Aktenvernichtung Waiblingen
Aktenvernichtung Waiblingen
Aktenvernichtung Waiblingen
Aktenvernichtung Waiblingen

Aktenvernichtung Waiblingen

Angebotspreis€109,90 EUR (Netto: €92,35) 

Brutto inkl. gültiger MwSt.

Hinweis: Preis pro Behälter. Enthaltene Leistung: An- und Abfahrt, Vernichtung der Akten, Vernichtungsprotokoll auf Rechnung und Stellzeit bis zu 4 Wochen.

Bei einer Sofortbefüllung wartet der Fahrer bis zu 20 min vor Ort und nimmt den vollen Behälter direkt wieder mit.

Wählen Sie Ihre Tonnengröße

Größe:70 Liter
Tonnenstellung:einmalig
Dauer der Stellung oder Leerungsrhythmus:Sofortbefüllung
Anzahl:

Hilfe

FAQs
Besuche unsere FAQ-Seite, um Antworten auf häufig gestellte Fragen zu finden.

Servicezeiten
Wir sind von Montag bis Freitag (8:00-16:00 Uhr) unter der Telefonnummer 

(0800) 000 88 91 oder per E-Mail 

info@sero-aktenvernichtung.de erreichbar.

Kontaktformular
Möchten Sie sich mit unseren Teams in Verbindung setzen? Besuchen Sie unsere Kontaktseite, um uns eine Nachricht zu senden.

Angebot

Nutzen Sie unser Angebotsformular für ein unverbindliches Angebot zur Aktenvernichtung.

Mit unserer Aktenvernichtung in Waiblingen bieten wir Ihnen eine sichere und zertifizierte Möglichkeit, Ihre Akten zu vernichten. Egal ob Sie Unternehmer, Privatperson oder Gewerbetreibender sind, wenn Ihre Schränke voll sind oder die Schubladen überquellen, wird es Zeit, Platz zu schaffen. Wir stellen Ihnen die passende Lösung zur Verfügung, um Ihre Akten zu vernichten. Wir empfehlen Ihnen, sich vorab über die geltenden Aufbewahrungsfristen zu informieren.

Benötigen Sie die Aktenvernichtung doch in einer anderen Region, nutzen Sie unsere PLZ-Suche, wählen aus unserer Städteübersicht oder bestellen direkt für Baden-Württemberg.

Wir bieten die Aktenvernichtung auf Rechnung an. Das bedeutet für Sie kein Risiko. Sie bezahlen erst nach erfolgreicher Abholung und Vernichtung ihrer Akten.

Hinweis zur Lieferung und Nutzung:

Bitte achten Sie, dass unsere Behälter ebenerdig gestellt werden können. Ein Transport von zweirädrigen Behältern über Treppen ist im Ausnahmefall möglich. Unsere Kunden haften jedoch für Beschädigungen am Behälter. 

Die Behälter dürfen nicht im Freien stehen. Das betrifft neben Datenschutzaspekten (mögliche Zugriffe durch Dritte) auch praktische Gründe, wie. z.B. Beeinträchtigungen der Vernichtung der Akten durch Feuchtigkeit.

Hinweis zur Stellzeit und Miete:

Einmalige Bestellung

Bei einmaligen Bestellungen können Sie zwischen einer Stellung von 1 bis 3 Wochen oder der Sofortbefüllung wählen. Bei der Sofortbefüllung haben Sie 15-20 Minuten Zeit den Behälter zu füllen und der Fahrer nimmt diesen direkt wieder mit. Alternativ bleibt der Behälter zur Aktenvernichtung ab Liefertag 1 bis 3 Wochen bei Ihnen und wird dann wieder abgeholt. In beiden Fällen entstehen keine Mietkosten. Sollten Sie den Behälter länger benötigen, bieten wir Ihnen eine Dauergestellung an.

Dauergestellung

Für Dauergestellungen mit einem festen und regelmäßigen Leerungsrhythmus von bis zu 4 Wochen, entstehen ebenfalls keine Mietkosten. Lediglich bei langfristigen Gestellungen mit einer Leerung „Auf Abruf“ oder Leerungen mit einem Rhythmus ab 6 Wochen berechnen wir die unten aufgeführten Mietkosten. Dies gilt auch für einmalige Bestellungen mit einer Standzeit von mehr als 4 Wochen. 

Informationen zur Aktenvernichtung in Waiblingen
Tonnengrößen 70 Liter 
240 Liter 
416 Liter 
Leerungsrhythmus Einmalig
Auf Abruf
wöchentlich
alle 2 Wochen
alle 4 Wochen
alle 8 Wochen
alle 3 Monate
Lieferzeit Terminvereinbarung
Vertragslaufzeit keine
Tonnenmiete Folgende Tonnenmiete fällt ggf. an:
  • Sofortbefüllung/Einmalleistung –> keine
  • Dauergestellung (Leerungsrhythmus < 4 Wochen)  –> keine
  • Dauergestellung (Leerungsrhythmus ab 6 Wochen oder Auf Abruf) 
    • 8,90 € für 70 Liter-Behälter,
    • 9,90 € für 240 Liter-Behälter,
    • 12,90 € für 416 Liter-Behälter pro Tonne und angefangenen Monat
Transportkosten keine
Datenschutztonne

Sicher und Robust

UNSERE DATENSCHUTZTONNEN

Schützen Sie Ihre Daten effektiv! Mit unseren sicheren Behältern gewährleisten wir eine zuverlässige Aktenvernichtung in Waiblingen. Wir stellen Ihnen individuell den passenden Behälter zur Verfügung, der speziell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist. Unsere Behälter sind alle verschließbar, um einen maximalen Schutz vor unbefugtem Zugriff oder Einsicht Dritter zu gewährleisten. Bei regelmäßigen Bestellungen wird der volle Behälter entweder auf Abruf oder in festgelegten Intervallen ausgetauscht. So können Sie sich darauf verlassen, dass Ihre sensiblen Daten sicher und vertraulich behandelt werden.

vertrag

Unsere Verträge zur Aktenvernichtung in Waiblingen bieten Ihnen maximale Flexibilität. Sie sind nicht an eine bestimmte Vertragslaufzeit gebunden und es gibt keine Kündigungsfristen.

Sie können die gewünschte Leistung ganz einfach per E-Mail oder online bestellen. Falls Sie unsicher sind, welches Angebot für Sie am besten geeignet ist, stehen wir Ihnen gerne persönlich zur Beratung zur Verfügung. Sie haben die Wahl, ob Sie Ihre Akten dauerhaft oder einmalig von uns vernichten lassen möchten.

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Bezahlung

Bei uns zahlen Sie nur für das, was Sie tatsächlich bestellt haben. Mit unseren Pauschalpreisen für die Aktenvernichtung in Waiblingen bieten wir Ihnen maximale Preistransparenz. Erst nachdem wir die Leistung erbracht haben, stellen wir Ihnen eine Rechnung aus. Diese erhalten Sie bequem per E-Mail. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie unsere Aktenvernichtung einmalig oder regelmäßig in Anspruch nehmen möchten.

Datenschutztonne

WAS GEHÖRT IN DEN BEHÄLTER FÜR DIE AKTENVERNICHTUNG?

Mit unserer zertifizierten Aktenvernichtung in Waiblingen bieten wir Ihnen eine sichere Möglichkeit, Ihre Akten zu vernichten. Egal ob Sie Unternehmer, Privatperson oder Gewerbetreibender sind, wir haben die passende Lösung für Sie. Bevor Sie Ihre Akten zur Vernichtung geben, empfehlen wir Ihnen, sich über die geltenden Aufbewahrungsfristen zu informieren.

Bitte beachten Sie, dass in den Sicherheitsbehältern nur Akten und Dokumente aus Papier entsorgt werden dürfen. Andere Datenträger wie USB-Sticks oder Festplatten müssen separat vernichtet werden. Sie können jedoch ganze Ordner in den Behälter geben, da diese geschreddert und das Papier anschließend von den Metallteilen getrennt wird. Kunststoffe wie Klarsichtfolien oder Plastikordner dürfen nicht mit entsorgt werden, da dies zu zusätzlichen Kosten führen kann. Wenn Sie Fragen dazu haben, stehen wir Ihnen gerne persönlich zur Verfügung.

Im Behälter selbst können Sie auch ganze Ordner entsorgen. Diese werden geschreddert und das Papier nachträglich von den Metallteilen getrennt. Kunststoffe, wie zum Beispiel Klarsichtfolien oder Plastikordner dürfen nicht mit entsorgt werden. In größeren Mengen können hier erhebliche Mehrkosten entstehen. Sollten Sie dazu Fragen haben, beraten wir Sie gern persönlich

Sichere Aktenvernichtung LKW

SICHERE AKTENVERNICHTUNG in Waiblingen

Der Datenschutz hat während des gesamten Prozesses der Aktenvernichtung in Waiblingen höchste Priorität. Sobald Sie Ihre Akten an unseren Fahrer übergeben haben, hat niemand mehr Zugriff oder Einsicht auf Ihre Unterlagen. Unsere zertifizierten Abläufe gewährleisten eine sichere Vernichtung.

Die Akten werden vollständig geschreddert, einschließlich ganzer Ordner. Die Entfernung von Metallbügeln und anderen Metallteilen erfolgt erst nach dem Schreddern in der Papierfabrik. Dort werden diese Metallteile aussortiert. Durch den Schredderprozess werden die Dokumente stark zerkleinert, sodass eine Wiederherstellung nahezu unmöglich ist. Um eine zusätzliche Erschwerung der Rekonstruktion zu gewährleisten, werden die Papierteile nachträglich nochmals vermischt.

Abschließend werden die großen Mengen an Papierschnipseln zu Ballen gepresst und dem Recyclingprozess zugeführt. Aus diesen Ballen entstehen oft Recyclingprodukte wie Hygienepapier, Küchentücher oder Eierkartons. Der gesamte Prozess unterliegt der DIN 66399 und ist DSGVO-konform.

Akten im Regal - So lange müssen Akten aufbewahrt werden

DIN 66399

DIN 66399

Unsere Prozesse laufen nach den Vorgaben der DIN 66399 ab. Diese Norm regelt die Akten- und Datenträgervernichtung von der Begriffsbestimmung über die Klassifizierung von Datenträgern bis hin zu Anforderungen an Anlagen und Abläufe. Seit die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) das Bundesdatenschutzgesetz abgelöst hat, ist die seit 2012 bestehende Norm der Standard für die Sicherheit in der Datenvernichtung. Bei Einhaltung der Vorgaben werden entsprechende Zertifikate vergeben.

Die Norm legt Schutzklassen für verschiedene Arten von Daten fest. Darüber hinaus teilt sie Datenträger in Kategorien ein. Für eine bestehende Kombination aus Schutzklasse und Datenträger können dann verschiedene Sicherheitsstufen angewendet werden, die Vorgaben über Zerkleinerung der Akten bzw. Datenträger machen.

Hinweis: Die Vernichtung erfolgt gem. Art. 28 EU-DSGVO, Schutzklasse 2 Sicherheitsstufe P-3.

Wichtiger Hinweis zum § 203 StGB:
Bestimmte Berufsgruppen wie Ärzte, Anwälte und Versicherungen unterliegen der Schweigepflicht und sind nach § 203 StGB verpflichtet, ein fremdes Geheimnis, das ihnen im Rahmen ihrer Berufsausübung anvertraut oder sonst bekannt geworden ist, nicht unbefugt gegenüber Dritten zu offenbaren. Das gilt auch im Rahmen der Aktenvernichtung. Unser Personal ist entsprechend geschult und zur Geheimhaltung verpflichtet.

Schutzklassen

Die Norm definiert drei Schutzklassen. Diese sind anhand der potenziellen Auswirkungen bei unerwünschter Offenlegung charakterisiert.

Schutzklasse 1 (normaler Schutzbedarf) – interne Daten, deren Offenlegung milde Auswirkungen hätte

Schutzklasse 2 (hoher Schutzbedarf) – vertrauliche Daten, eine Offenlegung könnte Betroffenen schaden

Schutzklasse 3 (sehr hoher Schutzbedarf) – geheime Daten, Veröffentlichung birgt Gefahren für Leib und Leben

ARTEN VON DATENTRÄGERN

Zur genauen Kategorisierung von Datenträgern sind verschiedene Typen festgelegt. Die Anforderungen der Sicherheitsstufen variieren dabei je nach Datenträgertyp leicht. Die Kombination aus dem Kürzel für den Typ und der Sicherheitsstufe lässt auf einen Blick erkennen, wie die Dokumente zu handhaben sind: P-3 steht dabei für Papierakten mit Sicherheitsstufe 3.

Alle Datenträgertypen nach DIN 66399 in der Übersicht:

KÜRZEL DEFINITION BEISPIELE
P Darstellung der Informationen in Originalgröße Druckerzeugnisse
F Verkleinerte Darstellung der Informationen Mikrofilm, Filmbänder
O Speicherung der Informationen auf optischen Datenträgern CD, DVD, Blu-Ray
T Speicherung auf magnetischen Datenträgern Disketten, Magnetbänder
H Speicherung auf magnetischen Festplatten herkömmliche Festplatten
E Speicherung auf elektronischen Datenträgern Flash-Drives, SSD-Festplatten

FRAGEN ZUR AKTENVERNICHTUNG IN Waiblingen

Für eine genaue Auskunft über die Aufbewahrungsdauer einzelner Dokumente empfiehlt es sich, Ihren Steuerberater zu kontaktieren. Aufgrund der Vielfalt der Dokumente gibt es leider keine pauschale Antwort. Allerdings kann man sich bei den meisten Dokumenten daran orientieren, dass Privatpersonen den Großteil der Unterlagen für 2 Jahre aufbewahren müssen. Gewerbetreibende haben in der Regel eine Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren. Die genaue Dauer ist in den jeweiligen Aufbewahrungsfristen festgelegt.

Unter Berücksichtigung der geltenden Aufbewahrungsfristen können Privatpersonen in der Regel viele Dokumente nach 2 Jahren und Gewerbetreibende nach 10 Jahren vernichten. Die Aufbewahrungsfrist beginnt in dem Jahr, in dem die Dokumente erstellt wurden. Das bedeutet, dass Privatpersonen Ende 2023 Dokumente vernichten können, die im Jahr 2021 erstellt wurden. Gewerbetreibende müssen diese in der Regel länger aufbewahren und können oft erst Akten aus dem Jahr 2013 vernichten. Wenn Sie sich unsicher sind, empfehlen wir Ihnen, Ihren Steuerberater zu konsultieren.

Wir vernichten Akten in ganz Baden Württemberg und fast ganz Deutschland.

Sie haben Fragen?

Bei Fragen zu unseren Leistungen nehmen Sie gern Kontakt mit uns auf! So erreichen Sie unsere Ansprechpartner: