Aktenvernichtung Ludwigsburg
Aktenvernichtung Ludwigsburg
Aktenvernichtung Ludwigsburg
Aktenvernichtung Ludwigsburg

Aktenvernichtung Ludwigsburg

Angebotspreis€109,90 EUR (Netto: €92,35) 

Brutto inkl. gültiger MwSt.

Hinweis: Preis pro Behälter. Enthaltene Leistung: An- und Abfahrt, Vernichtung der Akten, Vernichtungsprotokoll auf Rechnung und Stellzeit bis zu 4 Wochen.

Bei einer Sofortbefüllung wartet der Fahrer bis zu 20 min vor Ort und nimmt den vollen Behälter direkt wieder mit.

Wählen Sie Ihre Tonnengröße

Größe:70 Liter
Tonnenstellung:einmalig
Dauer der Stellung oder Leerungsrhythmus:Sofortbefüllung
Anzahl:

Hilfe

FAQs
Besuche unsere FAQ-Seite, um Antworten auf häufig gestellte Fragen zu finden.

Servicezeiten
Wir sind von Montag bis Freitag (8:00-16:00 Uhr) unter der Telefonnummer 

(0800) 000 88 91 oder per E-Mail 

info@sero-aktenvernichtung.de erreichbar.

Kontaktformular
Möchten Sie sich mit unseren Teams in Verbindung setzen? Besuchen Sie unsere Kontaktseite, um uns eine Nachricht zu senden.

Angebot

Nutzen Sie unser Angebotsformular für ein unverbindliches Angebot zur Aktenvernichtung.

In Ludwigsburg herrscht reges Treiben mit einer Vielzahl großer Industriekonzerne und tausenden Unternehmen. Wenn die Aufbewahrungsfristen für Geschäftsdokumente ablaufen, stehen wir Unternehmen in Ludwigsburg bei der Aktenvernichtung zur Seite. Selbstverständlich bieten wir auch Privathaushalten unseren Service zur Aktenvernichtung an. Wir bieten die Aktenvernichtung auf Rechnung an. Das bedeutet für Sie kein Risiko. Sie bezahlen erst nach erfolgreicher Abholung und Vernichtung ihrer Akten.

Benötigen Sie die Aktenvernichtung doch in einer anderen Region, nutzen Sie unsere PLZ-Suche, wählen aus unserer Städteübersicht oder bestellen direkt für Baden-Württemberg.

Hinweis zur Lieferung und Nutzung:

Bitte achten Sie, dass unsere Behälter ebenerdig gestellt werden können. Ein Transport von zweirädrigen Behältern über Treppen ist im Ausnahmefall möglich. Unsere Kunden haften jedoch für Beschädigungen am Behälter. 

Die Behälter dürfen nicht im Freien stehen. Das betrifft neben Datenschutzaspekten (mögliche Zugriffe durch Dritte) auch praktische Gründe, wie. z.B. Beeinträchtigungen der Vernichtung der Akten durch Feuchtigkeit.

Hinweis zur Stellzeit und Miete:

Einmalige Bestellung

Bei einmaligen Bestellungen können Sie zwischen einer Stellung von 1 bis 3 Wochen oder der Sofortbefüllung wählen. Bei der Sofortbefüllung haben Sie 15-20 Minuten Zeit den Behälter zu füllen und der Fahrer nimmt diesen direkt wieder mit. Alternativ bleibt der Behälter zur Aktenvernichtung ab Liefertag 1 bis 3 Wochen bei Ihnen und wird dann wieder abgeholt. In beiden Fällen entstehen keine Mietkosten. Sollten Sie den Behälter länger benötigen, bieten wir Ihnen eine Dauergestellung an.

Dauergestellung

Für Dauergestellungen mit einem festen und regelmäßigen Leerungsrhythmus von bis zu 4 Wochen, entstehen ebenfalls keine Mietkosten. Lediglich bei langfristigen Gestellungen mit einer Leerung „Auf Abruf“ oder Leerungen mit einem Rhythmus ab 6 Wochen berechnen wir die unten aufgeführten Mietkosten. Dies gilt auch für einmalige Bestellungen mit einer Standzeit von mehr als 4 Wochen. 

Informationen zur Aktenvernichtung in Ludwigsburg
Tonnengrößen 70 Liter 
240 Liter 
416 Liter 
Leerungsrhythmus Einmalig
Auf Abruf
wöchentlich
alle 2 Wochen
alle 4 Wochen
alle 8 Wochen
alle 3 Monate
Lieferzeit Terminvereinbarung
Vertragslaufzeit keine
Tonnenmiete Folgende Tonnenmiete fällt ggf. an:
  • Sofortbefüllung/Einmalleistung –> keine
  • Dauergestellung (Leerungsrhythmus < 4 Wochen)  –> keine
  • Dauergestellung (Leerungsrhythmus ab 6 Wochen oder Auf Abruf) 
    • 8,90 € für 70 Liter-Behälter,
    • 9,90 € für 240 Liter-Behälter,
    • 12,90 € für 416 Liter-Behälter pro Tonne und angefangenen Monat
Transportkosten keine
Datenschutztonne

Sicher und Robust

UNSERE DATENSCHUTZTONNEN

In Ludwigsburg stellen wir Sicherheitsbehälter in verschiedenen Größen für die Aktenvernichtung zur Verfügung. Unsere Behälter bestehen aus robustem Metall und sind mit einem abschließbaren Deckel ausgestattet, um sicherzustellen, dass die eingeworfenen Akten vor unbefugtem Zugriff geschützt sind.

VERTRAG

Sie haben die Möglichkeit, zwischen einer einmaligen oder regelmäßigen Abholung in Ludwigsburg zu wählen. Bei einer regelmäßigen Leerung können Sie verschiedene Intervalle wählen, wie wöchentlich, alle 2, 4, 8 Wochen, alle 3 Monate oder auf Abruf. Die oben genannten Kosten beinhalten die Bereitstellung des Containers, den Transport und die Aktenvernichtung. Unsere Preise verstehen sich als Komplettpreis, es fallen keine zusätzlichen Transportgebühren oder Behältermieten an (bis zu einer Stellzeit von 4 Wochen, siehe Tonnenmiete).

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BEZAHLUNG

Wenn Sie unseren Service einmalig nutzen, erhalten Sie kurz nach Abschluss des Auftrags eine Rechnung. Bei regelmäßiger Nutzung unseres Services erhalten Sie monatlich eine Rechnung. Sie haben die Möglichkeit, am Lastschriftverfahren teilzunehmen, wenn Sie dies wünschen. In diesem Fall wird der Rechnungsbetrag von Ihrem Konto abgebucht.

Datenschutztonne

WAS GEHÖRT IN DEN BEHÄLTER FÜR DIE AKTENVERNICHTUNG?

Die Sicherheitsbehälter, die wir in Ludwigsburg anbieten, sind in verschiedenen Größen erhältlich und speziell für die Aktenvernichtung konzipiert. Sie bestehen aus robustem Metall und verfügen über einen abschließbaren Deckel, um sicherzustellen, dass die eingeworfenen Akten vor unbefugtem Zugriff geschützt sind.

Bitte beachten Sie, dass unsere Aktenvernichtungstonnen ausschließlich für die Vernichtung von Papierunterlagen, Aktenordnern und Dokumentenmappen aus Papier oder Pappe vorgesehen sind. Andere Datenträger wie CDs oder Festplatten können nicht in den Behältern entsorgt werden. Folien und Mappen aus Kunststoff müssen der herkömmlichen Entsorgung zugeführt werden und gehören nicht in die Aktenvernichtungstonnen.

Sichere Aktenvernichtung LKW

SICHERE AKTENVERNICHTUNG

Der Datenschutz hat bei der Aktenvernichtung eine hohe Priorität. Unsere Prozesse stellen sicher, dass während des Transports zur Vernichtungsanlage niemand Zugriff auf Ihre Akten hat. Der Transport wird sorgfältig dokumentiert. In unserer Anlage werden die Aktenordner zusammen mit den Metallen geschreddert, da wir keine Einsicht nehmen. Daher ist es nicht möglich, Metallteile zu entfernen. Dieser Schritt erfolgt später in der Papierfabrik während des Recyclingprozesses.

Das Papier wird zu kleinen Partikeln zerkleinert, um eine Wiederherstellung nahezu unmöglich zu machen. Dennoch werden die Partikel verwirbelt, um die Rekonstruktion weiter zu erschweren. Anschließend werden die winzigen Papierschnipsel zu Ballen gepresst. Diese werden als "Bunte Akten" in der Papierrecyclingindustrie verwendet. Oft entstehen daraus Hygienepapiere wie Küchentücher.

Akten im Regal - So lange müssen Akten aufbewahrt werden

DIN 66399

DIN 66399

Unsere Prozesse zur Akten- und Datenträgervernichtung folgen den Vorgaben der DIN 66399. Diese Norm definiert die verschiedenen Aspekte der Vernichtung von Akten und Datenträgern, angefangen bei der Begriffsbestimmung bis hin zu Anforderungen an Anlagen und Abläufe. Die Einhaltung dieser Norm ist seit der Einführung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der Standard für die Sicherheit in der Datenvernichtung.

Unternehmen, die die Vorgaben der DIN 66399 erfüllen, erhalten entsprechende Zertifikate. Die Norm legt Schutzklassen für unterschiedliche Arten von Daten fest und kategorisiert die verschiedenen Datenträger. Für jede Kombination aus Schutzklasse und Datenträger werden spezifische Sicherheitsstufen definiert, die Vorgaben zur Zerkleinerung der Akten oder Datenträger machen. Dadurch wird sichergestellt, dass die Daten in einem angemessenen Maß geschützt und unwiederbringlich vernichtet werden.

Hinweis: Die Vernichtung erfolgt gem. Art. 28 EU-DSGVO, Schutzklasse 2 Sicherheitsstufe P-3.

Wichtiger Hinweis zum § 203 StGB:
Bestimmte Berufsgruppen wie Ärzte, Anwälte und Versicherungen unterliegen der Schweigepflicht und sind nach § 203 StGB verpflichtet, ein fremdes Geheimnis, das ihnen im Rahmen ihrer Berufsausübung anvertraut oder sonst bekannt geworden ist, nicht unbefugt gegenüber Dritten zu offenbaren. Das gilt auch im Rahmen der Aktenvernichtung. Unser Personal ist entsprechend geschult und zur Geheimhaltung verpflichtet.

Schutzklassen

Die Norm definiert drei Schutzklassen. Diese sind anhand der potenziellen Auswirkungen bei unerwünschter Offenlegung charakterisiert.

Schutzklasse 1 (normaler Schutzbedarf) – interne Daten, deren Offenlegung milde Auswirkungen hätte

Schutzklasse 2 (hoher Schutzbedarf) – vertrauliche Daten, eine Offenlegung könnte Betroffenen schaden

Schutzklasse 3 (sehr hoher Schutzbedarf) – geheime Daten, Veröffentlichung birgt Gefahren für Leib und Leben

ARTEN VON DATENTRÄGERN

Zur genauen Kategorisierung von Datenträgern sind verschiedene Typen festgelegt. Die Anforderungen der Sicherheitsstufen variieren dabei je nach Datenträgertyp leicht. Die Kombination aus dem Kürzel für den Typ und der Sicherheitsstufe lässt auf einen Blick erkennen, wie die Dokumente zu handhaben sind: P-3 steht dabei für Papierakten mit Sicherheitsstufe 3.

Alle Datenträgertypen nach DIN 66399 in der Übersicht:

KÜRZEL DEFINITION BEISPIELE
P Darstellung der Informationen in Originalgröße Druckerzeugnisse
F Verkleinerte Darstellung der Informationen Mikrofilm, Filmbänder
O Speicherung der Informationen auf optischen Datenträgern CD, DVD, Blu-Ray
T Speicherung auf magnetischen Datenträgern Disketten, Magnetbänder
H Speicherung auf magnetischen Festplatten herkömmliche Festplatten
E Speicherung auf elektronischen Datenträgern Flash-Drives, SSD-Festplatten

FRAGEN ZUR AKTENVERNICHTUNG in Ludwigsburg

Die Aufbewahrungsfristen für Dokumente können je nach Art des Dokuments variieren und unterliegen gesetzlichen Bestimmungen. Es ist ratsam, bei Unsicherheiten Ihren Steuerberater zu konsultieren, um die geltenden Fristen zu ermitteln. Im Allgemeinen müssen Privatpersonen Dokumente für einen Zeitraum von zwei Jahren aufbewahren, während Unternehmen in der Regel eine Aufbewahrungsfrist von zehn Jahren einhalten müssen.

Die Aufbewahrungsfrist beginnt ab dem Ende des Jahres, in dem das Dokument erstellt wurde. Für Privatpersonen bedeutet dies, dass die meisten Unterlagen aus dem Jahr 2020 nicht mehr aufbewahrt werden müssen. Unternehmen können in der Regel die meisten Dokumente aus dem Jahr 2013 entsorgen. Es ist jedoch wichtig, mögliche Abweichungen zu beachten und sich im Zweifelsfall zu erkundigen.

Ja, wir vernichten Akten in ganz Baden Württemberg!

Sie haben Fragen?

Bei Fragen zu unseren Leistungen nehmen Sie gern Kontakt mit uns auf! So erreichen Sie unsere Ansprechpartner: