


Aktenvernichtung Leipzig
Hinweis: Preis pro Behälter. Enthaltene Leistung: An- und Abfahrt, Vernichtung der Akten, Vernichtungsprotokoll auf Rechnung und Stellzeit bis zu 4 Wochen.
Bei einer Sofortbefüllung wartet der Fahrer bis zu 20 min vor Ort und nimmt den vollen Behälter direkt wieder mit.
Wählen Sie Ihre Tonnengröße
Schnelleinstieg
Wenn die Schränke von alten Akten überquellen, ist guter Rat oft teuer. Nicht so mit unserer Aktenvernichtung. Wir nehmen die Vernichtung Ihrer alten Akten vor - preiswert, sicher und zuverlässig. Alle Informationen rund um die Aktenvernichtung in Leipzig erhalten Sie hier.
Benötigen Sie die Aktenvernichtung doch in einer anderen Region, nutzen Sie unsere PLZ-Suche, wählen aus unserer Städteübersicht oder bestellen direkt für Sachsen.
Wir bieten die Aktenvernichtung auf Rechnung an. Das bedeutet für Sie kein Risiko. Sie bezahlen erst nach erfolgreicher Abholung und Vernichtung ihrer Akten.
Hinweis zur Lieferung und Nutzung:
Bitte achten Sie, dass unsere Behälter ebenerdig gestellt werden können. Ein Transport von zweirädrigen Behältern über Treppen ist im Ausnahmefall möglich. Unsere Kunden haften jedoch für Beschädigungen am Behälter.
Die Behälter dürfen nicht im Freien stehen. Das betrifft neben Datenschutzaspekten (mögliche Zugriffe durch Dritte) auch praktische Gründe, wie. z.B. Beeinträchtigungen der Vernichtung der Akten durch Feuchtigkeit.
Hinweis zur Stellzeit und Miete:
Einmalige Bestellung
Bei einmaligen Bestellungen können Sie zwischen einer Stellung von 1 bis 3 Wochen oder der Sofortbefüllung wählen. Bei der Sofortbefüllung haben Sie 15-20 Minuten Zeit den Behälter zu füllen und der Fahrer nimmt diesen direkt wieder mit. Alternativ bleibt der Behälter zur Aktenvernichtung ab Liefertag 1 bis 3 Wochen bei Ihnen und wird dann wieder abgeholt. In beiden Fällen entstehen keine Mietkosten. Sollten Sie den Behälter länger benötigen, bieten wir Ihnen eine Dauergestellung an.
Dauergestellung
Für Dauergestellungen mit einem festen und regelmäßigen Leerungsrhythmus von bis zu 4 Wochen, entstehen ebenfalls keine Mietkosten. Lediglich bei langfristigen Gestellungen mit einer Leerung „Auf Abruf“ oder Leerungen mit einem Rhythmus ab 6 Wochen berechnen wir die unten aufgeführten Mietkosten. Dies gilt auch für einmalige Bestellungen mit einer Standzeit von mehr als 4 Wochen.
Tonnengrößen |
240 Liter 416 Liter |
Leerungsrhythmus |
Einmalig Auf Abruf wöchentlich alle 2 Wochen alle 4 Wochen alle 8 Wochen alle 3 Monate |
Lieferzeit | Terminvereinbarung |
Vertragslaufzeit | keine |
Tonnenmiete | Folgende Tonnenmiete fällt ggf. an:
|
Transportkosten | keine |

Sicher & Robust
Unsere Datenschutztonnen
Unsere Sicherheitsbehälter für die Aktenvernichtung in Leipzig können Sie in verschiedenen Größen bestellen.
Die Behälter bestehen aus robustem Metall. Damit die eingeworfenen Akten nicht von Unbefugten eingesehen werden, ist der Deckel der Behälter abschließbar.
Unsere
Tonnengrößen

Informationen zum
Vertrag
Sie können zwischen einer einmaligen oder regelmäßigen Abholung wählen. Eine regelmäßige Leerung erfolgt wahlweise wöchentlich, alle 2, 4, 8 Wochen, alle 3 Monate oder auf Abruf. Die oben angegebenen Kosten beziehen sich auf die einzelne Leerung und beinhalten Bereitstellung des Containers, Transport sowie die Aktenvernichtung.
Unsere Preise verstehen sich als Komplettpreis: Wir berechnen keine Transportgebühren oder Behältermieten (bis 4 Wochen Stellzeit, siehe Tonnenmiete).

Informationen zur
BEZAHLUNG
Wenn Sie unseren Service einmalig in Anspruch nehmen, erfolgt die Rechnungslegung kurz nach der Ausführung Ihres Auftrages. Bei regelmäßiger Leerung bekommen Sie einmal monatlich eine Rechnung zugeschickt.
Auf Wunsch können Sie am Lastschriftverfahren teilnehmen. Wir ziehen den Rechnungsbetrag dann von Ihrem Konto ein.

Was gehört in den Behälter für die Aktenvernichtung?
Die Tonnen sind lediglich für die Aktenvernichtung geeignet. Es dürfen deshalb nur Papierunterlagen sowie Aktenordner und Dokumentenmappen aus Papier oder Pappe eingefüllt werden.
Andere Datenträger wie CDs oder Festplatten können nicht in der Aktenvernichtung entsorgt werden. Außerdem müssen Folien und Mappen aus Kunststoff der herkömmlichen Entsorgung zugeführt werden und gehören nicht in die Tonne für die Aktenvernichtung.

Sichere Aktenvernichtung
Bei der Aktenvernichtung spielt der Datenschutz eine wichtige Rolle. Unsere Abläufe stellen sicher, dass während des Transports zur Vernichtungsanlage niemand Ihre Akten einsehen kann. Dazu protokollieren wir den Transport genauestens.
Die Aktenordner werden in unserer Anlage mitsamt den Metallen geschreddert, da wir keine Einsicht nehmen. Deshalb ist das Entfernen von Metallteilen hier nicht möglich. Dies geschieht später in der Papierfabrik beim Recycling des Materials.
Das Papier wird zu kleinen Partikeln geschreddert. Durch die große Menge an Papier ist an diesem Punkt eine Wiederherstellung fast unmöglich. Dennoch werden die Partikel mitunter verwirbelt, um die Rekonstruktion weiter zu erschweren.
Die winzigen Papierschnipsel pressen wir anschließend zu Ballen. Diese kommen als Stoffgruppe “Bunte Akten” im Papierrecycling zum Einsatz. Oft entstehen aus Ihren Akten dann Hygienepapiere, z. B. Küchentücher.

Normierte Aktenvernichtung nach
DIN 66399
Unsere Prozesse laufen nach den Vorgaben der DIN 66399 ab. Diese Norm regelt die Akten- und Datenträgervernichtung von der Begriffsbestimmung über die Klassifizierung von Datenträgern bis hin zu Anforderungen an Anlagen und Abläufe. Seit die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) das Bundesdatenschutzgesetz abgelöst hat, ist die seit 2012 bestehende Norm der Standard für die Sicherheit in der Datenvernichtung. Bei Einhaltung der Vorgaben werden entsprechende Zertifikate vergeben.
Die Norm legt Schutzklassen für verschiedene Arten von Daten fest. Darüber hinaus teilt sie Datenträger in Kategorien ein. Für eine bestehende Kombination aus Schutzklasse und Datenträger können dann verschiedene Sicherheitsstufen angewendet werden, die Vorgaben über Zerkleinerung der Akten bzw. Datenträger machen.
Hinweis: Die Vernichtung erfolgt gem. Art. 28 EU-DSGVO, Schutzklasse 2 Sicherheitsstufe P-3 gem. DIN 66399 Bei einer gewünschten Abweichung hiervon kontaktieren Sie uns bitte unter info@sero-aktenvernichtung.de.
Wichtiger Hinweis zum § 203 StGB:
Bestimmte Berufsgruppen wie Ärzte, Anwälte und Versicherungen unterliegen der Schweigepflicht und sind nach § 203 StGB verpflichtet, ein fremdes Geheimnis, das ihnen im Rahmen ihrer Berufsausübung anvertraut oder sonst bekannt geworden ist, nicht unbefugt gegenüber Dritten zu offenbaren. Das gilt auch im Rahmen der Aktenvernichtung. Unser Personal ist entsprechend geschult und zur Geheimhaltung verpflichtet.
Klassifizierung der Datenträger
Es wird zwischen sechs verschiedenen Arten von Speichermedien unterschieden. Für jede dieser Arten unterscheiden sich die Anforderungen der Sicherheitsstufen leicht. Die Kombination aus Datenträgertyp und angewendeter Sicherheitsstufe wird in einem Kürzel dargestellt. So bezeichnet das Kürzel P-3 die Zerkleinerung von Papierakten nach Sicherheitsstufe 3. Damit sind die entstehenden Schnipsel kleiner als ein Daumennagel.
Die Datenträgertypen in der Übersicht:
KÜRZEL | DEFINITION | BEISPIELE |
P | Darstellung der Informationen in Originalgröße | Druckerzeugnisse |
F | Verkleinerte Darstellung der Informationen | Mikrofilm, Filmbänder |
O | Speicherung der Informationen auf optischen Datenträgern | CD, DVD, Blu-Ray |
T | Speicherung auf magnetischen Datenträgern | Disketten, Magnetbänder |
H | Speicherung auf magnetischen Festplatten | herkömmliche Festplatten |
E | Speicherung auf elektronischen Datenträgern | Flash-Drives, SSD-Festplatten |
FRAGEN ZUR AKTENVERNICHTUNG
Unser Service ist auf einen Umkreis von 30km vom Leipziger Stadtgebiet begrenzt.
Ganz pauschal lässt sich diese Frage nicht beantworten. Es gelten gesetzliche Aufbewahrungsfristen für verschiedene Dokumente. Im Einzelnen hängen diese von der Art des Dokuments ab. Fragen Sie im Zweifelsfall Ihren Steuerberater, welche Fristen gelten.
Grob gesagt müssen Privatpersonen eine Frist von zwei Jahren einhalten. Für Unternehmen gilt im Allgemeinen eine Frist von zehn Jahren.
Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit Ablauf des Jahres, in dem das Dokument erstellt wurde. Für Privatleute heißt das, dass die meisten Unterlagen aus 2016 nicht mehr aufbewahrt werden müssen. Unternehmen können die überwiegende Zahl der Dokumente aus 2008 entsorgen. Beachten Sie jedoch Abweichungen und erkundigen Sie sich im Zweifel!.
Sie haben Fragen?
Bei Fragen zu unserer Aktenvernichtung in Leipzig nehmen Sie gern Kontakt mit uns auf! So erreichen Sie uns: