Aktenvernichtung Norderstedt
Aktenvernichtung Norderstedt
Aktenvernichtung Norderstedt
Aktenvernichtung Norderstedt

Aktenvernichtung Norderstedt

Angebotspreis€69,90 EUR (Netto: €58,74) 

Brutto inkl. gültiger MwSt.

Hinweis: Preis pro Behälter. Enthaltene Leistung: An- und Abfahrt, Vernichtung der Akten, Vernichtungsprotokoll auf Rechnung und Stellzeit bis zu 4 Wochen.

Bei einer Sofortbefüllung wartet der Fahrer bis zu 20 min vor Ort und nimmt den vollen Behälter direkt wieder mit.

Wählen Sie Ihre Tonnengröße

Größe:70 Liter
Tonnenstellung:einmalig
Dauer der Stellung oder Leerungsrhythmus:Sofortbefüllung
Anzahl:

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FAQs
Besuche unsere FAQ-Seite, um Antworten auf häufig gestellte Fragen zu finden.

Servicezeiten
Wir sind von Montag bis Freitag (8:00-16:00 Uhr) unter der Telefonnummer 

(0800) 000 88 91 oder per E-Mail 

info@sero-aktenvernichtung.de erreichbar.

Kontaktformular
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Angebot

Nutzen Sie unser Angebotsformular für ein unverbindliches Angebot zur Aktenvernichtung.

Egal ob als Privatperson, Unternehmer oder Gewerbetreibender, volle Aktenschränke oder überquellende Schubladen mit wichtigen Unterlagen will niemand gern sehen. Auch wenn es nicht die schönste Tätigkeit ist, ist eine sichere Vernichtung von Ihren sensiblen Daten extrem wichtig. Sind die Aufbewahrungsfristen abgelaufen, können die Dokumente auf sicherem Weg vernichtet und entsorgt werden. Wir garantieren Ihnen eine sicher Aktenvernichtung in Norderstedt nach geltender DIN 66399 durch ein zertifiziertes Verfahren.

In Norderstedt bieten wir Ihnen auch eine mobile Aktenvernichtung vor Ort an.

Benötigen Sie die Aktenvernichtung doch in einer anderen Region, nutzen Sie unsere PLZ-Suche, wählen aus unserer Städteübersicht oder bestellen direkt für Schleswig Holstein.

Wir bieten die Aktenvernichtung auf Rechnung an. Das bedeutet für Sie kein Risiko. Sie bezahlen erst nach erfolgreicher Abholung und Vernichtung ihrer Akten.

Hinweis zur Lieferung und Nutzung:

Bitte achten Sie, dass unsere Behälter ebenerdig gestellt werden können. Ein Transport von zweirädrigen Behältern über Treppen ist im Ausnahmefall möglich. Unsere Kunden haften jedoch für Beschädigungen am Behälter. 

Die Behälter dürfen nicht im Freien stehen. Das betrifft neben Datenschutzaspekten (mögliche Zugriffe durch Dritte) auch praktische Gründe, wie. z.B. Beeinträchtigungen der Vernichtung der Akten durch Feuchtigkeit.

Hinweis zur Stellzeit und Miete:

Einmalige Bestellung

Bei einmaligen Bestellungen können Sie zwischen einer Stellung von 1 bis 3 Wochen oder der Sofortbefüllung wählen. Bei der Sofortbefüllung haben Sie 15-20 Minuten Zeit den Behälter zu füllen und der Fahrer nimmt diesen direkt wieder mit. Alternativ bleibt der Behälter zur Aktenvernichtung ab Liefertag 1 bis 3 Wochen bei Ihnen und wird dann wieder abgeholt. In beiden Fällen entstehen keine Mietkosten. Sollten Sie den Behälter länger benötigen, bieten wir Ihnen eine Dauergestellung an.

Dauergestellung

Für Dauergestellungen mit einem festen und regelmäßigen Leerungsrhythmus von bis zu 4 Wochen, entstehen ebenfalls keine Mietkosten. Lediglich bei langfristigen Gestellungen mit einer Leerung „Auf Abruf“ oder Leerungen mit einem Rhythmus ab 6 Wochen berechnen wir die unten aufgeführten Mietkosten. Dies gilt auch für einmalige Bestellungen mit einer Standzeit von mehr als 4 Wochen. 

Informationen zur Aktenvernichtung in Norderstedt 
Tonnengrößen 70 Liter 
240 Liter 
350 Liter 
Leerungsrhythmus Einmalig
Auf Abruf
wöchentlich
alle 2 Wochen
alle 4 Wochen
alle 8 Wochen
alle 3 Monate
Lieferzeit Terminvereinbarung
Vertragslaufzeit keine
Tonnenmiete Folgende Tonnenmiete fällt ggf. an:
  • Sofortbefüllung/Einmalleistung –> keine
  • Dauergestellung (Leerungsrhythmus < 4 Wochen)  –> keine
  • Dauergestellung (Leerungsrhythmus ab 6 Wochen oder Auf Abruf) 
    • 8,90 € für 70 Liter-Behälter,
    • 9,90 € für 240 Liter-Behälter,
    • 12,90 € für 350 Liter-Behälter pro Tonne und angefangenen Monat
Transportkosten keine
Datenschutztonne

Sicher und Robust

UNSERE DATENSCHUTZTONNEN

Wir liefern Ihnen in Norderstedt Sicherheitsbehälter aus Metall. Diese stellen wir Ihnen individuell in verschiedenen Größen zur Verfügung, damit für Ihre Aktenvernichtung das passende Angebot gegeben ist. Die Behälter sind verschließbar. Dieser zuverlässige Schutz stellt sicher, das der Zugriff von unbefugten Personen nicht möglich ist. Zusätzlich kann in Ihre Akten keine Einsicht genommen werden. Welcher Behälter für Sie der passende ist, zeigen Ihnen unsere Grafiken oder wir beraten Sie gern persönlich. Alle Behälter zur Aktenvernichtung können Sie jederzeit bequem online bestellen.

VERTRAG

Sie haben bei uns keinerlei Vertragsbindung oder eine Vertragslaufzeit mit einer Kündigungsfrist. Unser Ziel ist es, dass Sie maximal flexibel agieren können. Sie haben in Norderstedt die Möglichkeit zwischen einer einmaligen Aktenvernichtung und einer dauerhaften Lösung zu wählen. Die Bestellung, der für Sie passenden Lösung, kann online oder per Mail erfolgen. Folgebestellungen von Stammkunden nehmen wir auch telefonisch an.

Wählen Sie bei einer Bestellung auch zusätzlich die Stelldauer. Bei einmaligen Aufträgen können Sie die Behälter innerhalb von maximal 20 Min sofort befüllen oder ohne Mehrkosten bis zu 3 Wochen bei sich stehen lassen. Bei dauerhaften Aufträgen können Sie individuell zwischen einer wöchentlichen Leerung oder einem festem Tauschrhythmus alle 2, 4 oder 8 Wochen wählen. Sollten Sie sich sich unsicher sein, melden Sie sich wenn die Tonne voll ist und bestellen "auf Abruf".

Alle Angebote sind Pauschalpreise. Darin enthalten sind die Lieferung und Abholung, Vernichtung der Akten sowie ein Nachweis der Vernichtung auf der Rechnung. Die ersten 4 Wochen der Stelldauer sind immer kostenfrei. Eine Miete wird immer erst dann berechnet, wenn zwischen der Lieferung und dem Abholung/Tausch der Tonne mehr als 6 Wochen liegen.

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BEZAHLUNG

Sie bezahlen nur die Leistung, welche auch tatsächlich bestellt und erbracht wurde. Nachdem wir alle Nachweise über die Vernichtung Ihrer Daten in Norderstedt erhalten haben, bekommen Sie eine Rechnung per Mail geschickt. Somit bezahlen Sie erst nach erbrachter Leistung. Dabei ist es unerheblich ob Sie eine einmalige oder eine dauerhafte Leistung in Anspruch genommen haben.

Datenschutztonne

WAS GEHÖRT IN DEN BEHÄLTER FÜR DIE AKTENVERNICHTUNG?

Grob gesagt können in der Tonne zur Aktenvernichtung alle Akten aus Pappe und Papier komplett entsorgt werden. Auch ganze Aktenorder können in den Behälter. Die Metallbügel spielen dabei keine große Rolle, da diese nach dem Schreddern der Akten aussortiert werden. Wir empfehlen Ihnen jedoch ganze Ordner nicht zu entsorgen, da diese nachhaltig wiederverwendet werden können und im Behälter unnötig Platz wegnehmen.

Beachten Sie jedoch bitte, dass Fremdstoffe wir Festplatten, andere Datenträger wie zum Beispiel USB-Sticks oder CD´s getrennt entsorgt werden müssen. Außerdem sind Kunststoffteile wir Klarsichtfolien oder Kunststoffhefter nicht in der Tonne zu entsorgen. Bitte sortieren Sie diese möglichst aus. In größeren Mengen können diese die Anlagen beschädigen und zu erheblichen Mehrkosten führen.

Sichere Aktenvernichtung LKW

SICHERE AKTENVERNICHTUNG

Bei der Aktenvernichtung legen wir großen Wert auf Datenschutz. Unsere Abläufe gewährleisten, dass während des Transports zur Vernichtungsanlage niemand Zugriff auf Ihre Akten hat. Wir protokollieren den Transport sorgfältig, um maximale Sicherheit zu gewährleisten.

In unserer Anlage werden die Aktenordner zusammen mit den Metallen geschreddert, da wir keine Einsicht in die Inhalte nehmen. Daher ist es nicht möglich, Metallteile vorher zu entfernen. Das eigentliche Entfernen der Metalle erfolgt später in der Papierfabrik während des Recyclingprozesses. Das Papier wird zu kleinen Partikeln geschreddert, wodurch eine Wiederherstellung nahezu unmöglich wird. Um die Rekonstruktion weiter zu erschweren, werden die Partikel mitunter verwirbelt. Anschließend pressen wir die winzigen Papierschnipsel zu Ballen zusammen. Diese werden als Stoffgruppe "Bunte Akten" im Papierrecycling verwendet. Oftmals entstehen aus Ihren Akten dann Hygienepapiere wie beispielsweise Küchentücher

Akten im Regal - So lange müssen Akten aufbewahrt werden

DIN 66399

DIN 66399

Unsere Arbeitsabläufe orientieren sich an den Richtlinien der DIN 66399. Diese Norm regelt die sichere Vernichtung von Akten und Datenträgern, angefangen bei der Definition der Begriffe bis hin zu Anforderungen an die technischen Anlagen und Prozesse. Seit der Einführung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die das Bundesdatenschutzgesetz abgelöst hat, ist die DIN 66399 der maßgebliche Standard für die Gewährleistung der Datensicherheit. Durch die Einhaltung dieser Vorgaben können entsprechende Zertifikate erlangt werden.

Die Norm definiert Schutzklassen für verschiedene Arten von Daten und unterteilt Datenträger in verschiedene Kategorien. Für jede Kombination aus Schutzklasse und Datenträger werden spezifische Sicherheitsstufen festgelegt, die die Anforderungen an die Zerkleinerung der Akten oder Datenträger definieren.

Hinweis: Die Vernichtung erfolgt gem. Art. 28 EU-DSGVO, Schutzklasse 2 Sicherheitsstufe P-3.

Wichtiger Hinweis zum § 203 StGB:
Bestimmte Berufsgruppen wie Ärzte, Anwälte und Versicherungen unterliegen der Schweigepflicht und sind nach § 203 StGB verpflichtet, ein fremdes Geheimnis, das ihnen im Rahmen ihrer Berufsausübung anvertraut oder sonst bekannt geworden ist, nicht unbefugt gegenüber Dritten zu offenbaren. Das gilt auch im Rahmen der Aktenvernichtung. Unser Personal ist entsprechend geschult und zur Geheimhaltung verpflichtet.

Schutzklassen

Die Norm definiert drei Schutzklassen. Diese sind anhand der potenziellen Auswirkungen bei unerwünschter Offenlegung charakterisiert.

Schutzklasse 1 (normaler Schutzbedarf) – interne Daten, deren Offenlegung milde Auswirkungen hätte

Schutzklasse 2 (hoher Schutzbedarf) – vertrauliche Daten, eine Offenlegung könnte Betroffenen schaden

Schutzklasse 3 (sehr hoher Schutzbedarf) – geheime Daten, Veröffentlichung birgt Gefahren für Leib und Leben

ARTEN VON DATENTRÄGERN

Zur genauen Kategorisierung von Datenträgern sind verschiedene Typen festgelegt. Die Anforderungen der Sicherheitsstufen variieren dabei je nach Datenträgertyp leicht. Die Kombination aus dem Kürzel für den Typ und der Sicherheitsstufe lässt auf einen Blick erkennen, wie die Dokumente zu handhaben sind: P-3 steht dabei für Papierakten mit Sicherheitsstufe 3.

Alle Datenträgertypen nach DIN 66399 in der Übersicht:

KÜRZEL DEFINITION BEISPIELE
P Darstellung der Informationen in Originalgröße Druckerzeugnisse
F Verkleinerte Darstellung der Informationen Mikrofilm, Filmbänder
O Speicherung der Informationen auf optischen Datenträgern CD, DVD, Blu-Ray
T Speicherung auf magnetischen Datenträgern Disketten, Magnetbänder
H Speicherung auf magnetischen Festplatten herkömmliche Festplatten
E Speicherung auf elektronischen Datenträgern Flash-Drives, SSD-Festplatten

FRAGEN ZUR AKTENVERNICHTUNG IN Norderstedt

Es ist von großer Bedeutung zu beachten, dass die Aufbewahrungsfristen für Dokumente je nach Art und Verwendungszweck variieren können. Es existieren gesetzliche Vorgaben, die unbedingt eingehalten werden müssen. Für Privatpersonen und private Haushalte beträgt die übliche Aufbewahrungsfrist in der Regel 2 Jahre. Gewerbetreibende, Unternehmen und gewerbliche Dokumente unterliegen hingegen oft längeren Fristen von etwa 10 Jahren. Es gibt jedoch auch Ausnahmen und Sonderregelungen, weshalb es ratsam ist, sich mit einem Steuerberater oder Fachexperten in Verbindung zu setzen, um sicherzustellen, dass keine Dokumente versehentlich zu früh vernichtet werden. Jeder Fall ist individuell und erfordert eine genaue Prüfung der rechtlichen Anforderungen.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Aufbewahrungsfristen für Dokumente je nach Art und Verwendungszweck variieren können. Es gibt gesetzliche Vorgaben, die eingehalten werden müssen. Für private Haushalte gilt in der Regel eine Aufbewahrungsfrist von 2 Jahren ab dem Erstellungsdatum eines Dokuments. Das bedeutet, dass beispielsweise Ende 2023 Dokumente aus dem Jahr 2021 vernichtet werden können. Bei Unternehmen oder gewerblichen Dokumenten gelten oft längere Fristen, wie zum Beispiel 10 Jahre. Es gibt jedoch Ausnahmen, wie beispielsweise Titel oder Gerichtsurteile, die längere Aufbewahrungsfristen haben können. Wenn Sie unsicher sind, empfehle ich Ihnen, Ihren Steuerberater zu kontaktieren. Er kann Ihnen genaue Auskunft über die Aufbewahrungsfristen für Ihre spezifischen Dokumente geben.

Nutzen Sie unsere PLZ-Suche! Sie werden sehen, dass wir Ihnen fast in ganz Deutschland ein Angebot unterbreiten können.

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