Aktenvernichtung Osnabrück
Aktenvernichtung Osnabrück
Aktenvernichtung Osnabrück
Aktenvernichtung Osnabrück

Aktenvernichtung Osnabrück

Angebotspreis€69,90 EUR (Netto: €58,74) 

Brutto inkl. gültiger MwSt.

Hinweis: Preis pro Behälter. Enthaltene Leistung: An- und Abfahrt, Vernichtung der Akten, Vernichtungsprotokoll auf Rechnung und Stellzeit bis zu 4 Wochen.

Bei einer Sofortbefüllung wartet der Fahrer bis zu 20 min vor Ort und nimmt den vollen Behälter direkt wieder mit.

Wählen Sie Ihre Tonnengröße

Größe:70 Liter
Tonnenstellung:einmalig
Dauer der Stellung oder Leerungsrhythmus:Sofortbefüllung
Anzahl:

Hilfe

FAQs
Besuche unsere FAQ-Seite, um Antworten auf häufig gestellte Fragen zu finden.

Servicezeiten
Wir sind von Montag bis Freitag (8:00-16:00 Uhr) unter der Telefonnummer 

(0800) 000 88 91 oder per E-Mail 

info@sero-aktenvernichtung.de erreichbar.

Kontaktformular
Möchten Sie sich mit unseren Teams in Verbindung setzen? Besuchen Sie unsere Kontaktseite, um uns eine Nachricht zu senden.

Angebot

Nutzen Sie unser Angebotsformular für ein unverbindliches Angebot zur Aktenvernichtung.

Wenn Ihre Schränke mit alten Akten überfüllt sind, kann es schwierig sein, eine Lösung zu finden. Aber mit unserem Aktenvernichtungsservice ist guter Rat nicht teuer. Wir bieten Ihnen eine preiswerte, sichere und zuverlässige Vernichtung Ihrer alten Akten an. Informieren Sie sich hier über alle Details zur Aktenvernichtung in Osnabrück.

Benötigen Sie die Aktenvernichtung doch in einer anderen Region, nutzen Sie unsere PLZ-Suche, wählen aus unserer Städteübersicht oder bestellen direkt für Niedersachsen.

Wir bieten die Aktenvernichtung auf Rechnung an. Das bedeutet für Sie kein Risiko. Sie bezahlen erst nach erfolgreicher Abholung und Vernichtung ihrer Akten.

Hinweis zur Lieferung und Nutzung:

Bitte achten Sie, dass unsere Behälter ebenerdig gestellt werden können. Ein Transport von zweirädrigen Behältern über Treppen ist im Ausnahmefall möglich. Unsere Kunden haften jedoch für Beschädigungen am Behälter. 

Die Behälter dürfen nicht im Freien stehen. Das betrifft neben Datenschutzaspekten (mögliche Zugriffe durch Dritte) auch praktische Gründe, wie. z.B. Beeinträchtigungen der Vernichtung der Akten durch Feuchtigkeit.

Hinweis zur Stellzeit und Miete:

Einmalige Bestellung

Bei einmaligen Bestellungen können Sie zwischen einer Stellung von 1 bis 3 Wochen oder der Sofortbefüllung wählen. Bei der Sofortbefüllung haben Sie 15-20 Minuten Zeit den Behälter zu füllen und der Fahrer nimmt diesen direkt wieder mit. Alternativ bleibt der Behälter zur Aktenvernichtung ab Liefertag 1 bis 3 Wochen bei Ihnen und wird dann wieder abgeholt. In beiden Fällen entstehen keine Mietkosten. Sollten Sie den Behälter länger benötigen, bieten wir Ihnen eine Dauergestellung an.

Dauergestellung

Für Dauergestellungen mit einem festen und regelmäßigen Leerungsrhythmus von bis zu 4 Wochen, entstehen ebenfalls keine Mietkosten. Lediglich bei langfristigen Gestellungen mit einer Leerung „Auf Abruf“ oder Leerungen mit einem Rhythmus ab 6 Wochen berechnen wir die unten aufgeführten Mietkosten. Dies gilt auch für einmalige Bestellungen mit einer Standzeit von mehr als 4 Wochen. 

Informationen zur Aktenvernichtung in Osnabrück 
Tonnengrößen 70 Liter 
240 Liter 
350/416 Liter 
Leerungsrhythmus Einmalig
Auf Abruf
wöchentlich
alle 2 Wochen
alle 4 Wochen
alle 8 Wochen
alle 3 Monate
Lieferzeit Terminvereinbarung
Vertragslaufzeit keine
Tonnenmiete Folgende Tonnenmiete fällt ggf. an:
  • Sofortbefüllung/Einmalleistung –> keine
  • Dauergestellung (Leerungsrhythmus < 4 Wochen)  –> keine
  • Dauergestellung (Leerungsrhythmus ab 6 Wochen oder Auf Abruf) 
    • 8,90 € für 70 Liter-Behälter,
    • 9,90 € für 240 Liter-Behälter,
    • 12,90 € für 350/416 Liter-Behälter pro Tonne und angefangenen Monat
Transportkosten keine
Datenschutztonne

Sicher und Robust

UNSERE DATENSCHUTZTONNEN

Sie können bei uns Sicherheitsbehälter für die Aktenvernichtung in Osnabrück in verschiedenen Größen bestellen. Unsere Behälter bestehen aus strapazierfähigem Metall und sind mit abschließbaren Deckeln ausgestattet, um sicherzustellen, dass die eingeworfenen Akten nicht von Unbefugten eingesehen werden können.

Informationen zum Vertrag

Sie haben die Möglichkeit, zwischen einer einmaligen oder regelmäßigen Abholung zu wählen. Bei einer regelmäßigen Leerung können Sie zwischen verschiedenen Intervallen wählen, wie wöchentlich, alle 2, 4, 8 Wochen, alle 3 Monate oder auf Abruf. Die angegebenen Kosten beziehen sich auf eine einzelne Leerung und beinhalten die Bereitstellung des Containers, den Transport sowie die Aktenvernichtung. Unsere Preise sind als Komplettpreis zu verstehen, es fallen keine zusätzlichen Transportgebühren oder Behältermieten an (bis zu einer Stellzeit von 4 Wochen, siehe Tonnenmiete).

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Zahlung

Wenn Sie sich für unseren einmaligen Service entscheiden, erhalten Sie die Rechnung nach der Durchführung Ihres Auftrags. Bei regelmäßiger Leerung erhalten Sie von uns einmal im Monat eine Rechnung per Post zugeschickt.

Datenschutztonne

WAS GEHÖRT IN DEN BEHÄLTER FÜR DIE AKTENVERNICHTUNG?

Unsere Sicherheitsbehälter für die Aktenvernichtung in Osnabrück sind in verschiedenen Größen erhältlich. Die Behälter bestehen aus robustem Metall und verfügen über einen abschließbaren Deckel, um sicherzustellen, dass die eingeworfenen Akten nicht von Unbefugten eingesehen werden können.

Bitte beachten Sie, dass die Tonnen ausschließlich für die Aktenvernichtung geeignet sind. Es dürfen nur Papierunterlagen, Aktenordner und Dokumentenmappen aus Papier oder Pappe eingefüllt werden. Andere Datenträger wie CDs oder Festplatten können nicht in der Aktenvernichtung entsorgt werden. Zudem müssen Folien und Mappen aus Kunststoff der herkömmlichen Entsorgung zugeführt werden und gehören nicht in die Tonne für die Aktenvernichtung.

Sichere Aktenvernichtung LKW

SICHERE AKTENVERNICHTUNG

Der Schutz Ihrer Daten hat bei der Aktenvernichtung oberste Priorität. Unsere Prozesse gewährleisten, dass während des Transports zur Vernichtungsanlage niemand Zugriff auf Ihre Akten hat. Wir dokumentieren den Transport sorgfältig, um maximale Sicherheit zu gewährleisten. In unserer Anlage werden die Aktenordner zusammen mit den Metallen geschreddert, da wir keine Einsicht nehmen. Daher ist es nicht möglich, Metallteile vorher zu entfernen. Dies geschieht später in der Papierfabrik während des Recyclingprozesses. Das Papier wird zu kleinen Partikeln zerkleinert. Aufgrund der großen Menge an Papier ist eine Wiederherstellung zu diesem Zeitpunkt nahezu unmöglich. Dennoch werden die Partikel gelegentlich verwirbelt, um die Rekonstruktion weiter zu erschweren. Anschließend pressen wir die winzigen Papierschnipsel zu Ballen zusammen. Diese werden als "Bunte Akten" in der Papierrecyclingindustrie verwendet. Oftmals entstehen aus Ihren Akten dann Hygienepapiere wie beispielsweise Küchentücher.

Akten im Regal - So lange müssen Akten aufbewahrt werden

DIN 66399

Vernichtung nach DIN 66399

Unsere Prozesse zur Akten- und Datenträgervernichtung entsprechen den Vorgaben der DIN 66399. Diese Norm regelt umfassend die Sicherheitsanforderungen und Abläufe für die Vernichtung von Akten und Datenträgern. Seit der Einführung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist die Einhaltung dieser Norm der Standard für die Sicherheit in der Datenvernichtung. Durch die Erfüllung der Vorgaben können entsprechende Zertifikate erlangt werden.

Die Norm definiert Schutzklassen für verschiedene Arten von Daten und teilt Datenträger in Kategorien ein. Basierend auf der Kombination aus Schutzklasse und Datenträger werden verschiedene Sicherheitsstufen festgelegt, die spezifische Anforderungen an die Zerkleinerung von Akten und Datenträgern vorgeben. Durch die Einhaltung dieser Sicherheitsstufen wird gewährleistet, dass die Daten effektiv und sicher vernichtet werden.

Hinweis: Die Vernichtung erfolgt gem. Art. 28 EU-DSGVO, Schutzklasse 2 Sicherheitsstufe P-3.

Wichtiger Hinweis zum § 203 StGB:
Bestimmte Berufsgruppen wie Ärzte, Anwälte und Versicherungen unterliegen der Schweigepflicht und sind nach § 203 StGB verpflichtet, ein fremdes Geheimnis, das ihnen im Rahmen ihrer Berufsausübung anvertraut oder sonst bekannt geworden ist, nicht unbefugt gegenüber Dritten zu offenbaren. Das gilt auch im Rahmen der Aktenvernichtung. Unser Personal ist entsprechend geschult und zur Geheimhaltung verpflichtet.

Schutzklassen

Die Norm definiert drei Schutzklassen. Diese sind anhand der potenziellen Auswirkungen bei unerwünschter Offenlegung charakterisiert.

Schutzklasse 1 (normaler Schutzbedarf) – interne Daten, deren Offenlegung milde Auswirkungen hätte

Schutzklasse 2 (hoher Schutzbedarf) – vertrauliche Daten, eine Offenlegung könnte Betroffenen schaden

Schutzklasse 3 (sehr hoher Schutzbedarf) – geheime Daten, Veröffentlichung birgt Gefahren für Leib und Leben

ARTEN VON DATENTRÄGERN

Zur genauen Kategorisierung von Datenträgern sind verschiedene Typen festgelegt. Die Anforderungen der Sicherheitsstufen variieren dabei je nach Datenträgertyp leicht. Die Kombination aus dem Kürzel für den Typ und der Sicherheitsstufe lässt auf einen Blick erkennen, wie die Dokumente zu handhaben sind: P-3 steht dabei für Papierakten mit Sicherheitsstufe 3.

Alle Datenträgertypen nach DIN 66399 in der Übersicht:

KÜRZEL DEFINITION BEISPIELE
P Darstellung der Informationen in Originalgröße Druckerzeugnisse
F Verkleinerte Darstellung der Informationen Mikrofilm, Filmbänder
O Speicherung der Informationen auf optischen Datenträgern CD, DVD, Blu-Ray
T Speicherung auf magnetischen Datenträgern Disketten, Magnetbänder
H Speicherung auf magnetischen Festplatten herkömmliche Festplatten
E Speicherung auf elektronischen Datenträgern Flash-Drives, SSD-Festplatten

FRAGEN ZUR AKTENVERNICHTUNG in Osnabrück

Ganz pauschal lässt sich diese Frage nicht beantworten. Es gelten gesetzliche Aufbewahrungsfristen für verschiedene Dokumente. Im Einzelnen hängen diese von der Art der Dokumente ab. Fragen Sie im Zweifelsfall einen Steuerberater, welche Fristen gelten.

Grob gesagt müssen Privatpersonen eine Frist von 2 Jahren einhalten. Für Unternehmen gilt im Allgemeinen eine Frist von 10 Jahren.

Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit Ablauf des Jahres, in dem das Dokument erstellt wurde. Für Privatleute heißt das, dass die häufigsten Unterlagen aus 2020 nicht mehr aufbewahrt werden müssen. Unternehmen können die überwiegende Zahl der Dokumente aus 2013 in die Vernichtung geben. Beachten Sie jedoch Abweichungen und erkundigen Sie sich im Zweifel!.

Wir können Akten (fast) in ganz Deutschland vernichten. Prüfen Sie Ihre Region über unsere PLZ-Suche.

Sie haben Fragen?

Bei Fragen zu unseren Leistungen nehmen Sie gern Kontakt mit uns auf! So erreichen Sie unsere Ansprechpartner: