alte Akten im Regal - So lange müssen alte Akten aufbewahrt werden

Ratgeber

Aufbewahrungsfristen

Alles zu gesetzlichen Aufbewahrungsfristen

Der Arzt sollte die Unterlagen der Behandlung eines Patienten bei einer chronischen Erkrankung auch über die gesetzliche Frist hinaus aufbewahren. Dies gilt besonders für Therapien, in denen Komplikationen auftreten oder ein Rechtsstreit zu erwarten ist.

Besondere Bestimmungen betreffen Röntgenbilder. Welche Bestimmungen es dazu gibt, erfahren Sie in diesem Artikel.

Aufbewahrungsfrist aufgrund des Zivilrechts

In einem Gerichtsverfahren, in dem Schadensersatzansprüche verhandelt werden, gelten die Verjährungsfristen des Zivilrechts. Deshalb sollten die Dokumentationen über 30 Jahre aufbewahrt werden. Können die Unterlagen nicht mehr vorgelegt werden, wird dies von Gerichten häufig negativ bewertet. Vermutet wird dann, dass nicht nur die Dokumentation, sondern auch die Behandlung nicht wie erforderlich erfolgt ist.

Im Paragraphen 199 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) finden sich die Regelungen über den „Beginn der regelmäßigen Verjährungsfrist und Verjährungshöchstfristen“. Der Absatz 2 ist besonders in Verbindung mit Heilbehandlungen von Belang. Dort heißt es: „Schadensersatzansprüche, die auf der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit … beruhen, verjähren ohne Rücksicht auf ihre Entstehung … in 30 Jahren von der Begehung der Handlung … an.

Bestimmungen in diversen Gesetzeswerken

Die Röntgenverordnung war für eine lange Zeit das bestimmende Regelwerk für die Aufbewahrungszeiten von Röntgenbildern. Paragraph 28 führt aus, dass Aufzeichnungen einer Behandlung vom Betreiber der Röntgeneinrichtung über 30 Jahre nach Abschluss der Behandlung aufbewahrt werden müssen. Das betrifft damit die Praxis oder Klinik, die das Röntgenbild anfertigt.

Am 31. Dezember 2018 trat die Röntgenverordnung außer Kraft. Die Regelungen zur Aufbewahrung wurden unverändert in das Strahlenschutzgesetz übernommen.

Die Aufbewahrungsfrist von Röntgenaufnahmen, Konstanzprüfungen und die zugehörige Dokumentation, beträgt 2 Jahre. Aufzeichnung einer Röntgentherapie sind 30 Jahre lang vorzuhalten. Für die Röntgendiagnostik sind vom Gesetzgeber 10 Jahre vorgesehen bei Patienten ab einem Alter von 18 Jahren. Die Röntgenbilder für Jugendliche und Kinder müssen mindestens bis zur Vollendung des jeweils 28. Lebensjahres vorhanden sein.

Entsprechende gesetzliche Bestimmungen finden sich im „Gesetz zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung, Strahlenschutzgesetz (StrlSchG). Der Paragraph 85 befasst sich mit den „Aufzeichnungs-, Aufbewahrungs- und behördlichen Mitteilungspflichten von Daten und Bilddokumenten bei der Anwendung am Menschen“. Der Absatz 2 enthält die Aufbewahrungsfristen.

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Hinweise für Privatpersonen

Wird eine Schadensersatzklage in Erwägung gezogen, ist die Beweislage entscheidend. In problematischen Fällen kann es notwendig sein, über die relevanten Röntgenbilder selber zu verfügen. Der Arzt und das Krankenhaus sind verpflichtet, dem Patienten die entsprechenden Aufnahmen zur Verfügung zu stellen. Auch für den Behandelten kann es sinnvoll sein, die Röntgenbilder 30 Jahre lang aufzubewahren. Denn immerhin ist es möglich, dass sich durch zusätzliche Informationen andere Bewertungen einer Behandlung ergeben.

Übrigens gehören die Röntgenaufnahmen dem durchführenden Arzt. Darüber hinaus ist dieser verpflichtet, die Aufnahmen zu archivieren, einem Arzt zur Weiterbehandlung oder dem Patienten oder seinem gesetzlichen Vertreter zu überlassen. Dies besagt der Paragraph 11 der Musterberufsordnung für Ärzte (MBO), in dem die Pflicht zur Dokumentation als Rechtspflicht verankert ist.

Entsorgen von Röntgenbildern

Aufgrund ihrer Materialität zählen Röntgenbilder nicht zu Papierakten. Für Entsorgung von Röntgenbildern in größerem Umfang müssen Sie deshalb eine Datenträgervernichtung beauftragen. Kleinere Mengen von Röntgenbildern können meist im nächstgelegenen Recyclinghof abgegeben werden.


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