bei uns gut aufgehoben fühlen und garantieren Ihnen eine unkomplizierte und schnelle Abwicklung.

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BEZAHLUNG

Wir möchten Ihnen den Bezahlvorgang in Hof so bequem wie möglich gestalten. Daher bieten wir Ihnen die Möglichkeit, problemlos per Rechnung zu bezahlen. Nach Erbringung der Leistung erhalten Sie die Rechnung per E-Mail zugeschickt. Gut zu wissen: Auf der Rechnung ist dokumentiert, dass die Vernichtung nach den entsprechenden DIN-Vorgaben der DIN 66399 erfolgte. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie eine einmalige Leistung gebucht haben oder dauerhaft Kunde sind.

Datenschutztonne

WAS GEHÖRT IN DEN BEHÄLTER FÜR DIE AKTENVERNICHTUNG?

Bei uns können Sie sowohl Akte aus Papier als auch ganze Ordner aus Pappe und Papier in der Tonne entsorgen. Und das Beste: Die Metallbügel und Büroklammern an den Akten können sogar dranbleiben. Wir bitten Sie lediglich darum, Klarsichtfolien und Kunststoffe möglichst gründlich auszusortieren, da diese den Vernichtungsprozess beeinträchtigen können, indem sie die Anlage verkleben.
Allerdings dürfen andere Datenträger wie CDs, Festplatten oder USB-Sticks nicht in die Aktenbehälter gelegt werden. Diese müssen separat gesammelt, geschreddert und entsorgt werden.
Wir möchten, dass Sie sich bei der Entsorgung Ihrer Akten sicher fühlen und keine Zweifel haben, was in den Aktenbehälter darf und was nicht. Zögern Sie daher nicht, uns zu kontaktieren. Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung und helfen Ihnen weiter.

Sichere Aktenvernichtung LKW

SICHERE AKTENVERNICHTUNG in Hof

Bei der Aktenvernichtung in Hof legen wir sehr großen Wert auf Sicherheit und Datenschutz. Sowohl wir als auch unsere Logistikpartner sind zertifizierte Entsorgungsunternehmen und unsere Mitarbeiter sind entsprechend geschult, um die Sicherheit Ihrer Akten zu jeder Zeit zu gewährleisten. Jeder Schritt, angefangen beim Aufstellen des Behälters bis hin zur Vernichtungsanlage, wird protokolliert und sicher durchgeführt. In unserer Vernichtungsanlage werden auch ganze Ordner geschreddert, um jegliche Einsicht in Ihre Akten zu verhindern. Die enthaltenen Metallteile der Ordner werden erst in der Sortieranlage aussortiert. Direkt nach dem Schreddern werden die Papierreste in großen Mengen verwirbelt, wodurch eine Wiederherstellung nahezu unmöglich wird. Anschließend werden die Schnipsel zu großen Ballen gepresst und dem Papierrecycling zugeführt, aus denen zum Beispiel nachhaltige Eierkartons, Recyclingprodukte oder Hygienepapier entstehen. Also, wenn Sie Ihre Akten sicher und umweltbewusst entsorgen möchten, sind Sie bei uns genau richtig.

Akten im Regal - So lange müssen Akten aufbewahrt werden

DIN 66399

DIN 66399

Unsere Abläufe bei der Aktenvernichtung entsprechen den Vorgaben der DIN 66399. Diese Norm regelt umfassend die Akten- und Datenträgervernichtung, angefangen von der Definition der Begriffe bis hin zu Anforderungen an Anlagen und Abläufe. Seit dem Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die das Bundesdatenschutzgesetz abgelöst hat, ist die DIN 66399 der maßgebliche Standard für die Sicherheit in der Datenvernichtung. Durch die Einhaltung dieser Vorgaben können entsprechende Zertifikate erlangt werden. Die Norm definiert Schutzklassen für verschiedene Arten von Daten und teilt Datenträger in verschiedene Kategorien ein. Für jede Kombination aus Schutzklasse und Datenträger werden spezifische Sicherheitsstufen festgelegt, die die Anforderungen an die Zerkleinerung der Akten oder Datenträger definieren. Dadurch wird gewährleistet, dass die Vernichtung den erforderlichen Sicherheitsstandards entspricht. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Hinweis: Die Vernichtung erfolgt gem. Art. 28 EU-DSGVO, Schutzklasse 2 Sicherheitsstufe P-3.

Wichtiger Hinweis zum § 203 StGB:
Bestimmte Berufsgruppen wie Ärzte, Anwälte und Versicherungen unterliegen der Schweigepflicht und sind nach § 203 StGB verpflichtet, ein fremdes Geheimnis, das ihnen im Rahmen ihrer Berufsausübung anvertraut oder sonst bekannt geworden ist, nicht unbefugt gegenüber Dritten zu offenbaren. Das gilt auch im Rahmen der Aktenvernichtung. Unser Personal ist entsprechend geschult und zur Geheimhaltung verpflichtet.

Schutzklassen

Die Norm definiert drei Schutzklassen. Diese sind anhand der potenziellen Auswirkungen bei unerwünschter Offenlegung charakterisiert.

Schutzklasse 1 (normaler Schutzbedarf) – interne Daten, deren Offenlegung milde Auswirkungen hätte

Schutzklasse 2 (hoher Schutzbedarf) – vertrauliche Daten, eine Offenlegung könnte Betroffenen schaden

Schutzklasse 3 (sehr hoher Schutzbedarf) – geheime Daten, Veröffentlichung birgt Gefahren für Leib und Leben

ARTEN VON DATENTRÄGERN

Zur genauen Kategorisierung von Datenträgern sind verschiedene Typen festgelegt. Die Anforderungen der Sicherheitsstufen variieren dabei je nach Datenträgertyp leicht. Die Kombination aus dem Kürzel für den Typ und der Sicherheitsstufe lässt auf einen Blick erkennen, wie die Dokumente zu handhaben sind: P-3 steht dabei für Papierakten mit Sicherheitsstufe 3.

Alle Datenträgertypen nach DIN 66399 in der Übersicht:

KÜRZEL DEFINITION BEISPIELE
P Darstellung der Informationen in Originalgröße Druckerzeugnisse
F Verkleinerte Darstellung der Informationen Mikrofilm, Filmbänder
O Speicherung der Informationen auf optischen Datenträgern CD, DVD, Blu-Ray
T Speicherung auf magnetischen Datenträgern Disketten, Magnetbänder
H Speicherung auf magnetischen Festplatten herkömmliche Festplatten
E Speicherung auf elektronischen Datenträgern Flash-Drives, SSD-Festplatten

FRAGEN ZUR AKTENVERNICHTUNG IN Hof

Die Frage "Aufbewahren oder Vernichten?" sollte sich jeder stellen, der mit vertraulichen Dokumenten zu tun hat. Denn die Aufbewahrungsfristen für Dokumente variieren je nach Art und Verwendungszweck und es gibt gesetzliche Vorgaben, die unbedingt eingehalten werden müssen.

Während für Privatpersonen und private Haushalte die übliche Aufbewahrungsfrist in der Regel 2 Jahre ab dem Erstellungsdatum eines Dokuments beträgt, sieht es bei Gewerbetreibenden, Unternehmen und gewerblichen Dokumenten oft anders aus. Hier gibt es oft längere Fristen von bis zu 10 Jahren.

Doch Vorsicht ist geboten, denn es gibt oft Sonderregelungen, die es zu beachten gilt. Daher ist es ratsam, sich mit einem Steuerberater oder Fachexperten in Verbindung zu setzen, um sicherzustellen, dass keine Dokumente versehentlich zu früh vernichtet werden. Jeder Fall ist individuell und erfordert eine genaue Prüfung.

Also, bevor Sie Ihre Dokumente einfach vernichten, sollten Sie sich unbedingt über die Aufbewahrungsfristen und gesetzlichen Vorgaben informieren. Denn wer weiß, vielleicht haben Sie ja noch Verwendung für die Dokumente in der Zukunft.

Die Aufbewahrungsfristen für Privat- und Geschäftsunterlagen sind ein wichtiger Aspekt, den jeder beachten sollte, der mit vertraulichen Dokumenten zu tun hat. Die Fristen variieren je nach Art und Verwendungszweck der Dokumente und es gibt gesetzliche Vorgaben, die unbedingt eingehalten werden müssen.

Für Privatpersonen und private Haushalte beträgt die übliche Aufbewahrungsfrist in der Regel 2 Jahre ab dem Erstellungsdatum eines Dokuments. Dies gilt beispielsweise für Kontoauszüge, Rechnungen oder Quittungen. Es gibt jedoch auch Ausnahmen: So sollten beispielsweise Unterlagen rund um den Kauf oder Verkauf von Immobilien mindestens 10 Jahre aufbewahrt werden.

Für Gewerbetreibende und Unternehmen gelten oft längere Aufbewahrungsfristen. So müssen beispielsweise Geschäftsunterlagen wie Handelsbücher, Inventare oder Jahresabschlüsse mindestens 6 Jahre aufbewahrt werden. Bei Steuerunterlagen beträgt die Frist sogar 10 Jahre.

Doch Vorsicht ist geboten: Es gibt auch Sonderregelungen, die es zu beachten gilt. So müssen beispielsweise bestimmte Dokumente wie Arbeitsverträge oder Lohnabrechnungen mindestens 2 Jahre nach Ende des Arbeitsverhältnisses aufbewahrt werden.

Es ist daher wichtig, sich über die Aufbewahrungsfristen und gesetzlichen Vorgaben zu informieren, um keine wichtigen Dokumente zu früh zu vernichten oder aus Versehen zu lange aufzubewahren.

Die Aktenvernichtung wird durch uns in fast ganz Deutschland angeboten. Gern können Sie dies in unserer PLZ-Suche prüfen.

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Bei Fragen zu unseren Leistungen nehmen Sie gern Kontakt mit uns auf! So erreichen Sie unsere Ansprechpartner: