Aktenvernichtung Neuss
Aktenvernichtung Neuss
Aktenvernichtung Neuss

Aktenvernichtung Neuss

Angebotspreis€79,90 EUR (Netto: €67,14) 

Brutto inkl. gültiger MwSt.

Hinweis: Preis pro Behälter. Enthaltene Leistung: An- und Abfahrt, Vernichtung der Akten, Vernichtungsprotokoll auf Rechnung und Stellzeit bis zu 4 Wochen.

Bei einer Sofortbefüllung wartet der Fahrer bis zu 20 min vor Ort und nimmt den vollen Behälter direkt wieder mit.

Wählen Sie Ihre Tonnengröße

Größe:240 Liter
Tonnenstellung:einmalig
Stelldauer oder Leerungsrhytmus:Sofortbefüllung
Anzahl:

Hilfe

FAQs
Besuche unsere FAQ-Seite, um Antworten auf häufig gestellte Fragen zu finden.

Servicezeiten
Wir sind von Montag bis Freitag (8:00-16:00 Uhr) unter der Telefonnummer 

(0800) 000 88 91 oder per E-Mail 

info@sero-aktenvernichtung.de erreichbar.

Kontaktformular
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Angebot

Nutzen Sie unser Angebotsformular für ein unverbindliches Angebot zur Aktenvernichtung.

In Neuss herrscht reges Treiben. Hier sitzen große Industriekonzerne, aber auch Tausende kleinere und mittlere Unternehmen. Wenn die Aufbewahrungsfristen für Geschäftsdokumente ablaufen, unterstützen wir Unternehmen in Neuss bei der Aktenvernichtung. Darüber bieten wir natürlich auch die Aktenvernichtung für Privathaushalte an.

Benötigen Sie die Aktenvernichtung doch in einer anderen Region, nutzen Sie unsere PLZ-Suche, wählen aus unserer Städteübersicht oder bestellen direkt für Nordrhein Westfalen.

Wir bieten die Aktenvernichtung auf Rechnung an. Das bedeutet für Sie kein Risiko. Sie bezahlen erst nach erfolgreicher Abholung und Vernichtung ihrer Akten.

Hinweis zur Lieferung und Nutzung:

Bitte achten Sie, dass unsere Behälter ebenerdig gestellt werden können. Ein Transport von zweirädrigen Behältern über Treppen ist im Ausnahmefall möglich. Unsere Kunden haften jedoch für Beschädigungen am Behälter. 

Die Behälter dürfen nicht im Freien stehen. Das betrifft neben Datenschutzaspekten (mögliche Zugriffe durch Dritte) auch praktische Gründe, wie. z.B. Beeinträchtigungen der Vernichtung der Akten durch Feuchtigkeit.

Hinweis zur Stellzeit und Miete:

Einmalige Bestellung

Bei einmaligen Bestellungen können Sie zwischen einer Stellung von 1 bis 3 Wochen oder der Sofortbefüllung wählen. Bei der Sofortbefüllung haben Sie 15-20 Minuten Zeit den Behälter zu füllen und der Fahrer nimmt diesen direkt wieder mit. Alternativ bleibt der Behälter zur Aktenvernichtung ab Liefertag 1 bis 3 Wochen bei Ihnen und wird dann wieder abgeholt. In beiden Fällen entstehen keine Mietkosten. Sollten Sie den Behälter länger benötigen, bieten wir Ihnen eine Dauergestellung an.

Dauergestellung

Für Dauergestellungen mit einem festen und regelmäßigen Leerungsrhythmus von bis zu 4 Wochen, entstehen ebenfalls keine Mietkosten. Lediglich bei langfristigen Gestellungen mit einer Leerung „Auf Abruf“ oder Leerungen mit einem Rhythmus ab 6 Wochen berechnen wir die unten aufgeführten Mietkosten. Dies gilt auch für einmalige Bestellungen mit einer Standzeit von mehr als 4 Wochen. 

 
Informationen zur Aktenvernichtung in Neuss
Tonnengrößen 240 Liter 
416 Liter 
Leerungsrhythmus Einmalig
Auf Abruf
wöchentlich
alle 2 Wochen
alle 4 Wochen
alle 8 Wochen
alle 3 Monate
Lieferzeit Terminvereinbarung
Vertragslaufzeit keine
Tonnenmiete Folgende Tonnenmiete fällt ggf. an:
  • Sofortbefüllung/Einmalleistung –> keine
  • Dauergestellung (Leerungsrhythmus < 4 Wochen)  –> keine
  • Dauergestellung (Leerungsrhythmus ab 6 Wochen oder Auf Abruf) 
    • 9,90 € für 240 Liter-Behälter,
    • 12,90 € für 416 Liter-Behälter pro Tonne und angefangenen Monat
Transportkosten keine
Datenschutztonne

Sicher und Robust

UNSERE DATENSCHUTZTONNEN

In Neuss bieten wir Ihnen eine Auswahl an Sicherheitsbehältern für die Aktenvernichtung in verschiedenen Größen an. Unsere Behälter sind aus robustem Metall gefertigt und bieten somit einen zuverlässigen Schutz vor unbefugtem Zugriff oder ungewollter Einsicht Dritter. Sie können die Behälter ganz einfach online bestellen und dabei die für Ihre Bedürfnisse passende Größe auswählen. In den beigefügten Grafiken finden Sie zudem Informationen darüber, wie viele Akten und Aktenordner Sie ungefähr in jedem Behälter entsorgen können.

VERTRAG

Bei einer Bestellung, sei es online oder per E-Mail, haben Sie die Möglichkeit, die für Sie passende Lösung auszuwählen. Wir bieten Ihnen die Option, die Behälter einmalig liefern zu lassen und sie anschließend wieder abzuholen. Sie haben die Freiheit, den Behälter innerhalb von maximal 20 Minuten sofort zu befüllen oder ihn ohne zusätzliche Kosten bis zu 3 Wochen bei sich zu behalten. Alternativ können Sie sich auch für eine dauerhafte Lösung entscheiden, bei der der Behälter in dem von Ihnen gewünschten Rhythmus regelmäßig ausgetauscht wird. Selbstverständlich können Sie auch einen Tausch "auf Abruf" veranlassen. In beiden Varianten fallen keine Transportkosten oder versteckte Gebühren an. Wir berechnen Ihnen auch keine Miete, solange zwischen Lieferung und Abholung/Tausch maximal 4 Wochen liegen. Erst ab der 5. Woche wird eine Miete (siehe oben) berechnet. Gerne beraten wir Sie, um die für Sie am besten geeignete Option zu finden.

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BEZAHLUNG

Wir stellen Ihnen die Rechnung erst nach Erbringung der Leistung aus. Auf der Rechnung erhalten Sie den Nachweis, dass Ihre Akten gemäß den aktuellen DIN-Vorgaben ordnungsgemäß vernichtet wurden. Bei einer einmaligen Aktenvernichtung senden wir Ihnen die Rechnung nach Abschluss der Leistung per E-Mail zu. Wenn Sie sich für unsere dauerhafte Aktenvernichtung entscheiden, erhalten Sie die Rechnung je nach gewünschtem Leerungsrhythmus ebenfalls per E-Mail.

Datenschutztonne

WAS GEHÖRT IN DEN BEHÄLTER FÜR DIE AKTENVERNICHTUNG?

In der Tonne können Sie problemlos alle Papierakten entsorgen. Sie können den Behälter auch mit ganzen Aktenordnern befüllen. Bitte beachten Sie jedoch, dass die Ordner oft nicht ordentlich gestapelt werden können, wodurch Platz verschwendet wird. Es ist wichtig zu beachten, dass keine Kunststoffe in der Tonne enthalten sein dürfen. Wir bitten Sie daher, diese nach Möglichkeit zu entfernen, da sonst zusätzliche Kosten entstehen können. Dazu gehören beispielsweise Klarsichtfolien oder Schulhefter aus Plastik oder Kunststoff. Andere Datenträger wie CDs, Festplatten oder USB-Sticks müssen separat vernichtet und entsorgt werden. Wenn Sie Bedarf an der Entsorgung solcher Datenträger haben, kontaktieren Sie uns bitte direkt.

Sichere Aktenvernichtung LKW

SICHERE AKTENVERNICHTUNG

Bei der Aktenvernichtung legen wir großen Wert auf Datenschutz. Unsere Prozesse stellen sicher, dass während des Transports zur Vernichtungsanlage niemand Zugriff auf Ihre Akten hat. Der Transport wird sorgfältig protokolliert. In unserer Anlage werden die Aktenordner zusammen mit den Metallen geschreddert, da wir keine Einsicht nehmen. Daher ist es nicht möglich, Metallteile vorher zu entfernen. Dies geschieht später in der Papierfabrik während des Recyclingprozesses. Das Papier wird zu kleinen Partikeln geschreddert. Aufgrund der großen Menge an Papier ist eine Wiederherstellung zu diesem Zeitpunkt nahezu unmöglich. Dennoch werden die Partikel gelegentlich verwirbelt, um die Rekonstruktion weiter zu erschweren. Anschließend pressen wir die winzigen Papierschnipsel zu Ballen zusammen. Diese werden als Stoffgruppe "Bunte Akten" im Papierrecycling verwendet. Oft entstehen daraus Hygienepapiere wie Küchentücher.

Akten im Regal - So lange müssen Akten aufbewahrt werden

DIN 66399

DIN 66399

Unsere Prozesse basieren auf den Vorgaben der DIN 66399, welche die Akten- und Datenträgervernichtung umfassend regelt. Diese Norm definiert Begriffe, klassifiziert Datenträger und legt Anforderungen an Anlagen und Abläufe fest. Seit der Einführung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die das Bundesdatenschutzgesetz abgelöst hat, ist die DIN 66399 der Standard für die Sicherheit in der Datenvernichtung. Durch die Einhaltung dieser Vorgaben können entsprechende Zertifikate erlangt werden.

Die Norm definiert Schutzklassen für verschiedene Arten von Daten und teilt Datenträger in Kategorien ein. Für jede Kombination aus Schutzklasse und Datenträger werden verschiedene Sicherheitsstufen festgelegt, die Vorgaben zur Zerkleinerung der Akten oder Datenträger machen.

Hinweis: Die Vernichtung erfolgt gem. Art. 28 EU-DSGVO, Schutzklasse 2 Sicherheitsstufe P-3.

Wichtiger Hinweis zum § 203 StGB:
Bestimmte Berufsgruppen wie Ärzte, Anwälte und Versicherungen unterliegen der Schweigepflicht und sind nach § 203 StGB verpflichtet, ein fremdes Geheimnis, das ihnen im Rahmen ihrer Berufsausübung anvertraut oder sonst bekannt geworden ist, nicht unbefugt gegenüber Dritten zu offenbaren. Das gilt auch im Rahmen der Aktenvernichtung. Unser Personal ist entsprechend geschult und zur Geheimhaltung verpflichtet.

Schutzklassen

Die Norm definiert drei Schutzklassen. Diese sind anhand der potenziellen Auswirkungen bei unerwünschter Offenlegung charakterisiert.

Schutzklasse 1 (normaler Schutzbedarf) – interne Daten, deren Offenlegung milde Auswirkungen hätte

Schutzklasse 2 (hoher Schutzbedarf) – vertrauliche Daten, eine Offenlegung könnte Betroffenen schaden

Schutzklasse 3 (sehr hoher Schutzbedarf) – geheime Daten, Veröffentlichung birgt Gefahren für Leib und Leben

ARTEN VON DATENTRÄGERN

Zur genauen Kategorisierung von Datenträgern sind verschiedene Typen festgelegt. Die Anforderungen der Sicherheitsstufen variieren dabei je nach Datenträgertyp leicht. Die Kombination aus dem Kürzel für den Typ und der Sicherheitsstufe lässt auf einen Blick erkennen, wie die Dokumente zu handhaben sind: P-3 steht dabei für Papierakten mit Sicherheitsstufe 3.

Alle Datenträgertypen nach DIN 66399 in der Übersicht:

KÜRZEL DEFINITION BEISPIELE
P Darstellung der Informationen in Originalgröße Druckerzeugnisse
F Verkleinerte Darstellung der Informationen Mikrofilm, Filmbänder
O Speicherung der Informationen auf optischen Datenträgern CD, DVD, Blu-Ray
T Speicherung auf magnetischen Datenträgern Disketten, Magnetbänder
H Speicherung auf magnetischen Festplatten herkömmliche Festplatten
E Speicherung auf elektronischen Datenträgern Flash-Drives, SSD-Festplatten

FRAGEN ZUR AKTENVERNICHTUNG IN Neuss

Es ist eine gute Frage, die jedoch nicht pauschal beantwortet werden kann. Die Aufbewahrungsfristen für Dokumente variieren je nach gesetzlichen Vorgaben und müssen eingehalten werden. Als allgemeine Richtlinie gilt, dass Privatpersonen und private Haushalte Dokumente in der Regel für 2 Jahre aufbewahren sollten. Gewerbetreibende, Unternehmen und gewerbliche Dokumente haben in der Regel eine längere Aufbewahrungsfrist von etwa 10 Jahren. Es gibt jedoch Ausnahmen von dieser Regel. Daher ist es immer ratsam, sich mit einem Steuerberater in Verbindung zu setzen, um sicherzustellen, dass keine Dokumente versehentlich zu früh vernichtet werden.

Es ist eine gute Frage, welche sich jedoch leider nicht komplett pauschal beantworten lässt. Hintergrund sind unterschiedliche Aufbewahrungsfristen, welche vom Gesetzgeber vorgegeben sind und eingehalten werden müssen.

Als Faustregel lässt sich jedoch sagen, dass für private Haushalte eine Aufbewahrungsfrist von etwa 2 Jahren ausreichend ist. Das bedeutet, dass Dokumente aus dem Jahr 2021 Ende des Jahres 2023 vernichtet werden können.

Für Unternehmen oder gewerbliche Dokumente gelten in der Regel längere Aufbewahrungsfristen, oft etwa 10 Jahre. Das bedeutet, dass Dokumente aus dem Jahr 2013 zum Beispiel Ende 2023 vernichtet werden können.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass es Ausnahmen gibt und bestimmte Dokumente wie Titel oder Gerichtsurteile längere Aufbewahrungsfristen haben können. Um sicherzugehen, empfiehlt es sich, Ihren Steuerberater zu kontaktieren, um keine Dokumente versehentlich zu früh zu vernichten.

Nein. Wir entsorgen fast in ganz Deutschland.

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Bei Fragen zu unseren Leistungen nehmen Sie gern Kontakt mit uns auf! So erreichen Sie unsere Ansprechpartner: