Mit der Umstellung von Papier auf digitale Medien verfügen viele Unternehmen, Organisationen aber auch Privatpersonen heute über riesige Bestände an veralteten Festplatten und anderen Medien, die aufgrund der darin enthaltenen sensiblen Daten nicht ohne weiteres sicher entsorgt werden können.
Aus diesem Grund greifen immer mehr Privatpersonen und Unternehmen auf das Zerstören auf physischem Weg zurück, sodass ihre Daten nicht mehr wiederhergestellt werden können.
Wir entsorgen Ihre Festplatten sicher! Hierfür werden die alten Festplatten in einem Sicherheitsbehälter abtransportiert und der Entsorgung zugeführt. Abhängig von der Menge der zu entsorgenden Festplatten, bieten wir Ihnen folgende Entsorgungs- / Abrechnungsmöglichkeiten:
Hinweis: Achten Sie bitte zwingend darauf, dass Festplatten von anderen Datenträgern, wie z.B,: USB-Sticks oder CD´s/Disketten, getrennt gesammelt werden müssen!
Spätestens seitdem die DSGVO in Deutschland eingeführt wurde, ist die regelmäßige Daten- bzw. Aktenvernichtung für alle Unternehmen und einige Privatpersonen zu einem wichtigen Thema geworden.
Während es sich im privaten Sektor häufig um folgende Dokumente handelt, die keiner direkten Aufbewahrungspflicht unterliegen, beispielsweise,
wichtige Geldtransaktionen
Testamente
Briefe
Rechnungen
haben Unternehmen und Organisationen eine Aufbewahrungspflicht von Dokumenten von sechs bis zehn Jahren (je nach Dokumententyp) einzuhalten, beispielsweise für:
schriftliche Geschäftsgeheimnisse
Zeichnungen und Pläne
E-Mails
Rechnungen
Nach Ablauf dieser Frist sind die Unternehmen wiederum dazu verpflichtet, die Datenträger mit vertraulichen Informationen ordnungsgemäß zu vernichten. Der einzig sichere Weg hierbei ist die physische Vernichtung mit Hilfe von entsprechenden Maschinen. Sensible, vertrauliche und personenbezogene Daten, die einem erhöhten Schutzbedarf unterliegen, werden dabei unlesbar und so unbrauchbar gemacht. Im Anschluss werden die Datenträger vorschriftsgemäß entsorgt.
ENTSORGUNGSGEBIETE IN RHEINLAND-PFALZ
Derzeit bieten wir die Festplattenvernichtung in folgenden PLZ-Gebieten in Rheinland-Pfalz an:
Unabhängig davon, ob Sie Ihre Festplatten pro Stück oder Pauschal pro Behälter entsorgen und vernichten lassen wollen, erfolgt die Abholung immer in einem verschließbaren Sicherheitsbehälter aus Metall. Dadurch werden Ihre Festplatten vor dem Zugriff von Unbefugten geschützt.
Da die Sicherheitsbehälter nach der Befüllung sehr schwer werden, können diese nur ebenerdig gestellt oder nur per Aufzug in Keller oder höhere Etagen transportiert werden.
VERTRAGSINFORMATIONEN
Sie schließen mit uns bei einer Bestellung einen einmaligen Vertrag ohne Laufzeit oder Kündigungsfrist ab. Mit der Abholung, der schließenden Vernichtung der Festpatten und Zahlungsabwicklung endet das Vertragsverhältnis.
Sie zahlen ausschließlich nach Leistungserbringung per Rechnung. Dabei wird die nachweislich entsorgte Menge an Festplatten berechnet oder der bestellen Behälter zum Pauschalpreis (70 Liter bis 80 Festplatten / 240 Liter bis 200 Festplatten).
Unabhängig von der Abrechnung sind folgende Leistungen enthalten:
An- und Abfahrt
Bereitstellung eines Sicherheitsbehälter
Stelldauer von bis zu 2 Wochen
Vernichtungsnachweis auf Rechnung
BEZAHLUNG
Für die Abrechnung erhalten Sie nach erbrachter Leistung eine Rechnung per Mail.
Was darf rein?
Folgendes kann im Behälter für Festplatten entsorgt werden:
Festplatten müssen ausgebaut im Behälter entsorgt werden
ausschließlich Festplatten
Folgendes kann nicht im Behälter für Festplatten entsorgt werden:
Akten aus Papier oder anderen Materialien
PCs, Laptops oder andere Endgeräte
Weitere Datenträger wie z.B. CD´s, USB-Sticks, Röntgenfilme, Mikrofilme o. ä.
ABLAUF DER ENTSORGUNG VON FESTPLATTEN
Zunächst muss im Zusammenhang mit Datenvernichtung eine klare Trennung zwischen Festplatten und anderen Datenträgern vorgenommen werden. Bei der Festplattenvernichtung handelt es sich hier ausschließlich um ein Angebot für interne und externe Festplatten, jedoch beispielsweise keine SSD-Festplatten.
Bei einer reinen Datenvernichtung mit Hilfe von einer Software sind die Daten zunächst scheinbar vom Datenträger gelöscht, können aber ohne Probleme von versiertem IT-Personal wiederhergestellt werden. Die Löschung Ihrer Daten ist über den Weg der Software also nicht gewährleistet und kann nicht zu 100% sichergestellt werden. Im Zweifel kommen Sie bei der Wahl für eine Software-Lösung also nicht Ihrer Pflicht nach, die sensiblen Daten ordnungsgemäß zu vernichten. Der Weg, die Festplatte(n) auf physischem Weg zu zerstören und damit die auf dem Datenträger vorhandenen Dateien unwiderruflich zu löschen, ist daher der einzige Weg zur sicheren Löschung Ihrer Daten.
Der Prozess der Vernichtung erfolgt durch die Nutzung von Schneidwellen aus Stahl vergleichbar beispielsweise mit einem handelsüblichen Häcksler). Nachdem die Festplatten aus Sicherheitsgründen zuvor mit einer Software von all ihren Daten befreit wurde, erfolgt die physische Zerstörung mit einer hydraulischen Zerkleinerungsmaschine. Das Restmaterial wird schließlich ordnungsgemäß entsorgt und Ihre Daten sind unwiderruflich zerstört und nicht mehr einsehbar. Schließlich stellen wir Ihnen ein Vernichtungszertifikat zum Nachweis aus. Der gesamte Prozess findet auf auf Grundlage der DIN 66399 Vorschrift statt.
DIN 66399
SICHER FESTPLATTEN ENTSORGEN
Bei der Entsorgung Ihrer vertraulichen Daten sorgen wir stets für Sicherheit. Unser Unternehmen erfüllt bei der Vernichtung die Anforderungen der Schutzklasse 3 auf Grundlage der DIN 66399 Vorschrift. Auch die Vorschriften der DSGVO werden selbstverständlich berücksichtigt. Unser Vernichtungszertifikat garantiert Ihnen schriftlich den Prozess der Vernichtung.
Hinweis: Die Vernichtung erfolgt gem. Art. 28 EU-DSGVO, Schutzklasse 2 Sicherheitsstufe H-3 oder Schutzklasse 3 Sicherheitsstufe H-4 gem. DIN 6639.
Wichtiger Hinweis zum § 203 StGB:
Bestimmte Berufsgruppen wie Ärzte, Anwälte und Versicherungen unterliegen der Schweigepflicht und sind nach § 203 StGB verpflichtet, ein fremdes Geheimnis, das ihnen im Rahmen ihrer Berufsausübung anvertraut oder sonst bekannt geworden ist, nicht unbefugt gegenüber Dritten zu offenbaren. Das gilt auch im Rahmen der Aktenvernichtung. Unser Personal ist entsprechend geschult und zur Geheimhaltung verpflichtet.
Wichtiger Hinweis zum § 203 StGB: Bestimmte Berufsgruppen wie Ärzte, Anwälte und Versicherungen unterliegen der Schweigepflicht und sind nach § 203 StGB verpflichtet, ein fremdes Geheimnis, das ihnen im Rahmen ihrer Berufsausübung anvertraut oder sonst bekannt geworden ist, nicht unbefugt gegenüber Dritten zu offenbaren. Das gilt auch im Rahmen der Aktenvernichtung. Unser Personal ist entsprechend geschult und zur Geheimhaltung verpflichtet.
Schutzklassen & Sicherheitstufen
Schutzklassen
Es gibt nach der Norm drei Schutzklassen. Danach richtet sich die weitere Kategorisierung der Dokumente. Dabei erfolgt die Einteilung anhand des Schutzbedarfs der enthaltenen Informationen.
Schutzklasse 2 (hoch) – vertrauliche Daten, Offenlegung könnte für betroffene Personen bzw. Institutionen schädlich sein
Schutzklasse 3 (sehr hoch) – geheime Daten, Offenlegung kann Gefahr für Leib und Leben bergen
Die meisten Unterlagen von Unternehmen und Privatleuten fallen in die ersten beiden Schutzklassen. Dokumente von Ärzten oder Rechtsanwälten werden hingegen eher der Schutzklasse zugeschlagen werden müssen.
Sicherheitsstufen
Mit den Sicherheitsstufen werden Mindestanforderungen für die Vernichtung festgelegt. Dabei ist der Rekonstruktionsaufwand der für die entsprechende Sicherheitsstufe angewandt werden müsste die Bezugsgröße. Für die zerkleinerten Datenträger werden u. a. Partikelgrößen vorgegeben. Es gibt 7 Sicherheitsstufen. Dabei besteht eine Korrelation mit der Schutzklasse. So ist es erforderlich das bestimmte Sicherheitsstufen mit einer bestimmten Schutzklasse erfolgen dürfen.
Beispiel: Dokumente der Schutzklasse 3 dürfen nur mit mindestens Sicherheitsstufe 4 behandelt werden.
Die Sicherheitsstufen sind sehr fein abgestuft. Wir vernichten Dokumente nach Sicherheitsstufe 3 und 4. Damit ist eine Wiederherstellung der Dokumente nahezu ausgeschlossen.
Arten von Datenträgern
Zur genauen Kategorisierung von Datenträgern sind verschiedene Typen festgelegt. Die Anforderungen der Sicherheitsstufen variieren dabei je nach Datenträgertyp leicht. Die Kombination aus dem Kürzel für den Typ und der Sicherheitsstufe lässt auf einen Blick erkennen, wie die Dokumente zu handhaben sind: P-3 steht dabei für Papierakten mit Sicherheitsstufe 3.
Alle Datenträgertypen nach DIN 66399 in der Übersicht:
KÜRZEL
DEFINITION
BEISPIELE
P
Darstellung der Informationen in Originalgröße
Druckerzeugnisse
F
Verkleinerte Darstellung der Informationen
Mikrofilm, Filmbänder
O
Speicherung der Informationen auf optischen Datenträgern
CD, DVD, Blu-Ray
T
Speicherung auf magnetischen Datenträgern
Disketten, Magnetbänder
H
Speicherung auf magnetischen Festplatten
herkömmliche Festplatten
E
Speicherung auf elektronischen Datenträgern
Flash-Drives, SSD-Festplatten
Sie haben weitere Fragen?
SERO Aktenvernichtung
Festplattenvernichtung Rheinland-Pfalz
Ab€14,20
Grundpreis /
Nicht verfügbar
Alte Festplatten sicher entsorgen
Mit der Umstellung von Papier auf digitale Medien verfügen viele Unternehmen, Organisationen aber auch Privatpersonen heute über riesige Bestände an veralteten Festplatten und anderen Medien, die aufgrund der darin enthaltenen sensiblen Daten nicht ohne weiteres sicher entsorgt werden können.
Aus diesem Grund greifen immer mehr Privatpersonen und Unternehmen auf das Zerstören auf physischem Weg zurück, sodass ihre Daten nicht mehr wiederhergestellt werden können.
Wir entsorgen Ihre Festplatten sicher! Hierfür werden die alten Festplatten in einem Sicherheitsbehälter abtransportiert und der Entsorgung zugeführt. Abhängig von der Menge der zu entsorgenden Festplatten, bieten wir Ihnen folgende Entsorgungs- / Abrechnungsmöglichkeiten:
Hinweis: Achten Sie bitte zwingend darauf, dass Festplatten von anderen Datenträgern, wie z.B,: USB-Sticks oder CD´s/Disketten, getrennt gesammelt werden müssen!
Spätestens seitdem die DSGVO in Deutschland eingeführt wurde, ist die regelmäßige Daten- bzw. Aktenvernichtung für alle Unternehmen und einige Privatpersonen zu einem wichtigen Thema geworden.
Während es sich im privaten Sektor häufig um folgende Dokumente handelt, die keiner direkten Aufbewahrungspflicht unterliegen, beispielsweise,
wichtige Geldtransaktionen
Testamente
Briefe
Rechnungen
haben Unternehmen und Organisationen eine Aufbewahrungspflicht von Dokumenten von sechs bis zehn Jahren (je nach Dokumententyp) einzuhalten, beispielsweise für:
schriftliche Geschäftsgeheimnisse
Zeichnungen und Pläne
E-Mails
Rechnungen
Nach Ablauf dieser Frist sind die Unternehmen wiederum dazu verpflichtet, die Datenträger mit vertraulichen Informationen ordnungsgemäß zu vernichten. Der einzig sichere Weg hierbei ist die physische Vernichtung mit Hilfe von entsprechenden Maschinen. Sensible, vertrauliche und personenbezogene Daten, die einem erhöhten Schutzbedarf unterliegen, werden dabei unlesbar und so unbrauchbar gemacht. Im Anschluss werden die Datenträger vorschriftsgemäß entsorgt.
ENTSORGUNGSGEBIETE IN RHEINLAND-PFALZ
Derzeit bieten wir die Festplattenvernichtung in folgenden PLZ-Gebieten in Rheinland-Pfalz an: