Aktenvernichtung Lüneburg
Aktenvernichtung Lüneburg
Aktenvernichtung Lüneburg
Aktenvernichtung Lüneburg

Aktenvernichtung Lüneburg

Angebotspreis€69,90 EUR (Netto: €58,74) 

Brutto inkl. gültiger MwSt.

Hinweis: Preis pro Behälter. Enthaltene Leistung: An- und Abfahrt, Vernichtung der Akten, Vernichtungsprotokoll auf Rechnung und Stellzeit bis zu 4 Wochen.

Bei einer Sofortbefüllung wartet der Fahrer bis zu 20 min vor Ort und nimmt den vollen Behälter direkt wieder mit.

Wählen Sie Ihre Tonnengröße

Größe:70 Liter
Tonnenstellung:einmalig
Dauer der Stellung oder Leerungsrhythmus:Sofortbefüllung
Anzahl:

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FAQs
Besuche unsere FAQ-Seite, um Antworten auf häufig gestellte Fragen zu finden.

Servicezeiten
Wir sind von Montag bis Freitag (8:00-16:00 Uhr) unter der Telefonnummer 

(0800) 000 88 91 oder per E-Mail 

info@sero-aktenvernichtung.de erreichbar.

Kontaktformular
Möchten Sie sich mit unseren Teams in Verbindung setzen? Besuchen Sie unsere Kontaktseite, um uns eine Nachricht zu senden.

Angebot

Nutzen Sie unser Angebotsformular für ein unverbindliches Angebot zur Aktenvernichtung.

Im Deutschen Salzmuseum in der ehemaligen Saline von Lüneburg wird die Salzgewinnung veranschaulicht, die für den Reichtum der Stadt im Mittelalter sorgte. Doch auch in der heutigen Zeit gibt es wichtige Angelegenheiten, die unsere Aufmerksamkeit erfordern, wie beispielsweise die sichere Vernichtung von vertraulichen Akten und Dokumenten. Aus diesem Grund bieten wir in Lüneburg professionelle Aktenvernichtungsdienste an, um die Sicherheit Ihrer Daten zu gewährleisten.

Benötigen Sie die Aktenvernichtung doch in einer anderen Region, nutzen Sie unsere PLZ-Suche, wählen aus unserer Städteübersicht oder bestellen direkt für Niedersachsen.

Wir bieten die Aktenvernichtung auf Rechnung an. Das bedeutet für Sie kein Risiko. Sie bezahlen erst nach erfolgreicher Abholung und Vernichtung ihrer Akten.

Hinweis zur Lieferung und Nutzung:

Bitte achten Sie, dass unsere Behälter ebenerdig gestellt werden können. Ein Transport von zweirädrigen Behältern über Treppen ist im Ausnahmefall möglich. Unsere Kunden haften jedoch für Beschädigungen am Behälter. 

Die Behälter dürfen nicht im Freien stehen. Das betrifft neben Datenschutzaspekten (mögliche Zugriffe durch Dritte) auch praktische Gründe, wie. z.B. Beeinträchtigungen der Vernichtung der Akten durch Feuchtigkeit.

Hinweis zur Stellzeit und Miete:

Einmalige Bestellung

Bei einmaligen Bestellungen können Sie zwischen einer Stellung von 1 bis 3 Wochen oder der Sofortbefüllung wählen. Bei der Sofortbefüllung haben Sie 15-20 Minuten Zeit den Behälter zu füllen und der Fahrer nimmt diesen direkt wieder mit. Alternativ bleibt der Behälter zur Aktenvernichtung ab Liefertag 1 bis 3 Wochen bei Ihnen und wird dann wieder abgeholt. In beiden Fällen entstehen keine Mietkosten. Sollten Sie den Behälter länger benötigen, bieten wir Ihnen eine Dauergestellung an.

Dauergestellung

Für Dauergestellungen mit einem festen und regelmäßigen Leerungsrhythmus von bis zu 4 Wochen, entstehen ebenfalls keine Mietkosten. Lediglich bei langfristigen Gestellungen mit einer Leerung „Auf Abruf“ oder Leerungen mit einem Rhythmus ab 6 Wochen berechnen wir die unten aufgeführten Mietkosten. Dies gilt auch für einmalige Bestellungen mit einer Standzeit von mehr als 4 Wochen. 

Informationen zur Aktenvernichtung in Lüneburg
Tonnengrößen 70 Liter 
240 Liter 
350 Liter 
Leerungsrhythmus Einmalig
Auf Abruf
wöchentlich
alle 2 Wochen
alle 4 Wochen
alle 8 Wochen
alle 3 Monate
Lieferzeit Terminvereinbarung
Vertragslaufzeit keine
Tonnenmiete Folgende Tonnenmiete fällt ggf. an:
  • Sofortbefüllung/Einmalleistung –> keine
  • Dauergestellung (Leerungsrhythmus < 4 Wochen)  –> keine
  • Dauergestellung (Leerungsrhythmus ab 6 Wochen oder Auf Abruf) 
    • 8,90 € für 70 Liter-Behälter,
    • 9,90 € für 240 Liter-Behälter,
    • 12,90 € für 350 Liter-Behälter pro Tonne und angefangenen Monat
Transportkosten keine
Datenschutztonne

Sicher und Robust

UNSERE DATENSCHUTZTONNEN

Mit unserem Angebot an verschiedenen Varianten und Behältergrößen wollen wir eine schnelle und einfache Lösung in Lüneburg anbieten. Unsere Profession ist es sicherzustellen, dass niemand die geringste Chance hat, unerwünschten Zugang zu Ihren Daten zu erlangen. Unsere Behälter sind extrem robust und verschließbar, um den maximalen Schutz zu gewährleisten und diese vor Einsicht Dritter zu schützen.

VERTRAG

Wir bieten Ihnen verschiedene Vertragsformen der Aktenvernichtung in Lüneburg an, damit Sie individuell entscheiden können, ob die Leistung einmalig erfolgen soll oder Sie eine dauerhafte Betreuung wünschen. Wichtig zu wissen ist, dass Sie bei uns keine Vertragsbindung oder Kündigungsfristen zu befürchten haben. Sie können bei einer Bestellung entscheiden, ob der Behälter bis zu 4 Wochen ohne Mehrkosten vor Ort bleibt oder ob dieser sofort befüllt und wieder mitgenommen werden soll. Erst wenn der Behälter länger als 4 Wochen ohne einen Austausch vor Ort verbleibt, fällt eine kleine Mietgebühr an (siehe oben). Selbstverständlich haben Sie auch die Option einer dauerhaften Lösung. Bei dieser wird der Behälter in einem von Ihnen gewünschten regelmäßigen Rhythmus getauscht. Sie können sich natürlich auch bei uns melden, damit wir den Behälter kurzfristig austauschen. Egal, wofür Sie sich entscheiden: Es fallen keine Transportkosten oder versteckten Gebühren an.

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BEZAHLUNG

Wir wollen Ihnen den Bezahlvorgang so bequem wie möglich gestalten. Die Bezahlung in Lüneburg erfolgt daher problemlos per Rechnung. Nach erbrachter Leistung erhalten Sie die Rechnung per E-Mail zugeschickt. Auf der Rechnung ist dokumentiert, dass die Vernichtung nach den entsprechenden DIN-Vorgaben der DIN 66399 erfolgte. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie eine einmalige Leistung gebucht haben oder dauerhaft Kunde sind.

Datenschutztonne

WAS GEHÖRT IN DEN BEHÄLTER FÜR DIE AKTENVERNICHTUNG?

Es wäre einfach zu sagen, dass Akten in einen Aktenbehälter gehören. Doch bei uns können Sie sogar ganze Aktenordner aus Pappe oder Papier in der Tonne entsorgen. Dabei können sogar die Metallbügel und Büroklammern an den Akten verbleiben. Wir würden Sie nur darum bitten, Klarsichtfolien und Kunststoffe möglichst gründlich auszusortieren, da diese den Vernichtungsprozess beeinträchtigen können, in dem Sie die Anlage verkleben. Andere Datenträger wie CDs, Festplatten oder USB-Sticks dürfen nicht in die Aktenbehälter gelegt werden. Diese müssen separat gesammelt, geschreddert und entsorgt werden.

Sichere Aktenvernichtung LKW

SICHERE AKTENVERNICHTUNG in Lüneburg

„Bitte die Akte rein, der Entsorger ist daheim.“
Bei der Aktenvernichtung in Lüneburg legen wir sehr großen Wert auf Sicherheit und Datenschutz. Deswegen sind die Sicherheitsbehälter aus robustem Metall gefertigt und verschließbar, den Ihre Daten gehen nur Sie etwas an. Sowohl wir als auch unsere Logistikpartner sind zertifizierte Entsorgungsunternehmen und unsere Mitarbeiter sind entsprechend geschult, um die Sicherheit Ihrer Akten zu jeder Zeit zu gewährleisten. Jeder Schritt, angefangen beim Aufstellen des Behälters bis hin zur Vernichtungsanlage, wird protokolliert und sicher durchgeführt. In unserer Vernichtungsanlage werden auch ganze Ordner geschreddert, um jegliche Einsicht in Ihre Akten zu verhindern. Die enthaltenen Metallteile der Ordner werden erst in der Sortieranlage aussortiert. Direkt nach dem Schreddern werden die Papierreste in großen Mengen verwirbelt, wodurch eine Wiederherstellung unmöglich wird. Anschließend werden die Schnipsel zu großen Ballen gepresst und dem Papierrecycling zugeführt, aus denen zum Beispiel nachhaltige Eierkartons, Recyclingprodukte oder Hygienepapier entstehen.

Akten im Regal - So lange müssen Akten aufbewahrt werden

DIN 66399

DIN 66399

Unsere Arbeitsabläufe orientieren sich an den Richtlinien der DIN 66399. Diese Norm regelt die sichere Vernichtung von Akten und Datenträgern, angefangen bei der Definition der Begriffe bis hin zu Anforderungen an die technischen Anlagen und Prozesse. Seit der Einführung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die das Bundesdatenschutzgesetz abgelöst hat, ist die DIN 66399 der maßgebliche Standard für die Gewährleistung der Datensicherheit. Durch die Einhaltung dieser Vorgaben können entsprechende Zertifikate erlangt werden.

Die Norm definiert Schutzklassen für verschiedene Arten von Daten und unterteilt Datenträger in verschiedene Kategorien. Für jede Kombination aus Schutzklasse und Datenträger werden spezifische Sicherheitsstufen festgelegt, die die Anforderungen an die Zerkleinerung der Akten oder Datenträger definieren.

Hinweis: Die Vernichtung erfolgt gem. Art. 28 EU-DSGVO, Schutzklasse 2 Sicherheitsstufe P-3.

Wichtiger Hinweis zum § 203 StGB:
Bestimmte Berufsgruppen wie Ärzte, Anwälte und Versicherungen unterliegen der Schweigepflicht und sind nach § 203 StGB verpflichtet, ein fremdes Geheimnis, das ihnen im Rahmen ihrer Berufsausübung anvertraut oder sonst bekannt geworden ist, nicht unbefugt gegenüber Dritten zu offenbaren. Das gilt auch im Rahmen der Aktenvernichtung. Unser Personal ist entsprechend geschult und zur Geheimhaltung verpflichtet.

Schutzklassen

Die Norm definiert drei Schutzklassen. Diese sind anhand der potenziellen Auswirkungen bei unerwünschter Offenlegung charakterisiert.

Schutzklasse 1 (normaler Schutzbedarf) – interne Daten, deren Offenlegung milde Auswirkungen hätte

Schutzklasse 2 (hoher Schutzbedarf) – vertrauliche Daten, eine Offenlegung könnte Betroffenen schaden

Schutzklasse 3 (sehr hoher Schutzbedarf) – geheime Daten, Veröffentlichung birgt Gefahren für Leib und Leben

ARTEN VON DATENTRÄGERN

Zur genauen Kategorisierung von Datenträgern sind verschiedene Typen festgelegt. Die Anforderungen der Sicherheitsstufen variieren dabei je nach Datenträgertyp leicht. Die Kombination aus dem Kürzel für den Typ und der Sicherheitsstufe lässt auf einen Blick erkennen, wie die Dokumente zu handhaben sind: P-3 steht dabei für Papierakten mit Sicherheitsstufe 3.

Alle Datenträgertypen nach DIN 66399 in der Übersicht:

KÜRZEL DEFINITION BEISPIELE
P Darstellung der Informationen in Originalgröße Druckerzeugnisse
F Verkleinerte Darstellung der Informationen Mikrofilm, Filmbänder
O Speicherung der Informationen auf optischen Datenträgern CD, DVD, Blu-Ray
T Speicherung auf magnetischen Datenträgern Disketten, Magnetbänder
H Speicherung auf magnetischen Festplatten herkömmliche Festplatten
E Speicherung auf elektronischen Datenträgern Flash-Drives, SSD-Festplatten

FRAGEN ZUR AKTENVERNICHTUNG IN Lüneburg

„Aufbewahren oder vernichten?“

Eine Frage, die sich jeder stellen sollte, der mit vertraulichen Dokumenten zu tun hat. Denn die Aufbewahrungsfristen für Dokumente variieren je nach Art und Verwendungszweck und es gibt gesetzliche Vorgaben, die unbedingt eingehalten werden müssen. Während für Privatpersonen und private Haushalte die übliche Aufbewahrungsfrist in der Regel 2 Jahre ab dem Erstellungsdatum eines Dokuments beträgt, sieht es bei Gewerbetreibenden, Unternehmen und gewerblichen Dokumenten oft anders aus. Hier gibt es oft längere Fristen von bis zu 10 Jahren.

Doch Vorsicht ist geboten, denn es gibt oft Sonderregelungen, die es zu beachten gilt. Daher ist es ratsam, sich mit einem Steuerberater oder Fachexperten in Verbindung zu setzen, um sicherzustellen, dass keine Dokumente versehentlich zu früh vernichtet werden. Jeder Fall ist individuell und erfordert eine genaue Prüfung.

Also, bevor Sie Ihre Dokumente einfach vernichten, sollten Sie sich unbedingt über die Aufbewahrungsfristen und gesetzlichen Vorgaben informieren. Denn wer weiß, vielleicht haben Sie ja noch Verwendung für die Dokumente in der Zukunft. Oder aber, Sie müssen sich von den Dokumenten trennen, um Platz zu schaffen. In diesem Fall sollten Sie auf eine sichere und datenschutzkonforme Vernichtung achten.

„Die Entsorgung von Akten und Dokumenten kann eine befreiende Erfahrung sein.“


Bevor Sie sich von Ihren alten Akten und Dokumenten trennen, sollten Sie unbedingt die Aufbewahrungsfristen und gesetzlichen Vorgaben beachten. Denn wer weiß, vielleicht haben Sie ja noch Verwendung für die Dokumente in der Zukunft oder Sie müssen sie aus rechtlichen Gründen aufbewahren. Ein Beispiel: Sie haben im Jahr 2019 eine Steuererklärung abgegeben. Die Aufbewahrungsfrist für diese Dokumente beträgt in der Regel 2 Jahre. Das bedeutet, dass Sie die Dokumente aus 2019 im Jahr 2021 vernichten können. Doch Vorsicht ist geboten, denn es gibt Ausnahmen und Sonderregelungen, die es zu beachten gilt. Wenn Sie unsicher sind, sollten Sie sich an einen Steuerberater oder Fachexperten wenden, der Ihnen genaue Auskünfte geben kann. Für Gewerbetreibende und Unternehmen gelten oft längere Aufbewahrungsfristen von bis zu 10 Jahren. Doch auch hier gibt es Ausnahmen und Sonderregelungen, die es zu beachten gilt. Es ist daher wichtig, sich über die Aufbewahrungsfristen und gesetzlichen Vorgaben zu informieren, um keine wichtigen Dokumente zu früh zu vernichten oder aus Versehen zu lange aufzubewahren. Wenn Sie sich von Ihren alten Akten und Dokumenten trennen möchten, sollten Sie sich auf unsere sichere und unkomplizierte Aktenvernichtung verlassen. Denn vertrauliche Informationen müssen sicher und zuverlässig vernichtet werden, um Missbrauch und Identitätsdiebstahl zu verhindern. Eine umweltfreundliche Entsorgung von Akten ist ebenfalls wichtig, um Ressourcen zu schonen und die Umwelt zu schützen.

Unseren Service bieten wir in fast ganz Deutschland an. Nutzen Sie dafür bitte unsere PLZ-Suche.

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