



Aktenvernichtung Stuttgart
Hinweis: Preis pro Behälter. Enthaltene Leistung: An- und Abfahrt, Vernichtung der Akten, Vernichtungsprotokoll auf Rechnung und Stellzeit bis zu 4 Wochen.
Bei einer Sofortbefüllung wartet der Fahrer bis zu 20 min vor Ort und nimmt den vollen Behälter direkt wieder mit.
Wählen Sie Ihre Tonnengröße:
Schnelleinstieg
Die Hauptstadt von Baden-Württemberg verfügt über eine enorme Wirtschaftskraft: Während nur 5,7 % der Baden-Württemberger in Stuttgart leben, erwirtschaftet die Stadt rund 11 Prozent der Wertschöpfung des Bundeslandes. In Stuttgart sitzen etwa 30.000 Unternehmen. Bei so viel Innovation fallen auch Akten an. Wir sind Ihr verlässlicher Partner für die sichere Aktenvernichtung in Stuttgart.
Benötigen Sie die Aktenvernichtung doch in einer anderen Region, nutzen Sie unsere PLZ-Suche, wählen aus unserer Städteübersicht oder bestellen direkt für Baden-Württemberg.
Wir bieten die Aktenvernichtung auf Rechnung an. Das bedeutet für Sie kein Risiko. Sie bezahlen erst nach erfolgreicher Abholung und Vernichtung ihrer Akten.
Hinweis zur Lieferung und Nutzung:
Bitte achten Sie, dass unsere Behälter ebenerdig gestellt werden können. Ein Transport von zweirädrigen Behältern über Treppen ist im Ausnahmefall möglich. Unsere Kunden haften jedoch für Beschädigungen am Behälter.
Die Behälter dürfen nicht im Freien stehen. Das betrifft neben Datenschutzaspekten (mögliche Zugriffe durch Dritte) auch praktische Gründe, wie. z.B. Beeinträchtigungen der Vernichtung der Akten durch Feuchtigkeit.
Hinweis zur Stellzeit und Miete:
Einmalige Bestellung
Bei einmaligen Bestellungen können Sie zwischen einer Stellung von 1 bis 3 Wochen oder der Sofortbefüllung wählen. Bei der Sofortbefüllung haben Sie 15-20 Minuten Zeit den Behälter zu füllen und der Fahrer nimmt diesen direkt wieder mit. Alternativ bleibt der Behälter zur Aktenvernichtung ab Liefertag 1 bis 3 Wochen bei Ihnen und wird dann wieder abgeholt. In beiden Fällen entstehen keine Mietkosten. Sollten Sie den Behälter länger benötigen, bieten wir Ihnen eine Dauergestellung an.
Dauergestellung
Für Dauergestellungen mit einem festen und regelmäßigen Leerungsrhythmus von bis zu 4 Wochen, entstehen ebenfalls keine Mietkosten. Lediglich bei langfristigen Gestellungen mit einer Leerung „Auf Abruf“ oder Leerungen mit einem Rhythmus ab 6 Wochen berechnen wir die unten aufgeführten Mietkosten. Dies gilt auch für einmalige Bestellungen mit einer Standzeit von mehr als 4 Wochen.
Tonnengrößen | 70 Liter 240 Liter 416 Liter |
Leerungsrhythmus |
Einmalig Auf Abruf wöchentlich alle 2 Wochen alle 4 Wochen alle 8 Wochen alle 3 Monate |
Lieferzeit | Terminvereinbarung |
Vertragslaufzeit | keine |
Tonnenmiete | Folgende Tonnenmiete fällt ggf. an:
|
Transportkosten | keine |

Sicher und Robust
Unsere Aktentonnen
Die Sicherheitsbehälter stehen Ihnen in zwei verschiedenen Größen zur Verfügung:
70 Liter
240 Liter
416 Liter
Im kleinere Behälter (70 Liter) finden ca. 10 Aktenordner Platz. Die 240 Liter Datenschutztonne bietet Platz für etwa 30 Aktenordner und in der 416 Liter Tonne finden ca. 55 Ordner Platz. Die Behälter sind verschließbar. Auf diese Weise stellen wir sicher, dass zu keinem Zeitpunkt unbefugter Zugriff auf die Akten stattfinden kann. Zudem sind die Behälter aus robustem Metall gefertigt, damit auch rustikalere Methoden zur Informationsbeschaffung fehlschlagen.
Hinweis: Wir transportieren Ihre Akten zu einer zertifizierten Anlage. Eine mobile Aktenvernichtung, also die Vernichtung direkt vor Ort, bieten wir nicht an.
Unsere
Tonnengrößen

VERTRAGSINFORMATIONEN
Sie haben neben der Größe die Wahl bei verschiedenen Details der Aktenvernichtung. Sie können eine einmalige Aktenvernichtung beauftragen. Sie haben aber auch die Möglichkeit, wiederkehrende Entsorgung (Dauergestellung) zu veranlassen. Dabei fallen lediglich die Gebühren für die einzelne Leerung der Behälter an.
Unsere Preise verstehen sich als Komplettpreis: Wir berechnen keine Transportgebühren oder Behältermieten (bis 4 Wochen Stellzeit, siehe Tonnenmiete).

BEZAHLUNG
Sie haben zwei Möglichkeiten zur Bezahlung. Die erste ist die Bezahlung per Rechnung. Sie erhalten kurz nach der Ausführung Ihres Auftrags eine Rechnung auf dem Postweg. Diese begleichen Sie bequem per Überweisung. Die zweite Möglichkeit ist die Teilnahme am Lastschriftverfahren. Diese Option ist insbesondere attraktiv, wenn Sie unsere Aktenvernichtung regelmäßig in Anspruch nehmen wollen. In diesem Fall erfolgt die Rechnungslegung monatlich.

WAS GEHÖRT IN DIE TONNE FÜR DIE AKTENVERNICHTUNG?
Unsere Sicherheitsbehälter sind für die sichere Durchführung der Aktenvernichtung gedacht. Deshalb sollten die Dokumente, die es zu vernichten gilt, ohne weitere Fremdstoffe in den Behälter gelangen. Insbesondere Büroklammern und Klarsichtfolien sollten vorher aussortiert werden. Die Aktenordner selbst können wir für Sie mit entsorgen.
Unsere Dienstleistung umfasst die Vernichtung von Papierakten (siehe weiter unten). Wir übernehmen keine Datenträgervernichtung. Daher dürfen keine magnetischen, optischen oder elektronischen Datenträger im Behälter entsorgt werden.

ABLAUF DER AKTENVERNICHTUNG
Unser gesamtes Verfahren sorgt dafür, dass die vertraulichen Daten, welche sich in den zu vernichteten Akten befinden, nicht in falsche Hände geraten. Das beginnt bei der Wahl der Sicherheitsbehälter und zieht sich durch den gesamten Ablauf. Unser Verfahren ist zertifiziert und erfüllt die einschlägigen Sicherheitsstandards.
Sobald Ihre Akten in unsere Anlage ankommen, werden sie in kleine Partikel zerkleinert. Dieser Vorgang an sich würde eine Rekonstruktion der Information bereits erheblich erschweren. Zusätzlich verwirbeln wir die entstandenen Schnipsel jedoch, um die Rekonstruktion zu verunmöglichen.
Die ehemaligen Bedeutungsträger verpressen wir dann zu festen Ballen, die als Recyclingpapier verwendet werden.

DIN 66399
Sichere Aktenvernichtung
Unser Verfahren läuft nach den Vorgaben der DIN-Norm 66399 ab. Diese definiert verschiedene Aspekte der Datenvernichtung, sowohl für Papierakten als auch andere Datenträger. Mit der Einhaltung der DIN-Norm stellen wir eine Aktenvernichtung nach den strengen Standards im europäischen Datenschutz sicher.
In der Norm werden verschiedene Kategorisierungen vorgenommen, die sich Schutzklassen und Sicherheitsstufen nennen. Anhand der Kategorisierung des jeweiligen Schriftstücks leitet sich ab, wie es vernichtet werden muss. Zudem macht die Norm Vorgaben zum Ablauf der Vernichtung.
Hinweis: Die Vernichtung erfolgt gem. Art. 28 EU-DSGVO, Schutzklasse 2 Sicherheitsstufe P-3 gem. DIN 66399 Bei einer gewünschten Abweichung hiervon kontaktieren Sie uns bitte unter info@sero-aktenvernichtung.de.
Wichtiger Hinweis zum § 203 StGB:
Bestimmte Berufsgruppen wie Ärzte, Anwälte und Versicherungen unterliegen der Schweigepflicht und sind nach § 203 StGB verpflichtet, ein fremdes Geheimnis, das ihnen im Rahmen ihrer Berufsausübung anvertraut oder sonst bekannt geworden ist, nicht unbefugt gegenüber Dritten zu offenbaren. Das gilt auch im Rahmen der Aktenvernichtung. Unser Personal ist entsprechend geschult und zur Geheimhaltung verpflichtet.
Klassifizierung VON DATENTRÄGERN
Je nach Art des Datenträgers sind die Anforderungen der Sicherheitsstufen verschieden. DIN 66399 unterscheidet sechs verschiedene Datenträgertypen, die je ein eigenes Kürzel haben:
Alle Datenträgertypen nach DIN 66399 in der Übersicht:
KÜRZEL | DEFINITION | BEISPIELE |
P | Darstellung der Informationen in Originalgröße | Druckerzeugnisse |
F | Verkleinerte Darstellung der Informationen | Mikrofilm, Filmbänder |
O | Speicherung der Informationen auf optischen Datenträgern | CD, DVD, Blu-Ray |
T | Speicherung auf magnetischen Datenträgern | Disketten, Magnetbänder |
H | Speicherung auf magnetischen Festplatten | herkömmliche Festplatten |
E | Speicherung auf elektronischen Datenträgern | Flash-Drives, SSD-Festplatten |
Hinweis: Wir behandeln Ihre Akten standardmäßig als P-3, d. h. Papierdokumente der Sicherheitsstufe 3. Dabei werden die Dokumente in Partikel von max. 320 mm² geschnitten. Das entspricht der Größe eines 5-Cent-Stücks.
FRAGEN ZUR AKTENVERNICHTUNG IN STUTTGART
Unser Service ist auf einen Umkreis von ca. 40 km vom Stuttgarter Stadtgebiet begrenzt..
Ganz pauschal lässt sich diese Frage nicht beantworten. Es gelten gesetzliche Aufbewahrungsfristen für verschiedene Dokumente. Im Einzelnen hängen diese von der Art des Dokuments ab. Fragen Sie im Zweifelsfall Ihren Steuerberater, welche Fristen gelten.
Grob gesagt müssen Privatpersonen eine Frist von zwei Jahren einhalten. Für Unternehmen gilt im Allgemeinen eine Frist von zehn Jahren.
Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit Ablauf des Jahres, in dem das Dokument erstellt wurde. Für Privatleute heißt das, dass die meisten Unterlagen aus 2016 nicht mehr aufbewahrt werden müssen. Unternehmen können die überwiegende Zahl der Dokumente aus 2008 entsorgen. Beachten Sie jedoch Abweichungen und erkundigen Sie sich im Zweifel!
Sie haben Fragen?
Bei Fragen zu unseren Leistungen in Stuttgart nehmen Sie gern Kontakt mit uns auf! So erreichen Sie unsere Ansprechpartner: