



Aktenvernichtung Nürnberg
Hinweis: Preis pro Behälter. Enthaltene Leistung: An- und Abfahrt, Vernichtung der Akten, Vernichtungsprotokoll auf Rechnung und Stellzeit bis zu 4 Wochen.
Bei einer Sofortbefüllung wartet der Fahrer bis zu 20 min vor Ort und nimmt den vollen Behälter direkt wieder mit.
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Schnelleinstieg
Nürnberg ist die heimliche Hauptstadt Frankens. Darüber hinaus ist Nürnberg eine florierende Wirtschaftsmetropole: Im Vergleich zur Einwohnerzahl trägt Nürnberg überproportional zum Bruttoinlandsprodukt bei. Fast 80 % der Beschäftigten sind im Dienstleistungsbereich tätig. Unser Beitrag zur florierenden Wirtschaft in Franken ist die Aktenvernichtung. Wir sorgen dafür, dass Unternehmen in Nürnberg innovativ sein können, indem sie sich auf ihre Kernaufgaben konzentrieren.
Unser Service für die Aktenvernichtung in Nürnberg
Wir bieten Ihrem Unternehmen eine zuverlässige und sichere Aktenvernichtung an. Die Bereitstellung der Behälter, Transport und Vernichtung der Dokumente erfolgt nach den strengen Vorgaben der DIN 66399. Dabei bieten wir höchste Flexibilität: Sie können von der Stelldauer bis zum Leerungsrhythmus zwischen verschiedenen Zeiträumen wählen, ganz wie es für Sie am besten passt.
Wir bieten die Aktenvernichtung auf Rechnung an. Das bedeutet für Sie kein Risiko. Sie bezahlen erst nach erfolgreicher Abholung und Vernichtung Ihrer Akten.
Hinweis zur Lieferung und Nutzung:
Bitte achten Sie, dass unsere Behälter ebenerdig gestellt werden können. Ein Transport von zweirädrigen Behältern über Treppen ist im Ausnahmefall möglich. Unsere Kunden haften jedoch für Beschädigungen am Behälter.
Die Behälter dürfen nicht im Freien stehen. Das betrifft neben Datenschutzaspekten (mögliche Zugriffe durch Dritte) auch praktische Gründe, wie. z.B. Beeinträchtigungen der Vernichtung der Akten durch Feuchtigkeit.
Hinweis zur Stellzeit und Miete:
Einmalige Bestellung
Bei einmaligen Bestellungen können Sie zwischen einer Stellung von 1 bis 3 Wochen oder der Sofortbefüllung wählen. Bei der Sofortbefüllung haben Sie 15-20 Minuten Zeit den Behälter zu füllen und der Fahrer nimmt diesen direkt wieder mit. Alternativ bleibt der Behälter zur Aktenvernichtung ab Liefertag 1 bis 3 Wochen bei Ihnen und wird dann wieder abgeholt. In beiden Fällen entstehen keine Mietkosten. Sollten Sie den Behälter länger benötigen, bieten wir Ihnen eine Dauergestellung an.
Dauergestellung
Für Dauergestellungen mit einem festen und regelmäßigen Leerungsrhythmus von bis zu 4 Wochen, entstehen ebenfalls keine Mietkosten. Lediglich bei langfristigen Gestellungen mit einer Leerung „Auf Abruf“ oder Leerungen mit einem Rhythmus ab 6 Wochen berechnen wir die unten aufgeführten Mietkosten. Dies gilt auch für einmalige Bestellungen mit einer Standzeit von mehr als 4 Wochen.
Tonnengrößen | 70 Liter 240 Liter 500 Liter |
Leerungsrhythmus |
Einmalig Auf Abruf wöchentlich alle 2 Wochen alle 4 Wochen alle 8 Wochen alle 3 Monate |
Lieferzeit | Terminvereinbarung |
Vertragslaufzeit | keine |
Tonnenmiete | Folgende Tonnenmiete fällt ggf. an:
|
Transportkosten | keine |

Sicher und Robust
Unsere Datenschutztonnen
Unsere Sicherheitsbehälter für die Aktenvernichtung sind in drei Größen verfügbar:
70 Liter, 240 Liter und 500 Liter
Die Behälter haben einen verschließbaren Deckel und sich aus robustem Material gefertigt. So sind die zu entsorgenden Dokumente vor unbefugten Zugriff geschützt. Wir stellen die Behälter zudem an einem sicheren Ort auf Ihrem Betriebsgelände in Nürnberg bereit. Damit wird die Gefahr vor unberechtigtem Zugriff weiter minimiert.
Unsere
Tonnengrößen

VERTRAGSINFORMATIONEN
Sie haben die Wahl zwischen verschiedenen Behältergrößen. Haben Sie sich für eine Größe entschieden, können Sie sich für eine einmalige oder wiederkehrende Abholung entscheiden. Unsere Preise verstehen sich dabei als Inklusivpreise: Es kommen keine versteckten Kosten für Behältermiete (Ausnahme siehe Tabelle Produktbeschreibung), Abholung oder Dokumentation hinzu.
Eine Beauftragung der Aktenvernichtung beinhaltet keine Vertragslaufzeiten!

BEZAHLUNG
Unsere Abrechnung erfolgt üblicherweise nach der Erbringung der Leistung (Einmalleistung). Für wiederkehrende Leistungen (Dauergestellungen) stellen wir einmal im Monat eine Rechnung aus. Gern können Sie in diesem Fall auch am Lastschriftverfahren teilnehmen.

WAS GEHÖRT IN DEN BEHÄLTER FÜR DIE AKTENVERNICHTUNG?
Die Aktenvernichtung erfolgt in einer zertifizierten Anlage. Dabei können kleinere Metallteile, etwa die Ringmechanik oder die Schutzbeschläge an den Ecken, abgesondert werden. Kunststoff kann allerdings nicht erfasst werden. Deshalb dürfen in den Ordnern keine Klarsicht- oder Kunststoffhüllen enthalten sein.
Wenn Sie Datenträger vernichten möchten, nutzen Sie bitte unser Angebot alte Festplatten zu entsorgen.

ABLAUF DER AKTENVERNICHTUNG
Eine wichtige Aufgabe für uns ist den Datenschutz während des kompletten Prozesses der Aktenvernichtung zu gewährleisten. Durch unsere koordinierten Abläufe wird sichergestellt, dass Ihre vertraulichen Informationen zu jedem Zeitpunkt der Aktenvernichtung sicher sind und nicht eingesehen werden können. Auch von unseren Mitarbeitern nicht! Für führen über jeden Schritt ein Protokoll. Wir gewährleisten die Aktenvernichtung nach DIN 66399. Nach der Abholung der Datenschutztonne werden im ersten Schritt die metallischen Bestandteile der Aktenordner entfernt. Danach erfolgt die Zerkleinerung der Akten. Nach der Zerkleinerung der Papiere ist eine Wiederherstellung nahezu unmöglich. Für noch mehr Sicherheit sorgt jedoch noch eine zusätzliche Verwirbelung der Papierschnipsel. Im Anschluss werden die Schnipsel zu großen Papierballen gepresst, die bei der Fertigung von Recyclingpapier Verwendung finden.

DIN 66399
Sichere Vernichtung der Akten
Unsere Abläufe sind nach DIN 66399 zertifiziert. Damit ist sichergestellt, der Datenschutz bei unseren Prozessen die Anforderung an eine sichere Datenträgervernichtung im Sinne des Datenschutzes erfüllen. Dazu gehört die Einhaltung der Protokolle beim Transport der Akten, insbesondere eine lückenlose Dokumentation. Darüber hinaus stellt die DIN 66399 Anforderungen an die Vernichtung der Datenträger.
Hinweis: Die Vernichtung erfolgt gem. Art. 28 EU-DSGVO, Schutzklasse 2 Sicherheitsstufe P-3 gem. DIN 6639.
Wichtiger Hinweis zum § 203 StGB:
Bestimmte Berufsgruppen wie Ärzte, Anwälte und Versicherungen unterliegen der Schweigepflicht und sind nach § 203 StGB verpflichtet, ein fremdes Geheimnis, das ihnen im Rahmen ihrer Berufsausübung anvertraut oder sonst bekannt geworden ist, nicht unbefugt gegenüber Dritten zu offenbaren. Das gilt auch im Rahmen der Aktenvernichtung. Unser Personal ist entsprechend geschult und zur Geheimhaltung verpflichtet.
ARTEN VON DATENTRÄGERN
Neben der Schutzklasse kennt die Norm eine Einteilung nach Datenträgertyp. Dabei gibt es sechs verschiedene Typen von Datenträgern, die jeweils ein Kürzel tragen:
Alle Datenträgertypen nach DIN 66399 in der Übersicht:
KÜRZEL | DEFINITION | BEISPIELE |
P | Darstellung der Informationen in Originalgröße | Druckerzeugnisse |
F | Verkleinerte Darstellung der Informationen | Mikrofilm, Filmbänder |
O | Speicherung der Informationen auf optischen Datenträgern | CD, DVD, Blu-Ray |
T | Speicherung auf magnetischen Datenträgern | Disketten, Magnetbänder |
H | Speicherung auf magnetischen Festplatten | herkömmliche Festplatten |
E | Speicherung auf elektronischen Datenträgern | Flash-Drives, SSD-Festplatten |
Beachten Sie: Wir vernichten nur Papierakten.
FRAGEN ZUR AKTENVERNICHTUNG IN Nürnberg
Ja wir bieten eine Festplattenvernichtung in Nürnberg an.
Unser Service ist auf einen Umkreis von 30km vom Nürnberger Stadtgebiet begrenzt.
Ganz pauschal lässt sich diese Frage nicht beantworten. Es gelten gesetzliche Aufbewahrungsfristen für verschiedene Dokumente. Im Einzelnen hängen diese von der Art des Dokuments ab. Fragen Sie im Zweifelsfall Ihren Steuerberater, welche Fristen gelten.
Grob gesagt müssen Privatpersonen eine Frist von zwei Jahren einhalten. Für Unternehmen gilt im Allgemeinen eine Frist von zehn Jahren.
Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit Ablauf des Jahres, in dem das Dokument erstellt wurde. Für Privatleute heißt das, dass die meisten Unterlagen aus 2016 nicht mehr aufbewahrt werden müssen. Unternehmen können die überwiegende Zahl der Dokumente aus 2008 entsorgen. Beachten Sie jedoch Abweichungen und erkundigen Sie sich im Zweifel!
Sie haben Fragen?
Bei Fragen zu unseren Leistungen in Nürnberg nehmen Sie gern Kontakt mit uns auf! So erreichen Sie unsere Ansprechpartner: