Aktenvernichtung Unna
Aktenvernichtung Unna
Aktenvernichtung Unna

Aktenvernichtung Unna

Angebotspreis€79,90 EUR (Netto: €67,14) 

Brutto inkl. gültiger MwSt.

Hinweis: Preis pro Behälter. Enthaltene Leistung: An- und Abfahrt, Vernichtung der Akten, Vernichtungsprotokoll auf Rechnung und Stellzeit bis zu 4 Wochen.

Bei einer Sofortbefüllung wartet der Fahrer bis zu 20 min vor Ort und nimmt den vollen Behälter direkt wieder mit.

Wählen Sie Ihre Tonnengröße

Größe:240 Liter
Tonnenstellung:einmalig
Stelldauer oder Leerungsrhytmus:Sofortbefüllung
Anzahl:

Hilfe

FAQs
Besuche unsere FAQ-Seite, um Antworten auf häufig gestellte Fragen zu finden.

Servicezeiten
Wir sind von Montag bis Freitag (8:00-16:00 Uhr) unter der Telefonnummer 

(0800) 000 88 91 oder per E-Mail 

info@sero-aktenvernichtung.de erreichbar.

Kontaktformular
Möchten Sie sich mit unseren Teams in Verbindung setzen? Besuchen Sie unsere Kontaktseite, um uns eine Nachricht zu senden.

Angebot

Nutzen Sie unser Angebotsformular für ein unverbindliches Angebot zur Aktenvernichtung.

Willkommen zu unserem Aktenvernichtungsservice im Kreis Unna, wo wir Datenschutz und Effizienz in perfekter Harmonie vereinen. Bei uns finden Sie eine kundenfreundliche und verlässliche Lösung für die sichere Vernichtung Ihrer vertraulichen Dokumente. Unser Service ist darauf ausgerichtet, Ihre Bedürfnisse mit höchster Sorgfalt und Professionalität zu erfüllen. Ob für Ihr Unternehmen oder Ihren privaten Bedarf, wir garantieren eine sichere Handhabung und umweltbewusste Entsorgung Ihrer sensiblen Daten. Entdecken Sie bei uns den Unterschied, der durch Vertrauen, Sicherheit und Engagement für den Datenschutz geprägt ist.

Benötigen Sie die Aktenvernichtung doch in einer anderen Region, nutzen Sie unsere PLZ-Suche, wählen aus unserer Städteübersicht oder bestellen direkt für Nordrhein Westfalen.

Wir bieten die Aktenvernichtung auf Rechnung an. Das bedeutet für Sie kein Risiko. Sie bezahlen erst nach erfolgreicher Abholung und Vernichtung ihrer Akten.

Hinweis zur Lieferung und Nutzung:

Bitte achten Sie, dass unsere Behälter ebenerdig gestellt werden können. Ein Transport von zweirädrigen Behältern über Treppen ist im Ausnahmefall möglich. Unsere Kunden haften jedoch für Beschädigungen am Behälter. 

Die Behälter dürfen nicht im Freien stehen. Das betrifft neben Datenschutzaspekten (mögliche Zugriffe durch Dritte) auch praktische Gründe, wie. z.B. Beeinträchtigungen der Vernichtung der Akten durch Feuchtigkeit.

Hinweis zur Stellzeit und Miete:

Einmalige Bestellung

Bei einmaligen Bestellungen können Sie zwischen einer Stellung von 1 bis 3 Wochen oder der Sofortbefüllung wählen. Bei der Sofortbefüllung haben Sie 15-20 Minuten Zeit den Behälter zu füllen und der Fahrer nimmt diesen direkt wieder mit. Alternativ bleibt der Behälter zur Aktenvernichtung ab Liefertag 1 bis 3 Wochen bei Ihnen und wird dann wieder abgeholt. In beiden Fällen entstehen keine Mietkosten. Sollten Sie den Behälter länger benötigen, bieten wir Ihnen eine Dauergestellung an.

Dauergestellung

Für Dauergestellungen mit einem festen und regelmäßigen Leerungsrhythmus von bis zu 4 Wochen, entstehen ebenfalls keine Mietkosten. Lediglich bei langfristigen Gestellungen mit einer Leerung „Auf Abruf“ oder Leerungen mit einem Rhythmus ab 6 Wochen berechnen wir die unten aufgeführten Mietkosten. Dies gilt auch für einmalige Bestellungen mit einer Standzeit von mehr als 4 Wochen. 

 
Informationen zur Aktenvernichtung in Unna
Tonnengrößen 240 Liter 
416 Liter 
Leerungsrhythmus Einmalig
Auf Abruf
wöchentlich
alle 2 Wochen
alle 4 Wochen
alle 8 Wochen
alle 3 Monate
Lieferzeit Terminvereinbarung
Vertragslaufzeit keine
Tonnenmiete Folgende Tonnenmiete fällt ggf. an:
  • Sofortbefüllung/Einmalleistung –> keine
  • Dauergestellung (Leerungsrhythmus < 4 Wochen)  –> keine
  • Dauergestellung (Leerungsrhythmus ab 6 Wochen oder Auf Abruf) 
    • 9,90 € für 240 Liter-Behälter,
    • 12,90 € für 416 Liter-Behälter pro Tonne und angefangenen Monat
Transportkosten keine
Datenschutztonne

Sicher und Robust

UNSERE DATENSCHUTZTONNEN

Unsere robusten Sicherheitsbehälter für die Aktenvernichtung sind die verlässliche Wahl zur sicheren Entsorgung Ihrer vertraulichen Papiere. Sie sind in zwei Größen, 240 Liter und 416 Liter, verfügbar und somit ideal für unterschiedlichste Anforderungen und Raumgrößen geeignet. Gefertigt aus strapazierfähigem Metall, bieten sie nicht nur hohe Stabilität, sondern sind auch resistent gegen äußere Einflüsse und Beschädigungen. Jeder Behälter ist mit einem Schloss ausgestattet, um unbefugten Zugriff zu verhindern und Ihre Dokumente bis zur endgültigen Vernichtung sicher zu bewahren. Besonders geeignet für Pappe-Schnellhefter und Leitz-Ordner, sind diese Behälter ideal für Büroumgebungen.

VERTRAG

In Unna bieten wir flexible Vertragsgestaltungen, die Ihnen die Freiheit geben, zwischen einer einmaligen Nutzung unserer Dienste oder kontinuierlicher Unterstützung zu wählen. Wir binden Sie nicht an feste Laufzeiten oder Kündigungsfristen. Bei Ihrer Bestellung können Sie entscheiden, ob Sie den Behälter bis zu drei Wochen kostenfrei behalten oder eine umgehende Abholung nach Befüllung wünschen. Für eine Nutzung des Behälters über vier Wochen hinaus erheben wir eine geringe Mietgebühr. Für dauerhafte Bedürfnisse bieten wir auch regelmäßige Behälterwechsel an, die Ihrem Zeitplan entsprechen. (Dauergestellung) Zusätzlich ist jederzeit ein Behältertausch möglich, ohne dass dabei Transportkosten oder versteckte Gebühren anfallen.

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BEZAHLUNG

In Unna bieten wir Ihnen den Komfort der Zahlung per Rechnung. Nachdem wir unsere Dienstleistung erbracht haben, senden wir Ihnen die Rechnung per E-Mail zu. Auf dieser wird vermerkt sein, dass die Aktenvernichtung gemäß den Normen der DIN 66399 erfolgt ist. Diese bequeme Zahlungsweise gilt unabhängig davon, ob Sie unsere Dienste einmalig in Anspruch nehmen oder ein dauerhafter Kunde sind.

Datenschutztonne

WAS GEHÖRT IN DEN BEHÄLTER FÜR DIE AKTENVERNICHTUNG?

Unsere Behälter für die Aktenvernichtung sind ideal für alle Arten von Papierdokumenten, einschließlich Schnellhefter und Pappe-Leitzordner. Sie können Ihre Dokumente problemlos entsorgen, auch wenn sie Metallbügel oder Büroklammern enthalten. Wichtig ist allerdings, dass Klarsichtfolien und Kunststoffe vorab entfernt werden, da sie den Schredderprozess stören und die Maschinen beschädigen können. Beachten Sie bitte, dass unsere Behälter nicht für die Entsorgung von Speichermedien wie CDs, Festplatten oder USB-Sticks geeignet sind. Diese Datenträger sollten separat gesammelt und durch spezialisierte Verfahren sicher vernichtet werden.

Sichere Aktenvernichtung LKW

SICHERE AKTENVERNICHTUNG in Unna

Im Kreis Unna legen wir größten Wert auf die Sicherheit und den Schutz Ihrer vertraulichen Informationen. Als zertifizierter Entsorgungsbetrieb mit erfahrenem Personal in den Bereichen Datenschutz und Aktenvernichtung setzen wir höchste Standards um. Unser umfassender Prozess beinhaltet die Bereitstellung von sicheren Behältern bis hin zur gründlichen Zerkleinerung Ihrer Dokumente, einschließlich Pappe-Schnellhefter und Leitz-Ordner aus Pappe. In unserem Betrieb erfolgt die sorgfältige Trennung von Metallbestandteilen und die Vermischung der Papierreste, um jegliche Rekonstruktion zu verhindern. Schließlich wird das zerkleinerte Material recycelt, um ökologisch nachhaltige Produkte herzustellen.

Akten im Regal - So lange müssen Akten aufbewahrt werden

DIN 66399

DIN 66399

Unsere Prozesse zur Akten- und Datenträgervernichtung folgen den Vorgaben der DIN 66399. Diese Norm definiert die verschiedenen Aspekte der Vernichtung von Akten und Datenträgern, angefangen bei der Begriffsbestimmung bis hin zu Anforderungen an Anlagen und Abläufe. Seit der Einführung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die das Bundesdatenschutzgesetz abgelöst hat, ist die Einhaltung dieser Norm der Standard für die Sicherheit in der Datenvernichtung. Unternehmen, die die Vorgaben erfüllen, erhalten entsprechende Zertifikate. Die Norm legt Schutzklassen für unterschiedliche Arten von Daten fest und kategorisiert die verschiedenen Datenträger. Für jede Kombination aus Schutzklasse und Datenträger werden spezifische Sicherheitsstufen definiert, die Vorgaben zur Zerkleinerung der Akten oder Datenträger machen.

Hinweis: Die Vernichtung erfolgt gem. Art. 28 EU-DSGVO, Schutzklasse 2 Sicherheitsstufe P-3.

Wichtiger Hinweis zum § 203 StGB:
Bestimmte Berufsgruppen wie Ärzte, Anwälte und Versicherungen unterliegen der Schweigepflicht und sind nach § 203 StGB verpflichtet, ein fremdes Geheimnis, das ihnen im Rahmen ihrer Berufsausübung anvertraut oder sonst bekannt geworden ist, nicht unbefugt gegenüber Dritten zu offenbaren. Das gilt auch im Rahmen der Aktenvernichtung. Unser Personal ist entsprechend geschult und zur Geheimhaltung verpflichtet.

Schutzklassen

Die Norm definiert drei Schutzklassen. Diese sind anhand der potenziellen Auswirkungen bei unerwünschter Offenlegung charakterisiert.

Schutzklasse 1 (normaler Schutzbedarf) – interne Daten, deren Offenlegung milde Auswirkungen hätte

Schutzklasse 2 (hoher Schutzbedarf) – vertrauliche Daten, eine Offenlegung könnte Betroffenen schaden

Schutzklasse 3 (sehr hoher Schutzbedarf) – geheime Daten, Veröffentlichung birgt Gefahren für Leib und Leben

ARTEN VON DATENTRÄGERN

Zur genauen Kategorisierung von Datenträgern sind verschiedene Typen festgelegt. Die Anforderungen der Sicherheitsstufen variieren dabei je nach Datenträgertyp leicht. Die Kombination aus dem Kürzel für den Typ und der Sicherheitsstufe lässt auf einen Blick erkennen, wie die Dokumente zu handhaben sind: P-3 steht dabei für Papierakten mit Sicherheitsstufe 3.

Alle Datenträgertypen nach DIN 66399 in der Übersicht:

KÜRZEL DEFINITION BEISPIELE
P Darstellung der Informationen in Originalgröße Druckerzeugnisse
F Verkleinerte Darstellung der Informationen Mikrofilm, Filmbänder
O Speicherung der Informationen auf optischen Datenträgern CD, DVD, Blu-Ray
T Speicherung auf magnetischen Datenträgern Disketten, Magnetbänder
H Speicherung auf magnetischen Festplatten herkömmliche Festplatten
E Speicherung auf elektronischen Datenträgern Flash-Drives, SSD-Festplatten

FRAGEN ZUR AKTENVERNICHTUNG in Unna

Sind Sie unsicher, ob Sie Ihre Dokumente aufbewahren oder vernichten sollen? Beachten Sie, dass die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen je nach Dokumententyp variieren können. In der Regel sind Privatpersonen und private Haushalte verpflichtet, Dokumente mindestens zwei Jahre ab dem Erstellungsdatum zu archivieren. Geschäftliche Dokumente von Unternehmern und Firmen unterliegen oft längeren Aufbewahrungsfristen, die bis zu zehn Jahre dauern können. In speziellen Fällen ist es empfehlenswert, eine Beratung durch einen Steuerberater oder einen Fachexperten in Anspruch zu nehmen, um eine versehentliche und vorzeitige Vernichtung wichtiger Unterlagen zu verhindern, da die Anforderungen je nach individuellem Fall variieren können.

Das Aussortieren alter Akten und Dokumente kann nicht nur für Ordnung in Ihrem Büro oder Daheim sorgen, sondern auch für eine gewisse Erleichterung. Bevor Sie jedoch alte Unterlagen entsorgen, ist es wichtig, sich mit den jeweiligen Aufbewahrungsfristen und rechtlichen Bestimmungen vertraut zu machen. So könnten Sie beispielsweise Ihre Steuerunterlagen aus dem Jahr 2019 normalerweise nach einer zweijährigen Frist, also ab 2021, entsorgen. Dennoch gibt es Ausnahmen und spezifische Regeln, die beachtet werden sollten. Bei Unsicherheiten lohnt es sich, einen Steuerberater oder Fachexperten zu konsultieren. Für Geschäftsleute und Unternehmen sind oft längere Aufbewahrungszeiten von bis zu zehn Jahren üblich. Eine genaue Kenntnis dieser Fristen ist essentiell, um nicht wichtige Dokumente zu früh zu vernichten oder unnötig lange aufzubewahren.

Wir vernichten Akten in fast ganz Deutschland. Nutzen Sie dafür bitte unsere PLZ-Suche.

Sie haben Fragen?

Bei Fragen zu unseren Leistungen nehmen Sie gern Kontakt mit uns auf! So erreichen Sie unsere Ansprechpartner: