Festplattenvernichtung Rheinland-Pfalz

Highlights

  • Vernichtung von Festplatten DSGVO-konform nach DIN 66399
  • Zusätzlich: Vernichtung von Akten und Datenträger
  • Transparente Abrechnung zum Pauschalpreis

Festplattenvernichtung Rheinland-Pfalz

Angebotspreis€16,90 EUR (Netto: €14,20) 
Ausverkauft

Brutto inkl. gültiger MwSt.

Hinweis: Enthaltene Leistung: An- und Abfahrt, Vernichtung der Festplatte(n), Vernichtungsprotokoll auf Rechnung und Stellzeit bis zu 2 Wochen.

Bei einer Sofortbefüllung wartet der Fahrer bis zu 20 min vor Ort und nimmt den vollen Behälter direkt wieder mit.

Entsorgungsgebiete im Bundesland: Wir bieten die Festplattenvernichtung in diesen PLZ-Gebieten im Bundesland an.

Für größere Mengen empfehlen wir:

  • ab 55 Stk. 70 Liter Behälter (bis 80 Stk.)
  • ab 100 Stk. 240 Liter Behälter (bis 200 Stk.)
Bezahlung pro:Stück
Stelldauer:Sofortbefüllung

Hilfe

FAQs
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Servicezeiten
Wir sind von Montag bis Freitag (8:00-16:00 Uhr) unter der Telefonnummer 

(0800) 000 88 91 oder per E-Mail 

info@sero-aktenvernichtung.de erreichbar.

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Angebot

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Highlights

  • Vernichtung von Festplatten DSGVO-konform nach DIN 66399
  • Zusätzlich: Vernichtung von Akten und Datenträger
  • Transparente Abrechnung zum Pauschalpreis

Alte Festplatten sicher entsorgen

Mit der Umstellung von Papier auf digitale Medien verfügen viele Unternehmen, Organisationen aber auch Privatpersonen heute über riesige Bestände an veralteten Festplatten und anderen Medien, die aufgrund der darin enthaltenen sensiblen Daten nicht ohne weiteres sicher entsorgt werden können.

Aus diesem Grund greifen immer mehr Privatpersonen und Unternehmen auf das Zerstören auf physischem Weg zurück, sodass ihre Daten nicht mehr wiederhergestellt werden können.

Wir entsorgen Ihre Festplatten sicher! Hierfür werden die alten Festplatten in einem Sicherheitsbehälter abtransportiert und der Entsorgung zugeführt. Abhängig von der Menge der zu entsorgenden Festplatten, bieten wir Ihnen folgende Entsorgungs- / Abrechnungsmöglichkeiten:

  • Vernichtung pro Festplatte
  • Pauschalangebot: 70/80 Literbehälter (bis 80 Festplatten)

Hinweis: Achten Sie bitte zwingend darauf, dass Festplatten von anderen Datenträgern, wie z.B,: USB-Sticks oder CD´s/Disketten, getrennt gesammelt werden müssen!

Spätestens seitdem die DSGVO in Deutschland eingeführt wurde, ist die regelmäßige Daten- bzw. Aktenvernichtung für alle Unternehmen und einige Privatpersonen zu einem wichtigen Thema geworden.

Während es sich im privaten Sektor häufig um folgende Dokumente handelt, die keiner direkten Aufbewahrungspflicht unterliegen, beispielsweise,

  • wichtige Geldtransaktionen
  • Testamente
  • Briefe
  • Rechnungen

haben Unternehmen und Organisationen eine Aufbewahrungspflicht von Dokumenten von sechs bis zehn Jahren (je nach Dokumententyp) einzuhalten, beispielsweise für:

  • schriftliche Geschäftsgeheimnisse
  • Zeichnungen und Pläne
  • E-Mails
  • Rechnungen

Nach Ablauf dieser Frist sind die Unternehmen wiederum dazu verpflichtet, die Datenträger mit vertraulichen Informationen ordnungsgemäß zu vernichten. Der einzig sichere Weg hierbei ist die physische Vernichtung mit Hilfe von entsprechenden Maschinen. Sensible, vertrauliche und personenbezogene Daten, die einem erhöhten Schutzbedarf unterliegen, werden dabei unlesbar und so unbrauchbar gemacht. Im Anschluss werden die Datenträger vorschriftsgemäß entsorgt.

 

ENTSORGUNGSGEBIETE IN RHEINLAND-PFALZ

Derzeit bieten wir die Festplattenvernichtung in folgenden PLZ-Gebieten in Rheinland-Pfalz an:


55116, 55118, 55120, 55122, 55124, 55126, 55127, 55128, 55129, 55130, 55131, 55218, 55232, 55257, 55286, 55294, 55430, 55435, 55442, 55457, 55543, 55545, 55576, 55583, 55597, 55606, 55627

65391, 65558, 65623, 65629, 67360, 67361, 67363, 67365, 67366, 67368, 67377, 67378, 67480, 67482, 67483, 67487, 67489, 67547, 67549, 67550, 67551, 67574, 67583, 67824

76744, 76751, 76756, 76761, 76764, 76767, 76768, 76770, 76771, 76773, 76774, 76776, 76777, 76779, 76829, 76831, 76833, 76835, 76855, 76857, 76863, 76865, 76870, 76872, 76877, 76879, 76887


Datenschutztonne

Sicher und Robust

DATENSCHUTZTONNEN FÜR FESTPLATTENENTSORGUNG

Unabhängig davon, ob Sie Ihre Festplatten pro Stück oder Pauschal pro Behälter entsorgen und vernichten lassen wollen, erfolgt die Abholung immer in einem verschließbaren Sicherheitsbehälter aus Metall. Dadurch werden Ihre Festplatten vor dem Zugriff von Unbefugten geschützt.

Da die Sicherheitsbehälter nach der Befüllung sehr schwer werden, können diese nur ebenerdig gestellt oder nur per Aufzug in Keller oder höhere Etagen transportiert werden.

VERTRAGSINFORMATIONEN

Sie schließen mit uns bei einer Bestellung einen einmaligen Vertrag ohne Laufzeit oder Kündigungsfrist ab. Mit der Abholung, der schließenden Vernichtung der Festpatten und Zahlungsabwicklung endet das Vertragsverhältnis.

Sie zahlen ausschließlich nach Leistungserbringung per Rechnung. Dabei wird die nachweislich entsorgte Menge an Festplatten berechnet oder der bestellen Behälter zum Pauschalpreis (70 Liter bis 80 Festplatten / 240 Liter bis 200 Festplatten).

Unabhängig von der Abrechnung sind folgende Leistungen enthalten:

  • An- und Abfahrt
  • Bereitstellung eines Sicherheitsbehälter
  • Stelldauer von bis zu 2 Wochen
  • Vernichtungsnachweis auf Rechnung
kartenlesegaeret-hände

BEZAHLUNG

Für die Abrechnung erhalten Sie nach erbrachter Leistung eine Rechnung per Mail.

Datenschutztonne

Was darf rein?

Folgendes kann im Behälter für Festplatten entsorgt werden:

  • Festplatten müssen ausgebaut im Behälter entsorgt werden
  • ausschließlich Festplatten

Folgendes kann nicht im Behälter für Festplatten entsorgt werden:

  • Akten aus Papier oder anderen Materialien
  • PCs, Laptops oder andere Endgeräte
  • Weitere Datenträger wie z.B. CD´s, USB-Sticks, Röntgenfilme, Mikrofilme o. ä.
Sichere Aktenvernichtung LKW

ABLAUF DER ENTSORGUNG VON FESTPLATTEN

Zunächst muss im Zusammenhang mit Datenvernichtung eine klare Trennung zwischen Festplatten und anderen Datenträgern vorgenommen werden. Bei der Festplattenvernichtung handelt es sich hier ausschließlich um ein Angebot für interne und externe Festplatten, jedoch beispielsweise keine SSD-Festplatten.

Bei einer reinen Datenvernichtung mit Hilfe von einer Software sind die Daten zunächst scheinbar vom Datenträger gelöscht, können aber ohne Probleme von versiertem IT-Personal wiederhergestellt werden. Die Löschung Ihrer Daten ist über den Weg der Software also nicht gewährleistet und kann nicht zu 100% sichergestellt werden. Im Zweifel kommen Sie bei der Wahl für eine Software-Lösung also nicht Ihrer Pflicht nach, die sensiblen Daten ordnungsgemäß zu vernichten. Der Weg, die Festplatte(n) auf physischem Weg zu zerstören und damit die auf dem Datenträger vorhandenen Dateien unwiderruflich zu löschen, ist daher der einzige Weg zur sicheren Löschung Ihrer Daten.

Der Prozess der Vernichtung erfolgt durch die Nutzung von Schneidwellen aus Stahl vergleichbar beispielsweise mit einem handelsüblichen Häcksler). Nachdem die Festplatten aus Sicherheitsgründen zuvor mit einer Software von all ihren Daten befreit wurde, erfolgt die physische Zerstörung mit einer hydraulischen Zerkleinerungsmaschine. Das Restmaterial wird schließlich ordnungsgemäß entsorgt und Ihre Daten sind unwiderruflich zerstört und nicht mehr einsehbar. Schließlich stellen wir Ihnen ein Vernichtungszertifikat zum Nachweis aus. Der gesamte Prozess findet auf auf Grundlage der DIN 66399 Vorschrift statt.

Akten im Regal - So lange müssen Akten aufbewahrt werden

DIN 66399

SICHER FESTPLATTEN ENTSORGEN

Bei der Entsorgung Ihrer vertraulichen Daten sorgen wir stets für Sicherheit. Unser Unternehmen erfüllt bei der Vernichtung die Anforderungen der Schutzklasse 3 auf Grundlage der DIN 66399 Vorschrift. Auch die Vorschriften der DSGVO werden selbstverständlich berücksichtigt. Unser Vernichtungszertifikat garantiert Ihnen schriftlich den Prozess der Vernichtung.

Hinweis: Die Vernichtung erfolgt gem. Art. 28 EU-DSGVO, Schutzklasse 2 Sicherheitsstufe H-3 oder Schutzklasse 3 Sicherheitsstufe H-4 gem. DIN 6639.

Wichtiger Hinweis zum § 203 StGB:
Bestimmte Berufsgruppen wie Ärzte, Anwälte und Versicherungen unterliegen der Schweigepflicht und sind nach § 203 StGB verpflichtet, ein fremdes Geheimnis, das ihnen im Rahmen ihrer Berufsausübung anvertraut oder sonst bekannt geworden ist, nicht unbefugt gegenüber Dritten zu offenbaren. Das gilt auch im Rahmen der Aktenvernichtung. Unser Personal ist entsprechend geschult und zur Geheimhaltung verpflichtet.

Hinweis: Die Vernichtung erfolgt gem. Art. 28 EU-DSGVO, Schutzklasse 2 Sicherheitsstufe P-3.

Wichtiger Hinweis zum § 203 StGB:
Bestimmte Berufsgruppen wie Ärzte, Anwälte und Versicherungen unterliegen der Schweigepflicht und sind nach § 203 StGB verpflichtet, ein fremdes Geheimnis, das ihnen im Rahmen ihrer Berufsausübung anvertraut oder sonst bekannt geworden ist, nicht unbefugt gegenüber Dritten zu offenbaren. Das gilt auch im Rahmen der Aktenvernichtung. Unser Personal ist entsprechend geschult und zur Geheimhaltung verpflichtet.

Schutzklassen

Es gibt nach der Norm drei Schutzklassen. Danach richtet sich die weitere Kategorisierung der Dokumente. Dabei erfolgt die Einteilung anhand des Schutzbedarfs der enthaltenen Informationen.

Schutzklasse 1 (normal) – interne Daten, Offenlegung hätte mild negative Auswirkung

Schutzklasse 2 (hoch) – vertrauliche Daten, Offenlegung könnte für betroffene Personen bzw. Institutionen schädlich sein

Schutzklasse 3 (sehr hoch) – geheime Daten, Offenlegung kann Gefahr für Leib und Leben bergen

Die meisten Unterlagen von Unternehmen und Privatleuten fallen in die ersten beiden Schutzklassen. Dokumente von Ärzten oder Rechtsanwälten werden hingegen eher der Schutzklasse zugeschlagen werden müssen.

ARTEN VON DATENTRÄGERN

Zur genauen Kategorisierung von Datenträgern sind verschiedene Typen festgelegt. Die Anforderungen der Sicherheitsstufen variieren dabei je nach Datenträgertyp leicht. Die Kombination aus dem Kürzel für den Typ und der Sicherheitsstufe lässt auf einen Blick erkennen, wie die Dokumente zu handhaben sind: P-3 steht dabei für Papierakten mit Sicherheitsstufe 3.

Alle Datenträgertypen nach DIN 66399 in der Übersicht:

KÜRZEL DEFINITION BEISPIELE
P Darstellung der Informationen in Originalgröße Druckerzeugnisse
F Verkleinerte Darstellung der Informationen Mikrofilm, Filmbänder
O Speicherung der Informationen auf optischen Datenträgern CD, DVD, Blu-Ray
T Speicherung auf magnetischen Datenträgern Disketten, Magnetbänder
H Speicherung auf magnetischen Festplatten herkömmliche Festplatten
E Speicherung auf elektronischen Datenträgern Flash-Drives, SSD-Festplatten

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