Aktenvernichtung Recklinghausen
Aktenvernichtung Recklinghausen
Aktenvernichtung Recklinghausen

Aktenvernichtung Recklinghausen

Angebotspreis€79,90 EUR (Netto: €67,14) 

Brutto inkl. gültiger MwSt.

Hinweis: Preis pro Behälter. Enthaltene Leistung: An- und Abfahrt, Vernichtung der Akten, Vernichtungsprotokoll auf Rechnung und Stellzeit bis zu 4 Wochen.

Für einmalige Leistungen (außer Sofortbefüllung) Mindestabnahmemenge 2 Behälter. 1 Behälter nur mit Sofortbefüllung möglich. Bei einer Sofortbefüllung wartet der Fahrer bis zu 20 min vor Ort und nimmt den vollen Behälter direkt wieder mit.

Wählen Sie Ihre Tonnengröße mit der gewünschten Schutzklasse (SK).

Größe:240 Liter
Tonnenstellung:einmalig
Leerungsrhytmus:Sofortbefüllung
Anzahl:

Hilfe

FAQs
Besuche unsere FAQ-Seite, um Antworten auf häufig gestellte Fragen zu finden.

Servicezeiten
Wir sind von Montag bis Freitag (8:00-16:00 Uhr) unter der Telefonnummer 

(0800) 000 88 91 oder per E-Mail 

info@sero-aktenvernichtung.de erreichbar.

Kontaktformular
Möchten Sie sich mit unseren Teams in Verbindung setzen? Besuchen Sie unsere Kontaktseite, um uns eine Nachricht zu senden.

Angebot

Nutzen Sie unser Angebotsformular für ein unverbindliches Angebot zur Aktenvernichtung.

In vielen privaten Arbeitszimmern und Büros in Recklinghausen stapeln sich alte Akten. Wir unterstützen Sie bei der Aktenvernichtung – schnell, zuverlässig und 100-prozentig sicher.

Benötigen Sie die Aktenvernichtung doch in einer anderen Region, nutzen Sie unsere PLZ-Suche, wählen aus unserer Städteübersicht oder bestellen direkt für Nordrhein Westfalen.

Wir bieten die Aktenvernichtung auf Rechnung an. Das bedeutet für Sie kein Risiko. Sie bezahlen erst nach erfolgreicher Abholung und Vernichtung ihrer Akten.

Hinweis zur Lieferung und Nutzung:

Bitte achten Sie, dass unsere Behälter ebenerdig gestellt werden können. Ein Transport von zweirädrigen Behältern über Treppen ist im Ausnahmefall möglich. Unsere Kunden haften jedoch für Beschädigungen am Behälter. 

Die Behälter dürfen nicht im Freien stehen. Das betrifft neben Datenschutzaspekten (mögliche Zugriffe durch Dritte) auch praktische Gründe, wie. z.B. Beeinträchtigungen der Vernichtung der Akten durch Feuchtigkeit.

Hinweis zur Stellzeit und Miete:

Einmalige Bestellung

Bei einmaligen Bestellungen können Sie zwischen einer Stellung von 1 bis 3 Wochen oder der Sofortbefüllung wählen. Bei der Sofortbefüllung haben Sie 15-20 Minuten Zeit den Behälter zu füllen und der Fahrer nimmt diesen direkt wieder mit. Alternativ bleibt der Behälter zur Aktenvernichtung ab Liefertag 1 bis 3 Wochen bei Ihnen und wird dann wieder abgeholt. In beiden Fällen entstehen keine Mietkosten. Sollten Sie den Behälter länger benötigen, bieten wir Ihnen eine Dauergestellung an.

Dauergestellung

Für Dauergestellungen mit einem festen und regelmäßigen Leerungsrhythmus von bis zu 4 Wochen, entstehen ebenfalls keine Mietkosten. Lediglich bei langfristigen Gestellungen mit einer Leerung „Auf Abruf“ oder Leerungen mit einem Rhythmus ab 6 Wochen berechnen wir die unten aufgeführten Mietkosten. Dies gilt auch für einmalige Bestellungen mit einer Standzeit von mehr als 4 Wochen. 

 
Informationen zur Aktenvernichtung in Recklinghausen
Tonnengrößen 240 Liter 
416 Liter 
Leerungsrhythmus Einmalig
Auf Abruf
wöchentlich
alle 2 Wochen
alle 4 Wochen
alle 8 Wochen
alle 3 Monate
Lieferzeit Terminvereinbarung
Vertragslaufzeit keine
Tonnenmiete Folgende Tonnenmiete fällt ggf. an:
  • Sofortbefüllung/Einmalleistung –> keine
  • Dauergestellung (Leerungsrhythmus < 4 Wochen)  –> keine
  • Dauergestellung (Leerungsrhythmus ab 6 Wochen oder Auf Abruf) 
    • 9,90 € für 240 Liter-Behälter,
    • 12,90 € für 416 Liter-Behälter pro Tonne und angefangenen Monat
Transportkosten keine
Datenschutztonne

Unsere Sicherheitsbehälter

für die Aktenvernichtung in Recklinghausen

Unser Unternehmen bietet eine datenschutzkonforme Aktenvernichtung an, die höchste Sicherheit gewährleistet. Wir stellen unseren Kunden spezielle Behälter zur Verfügung, die aus robustem Metall bestehen und abschließbar sind. Dies gewährleistet, dass ein unerwünschter Zugriff auf den Inhalt erschwert wird.

Unsere Behälter sind in drei verschiedenen Größen erhältlich, um den individuellen Anforderungen unserer Kunden gerecht zu werden.

Vertragliche Details

Wir möchten Ihnen eine flexible und maßgeschneiderte Lösung für Ihre Aktenvernichtung anbieten und haben daher verschiedene Vertragsmodalitäten in unserem Angebot. Je nach Ihren individuellen Anforderungen können Sie zwischen einer einmaligen oder regelmäßigen Abholung wählen.

Für die regelmäßige Abholung bieten wir Ihnen die Wahl zwischen verschieden Leerungsrhythmen, je nachdem wie häufig Sie den Bedarf haben. Die von uns angegebenen Preise beziehen sich auf eine einzelne Leerung und enthalten die Bereitstellung des Behälters, Transport sowie Aktenvernichtung.

Wir möchten, dass Sie sich auf die Entsorgung Ihrer vertraulichen Dokumente verlassen können und deshalb fallen bei uns keine zusätzlichen Kosten an. Insbesondere müssen Sie keine Miete für den Sicherheitsbehälter zahlen, wenn zwischen Behältergestellung und -abholung maximal 4 Wochen liegen.

kartenlesegaeret-hände

BEZAHLUNG

Wir möchten Ihnen den bestmöglichen Service bieten und legen deshalb großen Wert auf eine transparente Abrechnung. Nach erfolgter Abholung erhalten Sie von uns eine Rechnung, auf der alle Kosten detailliert aufgeführt sind.

Wenn Sie sich für eine regelmäßige Abholung entscheiden, erfolgt die Rechnungslegung bei uns monatlich. Um Ihren Aufwand zu reduzieren, bieten wir Ihnen zudem die Möglichkeit, am Lastschriftverfahren teilzunehmen. Hierbei wird der Rechnungsbetrag automatisch von Ihrem Konto abgebucht und Sie sparen sich den Aufwand für die manuelle Überweisung.

Datenschutztonne

WAS GEHÖRT IN DEN BEHÄLTER FÜR DIE AKTENVERNICHTUNG?

Um eine effektive und umweltfreundliche Aktenvernichtung zu gewährleisten, setzen wir auf ein modernes Verfahren, das eine Magnetabscheidung beinhaltet. Dadurch können Sie bei uns Aktenordner komplett entsorgen, ohne dass Sie sich um die Trennung der verschiedenen Materialien kümmern müssen.

Bitte beachten Sie jedoch, dass Kunststoff- und Klarsichtfolien vorher entfernt werden sollten, da sie sich beim Zerkleinern nur schwer aussortieren lassen. Wir möchten sicherstellen, dass wir Ihre Dokumente zuverlässig und datenschutzkonform vernichten werden.

Bitte beachten Sie auch, dass wir nur Ordner und Mappen vernichten können, die mit Papierdokumenten befüllt sind. Wenn Sie Datenträger wie alte Festplatten entsorgen müssen, bieten wir Ihnen gerne eine Festplattenvernichtung in Recklinghausen an.

Sichere Aktenvernichtung LKW

Ablauf der AKTENVERNICHTUNG

Der Schutz Ihrer Daten und die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen sind für uns während des gesamten Aktenvernichtungsprozesses von größter Bedeutung. Wir haben koordinierte Abläufe und Verfahren entwickelt, um sicherzustellen, dass Ihre vertraulichen Informationen zu keiner Zeit eingesehen werden können. Unsere Mitarbeiter haben zu keinem Zeitpunkt Einblick in Ihre zu vernichtenden Akten.

Wir legen besonderen Wert auf die Einhaltung der DIN 66399-Norm, die die Anforderungen an die Vernichtung von vertraulichen Dokumenten definiert. Nachdem wir Ihre Aktenvernichtungstonne abgeholt haben, werden im ersten Schritt die metallischen Bestandteile der Aktenordner entfernt, um eine optimale Trennung der verschiedenen Materialien zu gewährleisten. Im zweiten Schritt werden die Akten in kleine Schnipsel zerkleinert und anschließend noch verwirbelt. Dadurch wird eine Wiederherstellung der Dokumente zusätzlich erschwert und nahezu unmöglich gemacht.

Unsere Verfahren sind nicht nur datenschutzkonform, sondern auch umweltfreundlich. Wir pressen die Papierfetzen zu großen Papierballen zusammen, die dann zur Herstellung von Recyclingpapier verwendet werden. So tragen wir aktiv zur Schonung der Umwelt bei und sorgen dafür, dass Ihre vertraulichen Dokumente in jeder Hinsicht verantwortungsvoll vernichtet werden.

Akten im Regal - So lange müssen Akten aufbewahrt werden

DIN 66399

Norm für die Aktenvernichtung

Die DIN 66399 ist eine Norm, die formale und technische Anforderungen definiert, die bei einer Akten- oder Datenträgervernichtung erfüllt werden müssen. Die Norm legt dabei besonderen Wert auf die Gewährleistung von Datenschutz und Datensicherheit. Eine datenschutzkonforme Aktenvernichtung erfordert nicht nur durchgehende Dokumentation und zertifizierte Anlagen, sondern auch die Berücksichtigung von Schutzklassen und Sicherheitsstufen.

Die Schutzklassen und Sicherheitsstufen sind zentrale Bestandteile der Aktenvernichtung und geben an, wie hoch die Anforderungen an die Vernichtung von vertraulichen Dokumenten sind. Dabei werden verschiedene Sicherheitsstufen und Schutzklassen definiert, die je nach Art und Vertraulichkeit der Dokumente unterschiedliche Anforderungen an die Vernichtung stellen.

Hinweis: Die Vernichtung erfolgt gem. Art. 28 EU-DSGVO, Schutzklasse 2 Sicherheitsstufe P-3 oder Schutzklasse 3 Sicherheitsstufe P-4 gem. DIN 66399.

Wichtiger Hinweis zum § 203 StGB:
Bestimmte Berufsgruppen wie Ärzte, Anwälte und Versicherungen unterliegen der Schweigepflicht und sind nach § 203 StGB verpflichtet, ein fremdes Geheimnis, das ihnen im Rahmen ihrer Berufsausübung anvertraut oder sonst bekannt geworden ist, nicht unbefugt gegenüber Dritten zu offenbaren. Das gilt auch im Rahmen der Aktenvernichtung. Unser Personal ist entsprechend geschult und zur Geheimhaltung verpflichtet.

Schutzklassen

Die DIN 66399 legt drei Schutzklassen fest, anhand derer die weitere Kategorisierung der Dokumente erfolgt. Die Einteilung erfolgt hierbei anhand des Schutzbedarfs der enthaltenen Informationen.

Die Schutzklasse 1 (normal) umfasst interne Daten, deren Offenlegung lediglich milde negative Auswirkungen hätte. Hierunter fallen zum Beispiel Dokumente wie interne E-Mails, Rechnungen oder Bestellformulare.

In die Schutzklasse 2 (hoch) fallen vertrauliche Daten, deren Offenlegung für betroffene Personen oder Institutionen schädlich sein könnte. Hierunter fallen zum Beispiel Dokumente wie Verträge, Personalakten, Steuerunterlagen oder medizinische Aufzeichnungen.

Die Schutzklasse 3 (sehr hoch) umfasst geheime Daten, deren Offenlegung eine unmittelbare Gefahr für Leib und Leben darstellen kann. Hierunter fallen zum Beispiel Dokumente wie geheime militärische Unterlagen, Informationen über den Staatsschutz oder Forschungsergebnisse zu gefährlichen Krankheitserregern.

Die meisten Unterlagen von Unternehmen und Privatpersonen fallen in die ersten beiden Schutzklassen, da sie zwar vertraulich, aber nicht geheim sind.

Klassifizierung VON DATENTRÄGERN

Die DIN 66399 legt auch fest, wie Datenträger klassifiziert werden sollen. Dabei werden sechs verschiedene Datenträgertypen definiert, die aufgrund ihrer unterschiedlichen Speichertechnologien verschiedene Anforderungen an die Vernichtung stellen.

Die sechs Datenträgertypen sind:

Alle Datenträgertypen nach DIN 66399 in der Übersicht:

KÜRZEL DEFINITION BEISPIELE
P Darstellung der Informationen in Originalgröße Druckerzeugnisse
F Verkleinerte Darstellung der Informationen Mikrofilm, Filmbänder
O Speicherung der Informationen auf optischen Datenträgern CD, DVD, Blu-Ray
T Speicherung auf magnetischen Datenträgern Disketten, Magnetbänder
H Speicherung auf magnetischen Festplatten herkömmliche Festplatten
E Speicherung auf elektronischen Datenträgern Flash-Drives, SSD-Festplatten

Die DIN 66399 definiert exakte Anforderungen für die Vernichtung von Dokumenten, die sich aus der Kombination von Datenträgertyp und Sicherheitsstufe ergeben. Jede dieser Kombinationen erfordert eine spezifische Vernichtungsmethode, die zum Beispiel die Partikelgröße oder die Art der Zerkleinerung definiert.

Wir behandeln Ihre Dokumente standardmäßig mit einer Sicherheitsstufe von P-3. Dabei werden die Akten in Partikel mit einer maximalen Größe von 320 mm² zerlegt. Dies stellt eine sehr hohe Sicherheitsstufe dar, die ein hohes Maß an Datenschutz und Datensicherheit gewährleistet.

FRAGEN ZUR AKTENVERNICHTUNG IN Recklinghausen

Unser Service ist auf einen Umkreis von 30km vom Recklinghausener Stadtgebiet begrenzt.

Ganz pauschal lässt sich diese Frage nicht beantworten. Es gelten gesetzliche Aufbewahrungsfristen für verschiedene Dokumente. Im Einzelnen hängen diese von der Art des Dokuments ab. Fragen Sie im Zweifelsfall Ihren Steuerberater, welche Fristen gelten.

Grob gesagt müssen Privatpersonen eine Frist von zwei Jahren einhalten. Für Unternehmen gilt im Allgemeinen eine Frist von zehn Jahren.

Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit Ablauf des Jahres, in dem das Dokument erstellt wurde. Für Privatleute heißt das, dass die meisten Unterlagen aus 2016 nicht mehr aufbewahrt werden müssen. Unternehmen können die überwiegende Zahl der Dokumente aus 2008 entsorgen. Beachten Sie jedoch Abweichungen und erkundigen Sie sich im Zweifel!

Sie haben Fragen?

Bei Fragen zu unseren Leistungen in Recklinghausen nehmen Sie gern Kontakt mit uns auf! So erreichen Sie unsere Ansprechpartner:

SICHERE BEHÄLTER

Sichere Datenschutztonnen in unterschiedlichen Größen.