Aktenvernichtung Reutlingen
Aktenvernichtung Reutlingen
Aktenvernichtung Reutlingen
Aktenvernichtung Reutlingen

Aktenvernichtung Reutlingen

Angebotspreis€109,90 EUR (Netto: €92,35) 

Brutto inkl. gültiger MwSt.

Hinweis: Preis pro Behälter. Enthaltene Leistung: An- und Abfahrt, Vernichtung der Akten, Vernichtungsprotokoll auf Rechnung und Stellzeit bis zu 4 Wochen.

Bei einer Sofortbefüllung wartet der Fahrer bis zu 20 min vor Ort und nimmt den vollen Behälter direkt wieder mit.

Wählen Sie Ihre Tonnengröße

Größe:70 Liter
Tonnenstellung:einmalig
Dauer der Stellung oder Leerungsrhythmus:Sofortbefüllung
Anzahl:

Hilfe

FAQs
Besuche unsere FAQ-Seite, um Antworten auf häufig gestellte Fragen zu finden.

Servicezeiten
Wir sind von Montag bis Freitag (8:00-16:00 Uhr) unter der Telefonnummer 

(0800) 000 88 91 oder per E-Mail 

info@sero-aktenvernichtung.de erreichbar.

Kontaktformular
Möchten Sie sich mit unseren Teams in Verbindung setzen? Besuchen Sie unsere Kontaktseite, um uns eine Nachricht zu senden.

Angebot

Nutzen Sie unser Angebotsformular für ein unverbindliches Angebot zur Aktenvernichtung.

Mit unserer Aktenvernichtung in Reutlingen bieten wir Ihnen durch eine zertifiziertes Verfahren eine sichere Möglichkeit zur Vernichtung Ihrer Akten. 

Sind die Schränke voll oder quellen die Schubladen über ist es für jedermann Zeit Platz zu schaffen. Wir bieten Ihnen, egal ob Unternehmer, Privatperson oder Gewerbetreibenden die passende Lösung zur Vernichtung Ihrer Akten an. Wir empfehlen Ihnen, sich vorab über die Aufbewahrungsfristen zu informieren.

Benötigen Sie die Aktenvernichtung doch in einer anderen Region, nutzen Sie unsere PLZ-Suche, wählen aus unserer Städteübersicht oder bestellen direkt für Baden-Württemberg.

Wir bieten die Aktenvernichtung auf Rechnung an. Das bedeutet für Sie kein Risiko. Sie bezahlen erst nach erfolgreicher Abholung und Vernichtung ihrer Akten.

Hinweis zur Lieferung und Nutzung:

Bitte achten Sie, dass unsere Behälter ebenerdig gestellt werden können. Ein Transport von zweirädrigen Behältern über Treppen ist im Ausnahmefall möglich. Unsere Kunden haften jedoch für Beschädigungen am Behälter. 

Die Behälter dürfen nicht im Freien stehen. Das betrifft neben Datenschutzaspekten (mögliche Zugriffe durch Dritte) auch praktische Gründe, wie. z.B. Beeinträchtigungen der Vernichtung der Akten durch Feuchtigkeit.

Hinweis zur Stellzeit und Miete:

Einmalige Bestellung

Bei einmaligen Bestellungen können Sie zwischen einer Stellung von 1 bis 3 Wochen oder der Sofortbefüllung wählen. Bei der Sofortbefüllung haben Sie 15-20 Minuten Zeit den Behälter zu füllen und der Fahrer nimmt diesen direkt wieder mit. Alternativ bleibt der Behälter zur Aktenvernichtung ab Liefertag 1 bis 3 Wochen bei Ihnen und wird dann wieder abgeholt. In beiden Fällen entstehen keine Mietkosten. Sollten Sie den Behälter länger benötigen, bieten wir Ihnen eine Dauergestellung an.

Dauergestellung

Für Dauergestellungen mit einem festen und regelmäßigen Leerungsrhythmus von bis zu 4 Wochen, entstehen ebenfalls keine Mietkosten. Lediglich bei langfristigen Gestellungen mit einer Leerung „Auf Abruf“ oder Leerungen mit einem Rhythmus ab 6 Wochen berechnen wir die unten aufgeführten Mietkosten. Dies gilt auch für einmalige Bestellungen mit einer Standzeit von mehr als 4 Wochen. 

Informationen zur Aktenvernichtung in Reutlingen
Tonnengrößen 70 Liter 
240 Liter 
416 Liter 
Leerungsrhythmus Einmalig
Auf Abruf
wöchentlich
alle 2 Wochen
alle 4 Wochen
alle 8 Wochen
alle 3 Monate
Lieferzeit Terminvereinbarung
Vertragslaufzeit keine
Tonnenmiete Folgende Tonnenmiete fällt ggf. an:
  • Sofortbefüllung/Einmalleistung –> keine
  • Dauergestellung (Leerungsrhythmus < 4 Wochen)  –> keine
  • Dauergestellung (Leerungsrhythmus ab 6 Wochen oder Auf Abruf) 
    • 8,90 € für 70 Liter-Behälter,
    • 9,90 € für 240 Liter-Behälter,
    • 12,90 € für 416 Liter-Behälter pro Tonne und angefangenen Monat
Transportkosten keine
Datenschutztonne

Sicher und Robust

UNSERE DATENSCHUTZTONNEN

Schützen Sie Ihre Daten! Mit unseren Sicherheitsbehältern vernichten wir Ihre Akten in Reutlingen sicher und zuverlässig. Dabei stellen wir Ihnen individuell den für Sie passenden Behälter zur Verfügung. Alle unsere Behälter sind verschließbar und bieten somit maximalen Schutz für Zugriff oder Einsicht Dritter. Bei dauerhaften Bestellungen wird der volle Behälter regelmäßig oder auf Abruf ausgetauscht.

VERTRAG

Wir bieten Ihnen mit unseren Verträgen maximale Flexibilität. Sie binden sich mit der Aktenvernichtung in Reutlingen an eine Vertragslaufzeit und haben keine Kündigungsfristen.

Bestellen Sie die gewünschte Leistung per Mail oder online. Sollten Sie unsicher sein, welches Angebot für Sie zutreffend ist, beraten wir Sie gern persönlich. Dabei wählen Sie selbst, ob wir Ihre Akten dauerhaft oder einmalig vernichten dürfen.

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BEZAHLUNG

Sie zahlen nur das, was Sie auch bestellt haben. Durch unsere Pauschalpreise zur Aktenvernichtung in Reutlingen haben Sie eine maximal Preistransparenz.

Erst nach erbrachter Leistung, stellen wir Ihnen eine Rechnung aus. Diese erhalten Sie von uns per Mail zugeschickt. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie unser Angebot zur Aktenvernichtung einmalig oder dauerhaft in Anspruch nehmen.

Datenschutztonne

WAS GEHÖRT IN DEN BEHÄLTER FÜR DIE AKTENVERNICHTUNG?

Da Ihre Akten in Sicherheitsbehältern transportiert werden und wir keine Einsicht haben, ist es wichtig, dass sich in den Behältern nur Akten und Dokumente aus Papier befinden. Andere Datenträger, wie zum Beispiel USB-Sticks oder Festplatten müssen bitte separat vernichtet werden.

Im Behälter selbst können Sie auch ganze Ordner entsorgen. Diese werden geschreddert und das Papier nachträglich von den Metallteilen getrennt. Kunststoffe, wie zum Beispiel Klarsichtfolien oder Plastikordner dürfen nicht mit entsorgt werden. In größeren Mengen können hier erhebliche Mehrkosten entstehen. Sollten Sie dazu Fragen haben, beraten wir Sie gern persönlich

Sichere Aktenvernichtung LKW

SICHERE AKTENVERNICHTUNG

Während des gesamten Prozess der Aktenvernichtung in Reutlingen steht der Datenschutz an oberster Stelle. Ab der Übergabe von Ihnen an unseren Fahrer hat keine Person Zugriff oder Einsicht auf Ihre Akten. Unsere zertifizierten Abläufe garantieren eine sichere Vernichtung.

Die Akten werden komplett, auch inkl. ganzer Ordner, geschreddert. Die Entfernung von zum Beispiel Metallbügeln ist erst danach möglich. Diese und andere Metallteile werden in der Papierfabrik aussortiert. Durch das Schreddern wird das Papier sehr stark zerkleinert. Hier ist es so gut wie unmöglich die Dokumente wiederherzustellen. Damit eine Rekonstruktion zusätzlich erschwert wird, werden die Papierteile nachträglich nochmal vermischt. Abschließend werden die großen Mengen an Papierschnipseln in Ballen gepresst und dem Recyclingprozess zugeführt. Daraus entstehen oft Recyclingprodukte wie zum Beispiel Hygienepapier, Küchentücher oder Eierkartons. Der gesamte Prozess unterliegt der DIN 66399 und ist DSGVO-konform.

Akten im Regal - So lange müssen Akten aufbewahrt werden

DIN 66399

DIN 66399

Unsere Prozesse laufen nach den Vorgaben der DIN 66399 ab. Diese Norm regelt die Akten- und Datenträgervernichtung von der Begriffsbestimmung über die Klassifizierung von Datenträgern bis hin zu Anforderungen an Anlagen und Abläufe. Seit die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) das Bundesdatenschutzgesetz abgelöst hat, ist die seit 2012 bestehende Norm der Standard für die Sicherheit in der Datenvernichtung. Bei Einhaltung der Vorgaben werden entsprechende Zertifikate vergeben.

Die Norm legt Schutzklassen für verschiedene Arten von Daten fest. Darüber hinaus teilt sie Datenträger in Kategorien ein. Für eine bestehende Kombination aus Schutzklasse und Datenträger können dann verschiedene Sicherheitsstufen angewendet werden, die Vorgaben über Zerkleinerung der Akten bzw. Datenträger machen.

Hinweis: Die Vernichtung erfolgt gem. Art. 28 EU-DSGVO, Schutzklasse 2 Sicherheitsstufe P-3.

Wichtiger Hinweis zum § 203 StGB:
Bestimmte Berufsgruppen wie Ärzte, Anwälte und Versicherungen unterliegen der Schweigepflicht und sind nach § 203 StGB verpflichtet, ein fremdes Geheimnis, das ihnen im Rahmen ihrer Berufsausübung anvertraut oder sonst bekannt geworden ist, nicht unbefugt gegenüber Dritten zu offenbaren. Das gilt auch im Rahmen der Aktenvernichtung. Unser Personal ist entsprechend geschult und zur Geheimhaltung verpflichtet.

Schutzklassen

Die Norm definiert drei Schutzklassen. Diese sind anhand der potenziellen Auswirkungen bei unerwünschter Offenlegung charakterisiert.

Schutzklasse 1 (normaler Schutzbedarf) – interne Daten, deren Offenlegung milde Auswirkungen hätte

Schutzklasse 2 (hoher Schutzbedarf) – vertrauliche Daten, eine Offenlegung könnte Betroffenen schaden

Schutzklasse 3 (sehr hoher Schutzbedarf) – geheime Daten, Veröffentlichung birgt Gefahren für Leib und Leben

ARTEN VON DATENTRÄGERN

Zur genauen Kategorisierung von Datenträgern sind verschiedene Typen festgelegt. Die Anforderungen der Sicherheitsstufen variieren dabei je nach Datenträgertyp leicht. Die Kombination aus dem Kürzel für den Typ und der Sicherheitsstufe lässt auf einen Blick erkennen, wie die Dokumente zu handhaben sind: P-3 steht dabei für Papierakten mit Sicherheitsstufe 3.

Alle Datenträgertypen nach DIN 66399 in der Übersicht:

KÜRZEL DEFINITION BEISPIELE
P Darstellung der Informationen in Originalgröße Druckerzeugnisse
F Verkleinerte Darstellung der Informationen Mikrofilm, Filmbänder
O Speicherung der Informationen auf optischen Datenträgern CD, DVD, Blu-Ray
T Speicherung auf magnetischen Datenträgern Disketten, Magnetbänder
H Speicherung auf magnetischen Festplatten herkömmliche Festplatten
E Speicherung auf elektronischen Datenträgern Flash-Drives, SSD-Festplatten

FRAGEN ZUR AKTENVERNICHTUNG IN Reutlingen

Für eine sehr genaue Auskunft einzelner Dokumente empfiehlt sich immer der Kontakt zu Ihrem Steuerberater. Durch die unterschiedlichen Arten von Dokumenten gibt es leider keine pauschale Antwort. Jedoch kann man sich bei den meisten Dokumenten daran orientieren, dass Privatpersonen den Großteil der Dokumente 2 Jahr aufbewahren muss. Für Gewerbetreibe gilt in den meisten Fällen eine Frist von 10 Jahren. Die genaue Dauer ist in den Aufbewahrungsfristen geregelt.

Unter Berücksichtigung von geltenden Aufbewahrungsfristen können Privatpersonen viele Dokumente nach 2 Jahren und Gewerbetreibende nach 10 Jahren vernichten. In dem Jahr, in dem die Dokumente erstellt werden, beginnt auch die Aufbewahrungsfrist.

Somit können Privatpersonen Ende 2023 Dokumente vernichten, welche 2021 erstellt wurden. Gewerbetreibende müssen diese länger aufbewahren und können meist nur Akten auch 2013 vernichten.

Wenn Sie sich unsicher sind, fragen Sie bitte Ihren Steuerberater!

Wir vernichten Akten in ganz Baden Württemberg und fast ganz Deutschland.

Sie haben Fragen?

Bei Fragen zu unseren Leistungen nehmen Sie gern Kontakt mit uns auf! So erreichen Sie unsere Ansprechpartner: