Aktenvernichtung Worms
Aktenvernichtung Worms Sicherheitsbehälter 240l
Aktenvernichtung Worms Sicherheitsbehälter 416l

Highlights

  • Vernichtung von Akten DSGVO-konform nach DIN 66399
  • Transparente Abrechnung zum Pauschalpreis
  • Bequeme Bezahlung per Rechnung

Aktenvernichtung Worms

Angebotspreis€69,90 EUR (Netto: €58,74) 

Brutto inkl. gültiger MwSt.

Hinweis: Preis pro Behälter. Enthaltene Leistung: An- und Abfahrt, Vernichtung der Akten, Vernichtungsprotokoll auf Rechnung und Stellzeit bis zu 4 Wochen.

Bei einer Sofortbefüllung wartet der Fahrer bis zu 20 min vor Ort und nimmt den vollen Behälter direkt wieder mit.

Wählen Sie Ihre Tonnengröße

Größe:240 Liter
Tonnenstellung:einmalig
Dauer der Stellung oder Leerungsrhythmus:Sofortbefüllung
Anzahl:

Hilfe

FAQs
Besuche unsere FAQ-Seite, um Antworten auf häufig gestellte Fragen zu finden.

Servicezeiten
Wir sind von Montag bis Freitag (8:00-16:00 Uhr) unter der Telefonnummer 

(0800) 000 88 91 oder per E-Mail 

info@sero-aktenvernichtung.de erreichbar.

Kontaktformular
Möchten Sie sich mit unseren Teams in Verbindung setzen? Besuchen Sie unsere Kontaktseite, um uns eine Nachricht zu senden.

Angebot

Nutzen Sie unser Angebotsformular für ein unverbindliches Angebot zur Aktenvernichtung.

Highlights

  • Vernichtung von Akten DSGVO-konform nach DIN 66399
  • Transparente Abrechnung zum Pauschalpreis
  • Bequeme Bezahlung per Rechnung

In Worms, einer der ältesten Städte Deutschlands und Schauplatz der Nibelungensage, bieten wir Ihnen professionelle Aktenvernichtungsdienste an. Vertrauen Sie auf unsere sicheren und diskreten Lösungen, um Ihre vertraulichen Informationen zu schützen.

Wir bieten die Aktenvernichtung auf Rechnung an. Das bedeutet für Sie kein Risiko. Sie bezahlen erst nach erfolgreicher Abholung und Vernichtung ihrer Akten.

Hinweis zur Lieferung und Nutzung:

Bitte achten Sie, dass unsere Behälter ebenerdig gestellt werden können. Ein Transport von zweirädrigen Behältern über Treppen ist im Ausnahmefall möglich. Unsere Kunden haften jedoch für Beschädigungen am Behälter. 

Die Behälter dürfen nicht im Freien stehen. Das betrifft neben Datenschutzaspekten (mögliche Zugriffe durch Dritte) auch praktische Gründe, wie. z.B. Beeinträchtigungen der Vernichtung der Akten durch Feuchtigkeit.

Hinweis zur Stellzeit und Miete:

Einmalige Bestellung

Bei einmaligen Bestellungen können Sie zwischen einer Stellung von 1 bis 3 Wochen oder der Sofortbefüllung wählen. Bei der Sofortbefüllung haben Sie 15-20 Minuten Zeit den Behälter zu füllen und der Fahrer nimmt diesen direkt wieder mit. Alternativ bleibt der Behälter zur Aktenvernichtung ab Liefertag 1 bis 3 Wochen bei Ihnen und wird dann wieder abgeholt. In beiden Fällen entstehen keine Mietkosten. Sollten Sie den Behälter länger benötigen, bieten wir Ihnen eine Dauergestellung an.

Dauergestellung

Für Dauergestellungen mit einem festen und regelmäßigen Leerungsrhythmus von bis zu 4 Wochen, entstehen ebenfalls keine Mietkosten. Lediglich bei langfristigen Gestellungen mit einer Leerung „Auf Abruf“ oder Leerungen mit einem Rhythmus ab 6 Wochen berechnen wir die unten aufgeführten Mietkosten. Dies gilt auch für einmalige Bestellungen mit einer Standzeit von mehr als 4 Wochen. 

Informationen zur Aktenvernichtung in Mainz
Tonnengrößen 240 Liter 
416 Liter 
Leerungsrhythmus Einmalig
Auf Abruf
wöchentlich
alle 2 Wochen
alle 4 Wochen
alle 8 Wochen
alle 3 Monate
Lieferzeit Terminvereinbarung
Vertragslaufzeit keine
Tonnenmiete Folgende Tonnenmiete fällt ggf. an:
  • Sofortbefüllung/Einmalleistung –> keine
  • Dauergestellung (Leerungsrhythmus < 4 Wochen)  –> keine
  • Dauergestellung (Leerungsrhythmus ab 6 Wochen oder Auf Abruf) 
    • 9,90 € für 240 Liter-Behälter,
    • 12,90 € für 416 Liter-Behälter pro Tonne und angefangenen Monat
Transportkosten keine
Datenschutztonne

Sicher und Robust

UNSERE DATENSCHUTZTONNEN

In Worms können Sie unsere Sicherheitsbehälter für die Aktenvernichtung in verschiedenen Größen erwerben. Diese Behälter sind aus robustem Metall gefertigt und verfügen über einen abschließbaren Deckel, der Ihre Akten vor unbefugten Blicken schützt.

VERTRAG

Sie haben die Wahl zwischen einer einmaligen oder regelmäßigen Abholung Ihrer Akten. Die regelmäßige Leerung kann wöchentlich, alle 2, 4 oder 8 Wochen, alle 3 Monate oder nach Bedarf erfolgen. Die angegebenen Kosten pro Leerung umfassen die Bereitstellung des Containers, den Transport und die Aktenvernichtung. Unsere Preise sind Komplettpreise, es fallen keine zusätzlichen Transportgebühren oder Behältermieten an (bis zu einer Stellzeit von 4 Wochen, siehe Tonnenmiete).

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BEZAHLUNG

Wir stellen Ihnen in Worms erst nach vollständiger Erbringung unserer Leistungen eine Rechnung aus. Diese wird Ihnen per E-Mail zugesandt und beinhaltet einen Nachweis, dass die Vernichtung Ihrer Akten gemäß der gültigen DIN 66399 erfolgt ist und somit den Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) entspricht.

Datenschutztonne

WAS GEHÖRT IN DEN BEHÄLTER FÜR DIE AKTENVERNICHTUNG?

Unsere Behälter zur Aktenvernichtung eignen sich für alle Arten von Akten und Aktenordnern aus Pappe und Papier. Metallbügel und Büroklammern können an den Dokumenten verbleiben. Bitte sortieren Sie Klarsichtfolien und Kunststoffe aus, da diese den Vernichtungsprozess beeinträchtigen können, indem sie die Maschinen verkleben oder beschädigen. Beachten Sie bitte auch, dass Datenträger wie Festplatten, USB-Sticks oder CDs nicht in diesen Behältern entsorgt werden dürfen. Diese müssen separat gesammelt, geschreddert und fachgerecht entsorgt werden.

Sichere Aktenvernichtung LKW

SICHERE AKTENVERNICHTUNG IN WORMS

Wir bieten Ihnen in Worms zwei verschiedene Varianten für die Aktenvernichtung an. Beide Größen sind Sicherheitsbehälter aus robustem Metall, die verschließbar sind, um Ihre Akten vor unbefugtem Zugriff zu schützen und so jederzeit zuverlässigen Schutz zu gewährleisten.

In Worms legen wir großen Wert auf Sicherheit und Datenschutz bei der Aktenvernichtung. Sowohl wir als auch unsere Logistikpartner sind zertifizierte Entsorgungsunternehmen und unsere Mitarbeiter sind entsprechend geschult. Wir garantieren, dass der gesamte Prozess, vom Transport bis zur Vernichtung, lückenlos protokolliert und sicher durchgeführt wird.

In unseren Vernichtungsanlagen werden auch ganze Ordner geschreddert, um Einsicht in Ihre Akten zu verhindern. Metallteile in den Ordnern werden erst in der Sortieranlage ausgesondert. Unmittelbar nach dem Schreddern werden die Papierreste intensiv verwirbelt, was eine Wiederherstellung nahezu unmöglich macht. Anschließend werden die Schnipsel zu großen Ballen gepresst und dem Papierrecycling zugeführt. Aus diesen Ballen entstehen dann Produkte wie Eierkartons, Recyclingprodukte oder Hygienepapier.

Akten im Regal - So lange müssen Akten aufbewahrt werden

DIN 66399

DIN 66399

Unsere Arbeitsabläufe orientieren sich an den Richtlinien der DIN 66399. Diese Norm regelt die sichere Vernichtung von Akten und Datenträgern, angefangen bei der Definition der Begriffe bis hin zu Anforderungen an die technischen Anlagen und Prozesse. Seit der Einführung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die das Bundesdatenschutzgesetz abgelöst hat, ist die DIN 66399 der maßgebliche Standard für die Gewährleistung der Datensicherheit. Durch die Einhaltung dieser Vorgaben können entsprechende Zertifikate erlangt werden.

Die Norm definiert Schutzklassen für verschiedene Arten von Daten und unterteilt Datenträger in verschiedene Kategorien. Für jede Kombination aus Schutzklasse und Datenträger werden spezifische Sicherheitsstufen festgelegt, die die Anforderungen an die Zerkleinerung der Akten oder Datenträger definieren.

Hinweis: Die Vernichtung erfolgt gem. Art. 28 EU-DSGVO, Schutzklasse 2 Sicherheitsstufe P-3.

Wichtiger Hinweis zum § 203 StGB:
Bestimmte Berufsgruppen wie Ärzte, Anwälte und Versicherungen unterliegen der Schweigepflicht und sind nach § 203 StGB verpflichtet, ein fremdes Geheimnis, das ihnen im Rahmen ihrer Berufsausübung anvertraut oder sonst bekannt geworden ist, nicht unbefugt gegenüber Dritten zu offenbaren. Das gilt auch im Rahmen der Aktenvernichtung. Unser Personal ist entsprechend geschult und zur Geheimhaltung verpflichtet.

Schutzklassen

Die Norm definiert drei Schutzklassen. Diese sind anhand der potenziellen Auswirkungen bei unerwünschter Offenlegung charakterisiert.

Schutzklasse 1 (normaler Schutzbedarf) – interne Daten, deren Offenlegung milde Auswirkungen hätte

Schutzklasse 2 (hoher Schutzbedarf) – vertrauliche Daten, eine Offenlegung könnte Betroffenen schaden

Schutzklasse 3 (sehr hoher Schutzbedarf) – geheime Daten, Veröffentlichung birgt Gefahren für Leib und Leben

ARTEN VON DATENTRÄGERN

Zur genauen Kategorisierung von Datenträgern sind verschiedene Typen festgelegt. Die Anforderungen der Sicherheitsstufen variieren dabei je nach Datenträgertyp leicht. Die Kombination aus dem Kürzel für den Typ und der Sicherheitsstufe lässt auf einen Blick erkennen, wie die Dokumente zu handhaben sind: P-3 steht dabei für Papierakten mit Sicherheitsstufe 3.

Alle Datenträgertypen nach DIN 66399 in der Übersicht:

KÜRZEL DEFINITION BEISPIELE
P Darstellung der Informationen in Originalgröße Druckerzeugnisse
F Verkleinerte Darstellung der Informationen Mikrofilm, Filmbänder
O Speicherung der Informationen auf optischen Datenträgern CD, DVD, Blu-Ray
T Speicherung auf magnetischen Datenträgern Disketten, Magnetbänder
H Speicherung auf magnetischen Festplatten herkömmliche Festplatten
E Speicherung auf elektronischen Datenträgern Flash-Drives, SSD-Festplatten

FRAGEN ZUR AKTENVERNICHTUNG IN WORMS

Es ist von großer Bedeutung, die Aufbewahrungsfristen für Dokumente zu beachten, da diese je nach Art und Verwendungszweck variieren können und es gesetzliche Vorgaben gibt, die unbedingt eingehalten werden müssen. Während für Privatpersonen und private Haushalte die übliche Aufbewahrungsfrist in der Regel 2 Jahre ab dem Erstellungsdatum eines Dokuments beträgt, unterliegen Gewerbetreibende, Unternehmen und gewerbliche Dokumente oft längeren Fristen von etwa 10 Jahren. Es gibt jedoch Ausnahmen und Sonderregelungen, weshalb es ratsam ist, sich mit einem Steuerberater oder Fachexperten in Verbindung zu setzen, um sicherzustellen, dass keine Dokumente versehentlich zu früh vernichtet werden. Jeder Fall ist individuell und erfordert eine genaue Prüfung der rechtlichen Anforderungen.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Aufbewahrungsfristen für Dokumente je nach Art und Verwendungszweck variieren können und es gesetzliche Vorgaben gibt, die unbedingt eingehalten werden müssen. Für private Haushalte beträgt die übliche Aufbewahrungsfrist in der Regel 2 Jahre ab dem Erstellungsdatum eines Dokuments, was bedeutet, dass beispielsweise Ende 2023 Dokumente aus dem Jahr 2021 vernichtet werden können. Gewerbetreibende und Unternehmen unterliegen oft längeren Fristen von etwa 10 Jahren, jedoch gibt es Ausnahmen wie Titel oder Gerichtsurteile, die längere Aufbewahrungsfristen haben können. Wenn Sie unsicher sind, empfiehlt es sich, Ihren Steuerberater zu kontaktieren, da er Ihnen genaue Auskunft über die Aufbewahrungsfristen für Ihre spezifischen Dokumente geben kann.

Unseren Service bieten wir in fast ganz Deutschland an. Nutzen Sie dafür bitte unsere PLZ-Suche.

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Bei Fragen zu unseren Leistungen nehmen Sie gern Kontakt mit uns auf! So erreichen Sie unsere Ansprechpartner: